Ich bin Deutscher seit meiner Geburt und es braucht für mich
nicht auch noch einen FORMALEN Nachweis dafür !
Den habe ich jetzt 68 Jahre nicht und auch nirgendwo benötigt ,
beim National Sport Biertrinken sowieso nicht und selbst bei meiner
Abschlußfeier in irgend einem Wat Ofen wird der den Prozess
nicht wesentlich beschleunigen ...
(https://4most.files.wordpress.com/2012/10/so-what-who-cares.jpg)
Ich bin Deutscher seit meiner Geburt und es braucht für mich
nicht auch noch einen FORMALEN Nachweis dafür !
Den habe ich jetzt 68 Jahre nicht und auch nirgendwo benötigt ,
beim National Sport Biertrinken sowieso nicht und selbst bei meiner
Abschlußfeier in irgend einem Wat Ofen wird der den Prozess
nicht wesentlich beschleunigen ...
(https://4most.files.wordpress.com/2012/10/so-what-who-cares.jpg)
Es bleibt doch Ihnen überlassen was Sie sein wollen, da Sie ja hier Intellegente Beiträge bringen im Forum, sollten sie mal Überlegen warum die Bundesrepublik
aus der Staatsbürgerschaft so ein Geheimnis macht.
Nur in Deutschland ist die Staatsbürgerschaft eine Holeschuld, keine Bringeschuld!
Schon mal Überlegt, was sind Sie ohne den Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft?
Staatenlos, eine Person, der man jederzeit Schwierigkeiten machen kann?
Haben Sie aber auf der Meldestelle und dem Standesamt Ihre Eintragung machen lassen, von Geburt, durch Abstammung aus einem Landesteil ab dem 1.1.1914 von Deutschland zu sein, oder Deutscher durch die Gesetzgebung der Nazis zu sein, so können Ihre Kinder und Enkelkinder ihre Geburtsurkunde ändern lassen,mit dem Hinweis.: Durch Abstammung vom Vater, deutscher Staatsbürger zu sein! Somit brauchen Ihre Kinder, Enkelkinder und Urenkel, keinen Nachweis mehr Erbringen über ihre Abstammung!
Benötigt nicht die Angabe der Daten der Gattin auf dem Jährlichen Fragebogen der Rentenkasse ob sich die familiere Situation geändert hat?
Gibt es da extra ein Formular in Bezug der Legalisierung?
LG Udo
Lewe Udo ,
da ich in Deutschland geheiratet habe , bedurfte es keiner Legalisierung wie bei einer Ehe ,
die in Thailand geschloßen wurde ... es sollte eigentlch heißen " legal eingetragen "
Gruß Alex
Moin Jock ,
ad 1. war mein Einwurf zu den " Österreichischen Deutschen " ironisch gemeint .
ad. 2. war mir bisher nicht bekannt , das es im frühen Mittelalter schon einen
Österreichischen Staat und somit eine gleichnamige Staatsbürgerschaft gab .
Und zu guter Letzt ::: beglückwünsche ich alle Österreicher für ihre unkonventionelle
Art ihrer Staatsbürgerschafts Probleme ... man könnte auch den Passus aus 1914 mit
einem Satz eliminieren , nämlich ::: jeder der in Deutschlands Grenzen geboren wurde
oder wird ... erhält die Deutsche Staatsbürgerschaft . Warum kompliziert wenn es auch anders
geht . Die Debatte hat was skuriles für mich wenn ich hier die Bedenken lese , ich müßte meine
Staatsbürgerschaft erst mal nachweisen , da ich sonst als Staatenloser von meinem Geburtsland
angesehen werde . Die Ersteller solchen Unsinns 1914 sollten mal namentlich benannt werden ...
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten 'Abstammungsprinzip'. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgrund der Geburt in Deutschland erworben wird, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil. Es gibt folgende Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Erwerb durch eheliche Geburt
- Erwerb durch nichteheliche Geburt
- Erwerb durch Adoption
- Erwerb durch Legitimation
- Erwerb durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen (bis 31.03.1953)
- Sonstige Erwerbsgründe
Erwerb durch eheliche Geburt
Eheliche Kinder, die zwischen dem 01.01.1914 und dem 31.12.1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater.
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.01.1964 und vor dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.
Eheliche Kinder, die seit dem 01.01.1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war.
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.04.1953 und vor dem 01.01.1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Diese Erklärungsfrist ist mit dem 31.12.1977 endgültig abgelaufen.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburtsanzeige bei Geburt im Ausland nach dem 31.12.1999
Wichtiger Hinweis:[/font][/color]
Für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, gilt grundsätzlich: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.
Die Passage des dazu einschlägigen § 4 Abs. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) lautet wie folgt:
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Erwerb durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen
Ausländische Frauen, die einen Deutschen geheiratet hatten, erwarben vom 01.01.1914 bis zum 31.03.1953 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für ausländische Frauen, die zwischen dem 01.04.1953 und dem 23.08.1957 einen Deutschen geheiratet haben, galten besondere Vorschriften.
Bei Eheschließung zwischen dem 24.08.1957 und dem 31.12.1969 gab es die Möglichkeit bei der Eheschließung oder danach die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben.
Seit dem 01.01.1970 ist die Eheschließung kein automatischer Erwerbsgrund mehr. Ehepartnervon deutschen Staatsangehörigen können seither nur noch erleichtert eingebürgert werden.
Last not Least ... die Ostdeutsche EXTRAWURST für Ex DDR ler :
Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.