Ich frag jetzt mal die Rentner die nicht in Cha Am wohnen, ob die auch seit neuestem mehr Kohle erhalten .Wenn nicht ist das ganze doch ziemlich seltsam, odrrr? 
Wenn wie Du sagst oder schreibst die in Bang Rak geschlossenen Ehen ungueltig sind, wieso sollte ich sie dann annulieren? Ungueltig ist Ungueltig, odrrr? 
Ähm, Unterstellung?.Wegen 5 Euro,ich hoffe Du packst Dich dabei auch an deine eigene Nase, odrrr? 
Netter Zeitgenosse den Deutsche nichts angehen ,aber im Deutschen Paragraphendschungel rumschnueffeln und sich Unbeliebt machen, solltest eventuell mal Heiraten,wirst sehen das dies die Langeweile vertreibt. 
Cha Am?, da wird mir irgendwie unheimlich zumute.
Hallo @supawan,eigentlich bringst du hier nur Verdächtigungen und Unterstellungen gegen mich vor!
Mir ist Bewußt,Erklärungen zu deinen Außerungen werden dir eventuell nichts sagen,aber ich hoffe anderen damit zu helfen,die deine Außführung gelesen haben.
Zu 1)Rente ohne Überweisungsgebühren!Das mit der Zahlung von Überweisungsgebühren,muß nichts mit meinen Eingaben zu tun haben!
Eventuell ist die DRV Berlin selbst darauf gekommen,den Betrug,entgegen der Gesetzgebung zu beenden.Sind doch bloß Pinats,
bei 1,000,000 Auslandsrentnern macht das doch nur,bei 15,-Euro Überweisungsgebühr,15 Milionen Euro im Monat.
Setze ich dagegen nur 100,000 Außereuropäische Auslandsrentner,so hat die DRV Berlin,nur um 1,5 Milionen betrogen im Monat!
Deine Unterstellung,nur Rentner in Cha-Am haben die volle Rente nun erhalten,kannst du doch belegen?Merkst du auch,das ist eine lächerliche Unterstellung?
Ich sage dazu,zwei Thaifrauen,Witwen deutscher Freunde haben das auch für zwei Monate erstattet bekommen.
Nun muß nur noch das BVG Feststellen,die Nichtübernahme der Überweisungsgebühren ist nicht gedeckt mit der Gesetzgebung
nach dem SGB.Ich würde dann von der DRV Berlin so ca.1080,-Euro erstattet bekommen.
Zu2)Heirat in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung.Eine geschlossene Ehe muß erst durch ein Gericht aufgehoben werden,
auf Antrag einer oder beider Eheleute,oder durch ein Amt,das die Rechtsmäßigkeit anzweifelt.
Du kannst auch nicht hingehen und sagen,diese Vorehe ist ungesetzlich,ich heirate nun eine andere Person.Das Standesamt wird sagen,lassen sie die Vorehe aufheben,dann können sie neu heiraten.
Zu3)Jeder der im Ausland heiratet muß sich über die Eheschließungsgesetze informieren.Hier in Thailand kann jeder auf die Homepage der Botschaft fündig werden.Da steht,"alle Amphös in Thailand verlangen die Überbeglaubigung des AA von Thailand,
nur auf dem Amphö in Bang Rak benötigen sie diese Überbeglaubigung nicht."
Da würden bei mir alle Alarmglocken klingeln,hier die Thaigesetzgebung,dort das Amphö Bang Rak.
Das deutsche Recht schreibt vor,jede im Ausland geschlossene Ehe muß nach der Gesetzgebung des Heiratstaates erfolgen.
Ich bin nun der schuldige,weil ich auf die Gesetzeslage hinweise?Ich wühle im Paragraphendschungel um mich unbeliebt zu machen?
Nein,so wird kein Schuh daraus!Jeder der in Thailand auf dem Standesamt Bang Rak geheiratet hat,ohne Überbeglaubigung,ist selbst Schuld.
Er wollte die 5,-Euro Gebühren sparen und die 4 Tage Wartezeit,Botschaft schreibt ja,in Bang Rak geht es auch ohne!
Du fühlst dich angegriffen,ist deine Sache,andere sagen Danke für die Aufklärung!
Zu 4)Verheiratet,ich bin verheiratet mit einer Thailänderin,Eheschließung in Deutschland.
Meine erste Ehe wurde geschlossen auf dem Amphö Rangsit,1976,mit der Meldebescheinigung der Polizei,einem Führungszeugnis und einer Paßcopie.
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EDIT: Zitat richtig formatiert