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Autor Thema: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden  (Gelesen 9944 mal)

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siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #30 am: 28. September 2010, 22:19:20 »

Es hat sich nichts an den Gesetzen geaendert, auch nicht an den Verordnungen. Diese "Sachen" werden in allen Laendern ueblicherweise von Parlamenten beschlossen. Untergeordnete Dienstanweisungen/ Ausfuehrungsbestimmungen kommen von der Verwaltung (Regierung/Behoerden). Bei diesen "Richtlinien" kann sich minuetlich etwas aendern.

Trotzdem ist der einfache Verstoss der Ueberziehung (bis 364 Tage) keine Straftat die eine Aufnahme in die Blacklist nach sich zieht.

Aber , .... oft kommt etwas weiteres dazu, der Reisepass ist abgelaufen!
Dies ist eine total andere Sachlage.

Auf der einen Seite lediglich ein Verstoss gegen nationale Richtlinien. Ohne Pass kommt aber auch der Verstoss gegen internationale Gesetze dazu. Ich gehe davon aus, in all diesen Faellen geht's in Abschiebehaft. Es muss jetzt erst geklaert werden, wohin soll die Person ueberhaupt abgeschoben werden. Soll ja auch immer mal wieder Personen geben, die zwar einen Pass in Papierform noch vorweisen koennen, wo aber das "Heimat-Land" sagt, diese Person "kennen wir nicht mehr".  Egal, sogar die Fluggesellschaften duerfen diese Personen nicht mehr mitnehmen.
Abschiebehaft zieht meiner Ansicht nach immer eine Eintragung in die Blacklist nach sich.

Ansonsten: Bis 364 Tage, mit gueltigem Pass, keine Abschiebung, max. 20.000 TB und kein Eintrag in die Blacklist.

Aber, das Festnehmen durch die Polizei, einer Person ohne gueltige Aufenthaltsgenehmigung ist ein voellig anderer Tatbestand. In dem einem Fall kommt die betroffene Person zu der Immigrationsbehoerde, er „stellt“ sich quasi, hier ist nur ein Verstoss gegen Richtlinien.
Bei der Festnahme haben die Beamte zwar eine Uniform in der gleichen Farbe an, es handelt sich aber um eine andere Behoerde. Ausserdem muss hier Verdunklungs-/Fluchtgefahr unterstellt werden. Dies wiederum zieht rechtlich eine Festnahme nach sich und macht einen richterlichen Beschluss erforderlich.

Diese Festnahme (man kommt auch erstmal in ein anderes „Loch“) ist automatisch ein Verstoss gegen ein Gesetz und muss (!) zu Abschiebehaft fuehren. Das wiederum bedeutet Aufnahme in die Blacklist.

Was bedeutet Aufnahme in die Blacklist? Ich habe immer zwei dicke Briefordner im Immi-Office stehen sehen. Das war es aber auch schon. Denke in den Auslandsvertretungen sieht das nicht anders aus. Die wurden nicht durchgeblaettert, wenn jemand einreisen oder ein Visum haben wollte.
So ist es heute noch bei Botschaften und Konsulaten (wie lange noch?). Alle Computer der Immi sind heute aber vernetzt. Jeder der in BKK abgeschoben wird, ist dann schon mit Augenscann und so weiter in der Blacklist.

Bei Beantragung eines Visum muessen bestimmte Angaben gemacht werden, darueber hinaus steht im Antrag dem Sinn nach, der Antragsteller ist veranwortlich fuer die Richtigkeit.
Das heisst, bekommt ein Antragsteller unrechtmaessig ein Visa hat er alle Folgen daraus zu tragen.
Oder anders ausgedrueckt, Konsulat in D stellt Visa aus, Einreise in Phuket wird verweigert, da die Person etwa 3 Monate vorher abgeschoben wurde.

Noch etwas, ueberall in der Welt, in einem Rechtsstaat, kann eine Behoerde nur rechtsverbindliche Auskuenfte ueber ihren Zustaendigkeitsbereich geben.
Beispiel:
In den Richtlinien der Immi steht wer ueber Land einreist, .... erhaelt 15 Tage Aufenthaltsberechtigung (schau jetzt nicht nach, wie der engl. Fachausdruck heisst). Das kann sich jeder Zeit aendern, worauf alle Imme-Dienststellen darueber informiert werden.
Davon hat ein Konsulat in DACH keine Ahnung, ganz andere Behoerde, ganz anderer Aufgaben und Zustaendigkeitsbereich!

Genauso ist es, wenn Personen durch die Polizei festgenommen werden, kann (und darf) z.B. die Immi keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
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Rainer250

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #31 am: 28. September 2010, 22:38:08 »


Noch etwas, ueberall in der Welt, in einem Rechtsstaat, kann eine Behoerde nur rechtsverbindliche Auskuenfte ueber ihren Zustaendigkeitsbereich geben.

Genauso ist es, wenn Personen durch die Polizei festgenommen werden, kann (und darf) z.B. die Immi keine rechtsverbindliche Auskunft geben.


Das wußte ich so noch nicht, dann kann ja Deutschland gar kein Rechtsstaat sein, wo eine Nichtbehörde (Bank) dem Finanzamt Auskunft über meine Konten geben muß  {/

Gut das ich da nicht mehr leben muß!

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tom_bkk

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #32 am: 28. September 2010, 22:51:21 »

Zitat
immer wieder diese Verwechslung,

Es gibt eigentlich absolut in diesem Fall nichts zu verwechseln - man schaut in seinem Pass nach, wann man Thailand zu verlassen hat und tut das dann einfach ...

Die Thais sind so frei und stempeln das auch ein, egal welches Visa - wer sich nicht daran haelt, der muss die Konsequenzen tragen ...
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damkaodaeng

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #33 am: 28. September 2010, 23:06:34 »

Siamfan, ich habe deinen Beitrag jetzt 2 mal gelesen, aber kann immer noch nicht erkennen was jetzt dein Punkt ist. Du hast zwar einen 35 cm langen weitgehend rechtschreibfehlerfreien Text zu Gesetzen und Verordnungen, Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen von Behörden hingelegt, aber ich frage mich immer noch was du eigentlich zum Thema meinst. Muss ich nun beispielsweise mit 3 Monaten Overstay damit rechnen statt meines Fluges eine Fahrt ins Immigration Detention Center antreten zu müssen?
« Letzte Änderung: 28. September 2010, 23:39:36 von damkaodaeng »
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heitzer

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #34 am: 28. September 2010, 23:17:13 »

Naja es schein dich ja keiner gehindert zu haben dieses ungerechte land zu verlassen. wünche angenehmen aufendhalt in deiner selbsgewälten zuflucht. Und ja wenn es dir dann mal dreckick geht unser ach so schlimmes land nimmt dich sicher wieder auf.
Ich bin sehr froh das ich meine Heimat hier in der brd habe-urlaub  mache ich gerne in thailand ---mein zu hause ist hier. ;}
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Moesi

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #35 am: 29. September 2010, 00:05:12 »

@Siamfan:

Du scheint Dich mit der Materie sehr gut auszukennen. Daher gestatte ich mir eine kurze OFF-Topic Frage:
Ich hab zwei Pässe aus zwei verschiedenen Ländern.
Nach Thailand reise ich normalerweise als Schweizer ein, weil ich als Liechtensteiner ein Visum benötigen würde.
Habe aber den anderen Pass immer auch dabei. Könnte mich damit zum Beispiel beim Verlust des CH-Passes auf der gemeinsamen CH/FL Botschaft besser ausweisen. Dazu ist's natürlich ganz praktisch, wenn ich zum Beispiel unterwegs einen Pass für einen Visa-Antrag tagelang abgeben muss...

Nun gibt es immer wieder Leute, die behaupten, es wäre illegal mit zwei verschiedenen Pässen herumzureisen?
Weisst Du was darüber? (Natürlich wäre es knifflig, wenn die bei mir einen Pass ohne Einreisestempel finden würden, aber ich gehe davon aus, dass ich dem Fall den anderen Pass natürlich auch dabei hätte).

Über den Umgang mit Blacklisten und dergleichen will ich hier gar nicht erst anfangen. Insbesondere, weil mein Vorname früher in beiden Pässen verschieden geschrieben wurde (Stefan und Stephan, erst kürzlich aber leider an Geburtsurkunde angepasst).


Back to Topic:

...aber in der Praxis fragt ein Polizist nie nach den Pass, ich bezweifle das er den lesen und das verstehen kann...

Ein einfacher Polizist vielleicht nicht. Aber als ich vor zwei Jahren einige Monate in Jomtien gewohnt habe, hat die Polizei anscheinend bei einigen meiner Nachbarn unangemeldete Hausbesuche gemacht. Die wollten nur freundlich den Pass und das Visum sehen und gingen dann weiter zur nächsten Wohnungstür. Solche Aktionen dürfte es nicht nur in Jomtien und Pattaya geben.

Gruss, Stefan
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"Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, die die Welt nie angeschaut haben." (Alexander von Humboldt)

hellmut

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Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #36 am: 29. September 2010, 02:00:21 »

... Abschiebehaft zieht meiner Ansicht nach immer eine Eintragung in die Blacklist nach sich. ...

@ siamfan, eigene Ansichten sind immer so eine Sache.  {-- Oder treibt dich mal wieder Lust aus einer längst geklärten Angelegenheit eine Endlosschwurbelei zu machen?  {[

Nichts gegen deine Ansicht, ich neige eher dazu der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok glauben.

Zitat
"... In case of overstays beyond 364 days, he or she must be detained. .... He or she is NOT blacklisted," the Bangkok officer insisted.

In Beitrag #21 hatte ich ihn übersetzt, der Quellenlink steht direkt unter der Übersetzung.  
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siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #37 am: 29. September 2010, 09:00:33 »

...Das wußte ich so noch nicht, dann kann ja Deutschland gar kein Rechtsstaat sein, wo eine Nichtbehörde (Bank) dem Finanzamt Auskunft über meine Konten geben muß  {/

....

@Rainer250
 eine "rechtsverbindliche Auskunft" ist etwas anderes.
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siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #38 am: 29. September 2010, 09:26:22 »

Siamfan, ich habe deinen Beitrag jetzt 2 mal gelesen, aber kann immer noch nicht erkennen was jetzt dein Punkt ist. Du hast zwar einen 35 cm langen weitgehend rechtschreibfehlerfreien Text zu Gesetzen und Verordnungen, Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen von Behörden hingelegt, aber ich frage mich immer noch was du eigentlich zum Thema meinst. Muss ich nun beispielsweise mit 3 Monaten Overstay damit rechnen statt meines Fluges eine Fahrt ins Immigration Detention Center antreten zu müssen?

Du laesst dich zuviel durch Fehlersuche ablenken (kannste alle behalten):

Zusammenfassung:

A.) Abschiebehaft fuehrt immer zum Eintrag in die Blacklist

B1.) Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit noch gueltigem Pass: keine Abschiebehaft, max.20.000TB

B2.)Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit ungueltigem Reisepass: Abschiebehaft *

C1.) Ueberpruefung durch Polizei im Land, overstay gueltiger Pass, Festnahme, Abschiebehaft

C2.)  Ueberpruefung durch Polizei im Land, overstay ungueltiger Pass, Festnahme,
Abschiebehaft

*diesen Fall hatte ich oben nicht aufgefuehrt. Da eine Ausreise nicht moeglich ist, keine Fluggesellschaft nimmt die Person mit, geht nur Abschiebehaft
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uwelong

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #39 am: 29. September 2010, 09:42:59 »

Ich kann mir nicht vorstellen das bei uns intelligenten TIP-Membern jemand dabei ist, der in solche Overstay-Situationen kommt!

 ;)
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Ich lass mir doch nicht erlauben - was mir keiner verbieten kann!

Blaubeeren sind grün, wenn sie rot sind!

siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #40 am: 29. September 2010, 10:19:26 »

....
Ich hab zwei Pässe aus zwei verschiedenen Ländern.
Nach Thailand reise ich normalerweise als Schweizer ein, weil ich als Liechtensteiner ein Visum benötigen würde.
Habe aber den anderen Pass immer auch dabei. Könnte mich damit zum Beispiel beim Verlust des CH-Passes auf der gemeinsamen CH/FL Botschaft besser ausweisen. Dazu ist's natürlich ganz praktisch, wenn ich zum Beispiel unterwegs einen Pass für einen Visa-Antrag tagelang abgeben muss...

Nun gibt es immer wieder Leute, die behaupten, es wäre illegal mit zwei verschiedenen Pässen herumzureisen?
...(Natürlich wäre es knifflig, wenn die bei mir einen Pass ohne Einreisestempel finden würden, aber ich gehe davon aus, dass ich dem Fall den anderen Pass natürlich auch dabei hätte).

....... Insbesondere, weil mein Vorname früher in beiden Pässen verschieden geschrieben wurde (Stefan und Stephan, erst kürzlich aber leider an Geburtsurkunde angepasst).


In der Regel stellt jedes (!muss) Land dem Buerger bei entsprechender Begruendung einen zweiten Pass (meist nur 5 Jahre gueltig). Man ist deswegen kein Spion.

Ich selbst hatte zwei deutsche Paesse, schon zweimal. Behoerden in D sind immer etwas zickig, aber sie muessen.
Z.B. reichte in der Vergangenheit:
-ich habe in meinem Pass einen Stempel von Israel und moechte in moslemisches Land XY einreisen
Oder
-ich bin Geschaeftsmann, Beantragung des Visum fuer Land X dauert etwa 14 Tage, bin aber in der Zeit geschaeftlich in Land Y unterwegs
.....

Denke (?)die beiden Laender haben kein Problem mit der doppelten Staatsbuergerschaft, also ist es kein Problem, wenn du zwei Paesse hast.

Zum „James Bond“ wird man erst, wenn man Paesse mit verschiedenen Identitaeten hat.
Ja und so bloed sich dies anhoert und obwohl es offensichtlich war, hattest du durch den kleinen Unterschied bei der Schreibweise deines Namens zwei „verschiene“ Identitaeten. Somit war es foerderlich, dies zu aendern.

Das eigentliche Problem deiner Frage ist folgendes:
Seit den Anschlaegen in Amerika hat sich einiges geaendert. Insbesondere wird genau geprueft wo der Reisende herkommt.
Bei der Ausreise (und Einreise) vom Heimatland bekommt man keinen Stempel. Kommt man mit diesem Pass in TH an und hat ausgefuellt Flug Nr. Xyz aus „Heimatland“ gibt es kein Problem.
Fliegt man mit dem Pass nach Yangoon/Burma, reist ueber Land (soweit moeglich) nach TH ein, auch kein Problem, da anhand der Stempel die komplette Reise nachpruefbar ist.
Wechselt man aber in Burma den Pass, grosses Problem!

Das heisst, die Paesse im Heimatland zu wechseln unproblematisch.

Trotzdem wuerde ich den zweiten Pass mitnehmen.

Auch nach TH mit Schweizer Pass einreisen und dann mit Lichtensteiner Pass Visa beantragen geht nicht!!!!! Du musst (siehe oben) mit dem CH-Pass aus TH ausreisen, wenn du dann im X-Land bei der Einreise wahrheitsgemaess angibst „Flug aus TH“ und legst dort den L-Pass mit Visum vor, gibt es Aerger.
Ich gehe davon aus, das Konsulat (X-Land) in BKK wird dir ohne Pruefung der Einreise-Stempel ein Visum ausstellen. Denkbar waere aber, wenn sich solche Faelle haeufen, dass man diesen zusaetzlichen Service „anbietet“.


@all
Alle Stempel von Thailand im Pass sind in Thai und Englisch, somit sollte man davon ausgehen, auch der kleinste Dorfpolizist kann dies lesen und die Passbilder sind auch international „lesbar“
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siamfan

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Re: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #41 am: 29. September 2010, 10:30:33 »

......
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Siehe Zusammenfassung/Antwort damkaodaeng:
B1.) Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit noch gueltigem Pass: keine Abschiebehaft, max.20.000TB
Deckt sich voll mit der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok .
Entscheident waere halt auch deine Frage! {--
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siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #42 am: 29. September 2010, 10:39:54 »

Ergaenzung:
Bei Erteilung des Visum und bei Einreise wird geprueft, ob der Pass noch 6 Monate gueltig ist. Ist man dann 30/60Tage legal im Land und ueberzieht bis zu 364 Tage kann es in vielen Faellen auch dazu kommen, der Pass wird ungueltig.
Dies ist eine total andere Rechtslage.
Jede Fluggesellschaft muss die Kosten uebernehmen. Sie wird nie jemanden ohne Pass einchecken. Da bleibt nur Abschiebehaft.
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Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #43 am: 29. September 2010, 16:40:16 »


Zusammenfassung:

A.) Abschiebehaft fuehrt immer zum Eintrag in die Blacklist

@ siamfan, du kannst es ruhig noch 10 mal schreiben. Deine Aussage ist und bleibt falsch.

Die Visaregeln bestimmst nicht du, sondern der Immigration Act.

Beyond heißt übrigens übersetzt  darüber hinaus, außerhalb ... . In diesem Falls mehr als.
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siamfan

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Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
« Antwort #44 am: 29. September 2010, 18:24:21 »

@hellmut

Bitte lass' mal die Aussage von dem Immi-Chef weg, und beantworte mir eine Frage:

Wenn jemand in Abschiebehaft war, wird er in die Blacklist aufgenommen oder nicht?

oder vielleicht eine zweite Frage, wer kommt in die Blacklist? und kommen die (3. Frage) dann in Abschiebehaft, wenn sie im Land "greifbar" sind?
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