Das Problem ist die Existenz des Paragraphen 103,der
einem auslaendischen Staatsfuehrer das Recht einraeumt,
zu verlangen,dass die Bundesregierung,der Staatsanwalt-
schaft Auftrag gibt,die Sache zu untersuchen.
Kommt sie der Aufforderung nach,handelt sie gesetzeskonform.
Kommt sie der Aufforderung nicht nach,verstoesst sie gegen
ein gueltiges Gesetz.
Beachtet man das eigene Gesetz nicht,verliert man gleichzeitig
den Anspruch,dass die Anderen Gesetze einhalten sollen.
Mahnungen und Aufforderungen an die tuerkische Regierung,
Pressefreiheit und Menschenrechte einzuhalten,werden dann
zur Alibiaktion,die die tuerkische Regierung mit Hinweis auf Nicht-
achtung des Paragraphen 103 ignorieren kann und wird.
Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen,sollte der genannte
Paragraph sofort abgeschaft werden und nicht erst 2018,auch dann
wenn der Vorwurf einer Anlassgesetzgebung erhoben werden sollte.
Jock