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Autor Thema: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden  (Gelesen 9953 mal)

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thaiman †

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #15 am: 26. September 2010, 05:16:27 »


Meine Aussage bezieht sich auf Don Muang, Anno Pief
Man ist immer noch in Thailand, auch wenn man die Ausreisekontrolle
passiert hat.
z.B. bei Drogen Missbrauch, wo bin ich?
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Rainer250

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #16 am: 26. September 2010, 07:46:14 »

Zumindest thoeretisch hat man ja das Thailändische Hoheitsgebiet verlassen, sobald man die Ausreisekontrolle passiert.
Insofern sollte es keine Probleme geben, wenn in diesem Fall der Stempel vor 24 Uhr erteilt wird.
Ob eine zeitliche Begrenzung zwischen Ausreise- und Abflugzeit besteht, das weiss ich nicht...
Möglicherweise will die Immi das längerfristige Bewohnen des Abflugterminals à la Tom Hanks unterbinden  ;)

Sehe ich genau so!
Der Immi-Beamte kontrolliert ja nur den Pass und weiß nicht in welchen Flieger du letztendlich steigst.

Gruß Rainer
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kulowanz

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #17 am: 26. September 2010, 09:28:02 »

Mein Touristenvisum 60 Tage nutzte ich mit Einreise am 18. November 2007, am 16. Januar hätt ich wieder raus gemusst. Es wurde der 17. daraus und ich wusste, ich hatte einen Tag Overstay, hielt den dafür notwendigen Schein an der Passkontrolle parat. Der konfiszierte meinen Pass und gab ihn einem düster dreinschauenden Uniformierten weiter, der an einem Schreibtisch den Ausgang versperrend sass. Dieser nun musterte mich kurz, guckte in den Pass, ich die Note übergabebereit in der Kralle, er schliesst den Pass und brüllt: one day no problem, good voyage! Mir blieb lediglich ein kob chun chab und ab die Post.
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Ozone

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #18 am: 26. September 2010, 12:02:10 »

http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf  gibt durchaus Anlass zu der Vermutung, dass er noch gültig ist. Zuletzt 2004 geändert.

Danke für den Link. Erstausgabe 24.2.1979


Folgendes aus dem Stürmer-Tochter Gazette und Thaivisa ist mehr etwas für die Kategorie die sind so.  :-)

Zitat
“All have assured me that they are still following all the terms of the Immigration Act 1979, enacted on February 29  }{  that year,” he said.

Tage gibts in Thailand, von denen habe ich noch nie was gehört..., Ich sags ja immer, wir haben die tollen Uhren, die Thais mehr Zeit  ;D.

http://www.thaivisa.com/forum/topic/400643-phuket-immigration-no-change-in-visa-overstay-rules/

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Farangs besitzen teure Uhren, Thais haben mehr Zeit

namtok

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #19 am: 26. September 2010, 13:39:36 »

Der Immi-Beamte kontrolliert ja nur den Pass und weiß nicht in welchen Flieger du letztendlich steigst.

Jetzt wirds aber lustig  :-) Seit Jahr und Tag trägt der Beamte beim Einreisestempel die Flugnummer handschriftlich ein und bei der Ausreise muss der Boarding Pass vorgelegt werden. Ansonsten könnten sich Bangkoker Expats die Visatrips an die ferne Landesgrenze sparen und stattdessen das am Flughafen erledigen  {;

Dass auch hinter der Passkontrolle noch "Hoheitsgebiet" ist werden sicher einige Leute bestätigen können, die wegen angeblichem oder tatsächlichen Diebstahl im Duty Free Shop in den Knast gewandert sind, das war vor einem Jahr mal ein grosses Thema  :}
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Rainer250

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #20 am: 26. September 2010, 13:41:40 »

Da hat wieder einmal einer ein Späßchen gemacht!
Phuketgazette klärt auf!

Gruß Rainer
« Letzte Änderung: 26. September 2010, 13:44:48 von Rainer250 »
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hellmut

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Overstay - Stellungnahme der Immigrationhauptstellen in Bangkok und Chonburi
« Antwort #21 am: 27. September 2010, 18:49:03 »

Die Sprecher der Immigration in Bangkok, sowie der Region II (Ostküste) haben gegenüber der Pattaya Times  Stellung zum Artikel der PattayaOne und ThaiVisa genommen.

Das Wichtigste: Es hat sich an der Overstay-Regelung nichts geändert.

Zitat

"Die Strafen nach dem Immigration Act von 1979 sind nach wie vor gültig. 
Wir möchten nicht das Ausländer glauben das sie Haftstrafen oder Ausweisung befürchten müssen wenn ihr Visa weniger als ein Jahr abgelaufen ist.
Diese (falsche) Annahme würde noch mehr Probleme und Zeitverschwendung bringen.

Die Richtlinien besagen eindeutig das eine Abschiebung erfolgen muss wenn das Visa mehr als 364 Tage überzogen wurde.
In dem Falle erfolgt gleichzeitig eine Überprüfung ob die Person auf einer Fahndungsliste steht.
[...]
Sofern keine weiteren Straftaten vorliegen, wird die Person einem Richter in Bangkok vorgeführt und grundsätzlich zu einer Strafe von 20 000 Baht zuzüglich Gerichtskosten verurteilt. Im Anschluss muss die Person in das Land welches den Reisepass ausgestellt hat, zurückkehren. Er oder Sie wird nicht in die Blacklist eingetragen.
[...]
Wer mit weniger als einem Jahr Overstay an einer Grenze oder Immigration Stelle vorstellig wird, zahlt eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis max. 20 000 Baht. Doch wer im Lande von einem (normalen) Polizisten mit abgelaufenem Visa angetroffen wird, wird jedem Fall abgeschoben. ...
pt
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sam

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #22 am: 27. September 2010, 19:19:54 »

Hellmut

Was Du schreibst ist alles richtig aber in der Praxis fragt ein Polizist nie nach den Pass, ich bezweifle das er den lesen und das verstehen kann,

 in letzter Zeit wurde ich öfters angehalten, Fragen sind wo wollen sie hin, wo kommen sie her, aus welchen Land kommen sie,

nach den Führerschein hat schon lange keiner mehr gefragt.
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MIR

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #23 am: 27. September 2010, 19:39:14 »

Warum überhaupt Overstay. Die, die oft im Ausland unterwegs sind
sollte eigentlich wissen wann Sie auszureisen oder zu verlängern haben.

Das heisst doch ich mache es bewusst.

Bei einem Tourist kann es schon mal vorkommen das er sein Visum überzieht, da er keine Ahnung hat.
Viele wissen nicht wie ein Visum zu lesen ist.
Hatte mal eine Kollegen der sagte ich habe ein Jahres Visum. Allerdings war dieses mit einem Aufenthalt
von 60 Tagen pro Eintritt. Er kann sich glücklich schätzen das ich nachfragte, denn zwei Tage später
musste er ausreisen, allerdings nur ins benachbarte Ausland ein Tag und dann wieder zurück fuer die nächsten 60 Tage.

Da kann man mal sehen wie man ein Visum verstehen muss.

Deshalb sollte man nicht jeden gleich ins Gefängnis stecken, wenn er sein Visum überzieht. Geldbusse reicht aus.


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Burianer

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #24 am: 28. September 2010, 07:08:46 »

 {+ ich weiss ja nicht , welche Blauaeuigen da unterwegs sind,  :-X
wo immer ich hinreise, in welches Land auch immer, informiere ich mich vorher,  ;}
Visabestimmungen, etc, wie lange ist das gueltig, was muss ich beachten , etc

diejenigen, die einen Overstay machen, machen das ganz bewusst, denn wer bucht schon seine Reise, ohne vorher zu wissen, wann er wieder
zurueck fliegt.
bei den Langzeit  Touristen, Farangs,   da muss ich mich schon fragen, wissen die nicht wie lange eine Aufenthaltsgenehmigung gilt  {;
ich muss da nur in meinem Pass schauen, kam am 18 Sept 2010  wieder nach Thailand, und mein Visa gilt bis zum 16 Dez. 2010
allso, muss ich mindestens am oder vor dem 16 Dez mal ueber die Grenze um mein Visa zu erneuern. C--

Aber so wie es ausschaut, es gibt sie,, die Blaeuaeugigen  :]  eine extra Spezies   {--
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menetekel

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #25 am: 28. September 2010, 12:08:17 »

Kurzum, der Frauen-Versteher ist in Thailand fehl am PLatze, hier braucht es Visa-Versteher.
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Alle stehen auf der gleichen Seite, es ist das Problem was auf der anderen Seite steht.

thaiman †

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #26 am: 28. September 2010, 12:49:04 »


Hallo MIR
immer wieder diese Verwechslung, 
Jahres-Visum und Jahres-Verlaengerung

Ein Jahres-Visum ist fuer EIN&AUSReiesen, bei einem Jahres-Visum
Verlaengerung, handelt es sich um einen Daueraufenthalt inThailand
                                     
                                                 Gruss thaiman
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namtok

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #27 am: 28. September 2010, 17:17:29 »

Und das soll jetzt die Allgemeinheit kapieren.  ??? Ein Jahresvisum ist schon per Definition nicht für die Ein- oder Ausreise, sondern ein Visum mit dem man ein Jahr im Land bleiben kann.  {[
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Kern

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #28 am: 28. September 2010, 17:29:19 »

Kurzum, der Frauen-Versteher ist in Thailand fehl am PLatze, hier braucht es Visa-Versteher.

 :]
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Moesi

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #29 am: 28. September 2010, 20:40:35 »


.....abgelaufenes Visa belastet Deine VISA ...
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