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Autor Thema: Heirat in Bang Rak  (Gelesen 30847 mal)

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P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #15 am: 29. April 2011, 15:10:31 »

rama-6, wer verwirrt/irrt nun... :o

Ich hatte Dich gefragt, was es die Botschaft interessiert/anzugehen hat, wenn zwischen dem thail. AA und dem Bezirksamt in Bang-Rak offensichtlich eine Übereinkunft bestehen könnte (wird?) dass man dort beim Standesamt auf eine Legalisierung (>Überbeglaubigung<, um bei deinem Terminus zu bleiben) durch das AA  verzichtet!?

Wenn Du davon sprichst, dass eine Legalisierung durch die Botschaft das Papier nicht wert sei, nun ja... ich  :]

Apropos, was sagt nun die Thaigesetzgebung, denn Du schreibst ja
Zitat
Entgegen der Thaigesetzgebung,sagt die Botschaft,sie können in Bang Rak heiraten,ohne die Überbeglaubigung des Ministerium of Foreign Affairs zu erlangen.
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #16 am: 29. April 2011, 16:29:21 »

"nun ja,....Du!

Eine Vereinbahrung zwischen AA.Thailand und dem Amphö Bang Rak ist Gesetzeswriedrig. Verstanden?

Meine Ausführungen habe ich vom Standesamt 1 Berlin,mit dem Hinweis,sie sind nicht für Rechtsberatung und Auskünfte zuständig.
Da ich aber mit der Thaigesetzgebung und der Homepage der Botshaft meine Frage verbunden habe,wurde mir diese Auskunft erteilt.

Meine Anfrage wurde auch an die Botschaft weitergeleitet,zur Kenntnisnahme.

Keine Botschaft ist für die Heirat im Ausland zuständig,diese kann nur erfolgen nach der Gesetzgebung zur Eheschließung des Heiratstaates.

Eine Botschaft überprüft nicht,ob die Gesetze des Heiratstaates eingehalten wurden.

Eine Überprüfung der Rechtsgültigkeit kann nur von Behörden,Ämtern und Dieststellen des Heimatstaates,jede für sich verantwortlich,angeordnet werden.

Der Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Heiratsstaates muß durch die Eheleute erfolgen.

Stellt ein Amt fest,die Ehe wurde nicht nach den Heiratsgesetzen des Heiratstaates durchgeführt,wird die Ehe nicht anerkannt.


EDIT: Überflüssiges Vollzitat entfernt.
« Letzte Änderung: 30. April 2011, 10:16:37 von khon_jaidee »
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P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #17 am: 30. April 2011, 02:17:17 »

... Eine Vereinbahrung zwischen AA.Thailand und dem Amphö Bang Rak ist Gesetzeswriedrig. Verstanden? ...

Nun >verstanden< nicht, aber das muss ich ja auch nicht, denn ich tue hier nur MEINE Meinung, gestützt auf eigene Erfahrungen, zu Markte tragen,
Und habe nicht die Absicht, mich mit Dir zu streiten!  ]-[

Aber wo habe ich von einer Vereinbarung zwischen dem DEUTSCHEN AA (Auswärtigen Amt) und dem Bezirksamt (Ampör) Bang-Rak etwas gesagt... (was Du mir ja offensichtlich, falls ich es mal verstanden habe, was Du schreibst & meinen könntest, unterstellst  ;D )

Ich hatte eine durchaus denkbare Vereinbarung der thailändischen Behörden, also dem THAILÄNDISCHEN AA (Auswärtigem Amt) oder auch – wie Du es vorstehend bezeichnet hattest -  Ministerium of Foreign Affairs und dem Bezirksamt Bang-Rak im Sinne!
Denn letztendlich erfolgt die standesamtliche Registrierung der Eheschließung beim Bezirksamt in Bang-Rak, OHNE dass DIESE eine Legalisierung (Überbeglaubigung) seitens des eigenen Außenministeriums verlangen!

Da frage ich mich schon, was dann gesetzwidrig sein sollte ... ???
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #18 am: 02. Mai 2011, 11:14:32 »

Noch mal ganz langsam.

Eine Ehe in Thailand geschlossen muß nach der Thaigesetzgebung erfolgen !

Gesetzgebung in Thailand.:http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm
du kannst den gleichen Wortlaut in Thai haben.

Da steht aber nichts in der Gesetzgebung,es besteht eventuell ein Vertrag,zwischen Außenministerium und Amphö Bang Rak,
eine Ehe zu schließen,ohne Überbeglaubigung durch das Außenministerium.

Alle Staaten haben das Recht,eine Eheschließung in Thailand,nach internationalen Standart,auf die Einhaltung der Gesetzmäßigkeit
in Thailand zu überprüfen!

Für Deutschland kannst du das sehen unter Art.13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
da steht,nach der Gesetzgebung des Heiratstaates.

Eine Ehe geschlossen in Bang Rak ohne Überbeglaubigung,legalisiert von der Botschaft ist keine Rechtsgültige Ehe !

Bedenke,die Botschaft hat kein Recht und keinen Auftrag die Rechtsmäßigkeit der Eheschließung zu überprüfen !
Sie legalisiert nur eine Urkunde,das die Dienstsiegel und die Unterschrift Echt sind.

Egal,ob die Botschaft schreibt,in Bang Rak können sie heiraten ohne Überbeglaubigung ist nicht Rechtsrelevant.

Jedes Brautpaar ist für seine Heiratspapiere selbst verantwortlich.

Eine durch eine Stelle in Deutschland anerkannte Eheschließung ist für andere Stellen nicht Rechtsverbindlich.
Sollte eine Stelle in Deutschland,auch nach Jahren,die Rechtsmäßigkeit der Ehe in Zweifel ziehen,so können sich die Eheleute oder Witwe nicht auf die vorherige Anerkennung berufen.

Den Nachweis über die Rechtsmäßigkeit der Ehe muß von den Eheleuten erbracht werden,mit dem Nachweis,bei der Eheschließung wurde die Thaigesetzgebung eingehalten.

Noch Fragen @P-Pong,ich gebe hier weiter gerne Auskunft.


EDIT: Überflüssiges Schachtelvollzitat weg.
« Letzte Änderung: 02. Mai 2011, 16:23:34 von khon_jaidee »
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Blackmicha

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #19 am: 02. Mai 2011, 11:23:12 »

Versteh eh nicht warum die alten Säcke so scharf aufs Heiraten sind  :-X

Sorry schon mal !
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Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes

Konfuzius - oder so

P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #20 am: 02. Mai 2011, 12:40:29 »

... Noch Fragen @P-Pong,ich gebe hier weiter gerne Auskunft.

...rama-6, aber nicht doch, darauf verzichte ich sehr gerne  ;]

Entgegen Deinen teils wirren Ausstreuungen verstehe ich die Gesetzeslage und das damit einhergehende Prozedere  einwandfrei...
(aber wer will schon ausschließen, dass ICH wirren Gedanken nachhänge, hier verbreite ... sollte dem so sein, bitte ich um Entschuldigung ]-[)

Du solltest alle Deine einstreuende Ergüsse – nicht nur hier im Zusammenhang einer Eheschließung/Heirat in Bang-Rak -  nochmals mit sehr wachem Geist lesen, mehr verbietet mir die „die Achtung vor dem Alter“, obwohl das ja kein Verdienst sondern ein natürlicher Prozess ist... ;)


Für mich ist dieses Thema, eigentlich der   :-X- sorry: oftmals wirre Austausch mit Dir – rama-6 -  somit abgeharkt!


P.S.: Eine klitzekleine – allgemeine - Anmerkung sei mir noch gestattet: Berufe Dich nicht stets auf die gehandhabten Verfahrenshinweise f. Berlin  :-) welche wohl kaum in gesamt-bundesdeutscher Befolgung zu münden  hat ...denn es gibt mehr Bundesländer – nämlich weitere 15! in denen z.T. unterschiedlich gehandelt wird -  als nur Dein Berlin!

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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #21 am: 05. Mai 2011, 15:25:05 »

Möchte dier nun doch noch mal Antworten.

1)Die Gesetzgbung zum AufenG  Berlin ist die Rechtsgültige Fassung für Deutschland,jede ABH in Deutschland ist daran gebunden.
Die Grundfassung ist im Gestzesblatt von Deutschland veröffentlicht.
In der Berliner Ausführung sind noch Urteile aus ganz Deutschland mit einbezogen und auf den neuesten Stand gebracht über die Ausführungsbestimmungen.Diese Ausführungsbestimmungen sind für alle ABH in Deutschland Rechtsverbindlich.

Kann eine ABH eine Entscheidung treffen gegen ein Urteil eines Gerichtes?

Mein Alter spielt für mich keine Rolle,bin ebend schöne 76 Jahre Alt geworden.

Die wirren Einstreuung,in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung,keine gültige Eheschließung,kannst du
der freundlichen Standesbeamtin vom Standesamt1 Berlin doch erklären,was Sie füe wirres Zeug zum besten gibt.

E-Mail.:wilss@LABO-Berlin.de

Zur Beurteilung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist das deutsche Internationale Privatrecht heranzuziehen.
Hierbei handelt es sich um Art.11 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. (EGBGB)
Jede Stelle in Deutschland ist für sich allein Berechtigt die Gesetzeseinhaltung zu überprüfen.
Für die Einhaltung der Gesetze ist allein das Ehepaar verantwortlich,auch für die Beweiserbringung.

Bei Gerichtsenscheidungen zwischen Rentenkasse und Klägerin,spielt der Art.11 die Enscheidende Rolle.
Die Gesetzgebung des Heiratsstaates muß eingehalten werden,sonst keine Witwenrente.

Nun kannst du die Gesetzestexte nochmal mit SEHR WACHEM GEIST,LANGSAM durchlesen.
Noch ein kleiner Hinweis,das Standesamt hat meine Anfrage an die Botschaft weitergeleitet.

Nun steht auf der Homepage der Botschaft In Fettdruck und unterstrichen.:"Die Konsularbescheinigung bedarf zusätzlich der "Überbeglaubigung"durch das TH.AA.in Bangkok,da sie sonst von den TH.Standesbeamten nicht anerkannt wird"
(Ausnahme derzeit in der Praxis ist die Eheschließung beim  Standesamt Bang Rak in Bangkok)

...........

Edit: Unnötiges Vollzitat entfernt.
Es macht keinen Sinn, den direkt vorangegangenen Beitrag komplett zu zitieren. Ferner sieht es dämlich aus, beeinträchtigt die Übersichtlichkeit und verbraucht nur Speicherplatz.

Gruss   Achim
« Letzte Änderung: 05. Mai 2011, 18:05:24 von Kern »
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schoopthai

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #22 am: 05. Mai 2011, 15:48:22 »

Ich habe 1992  auf dem Standesamt in Bang Rak geheiratet.
Bin direkt mit der Heiratsurkunde zur Deutschen Botschaft und habe die Uebersetzung und alles am selben Tag bekommen.
Braucht nicht zum Ministry of Foreign Affairs fuer die Ueberbeglaubigung.
Visa fuer meine Frau in einer Woche, da die noch in Deutschland anfragen mussten.
Ging damals mit Fax und fuer DM 50.- ca. wurde ein Express Service der Deutschen Botschaft angeboten. Lange her ;)
War allerdings damals auch ein Hinweis eines mir bekannten zustaendigen Beamten der Deutschen Botschaft,
der mir mitteilte in Bang Rak zu heiraten, da das einfacher sei
wie auf anderen Standesaemtern.
Ist in der Zwischenzeit natuerlich einiges Wasser den Chaopraya runtergeflossen, koennte aber immer noch so sein :] wer weiss --C

Also bis dann

Michael
« Letzte Änderung: 05. Mai 2011, 15:53:08 von schoopthai »
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P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #23 am: 05. Mai 2011, 16:07:47 »

rama-6.... sorry, mein schlechter Ruf, zudem kennen WIR uns ja virtuell schon SEHR lange  ;], deswegen:

Um was du dich streitest weist du auch nicht. Aber du hast recht. Ist das ok so?


Ich habe 1992  auf dem Standesamt in Bang Rak geheiratet.
 ...Ist in der Zwischenzeit natuerlich einiges Wasser den Chaopraya runtergeflossen, koennte aber immer noch so sein :] wer weiss --C 

... nun, schoopthai, bei mir ist es nicht soo lange her, aber >geändert< hat sich offensichtlich - zumindest bis letzten Sommer - auch bis heute nichts... Eheschließung wie gehabt ohne >Erlaubnis< des thailändischen Außenministeriums  }}

Somit leben wir beide lt. rama-6 in einer rechtsungültigen Ehe ... :o
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #24 am: 05. Mai 2011, 16:11:31 »

 ??? ??? P-Pong habt Ihr die Ehe nicht auf der Deutschen Botschaft legalisieren lassen, ich frag ja nur  ??? wegen der späteren (möglichen) Rente für Sie .
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P-Pong

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #25 am: 05. Mai 2011, 16:15:12 »

... selbstverständlich haben wir das unmittelbar vornehmen lassen, wir warteten allerdings knapp 8 Tage auf den Rücklauf... der dort für die Legalisierung tätig gewordene Thai, Khun Jamrat, ist sehr zuvorkommend  }}

Also keine Bange, rama-6 will uns allen nur Angst machen   :-)
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schoopthai

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #26 am: 05. Mai 2011, 16:31:59 »

Kann nur noch mal bestaetigen, das es so war, und das die sogenannte Legalisationbescheinigung  der Ehe von der Konsularabteilung
der Botschaft bestatigt wurde.
Wie bereits vorher gesagt, musste allerdings ca 1 Woche auf die Bestaetigung aus Deutschland warten bis das Visa
meiner Ehefrau betaetigt wurde und wir nach Deutschland fliegen konnten.
Dann direkt auf das Kreisverwaltungsreferat in Muenchen, die haben alles im Pass umgeschrieben und uns ohne Anfrage
darauf hingewiesen, das meine Frau jetzt auch arbeiten koennte. Ins naechste Zimmer und innerhalb von 10 Minuten Arbeitserlaubnis
bekommen. ???  Irgend ein Unterschied zu Thailand??? C--

Bis dann

Michael
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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #27 am: 05. Mai 2011, 16:37:49 »

Habe auch in Bang Rak geheiratet.

Habe Heiratsurkunde auf der Botschaft legalisieren lassen.

Dann alle Erforderlichen Unterlagen nach DE zu meinem Vater geschickt, der hat dann in meiner Geburtsstadt die Ehe auf dem Standesamt eintragen lassen.

Ging Reibungslos, obwohl ichin De nicht mehr gemledet war.

Diese ist jetzt 1,5 Jahre her.
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crazyandy

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #28 am: 05. Mai 2011, 16:42:10 »

Nun ich möchte Sie im November heiraten, und dann in Deutschland die Familienzusammenführung beantragen (die Tochter soll dieses Schuljahr in Thailand noch zu ende bringen).

Klar möchte ich die Ehe in BKK von der Deutschen Botschaft legalisieren lassen.
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rama-6

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Re: Heirat in Bang Rak
« Antwort #29 am: 05. Mai 2011, 17:49:56 »

Kein Problem für Leute,die in Thailand eine Ehe eingegangen sind auf dem Amphö Bang Rak,ohne überbeglaubigung der Konsularbescheinigung durch das AA Thailand.

Schreibt doch an die Botschaft in Bangkok,an die Konsularabteilung und fragt,ist meine Ehe Rechtskräftig geschlossen,ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung auf dem Standesamt Bang Rak?
Nach Artikel 11 Abs1 (EGBGB) währe die Ehe nicht Rechtskräftig geschlossen.Meine Frau würde vom Rentenversicherungsträger keine Witwenrente erhalten.

Fragt euren Rentenversicherungsträger,habe die Ehe in Thailand geschlossen,nur mit der Konsularbescheinigung der Botschaft,ohne Überbeglaubigung durch das AA Thailand.Schreibt mit zu,die Thaigesetzgebung.
Bin ich nun eine Rechtsgültige Ehe mit meiner Frau eingegangen nach Art. 11 Abs.1 (EGBGB) erhält meine Frau eine Witwenrente unter dieser Voraussetzung?

Beide werden euch antworten,für die Einhaltung der Rechtsmäßigkeit bei der Eheschließung im Ausland sind die Brautleute verantwortlich.
Den Nachweis über die Einhaltung der Ehegesetze des Auslands,haben die Eheleute/Witwe zu erbringen.
Legalisation der Ehe durch die Botschaft ist kein BEWEIS.Kann jeder unter Internationalen Urkundenverkehr nachlesen.

Noch ein kleiner Dämpfer.

BVerwG Beschluß vom 02.06.2008  6B 17.08     Keine Rechtsgültige Ehe,keine Rente.Hier kommt über 20 mal der Artikel 11.Abs.1 (EGBGB) ins Spiel.Nicht geheiratet nach der Gesetzgebung,in Ägpten.
Es werden noch weitere Gerichtsurteile zitiert über eine Rechtskräftige Ehe.
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