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Autor Thema: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher  (Gelesen 7759 mal)

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nok

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Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« am: 17. Oktober 2010, 13:37:33 »

Ich habe hier bei uns einen Schweizer kennengelernt, der schon AHV-Rente bezieht. Da seine Frau einen Kinderwunsch hatte, er aber keine Kinder mehr machen kann, hat sich seine Frau in Bangkok kuenstlich Befruchten lassen. Er sagte mir, dass er Kindergeld beantragt haette und dies wurde auch bewilligt. Er bekommt und jetzt haltet euch fest, 1000.-sfr. pro Monat und das mindestens 18 Jahre lang, wenn der kleine dann noch weiter zur Schule gehen will bis 25 Jahre.Ich hab mir nicht Belege zeigen lassen, weil mich das ja nichts angeht, weis auch desshalb nicht ob er mich auf den Arm genommen hat oder nicht.Ich ging immer davon aus, dass man in der Schweiz wohnen muesse um Kindergeld zu bekommen.Aber wenn das so ist wie er sagt, dann gehe ich mal auf die schweizer Botschaft und frage nach.Da ich auch einen Sohn habe interressiert mich das schon, ob es Kindergeld gibt oder nicht.Aber vielleicht kennt sich jemand damit aus und ich kann mir die Reise sparen.
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polo zum 2en

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2010, 14:01:30 »

hi das  ist   nit ganz  korrekt   (kindergeld) das  heisst  richtig  kinderrrente
die bekommst  du  fals  du AHV oder IV beziehst  und  ein minderjaehriges kind du unterhaltspflichtig  bist
fals  es  eine scheidung  gibt  oder  getrennt lebst  bekommt  derjenige diese  kinderrente  die  das  kind  zugesprochen  bekommen hat ! das   nur  zur  info :-X
also  wenn dieser  ne AHV bekommt  und  das kind  annerkant  hat (geburtsurkunde) ist das moeglich das  er  die 1000.- fr  bekommt ;}
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scorpionadv

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2010, 09:54:48 »

Also falls sich nichts geaendert hat, muss man in der Schweiz wohnhaft sein und arbeiten um Kindergeld zu erhalten. Die Ausgleichskassen zahlen nur Kindergeld an arbeitende Personen. Eine alleinstehende, ledige Mutter, die nicht arbeitet, hat zum Beispiel kein Anrecht auf Kindergeld. Arbeitet sie halbtags, bekommt sie nur die Haelfte Kindergeld.
Wahrscheinlich hat Dich der "Rentner-Vater" nur auf den Arm genommen. 
Also Sachen gibt's die es eigentlich garnicht geben sollte, das beste Beispiel: diese irre Geschichte  ;]
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scorpionadv

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polo zum 2en

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2010, 10:37:11 »

wiso erzaehlst  du sowas  es  geht  gar nicht um kindergeld  sondern um kinderrente  aber eben  mein   beitrag  wurde  wieder mal geloescht  {[
aber  es ist  so  hier  unwissende  schreiben so en  dreck  und  glauben  das  noch was  sie  schreiben
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scorpionadv

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2010, 10:59:29 »

Schade, dass Dein Beitrag geloescht wurde, man haette vielleicht etwas daraus erfahren koennen  ;D
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nok

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #6 am: 18. Oktober 2010, 13:01:31 »

@ Polo zum 2 en   Danke fuer Deine ausfuehrliche Antwort, ich hab sie noch im Kopf.Richtig auch, dass es um Kinderrente geht und nicht um Kindergeld, desshalb habe ich auch von einem AHV-Bezieher geschrieben.Wieso meldet sich eigentlich kein Moderator, den an die war meine Frage wo Dein Beitrag ist gerichtet.Da ich die Tip-Zeitung jedes Jahr aboniere und auch lese, ueberlege ich mir das fuers naechste Jahr.Den Falang hatte ich nur 6 Monate, der ist nicht unabhaengig und schreibt, was man ihm sagt.Beim Tip hatte ich bisher dieses Gefuehl nicht, lieber Roy!!!!
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TiT

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #7 am: 18. Oktober 2010, 15:48:10 »

Auch wenn ich nicht derjenige war, der ihn gelöscht hat (und daher auch nicht weiß, warum er da gelandet ist), habe ich mir erlaubt, den "vermißten" Beitrag (an dem ich persönlich nichts Schlimmes finden kann) wieder aus dem Papierkorb zu fischen. Ich hoffe, jetzt sind alle wieder zufrieden (und der Mod-Kollege, der ihn gelöscht hat, möge mir meine Eigenmächtigkeit verzeihen)  :)
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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2010, 18:38:55 »

Ich hoffe, jetzt sind alle wieder zufrieden (und der Mod-Kollege, der ihn gelöscht hat, möge mir meine Eigenmächtigkeit verzeihen)  :)

.... iiiiiich mag Dich TIT.  ;}  ....und wo ist eigentlich Ozone...?  {--
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hmh.

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2010, 18:41:24 »

Wir alle mögen ihn!  :)  [-]   }}
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nok

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2010, 11:40:45 »

Also hat hmh den Beitrag geloescht, wusste ich es doch!
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ubonrat

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #11 am: 20. Oktober 2010, 13:40:04 »

Dachte ich mirs doch, dass du das gewusst hast, wer....??? [-] ;D C--
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Mai Mii

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #12 am: 22. Oktober 2010, 10:54:07 »

Kenne auch so einen Schweizer, {/
der hat schon in der Schweiz seine vier Kinder durch Scheidung verlassen und sie von seinen Eltern gross ziehen lassen. Heute lebt er in Thailand und hat mit über Achzig noch ein Kind Adoptiert, was selbstverstädlich aus der Verwandschaft von seiner Frau kommt um seine AHV Rente um einen tauseder aufzubessern. {/    {/    {/

Gruss Mai Mii
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Baer

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #13 am: 25. Oktober 2010, 10:27:51 »

Ich kann dir bestätigen das du Kinderrente bekommst, und zwar für die eigenen so wie für die Stiefkinder,so wie für Pflegekinder,und zwar auch für im Ausland lebende Schweizer,habe hier einen Auszug aus den Bestimmungen,wenn du mehr Wissen willst dann ist hier der
Link:  www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.php?pagid=31&lang=de

Unter gewissen Voraussetzungen haben Personen, welche eine Altersrente zusteht, Anspruch auf eine Kinderrente für Kinder, Pflege genommen wurden. Es kann sich auch um die Kinder des Ehegatten handeln.

Damit der Anspruch auf eine Kinderrente für ein Pflegekind gegeben ist, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

1. Das Pflegeverhältnis muss auf Dauer begründet sein.

Gruss Baer

2. Das Kind muss zur Pflege und Erziehung und nicht zur Arbeitsleistung oder beruflichen Ausbildung in die Hausgemeinschaft            Pflegeeltern aufgenommen worden sein.

3. Das Pflegeverhältnis muss unentgeltlich sein. Unentgeltlich ist das Pflegeverhältnis, wenn die an die Pflegeeltern  für das Kind 
    von dritter Seite  erbrachten Leistungen (z.B. Unterhaltsbeiträge der Eltern oder von Verwandten, Alimentenbevorschussung,     
    Kosttgelder, Sozialversicherungsrenten, private Versicherungsleistungen) weniger als einen Vierteld der tatsächlichen 
    Unterhaltskosten deckt.

4. Der Anmeldung (Ergänzungsblatt 2) ist eine Bestätigung der mit der Pflegekinderaufsicht betrauten zuständigen   Vormundschaft-)
    Behörde über die Erteilung der Bewilligung für das betreffende Pflegekinderhältnis (Art. 316 ZGB) beizulegen. Besteht nach den
    einschlägigen Vorschriften keine Bewilligungspflicht, ist auch dieser Sachverhalt durch eine  Bescheinigung der genannten Behörde
    zu belegen. in diesem Fall ist der Anmeldung ein Lebens- und Wohnsitzbescheinigung der Kindes beizulegen.

5. Für Kinder, die erst nach der Entstehung des Anspruchs auf eine Altersrente oder auf eine ihr vorausgehende Rente der 
    Invalidenversicherung in Plege genommen werden. besteht kein Anspruch auf Kinderrente, es sei denn, es handle sich um Kinder
    des andern Ehegatten (Stiefkinder).



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goldfinger

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Re: Kindergeld fuer Schweizer AHV Bezieher
« Antwort #14 am: 14. Januar 2024, 13:28:25 »

Kinderrente der AHV unter Beschuss }}

Senioren sonnen sich dank KiDie AHV-Kinderrenten steigen stärker als die normalen AHV-Renten. Dies ganz besonders in einigen sonnigen Ländernnderrenten im AHV-Paradies Thailand

Die AHV-Kinderrenten steigen stärker als die normalen AHV-Renten. Dies ganz besonders in einigen sonnigen Ländern.



https://www.20min.ch/story/zoff-um-die-ahv-senioren-sonnen-sich-dank-kinderrenten-im-ahv-paradies-thailand-103018084

«Manche Frauen in Thailand gehen gezielt Schweizer Rentnern nach»

https://www.20min.ch/story/ahv-kinderrente-manche-frauen-in-thailand-gehen-gezielt-schweizer-rentnern-nach-103018671

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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…
 

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