@Helli
Es ist aber durch juristische Auslegungen und Kommentaren
von Rechtsexperten klar gestellt worden,dass sich der Passus
"...im Inland befindlichen...." auf "sonstige "Amtstraeger be-
zieht.
Das heisst,dass der tuerkische Praesident immer,egal ob er sich
in Deutschland aufhaelt oder nicht,diesen besonderen Schutz
vor Beleidigungen hat.
Man kann davon ausgehen,dass die Rechtsabteilung des Bundes-
kanzleramtes,sicherlich alle Moeglichkeiten geprueft hat,um diese
Causa von der Politik fernzuhalten.
Scheinbar blieb keine andere Moeglichkeit,aber man haette es
versuchen koennen,nachdem Herr Erdogan persoenlich Anzeige
erstattet hat,mit Hinweis auf diese Tatsache,sich einer Entscheidung
zu entziehen,da ja damit ohnehin eine Staatsanwaltschaft einge-
schaltet ist/wird.
Jock