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Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Beeariya am 06. Oktober 2015, 23:11:18

Titel: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 06. Oktober 2015, 23:11:18
Viele Deutsche denken, es reicht der Personalausweis oder der Pass, um seine Staatsbürgerschaft festzustellen! Aber hier steht es anders!

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html (ftp://http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html)  Unter § 30.:

§ 30
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus. (ftp://§ 30
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
(3) Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.)

[2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.]Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1][2] sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss. (ftp://Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit,[1)

So steht es hier.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Darum muß man zum Nachweis seiner Abstammung auch seine Vorfahren bis vor 1914 Nachweisen!

Das gilt nicht für ehemalige DDR Bewohner, da diese per Verfassung, Bürger der DDR waren!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: karl am 07. Oktober 2015, 00:26:25
bei Geburt meiner Söhne musste ich mich auch einer Staatsangehörigkeits Untersuchung stellen.
Ich hatte glücklicherweise noch das Familienbuch meiner Eltern aber das ausschlaggebende war aber das Soldbuch meines Vaters bei der Reichsarmee
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Benno am 07. Oktober 2015, 02:57:01
Man kann mit Textausschnitten wie hier von @Beeariya praktiziert versuchen ein diffuses,buntes, linkes Weltbild anderen Menschen zu vermitteln.
Haette er das folgende Zitat aus seiner angegebenen Quelle mit kopiert und eingefuegt wuerde der gesamte Thread „Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?" einen neuen Sinn ergeben der widerum sinnlos ist:

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis im Sinne eines Identitätsdokumentes (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw.). Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden, sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.“

Schaut man tiefer in die Hintergruende in all seinen bisherigen Postings hinein wird klar welche Absicht dahinter steckt.
Die Wahrheit zur Luege umzufunktionieren und diese Luege dann als seine Wahrheit verkaufen.

Ich vermute mal,dass hier im Forum kein einziger Deutscher diesen sogenannten „Staatsangehörigkeitsausweis“ besitzt.
Warum auch?
Mit der eigenen Geburtsurkunde oder dem Familienbuch ist fuer alle Eventualitaeten gesorgt um z.B. Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw. in der entsprechenden Behoerde zu bekommen.
Bei der Ersatzausstellung infolge Ueberfuellung mit Visa-Stempeln oder drohenden Ablauf des Reisepasses wird dabei nicht einmal die Geburtsurkunde verlangt.

Will @Beeariya als multikultureller bunter Foren-Troll eventuell die Staatsangehoerigen aus Deutschland schon einmal auf dieses Scenario vorbereiten?

(http://www.politaia.org/wp-content/uploads/2015/09/Abschaffung-Deutschlands-e1442144308677.jpg)

Dem steht allerdings ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen:

(http://www.fotos-hochladen.net/uploads/bv05m4vh7dtu.jpg) (http://www.fotos-hochladen.net)

Falls es die etablierten Parteien es nicht schaffen die ungebremste Invasion besonders von islamischen Schein-Asylanten  zu verhindern wird Widerstand wie es beispielshaft Pegida vorfuehrt fuer jeden Deutschen zur Buergerpflicht um dieses folgenden Horror-Scenarien zu verhindern:

Deutsche Politiker über die Zukunft Deutschlands

Vorstand der Bündnis90/Die Grünen, München:
“Es geht nicht um Recht oder Unrecht in der Einwanderungsdebatte, uns geht es zuerst um die Zurückdrängung des deutschen Bevölkerungsanteils in diesem Land. “

Cem Özdemir (Bündnis90/Die Grünen) in einem Interview mit Susanne Zeller-Hirzel, letzte Überlebende der Weißen Rose:
“Wir wollen, dass Deutschland islamisch wird”

Cem Özdemir (Bündnis90/Die Grünen) in Hürriyet vom 8.9.98 (auf türkisch), abgedruckt im Focus am 14.9.98:
“Was unsere Urväter vor den Toren Wiens nicht geschafft haben, werden wir mit unserem Verstand schaffen!”

Franziska Drohsel (SPD) ehem. Bundesvorsitzende der Jusos und ihre Assoziation zum Begriff “Vaterland” (CiceroTV, F. Drohsel im Streitgespräch mit Philipp Mißfelder von dwe Jungen Union, Aug 2008):
“Deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe – würde ich politisch sogar bekämpfen. “

Sieglinde Frieß (Bündnis90/Die Grünen und Verdi-Fachbereichsleiterin) sagte vor dem Parlament im Bundestag (Quelle: FAZ vom 06.09.1989):
"Ich wollte, dass Frankreich bis zur Elbe reicht und Polen direkt an Frankreich grenzt.”

Quelle: http://www.csu.de/verbaende/ov/landshut-stadt-ost/regionales/zitate-zu-deutschland/deutsche-politiker-ueber-die-zukunft-deutschlands/

Weitere  Deutschfeindliche Zitate von BRD-Politikern und anderen einflussreichen Personen

Quelle: https://1truth2prevail.wordpress.com/2014/06/07/unverfalschte-zitate-von-brd-politikern-und-anderen-einflussreichen-personen-in-der-brd-uber-das-deutsche-volk/
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tom_bkk am 07. Oktober 2015, 03:06:25
Wurde vor kurzem ebenfalls als Deutscher  zertifiziert, Einbuergerung Ehefrau.
Beweis: Heiratsurkunde Urgrosseltern vaeterlicherseits ... Koeniglich Bayrisches Amtsgericht  }}
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Burianer am 07. Oktober 2015, 06:29:38
 ???   Mein Opa war im ersten Weltkrieg
Mein Vater war im zweiten Weltkrieg
und ich erlebe hoffentlich  nicht noch den dritten Weltkrieg.
Mir ist es eagl,  ob ich deutscher bin.
Ich bin nur ein Mensch, wie viele andere auch  }}
Hier noch etwas ueber die DEUTSCHEN,  von einem polnischen Juden.   {*
  http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/henryk-m-broder-ueber-deutschland-ein-opferbereites-volk-a-1056252.html   (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/henryk-m-broder-ueber-deutschland-ein-opferbereites-volk-a-1056252.html)

Zitat
 Nationalstolz? Keineswegs. Henryk M. Broder attestiert Deutschland stattdessen eine "sonderbare Form der Selbstverachtung". Der Publizist über das fehlende Selbstbewusstsein der Deutschen.  
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: udo50 am 07. Oktober 2015, 07:12:58
Moin Members

 Sorry OT  aber irgendwie kommt mir die Schreibweise des Mitglied  @ Beeariya bekannt vor  ??? ???  Ich überlege noch
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: malakor am 07. Oktober 2015, 07:18:09
Mein Vater hat dem Deutschen Kaiser 4 Jahre seines Lebens (1914 - 1918) im WW1 gedient, als Dank dafuer, dass er ueberlebte, musste er dann 1939-1945 noch einmal 6 Jahre in den Krieg, auch da ueberlebte er.

Ich bin Deutscher und bleibe es bis zu meinem Ableben. Ob meine Tochter danach in einem moslemischen Land lebt, kann ich natuerlich nicht wissen.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Non2011 am 07. Oktober 2015, 11:39:02
Treffen sich zwei Deutsche Staatsbürger !

Der Eine,

in ca. 10 – 20 Jahren werden wir auch in Deutschland massive Probleme wegen dem Klimawandel bekommen.

Der Zweite,

tja, das ist dann kein deutsches Problem mehr, sondern dann müssen sich die Türken damit herumschlagen.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 07. Oktober 2015, 15:22:56
Wer nun der Meinung ist, @beeariya ist ein Spinner, dem stelle ich gegenüber die Verwaltungsvorschriften zum Erwerb des Staatsbürgerausweis!

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm (ftp://http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm)

Wir haben in Deutschland nur zwei Staatsbürgergesetze!

1) Das aus dem Kaiserreich vom 1.1.1914, der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Vater, Großvater oder Urgroßvater, hat auch Rechtsgültigkeit, bei Abstammung der Mutter, Großmutter oder Urgroßmutter!

2) Wer Nachweisen kann, von 1938 als Deutscher von den Nazis Anerkannt worden zu sein!

Ein wichtiger Hinweis,zur Beantragung des Staatsbürgerausweis findet man hier!

https://www.youtube.com/watch?v=Nqnqn3o46Bw

Dazu noch der zweite Teil.:

https://www.youtube.com/watch?v=Kh1IkgjZmS4 (ftp://https://www.youtube.com/watch?v=Kh1IkgjZmS4)
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 07. Oktober 2015, 15:33:30
Man kann mit Textausschnitten wie hier von @Beeariya praktiziert versuchen ein diffuses,buntes, linkes Weltbild anderen Menschen zu vermitteln.
Haette er das folgende Zitat aus seiner angegebenen Quelle mit kopiert und eingefuegt wuerde der gesamte Thread „Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?" einen neuen Sinn ergeben der widerum sinnlos ist:

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis im Sinne eines Identitätsdokumentes (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw.). Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden, sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.“

Schaut man tiefer in die Hintergruende in all seinen bisherigen Postings hinein wird klar welche Absicht dahinter steckt.
Die Wahrheit zur Luege umzufunktionieren und diese Luege dann als seine Wahrheit verkaufen.

Ich vermute mal,dass hier im Forum kein einziger Deutscher diesen sogenannten „Staatsangehörigkeitsausweis“ besitzt.
Warum auch?
Mit der eigenen Geburtsurkunde oder dem Familienbuch ist fuer alle Eventualitaeten gesorgt um z.B. Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw. in der entsprechenden Behoerde zu bekommen.
Bei der Ersatzausstellung infolge Ueberfuellung mit Visa-Stempeln oder drohenden Ablauf des Reisepasses wird dabei nicht einmal die Geburtsurkunde verlangt.

Will @Beeariya als multikultureller bunter Foren-Troll eventuell die Staatsangehoerigen aus Deutschland schon einmal auf dieses Scenario vorbereiten?

(http://www.politaia.org/wp-content/uploads/2015/09/Abschaffung-Deutschlands-e1442144308677.jpg)

Dem steht allerdings ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen:

(http://www.fotos-hochladen.net/uploads/bv05m4vh7dtu.jpg) (http://www.fotos-hochladen.net)

Falls es die etablierten Parteien es nicht schaffen die ungebremste Invasion besonders von islamischen Schein-Asylanten  zu verhindern wird Widerstand wie es beispielshaft Pegida vorfuehrt fuer jeden Deutschen zur Buergerpflicht um dieses folgenden Horror-Scenarien zu verhindern:

Deutsche Politiker über die Zukunft Deutschlands

Vorstand der Bündnis90/Die Grünen, München:
“Es geht nicht um Recht oder Unrecht in der Einwanderungsdebatte, uns geht es zuerst um die Zurückdrängung des deutschen Bevölkerungsanteils in diesem Land. “

Cem Özdemir (Bündnis90/Die Grünen) in einem Interview mit Susanne Zeller-Hirzel, letzte Überlebende der Weißen Rose:
“Wir wollen, dass Deutschland islamisch wird”

Cem Özdemir (Bündnis90/Die Grünen) in Hürriyet vom 8.9.98 (auf türkisch), abgedruckt im Focus am 14.9.98:
“Was unsere Urväter vor den Toren Wiens nicht geschafft haben, werden wir mit unserem Verstand schaffen!”

Franziska Drohsel (SPD) ehem. Bundesvorsitzende der Jusos und ihre Assoziation zum Begriff “Vaterland” (CiceroTV, F. Drohsel im Streitgespräch mit Philipp Mißfelder von dwe Jungen Union, Aug 2008):
“Deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe – würde ich politisch sogar bekämpfen. “

Sieglinde Frieß (Bündnis90/Die Grünen und Verdi-Fachbereichsleiterin) sagte vor dem Parlament im Bundestag (Quelle: FAZ vom 06.09.1989):
"Ich wollte, dass Frankreich bis zur Elbe reicht und Polen direkt an Frankreich grenzt.”

Quelle: http://www.csu.de/verbaende/ov/landshut-stadt-ost/regionales/zitate-zu-deutschland/deutsche-politiker-ueber-die-zukunft-deutschlands/

Weitere  Deutschfeindliche Zitate von BRD-Politikern und anderen einflussreichen Personen

Quelle: https://1truth2prevail.wordpress.com/2014/06/07/unverfalschte-zitate-von-brd-politikern-und-anderen-einflussreichen-personen-in-der-brd-uber-das-deutsche-volk/

Nun können Sie uns Erklären, was sind sie ohne Staatsbürgerausweis!

Etwa Staatenlos?

Diesen Einschub in Ihren Kommentar,hätten Sie sich Ersparen können!

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis im Sinne eines Identitätsdokumentes (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw.). Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden, sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.“ (ftp://„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis im Sinne eines Identitätsdokumentes (Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass usw.). Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden, sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.“)

Habe ich die Behauptung aufgestellt, dieser Staatsbürgerausweis sei ein Passersatz?

Aber dieser Satz sagt doch alles.:

sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit. (ftp://sondern dient nur dem Zweck des zweifelsfreien Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.)

Sie währen nun nicht mehr Staatenlos, sondern  mit diesem Staatsbürgerausweis sind Sie ein vollkertiges Mitglied von Deutschland!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: georg am 07. Oktober 2015, 16:06:55
Habe auch so ein Papier mit Staatsangehörigkeitsausweis.

Nur gilt dieser nur für ganz genau 5J, meiner wurde am 01 August 94 ausgestellt und ist am 01 August 1999 ausgelaufen.

Sehe es nicht ein den alle 5J neu zu beantragen, wozu denn auch.

Vielleicht ist er für was gut wenn ich einmal den Nachweis erbracht habe dann sollte es wohl reichen.

Ein deutscher bleibt ein deutscher, oder habe ich was übersehen.

gruss georg
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 07. Oktober 2015, 18:48:41
Habe auch so ein Papier mit Staatsangehörigkeitsausweis.

Nur gilt dieser nur für ganz genau 5J, meiner wurde am 01 August 94 ausgestellt und ist am 01 August 1999 ausgelaufen.

Sehe es nicht ein den alle 5J neu zu beantragen, wozu denn auch.

Vielleicht ist er für was gut wenn ich einmal den Nachweis erbracht habe dann sollte es wohl reichen.

Ein deutscher bleibt ein deutscher, oder habe ich was übersehen.

gruss georg

Hallo Georg, Hauptsache Sie haben diese, Ihre Staatsbürgerschaft übertragen lassen in Ihr Melderegister und Ihrem Standesamt, aber nicht Vergessen, auch in die Geburtsurkunden Ihrer Kinder.
Damit haben Sie und Ihre Kinder und enkelkinder den Beweis ihrer Abstammung von einem Deutschen!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Kern am 08. Oktober 2015, 07:26:12
Hallo Beeariya

Ist es bloßer Zufall, dass der zweite Teil Deines Namens (Bee-ariya) dem Sanskrit-Wort "ārya" oder dem altpersischen "aryā" (=Arier) entspricht?  ???
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Non2011 am 08. Oktober 2015, 08:30:25
Bin ich mit einem meiner Beiträge - mal - wieder durchs Raster gefallen ?
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 08. Oktober 2015, 09:00:25
Ich bin Deutscher seit meiner Geburt und es braucht für mich

nicht auch noch einen FORMALEN Nachweis dafür !

Den habe ich jetzt 68 Jahre nicht und auch nirgendwo benötigt ,

beim National Sport Biertrinken sowieso nicht und selbst bei meiner

Abschlußfeier in irgend einem Wat Ofen wird der den Prozess

nicht wesentlich beschleunigen ...

(https://4most.files.wordpress.com/2012/10/so-what-who-cares.jpg)
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tom_bkk am 08. Oktober 2015, 11:45:47
@Alex,

braucht man auch nicht, allerdings fuer ein paar formale Buerokratiesachen schon, wie bei uns die Einbuergerung keiner Frau und beim Karl wegen den Kinder. Ich hab auch erst mal bloed geschaut als das gefordert wurde, und sogar die Sachbearbeierin im Rathaus wo ich mir die Urkunden geholt habe hat erst mal die Augen verdreht. Diese 1914 Regel hat auch was fieses, I.d.R. Gehen Dokumente nach 100 Jahren in den Schredder, wurde mir gesagt ...
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 08. Oktober 2015, 12:05:37
@ Tom  ... moin moin ,

bei der Einbürgerung der Frau könnte ich es ja noch verstehen , aber auch die bekommt

nach einer Wartezeit im Fegefeuer des Niederlassungsrecht die Möglichkeit einen D Pass

zu erhalten ... Karls Kinder hier überhaupt kein Problem einen Deutschen Pass neben dem

Thai Pass zu erhalten das haben Kumpel von mir hier schon mit der D Botschaft so durch gezogen .

Also Tom , mir geht so ein Papier am Allerwertesten vorbei und jetzt wo selbst der Hosenanzug

zur Debatte stellt ob es noch ihr Land ist , wenn sie dann hoffentlich 2017 abgewählt wird  erst

recht . Vll. sollten die Schwachmaten der Regierung mal darüber nachdenken , was solche Dinge aus

1914 heute noch für einen Sinn ergeben , wo doch jeder Depp sein Kreuzchen bei Multikulti macht

und jeder Deutsche Schäferhund easy mit seinem Stammbaum zu Recht kommt  ]-[ [-]
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tom_bkk am 08. Oktober 2015, 12:50:35
@Alex,

schon klar, und ich weiss jetzt nicht was die wollen, wenn du bei der Einbuergerung die 7 oder sinds 8 Jahre wartest. Wir wollen das halt jetzt schon nach 3 Jahren durchziehen, weil DE momentan bei Thais 2 Paesse toleriert.

Vielleicht sollten wir den Fred aendern in Staatsbuergerschaftsausweis und seine Anwendungen.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 08. Oktober 2015, 23:14:52
Hallo Beeariya

Ist es bloßer Zufall, dass der zweite Teil Deines Namens (Bee-ariya) dem Sanskrit-Wort "ārya" oder dem altpersischen "aryā" (=Arier) entspricht?  ???

Na sowas, was einem hier Unterstellt wird!

Ich war, bin und werd NIE ein Arier sein! Der Volksstamm der Arier lebt im Iran.

Ariya ist der Name meiner Fau!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 08. Oktober 2015, 23:33:00
Ich bin Deutscher seit meiner Geburt und es braucht für mich

nicht auch noch einen FORMALEN Nachweis dafür !

Den habe ich jetzt 68 Jahre nicht und auch nirgendwo benötigt ,

beim National Sport Biertrinken sowieso nicht und selbst bei meiner

Abschlußfeier in irgend einem Wat Ofen wird der den Prozess

nicht wesentlich beschleunigen ...

(https://4most.files.wordpress.com/2012/10/so-what-who-cares.jpg)

Es bleibt doch Ihnen überlassen was Sie sein wollen, da Sie ja hier Intellegente Beiträge bringen im Forum, sollten sie mal Überlegen warum die Bundesrepublik
aus der Staatsbürgerschaft so ein Geheimnis macht.

Nur in Deutschland ist die Staatsbürgerschaft eine Holeschuld, keine Bringeschuld!

Schon mal Überlegt, was sind Sie ohne den Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft?

Staatenlos, eine Person, der man jederzeit Schwierigkeiten machen kann?

Haben Sie aber auf der Meldestelle und dem Standesamt Ihre Eintragung machen lassen, von Geburt, durch Abstammung aus einem Landesteil ab dem 1.1.1914 von Deutschland zu sein, oder Deutscher durch die Gesetzgebung der Nazis zu sein, so können Ihre Kinder und Enkelkinder ihre Geburtsurkunde ändern lassen,mit dem Hinweis.: Durch Abstammung vom Vater, deutscher Staatsbürger zu sein! Somit brauchen Ihre Kinder, Enkelkinder und Urenkel, keinen Nachweis mehr Erbringen über ihre Abstammung!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 08. Oktober 2015, 23:51:11
@Alex,

braucht man auch nicht, allerdings fuer ein paar formale Buerokratiesachen schon, wie bei uns die Einbuergerung keiner Frau und beim Karl wegen den Kinder. Ich hab auch erst mal bloed geschaut als das gefordert wurde, und sogar die Sachbearbeierin im Rathaus wo ich mir die Urkunden geholt habe hat erst mal die Augen verdreht. Diese 1914 Regel hat auch was fieses, I.d.R. Gehen Dokumente nach 100 Jahren in den Schredder, wurde mir gesagt ...

Nun Frage ich sie mal, was machen sie ein Polizist hält sie an,fragt nach den Papieren, überprüft die Papiere mit der Meldestelle, diese hätte die Daten über Ihren Staatsangehörigkeit gespeichert und sagt Ihnen dann.: Ach ein Staatenloser?
Oder sind sie durch Ihren Pass oder PA automatisch Deutscher?  NEIN, es besteht die Annahme das sie Deutscher sind! Den Beweis müssen Sie allein antreten, haben Sie ja Erlebt!

Sind die Kinder vom User Karl nun automatisch Deutsche Staatsbürger? Nein, er mußte sich seine Staatsbürgerschaft erst Bestätigen lassen!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 09. Oktober 2015, 06:41:28
Zitat
NEIN, es besteht die Annahme das sie Deutscher sind! Den Beweis müssen Sie allein antreten, haben Sie ja Erlebt!

Nochmal , ich habe das Zeit meines Lebens nicht gebraucht , da ich Deutscher bin ,

verzichte ich bewußt auf einen extra Nachweis dessen ... zumal ich mit Dingen die

in 1914 ihren Ursprung hatten null am Hut habe . Meine Geburts und Abstammungsnachweise

liegen Ordnungsgemäß da wo sie hingehören . Meine Ehe mit einer Thai ( die das auch

bleiben möchte ) ist ebenso sowohl bei der Rentenkasse der BFA als auch auf dem Standesamt

legalisiert eingetragen.  Beeariya Ihre Ratschläge mögen wohlgemeint sein und jene 110 % Deutsche

mit arischen Vorfahren auch erreichen ... meine Urgroßmutter btw. kommt aus dem schönen

Irland ... von ihr habe ich wohl meine kritische Haltung zu dies und jenem ín den Genen und bin

dem Deutschen Wachkoma Dasein von Geburt an entkommen und das ist gut so !
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Burianer am 09. Oktober 2015, 06:56:49
 :]  Alex   {*

Ich denke mal mehr als 70 Prozent der Deutschen sind gar keine Deutsche, die wissen noch nichtmal , dass man dafuer einen Nachweis erbringen muss.
Somit sind sie  nicht Deutsche  und  nur gedultete, anerkannte Asylanten   mit Aufenthaltsrecht in Deutschland  ???   :]

Beeariya
Arier zu sein ist grundsaetzlich nichts schlechtes,  es wurde nur Missbraucht  in einer Zeit.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 09. Oktober 2015, 07:21:22
Was machen eigentlich die Österreicher in dieser heilen Deutsch Welt .

Sie waren eingemeindet mit dem Heim ins Reich Marsch und wurden Jahrhunderte

von Deutschen Kaisern regiert ... wie weisen diese Menschen nach , daß sie

Ent.Deutscht wurden ? Bei Porsche und VW sind sie es jedenfalls nicht !
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: udo50 am 09. Oktober 2015, 07:58:30
Moin Alex


Zitat
   Meine Ehe mit einer Thai ( die das auch

bleiben möchte ) ist ebenso sowohl bei der Rentenkasse der BFA als auch auf dem Standesamt

legalisiert eingetragen.  [/quote                       ist ebenso sowohl bei der Rentenkasse der BFA legalisiert.

Benötigt nicht die Angabe der Daten  der Gattin auf dem Jährlichen Fragebogen der Rentenkasse ob sich die familiere Situation geändert hat?

Gibt es da extra ein Formular in Bezug der Legalisierung?
LG Udo
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: jock am 09. Oktober 2015, 09:39:03
@Alex

So kompliziert ist es in Oesterreich mit der "Staatsbuergerschaft " nicht.

1812 als das Allgemeine buergerliche Gesetzbuch rechtskraft erlangte,fand
sich darin der Begriff des Heimatsrecht.

Im "Heimatsrecht "sind erste Ansaetze festgeschrieben,die auf den Begriff
"Staatsbuergerschaft " hinweisen.

Ab 1863 wurden nicht nur bei kirchlichen Einrichtungen sondern auch bei
Kommunen Listen gefuehrt,in denen die staendigen Bewohner der Gemeinden
angefuehrt waren.

Als die Donaumonarchie zusammengebrochen war,wurde von der oesterreichischen
Regierung das Deutsch-Oesterreichische Staatsbuerrecht erlassen.

Das besagt,dass die oesterreichische Staatsbuergerschaft jenen automatisch zu-
gesprochen wurde,die sich zum Zeitpunkt der Republikgruendung im Bundesge.
biet aufhielten.
Personen,die sich zum Zeitpunkt ausserhalb des Bundesgebietes befanden,konnten
innerhalb einer gewissen Frist die Staatsbuergerschaft nacherwerben,wenn sie auf
der "Heimatsrechtsrolle" verzeichnet waren.

Nach dem Anschluss 1938 wurden alle Oesterreicher deutsche Staatsbuerger.

Was aber 1945 durch das Staatsbuergerschaftueberleitungsgesetz wieder rueck-
gaengig gemacht wurde und alle Personen,die vor 1938 Oesterreicher waren,wieder
zu Oesterreichern  machte.

Auf Ausnahmen,Voraussetzungen gehe ich bewusst nicht ein.


Jetzt muss ich aber die Euphorie des geschaetzten @Alex boese abbremsen.

Ich habe mich beinahe am Kaffee verschluckt,als ich las,dass jahrhundertelang
deutsche Kaiser,die Oesterreicher regierten.

Zum Ersten : Deutsche Kaiser gab es erst seit 1871 und das Kaiserreich bestand
bis 1918 und brachte 3 Personen auf den Thron (Willhelm I,Friedrich III und Wilhelm II)

Zum Zweiten: Was du vielleicht meinst,sind die " Roemischen Kaiser deutscher Nation"

Die allerdings waren,bis auf kurze Ausnahmen,alle Habsburger - also Oesterreicher,wenn
man von der Zeitspanne ausgeht,die man fruehes Mittelalter nennt,also um 1279.

1806 wurde von Franz I.bzw. II. diese Kaiserwuerde als erloschen erklaert,nach-
dem er bereits 1804 das oesterreichische Kaisertum gruendete.Die Anerkennung durch
die lokalen deutschen Koenige dauerte zwei Jahre,aber sie erfolgte.
Oesterreichische Kaiser gab es insgesamt 4 (Franz,Ferdinand,Franz -Josef und Karl)

"Roemischer Kaiser deutscher Nation" hatte meist nur einen Titularcharakter und wenig
reale politische Macht aus dem Titel heraus.

Ich drehe den Spiess daher um und behaupte,dass die oesterreichischen Koenige die rechtlich
uebergeordneten Souveraene in den deutschen Laendern waren und erst, als durch Bismarck
die Deutschen ein gemeinsames Reich gruendeten,es nach den 3 genannten Kaiser,Jahrzehnte
dauerte,bis wieder ein "Kaiser" die Zeitungsblaetter fuellte.

Jock





Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 09. Oktober 2015, 10:06:51
Zitat
Benötigt nicht die Angabe der Daten  der Gattin auf dem Jährlichen Fragebogen der Rentenkasse ob sich die familiere Situation geändert hat?

Gibt es da extra ein Formular in Bezug der Legalisierung?
LG Udo

Lewe Udo ,

da ich in Deutschland geheiratet habe , bedurfte es keiner Legalisierung wie bei einer Ehe ,

die in Thailand geschloßen wurde ... es sollte eigentlch heißen " legal eingetragen "

Gruß Alex

Moin Jock ,

ad 1. war mein Einwurf zu den " Österreichischen Deutschen " ironisch gemeint .

ad. 2. war mir bisher nicht bekannt , das es im frühen Mittelalter schon einen
          Österreichischen Staat und somit eine gleichnamige Staatsbürgerschaft gab .

Und zu guter Letzt ::: beglückwünsche ich alle Österreicher für ihre unkonventionelle

Art ihrer Staatsbürgerschafts Probleme ... man könnte auch den Passus aus 1914 mit

 einem Satz  eliminieren , nämlich ::: jeder der in Deutschlands Grenzen geboren wurde

oder wird ... erhält die Deutsche Staatsbürgerschaft
. Warum kompliziert wenn es auch anders

geht . Die Debatte hat was skuriles für mich wenn ich hier die Bedenken lese , ich müßte meine

Staatsbürgerschaft erst mal nachweisen , da ich sonst als Staatenloser von meinem Geburtsland

angesehen werde . Die Ersteller solchen Unsinns 1914 sollten mal namentlich benannt werden ...

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten 'Abstammungsprinzip'. Dies bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgrund der Geburt in Deutschland erworben wird, sondern aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil. Es gibt folgende Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Erwerb durch eheliche Geburt

- Erwerb durch nichteheliche Geburt

- Erwerb durch Adoption

- Erwerb durch Legitimation

- Erwerb durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen (bis 31.03.1953)

- Sonstige Erwerbsgründe


Erwerb durch eheliche Geburt

Eheliche Kinder, die zwischen dem 01.01.1914 und dem 31.12.1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater.

Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.01.1964 und vor dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.

Eheliche Kinder, die seit dem 01.01.1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war.

Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.04.1953 und vor dem 01.01.1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Diese Erklärungsfrist ist mit dem 31.12.1977 endgültig abgelaufen.


Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburtsanzeige bei Geburt im Ausland nach dem 31.12.1999

Wichtiger Hinweis:
[/font][/color]

Für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, gilt grundsätzlich: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.

Die Passage des dazu einschlägigen § 4 Abs. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) lautet wie folgt:

(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Erwerb durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen

Ausländische Frauen, die einen Deutschen geheiratet hatten, erwarben vom 01.01.1914 bis zum 31.03.1953 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für ausländische Frauen, die zwischen dem 01.04.1953 und dem 23.08.1957 einen Deutschen geheiratet haben, galten besondere Vorschriften.

Bei Eheschließung zwischen dem 24.08.1957 und dem 31.12.1969 gab es die Möglichkeit bei der Eheschließung oder danach die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben.

Seit dem 01.01.1970 ist die Eheschließung kein automatischer Erwerbsgrund mehr. Ehepartnervon deutschen Staatsangehörigen können seither nur noch erleichtert eingebürgert werden.


Last not Least ... die Ostdeutsche EXTRAWURST für Ex DDR ler  :

Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: jock am 09. Oktober 2015, 10:27:45
@Alex

Ich hab schon verstanden,dass es nicht wirklich ernst gemeint war
mit den Deutschen Kaiser,die die Oesterreicher regiert haben.

Und natuerlich gab es 1.200 keinen oesterreichischen Staats und damit
auch keine Staatsbuergerschaft.

Ich vermute einmal,dass der Nachweis eines Deutschseins damit zu-
sammenhaengt,dass es Herkunftsdeutsche auf (jetzt) auslaendischen Ge-
bieten gab bzw. gibt die sich zur Rueckuebersiedlung entschlossen haben.

Das Gebiet "Siebenbuergen" war ueber Jahrhunderte ein homogenes
Siedlungsgebiet von ethnischen Deutschen,wo es vielleicht einfach notwendig
ist und war,die deutsche Abstammung gesondert nachzuweisen bei einer
Erringung der deutschen Staatsbuergerschaft.

Es sind ja nicht nur die Siebenbuergerner betroffen sondern auch die "Sudeten-
deutschen " und die sonstigen Vertriebenen durch die Grenzverschiebungen nach 1945.

Jock

 

Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Rangwahn am 09. Oktober 2015, 10:38:42
man könnte auch den Passus aus 1914 mit einem Satz  eliminieren , nämlich
 ::: jeder der in Deutschlands Grenzen geboren wurde oder wird ... erhält die Deutsche Staatsbürgerschaft .

Könnte man - dem ist aber nicht so:

"Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nach der Abstammung vergeben, nicht nach dem Geburtsort. Kinder eines deutschen
Vaters oder einer deutschen Mutter sind automatisch deutsche Staatsbürger.

Dagegen sind nicht alle in Deutschland geborenen Kinder auch Deutsche.

De facto werden jedes Jahr ca. 100.000 nicht-deutsche Kinder in Deutschland geboren

Wenn beide Eltern Ausländer sind, erhält das Kind nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens einer der Elternteile
seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt und seit 3 Jahren eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
In diesem Fall erhält das Kind sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die der Eltern. Nach Erreichen des
18. Lebensjahres muss es dann entscheiden, welche der Staatsbürgerschaften es behalten möchte.
."


Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Patthama am 09. Oktober 2015, 11:53:01
Hallo Jock
Eigendlich muesstet du,sowie auch ich auch, die Schweizerische Staatsangehoerigkeit haben.Wenn ich im Geschichtsunterricht nicht ganz eigeschlafen bin.Hat doch der Lehrer damals gelehrt,dass die Habsburger ja aus der Schweiz stammen.Da aber nicht ganz freiwillig weggezogen sind.Man kann ja heute noch die Habsburg bei Aarau (Schweiz) besichtigen.Und da mein Heimatstaedtchen,im heutigen Landkreis Konstanz,ueber Jahrhunderte bis 1806 zu Vorderoestereich gehoerte,also zu dem Habsburgerreich,muessten wir doch mal den Versuch wagen,die Schweizer Staatsbuegerschaft zu beantragen,weil eben der Stammsitz dieser Dynastie in der Schweiz liegt.(HaHa)

Sorry fuer o.T.
Wollte  nur mal etwas Humorristisch auf diesen etwas seltsamen Thread antworten.
Gruss Patthama,aus BanPhai,wo es heute kraeftig ,wie aus Kuebeln,schon Stundenlang Nass von oben gibt.
Was mich allerdings wundert,ist dass  bei diesen Wetterbedingungen,das Internet immernoch tadellos laeuft.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Non2011 am 09. Oktober 2015, 16:23:00
@Alex@

,,, Meine Ehe mit einer Thai ( die das auch bleiben möchte ) ist ebenso sowohl bei der Rentenkasse der BFA als auch auf dem Standesamt legalisiert eingetragen ,,,

Meine Ehe ist weder in der BRD - bzw. Rentenkasse registriert bzw. legalisiert. Allerdings beglaubigt d. d. deutsche Botschaft. Sollte so auch ich einmal das Zeitliche segnen - genügt ( Auskunft der DRV - Bund ) der Antrag meiner Frau auf eine Witwenrente.   
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 09. Oktober 2015, 18:02:35
:]  Alex   {*

Ich denke mal mehr als 70 Prozent der Deutschen sind gar keine Deutsche, die wissen noch nichtmal , dass man dafuer einen Nachweis erbringen muss.
Somit sind sie  nicht Deutsche  und  nur gedultete, anerkannte Asylanten   mit Aufenthaltsrecht in Deutschland  ???   :]

Beeariya
Arier zu sein ist grundsaetzlich nichts schlechtes,  es wurde nur Missbraucht  in einer Zeit.

Ja,so ist es. Über ca. 85% der Deutschen Wissen nicht, da sie keine Deutschen sind, auch keine Unionsbürger sind!
Somit auch kein Recht haben, für sich und ihre Familie, die Charta der EU einzufordern!

Nun zu Ihren zweiten Abschnitt.:

Arier zu sein ist grundsaetzlich nichts schlechtes,  es wurde nur Missbraucht  in einer Zeit.

Was Verstehen sie unter Mißbraucht?

Die Massenabschlachtung von nicht Ariern, in dieser Zeit?

Nur in der Gesetzgebung der Nazis stand nichts von ARIERN!
Können sie Nachlesen unter der Gesetzgebung "Von der Reinheit des Blutes"!

http://www.lostart.de/Content/051_ProvenienzRaubkunst/DE/QuellenDokumente/N%C3%BCrnberger%20Gesetze.pdf?__blob=publicationFile

Dort finden Sie auch das Gesetz über die Reichsstaatsbürgerschaft, welches von der Bundesrepublik auch heute noch angewand wird!
Ich wollte mit so einer Gesetzbegründung nicht deutscher Staatsbürger werden!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 09. Oktober 2015, 18:27:45
Hallo Alex, haben sie ein Problem mit der Verfassung der DDR? Haben sie ein Problem mit dem Einigungsvertrag, zwischen der BRD und der DDR?

Last not Least ... die Ostdeutsche EXTRAWURST für Ex DDR ler  :

Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung. (ftp://Last not Least ... die Ostdeutsche EXTRAWURST für Ex DDR ler  :

Deutsche in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik waren und sind noch heute deutsche Staatsangehörige. Sofern Sie die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. durch Ausstellung eines Personalausweises) erworben haben, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.)

Was Verstehen Sie nicht an dieser Gesetzgebung?

Ich Versuche es Ihnenzu Erklären.

Die DDR hat in ihrer Verfassung festgehalten, wer DDR Staatsbürger ist!

Im GG. der BRD steht nichts über die Staatsangehörigkeit von deutschen Staatsbürgern!
Nun könnten Sie den Art. 116 hier anführen, aber da steht nicht über die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft!

Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. (ftp://Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.)

1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt !

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit müßen Sie Beweisen, Belegen, über Ihre Abstammung, nach dem § 4Abs.1 des RuSTag Gesetz von 1914, oder dem Reichsbürgergesetz
von 1935!

Auch ein ehemaliger Bewohner der DDR,muß sich diesen Staatsbürgerausweis ausstellen lassen,nur ist das Einfacher, über seine Staatsbürgerschaft der DDR !
Wurde so festgeschrieben im Einigungsvertrag!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Buriman am 09. Oktober 2015, 18:49:50
Folgendes steht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.


Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: udo50 am 09. Oktober 2015, 21:06:00
Nabend Alex

     
Zitat
  da ich in Deutschland geheiratet habe , bedurfte es keiner Legalisierung wie bei einer Ehe ,

   Das meinte ich doch. Denn vor 27 Jahren nach unserer Hochzeit in Deutschland meinte die Rentenversicherungsanstalt das dieser Eintrag, wie bei dir genüge


  tschö  Udo
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 09. Oktober 2015, 21:40:34
Folgendes steht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.




Sie müßten aber den gesammten Wortlaut hier Einstellen!

(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten. (ftp://(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.)

Aber die Auskunft der Behörden wird sein.: Im Gesetz steht die Abstammung, nach dem § 4 Abs. 1 des RuSTag von 1914 oder dem Reichbürgergesetz von 1935.
Die BRD hat kein eigenes Staatsbürgerangehörigkeitsgesetz!

Es steht auch dieser Satz im Gesetzestext.:

Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. (ftp://Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.)

Ich persönlich konnte meine deutsche Staatsbürgerschaft,von 1935 Nachweisen,mit dem Ausstellen ab 1951 eines PA. Da ich ja vom Geburtsjahr 1935 als Deutscher nicht in der Gaskammer gelandet bin!

Die antwort war NEIN!

Dazu noch die VwV zur Staatsangehörigkeit, da steht nichts von der Nachweis erfolgt über den Pass oder PA!

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm (ftp://http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_18061975_V61241341.htm)

Staatsangehörigkeitsurkunden

(1)
    Staatsangehörigkeitsurkunden sind

    1.
        die Einbürgerungsurkunde,

    2.
        die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung,

    3.
        die Entlassungsurkunde,

    4.
        die Verzichtsurkunde,

    5.
        die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit,

    6.
        der Staatsangehörigkeitsausweis und der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher,

    7.
        die in Sonderfällen auszustellenden Urkunden wie die Ausschlagungsurkunden nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 65) und dem Zweiten Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 431) sowie nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 982) oder die Urkunden über den Erwerb oder den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit. (ftp://Staatsangehörigkeitsurkunden

(1)
    Staatsangehörigkeitsurkunden sind

    1.
        die Einbürgerungsurkunde,

    2.
        die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung,

    3.
        die Entlassungsurkunde,

    4.
        die Verzichtsurkunde,

    5.
        die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit,

    6.
        der Staatsangehörigkeitsausweis und der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher,

    7.
        die in Sonderfällen auszustellenden Urkunden wie die Ausschlagungsurkunden nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 65) und dem Zweiten Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 431) sowie nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 19. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 982) oder die Urkunden über den Erwerb oder den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit.)

Dazu noch der § 1.: § 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist nun der Besitz eines Passes oder PA, der Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?

Noch weitere Fragen?
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tom_bkk am 10. Oktober 2015, 03:11:12
@bee...

Zitat
Nun Frage ich sie mal, was machen sie ein Polizist hält sie an,fragt nach den Papieren, überprüft die Papiere mit der Meldestelle, diese hätte die Daten über Ihren Staatsangehörigkeit gespeichert und sagt Ihnen dann.: Ach ein Staatenloser?

Tja, wenn meine Tante eine Zipfel haette, dann waers mein Onkel  ;D

Es kann ja durchaus vorkommen, dass ein Polizist jemanden kontrollieren will oder muss - dann hat bis jetzt mein Leben lang der Personalausweis oder der Reisepass genuegt ... meistens war schon der Fuehrerschein genug ... sollte das nicht genuegen, dann hilft vielleicht mir vielleicht im Eifer des Gefechts, dass ich mit einer Deutschen verheiratet bin  ;D, denn die Einbuergerungsurkunde gilt ja nach deinen Quellen auch als Nachweis, sollte ich meinen Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben  --C.
Eigentlich nehme ich aber nie einen Ausweis mit, man kann ja zur Not noch sagen dass man aus Syrien kommt.

Vorsicht: Mein Beitrag koennte Zynismus oder Satire beeinhalten. Nicht dass du uns dann wieder reaktiv mit deinen Schachtelzitaten hier den Fred vollspulst, im Wiederholungsfall greift §0185 Sonderfall Gscheidmeierei Tip Forum, Achims Kuh wird dich holen  ;)
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Burianer am 10. Oktober 2015, 06:21:49
 :] 
Zitat
  Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben 
ton_bkk,  ich wuerde zuerst mal fragen, ob der Polizist selber  solch einen Ausweis hat, Statsbuergschaftsnachweis   :]
Aller Wahrscheinlichkeit nicht.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 10. Oktober 2015, 06:54:54
Zitat
Hallo Alex, haben sie ein Problem mit der Verfassung der DDR?

Wie sollte ich ein Problem mit der Verfassung eines " Unrechtsstaates " haben , die Amiees

würden ihn als " Schurkenstaat "  bezeichnen und ich bin nie in den " Genuß " gekommen

die DDR Verfassung zu beurteilen . Das ist alles History , sowie ich die Reichsgesetzgebung

als für mich persönlich nicht anerkenne , da ich nie in einem Deutschen Reich gelebt habe !

Ich bin1947 in der BRD geboren und aufgewachsen und das Grundgesetz mit all seinen Fehlern

ist für , oder auf mich anwendbar . Sie haben da ein Thema " wachgeküsst " was mich in keinster

Weise je berührt hatte oder tangiert . Ich bin Deutscher Staatsbürger , das weiß der Staat in dem ich

geboren wurde und ich ... das reicht mir . An mich ist noch nie ein Anliegen ergangen indem ich

bitte wem was in Sachen Staatsangehörigkeit nachweisen muß ! Vll. haben die Macher 1914

diesen Unsinn in weiser Voraussicht so verfasst , damit später sogenannte Rußland Deutsche

über die Stammbaum Papiere ihres Deutschen Schäferhundes in den Genuß der Staatsbürgerschaft

kommen konnten . Selbst das würde mich nicht stören , da auch ein solcher Schäferhund in meinem

Haushalt hier in Thailand lebt wie vorher 3 Generationen seiner Art in meinem Heimatland !

Zitat
Vorsicht: Mein Beitrag koennte Zynismus oder Satire beeinhalten.

Mein Beitrag könnte nicht nur .... er trieft quasi gefüllt mit Zynismus u. Satire und das ein EX DDR´ler

ein besserer Deutscher als ich sein soll  , weil er von klein auf gelernt hat sein Maul zu halten , wage ich

auch mal flott zu bezweifeln ! Ach und zu guter letzt ... mein Gehirnstübchen gehört keinem Staat dieser

beschissenen Welt , sein Inhalt und wie ich den zum Ausdruck bringe steht unter meiner alleinigen

Kontrolle , die braucht weder einen staatlichen Nachweis noch sonstige bürokratischen Fürze , wie solche

die hier vermehrt zu Papier gebracht wurden .
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 10. Oktober 2015, 22:13:23
:] 
Zitat
  Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben 
ton_bkk,  ich wuerde zuerst mal fragen, ob der Polizist selber  solch einen Ausweis hat, Statsbuergschaftsnachweis   :]
Aller Wahrscheinlichkeit nicht.

Schon wieder eine falsche Annahme!

Ein Polizist ist ein Beamter der Bundesrepublik! Darum hat er von Bundesland zu Bundesland, unterschiedlich, den Staatsbürgerausweis selbst erbracht, oder er wurde von der Behörde selbst erbracht!

Keiner kann in Deutschland Beamter werden, ohne den Nachweis seiner deutschen Abstammung,nach dem § 4 Abs.1 der RuSTag von 1.1.1914 oder dem Reichsstaatsbürgergesetz von 1935! Deutsche mit den Wurzeln vom Ausland, nur über ihre Einbürgerung!

Das sind alles Deutsche, mit dem Nachweis, das sie als Deutsche von der Bundesregierung anerkannt sind!

Was sind nun die anderen Bewohner der Bundesrepublik, die sich über ihren Pass, oder PA. als Deutsche fühlen?

STAATENLOS? Oder ist ein § im Staatsbürgergesetz vorhanden, das ohne Antragstellung, die Staatsbürgerschaft über den Pass oder PA nachgewisen ist?

Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

NEIN!

Wir sind nicht in den Wählerlisten eingetragen, wir müßen erst einen Antrag stellen, um in diese Wählerlisten wieder eingetragen zu werden, dann erhalten wir auf Antrag die Wahluntrerlagen!
Obwohl viele Deutsche, mit Internetverbindung, sich bei den Botschaften, mit fester Adresse angemeldet haben!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Bruno99 am 10. Oktober 2015, 22:37:51
@Beeariya

Als Nichtdeutscher, aber hier Mitlesender, frage ich mich doch nun, was zum Teufel, du den Lesern hier eigentlich mitteilen willst  {+

Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

was zeichnet den eigentlich ein vollberechtigter Staatsbuerger der Bundesrepublik von einem nicht vollberechtigten Staatsbuerger aus, mit welchen Einschnitten hat denn der Letztgenannte zu rechnen  ???

Obwohl mich diese Pharagraphenreiterei nicht betrifft...
aber was soll ich denn davon halten, wenn sich mir jemand als Deutscher Staatsbuerger ausgiebt   :-)
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Alex am 11. Oktober 2015, 06:34:19
Zitat
Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

NEIN!

Keines meiner Rechte wurde mir entzogen , ich stehe in allen Wahllisten und einzig unsere

auf Zeit gewählte Regierung ist nicht voll berechtigt auf Dauer zu regieren . Meine Staatsbürgerlichen

Rechte noch meine Pflichten wurden durch mein Leben hier beeinträchtigt !
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tolää am 11. Oktober 2015, 08:17:39

 Warum wurde in DA der Heimatschein ab geschafft?

Auszug aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Heimatschein
In Österreich gab es den Heimatschein noch bis 1938.[8] Ähnliches galt auch im Deutschen Reich. Heimatscheine sind bei Nachkommen aus dem Ausland noch wichtige Urkunden für den Erwerb oder die Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Take off am 11. Oktober 2015, 08:24:10
Wo grabt Ihr blos das alles aus ??

Heimatschein  --C {[
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tolää am 11. Oktober 2015, 10:22:18

 
Zitat
Wo grabt Ihr blos das alles aus ??
Heimatschein
Den Heimatschein hat in der Schweiz jeder Bürger bei sich zu Hause,
resp. den Schriftenempfangsschein dafür.
Würde das in D A ebenso gehandhabt wäre die ganze Diskussion hier überflüssig.
Was dieser *Sesselfurzer-Fred*eigentlich so oder so ist.
LG tolää
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 11. Oktober 2015, 19:58:56
Zitat
Sind wir Deutschen,im Ausland vollberichtigte Staatsbürger der Bundesrepublik?

NEIN!

Keines meiner Rechte wurde mir entzogen , ich stehe in allen Wahllisten und einzig unsere

auf Zeit gewählte Regierung ist nicht voll berechtigt auf Dauer zu regieren . Meine Staatsbürgerlichen

Rechte noch meine Pflichten wurden durch mein Leben hier beeinträchtigt !

Da Ihnen im Ausland alle Rechte auf die Staatsbürgerschaft nicht Entzogen wurden, besitzen Sie den Staatsbürgerausweis!?

Sie erhalten ohne Antragstellung die Wahlunterlagen zugesand?
Sie sind Berechtigt sich für ein öffentliches Amt aufstellen und wählen zu lassen.
Sie sind Berechtigt in Deutschland eine Adoption durchzuführen.
Sie sind Berechtigt in den Beamtenstatus einzutreten.
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Burianer am 11. Oktober 2015, 20:16:52
 ???  Ist er auch berechtigt, hier im Forum   eine Sonderposition zu erhalten, wir wuerden ihn ja waehlen  :-X
Zitat
Sie sind Berechtigt sich für ein öffentliches Amt aufstellen und wählen zu lassen.   
   ???
Alex  ;)
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 11. Oktober 2015, 20:50:22
@bee...

Zitat
Nun Frage ich sie mal, was machen sie ein Polizist hält sie an,fragt nach den Papieren, überprüft die Papiere mit der Meldestelle, diese hätte die Daten über Ihren Staatsangehörigkeit gespeichert und sagt Ihnen dann.: Ach ein Staatenloser?

Tja, wenn meine Tante eine Zipfel haette, dann waers mein Onkel  ;D

Es kann ja durchaus vorkommen, dass ein Polizist jemanden kontrollieren will oder muss - dann hat bis jetzt mein Leben lang der Personalausweis oder der Reisepass genuegt ... meistens war schon der Fuehrerschein genug ... sollte das nicht genuegen, dann hilft vielleicht mir vielleicht im Eifer des Gefechts, dass ich mit einer Deutschen verheiratet bin  ;D, denn die Einbuergerungsurkunde gilt ja nach deinen Quellen auch als Nachweis, sollte ich meinen Staatsbuergerschaftsausweis gerade einmal nicht griffbereit haben  --C.
Eigentlich nehme ich aber nie einen Ausweis mit, man kann ja zur Not noch sagen dass man aus Syrien kommt.

Vorsicht: Mein Beitrag koennte Zynismus oder Satire beeinhalten. Nicht dass du uns dann wieder reaktiv mit deinen Schachtelzitaten hier den Fred vollspulst, im Wiederholungsfall greift §0185 Sonderfall Gscheidmeierei Tip Forum, Achims Kuh wird dich holen  ;)

Wollen sie mir hier Drohen?  Sie als Global Administrator?
Wer ist hier im Forum ""Achims Kuh wird dich holen""?

Ich habe hier keine "Schachtelzitate" eingestellt, sonder Hinwweise für Ungläubige User gegeben, die mit aller Gewalt diese Gesetzgebung Bestreiten!

Nun können Sie ja den Beweis antreten, diese Gesetzgebung ist nicht Rechtsgültig!

Aber das Schaffen sie nicht, da im Bundesgesetz steht, Deutscher ist man nur per Abstammung!

Diese Abstammung kann man nach dem Gesetzestext nur erbringen über die einzigen Gesetzgebungen, in Deutschland noch heute Rechtsgültig, nach dem § 4 Abs.1 des RuSTag von 1914, oder dem Reichsbürgergesetz von 1935!

Dabei haben Sie doch selbst diesen staatsbürgerausweis erhalten.:

tom_bkk
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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antworten #3 am: 07. Oktober 2015, 03:06:25 »
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Wurde vor kurzem ebenfalls als Deutscher  zertifiziert, Einbuergerung Ehefrau.
Beweis: Heiratsurkunde Urgrosseltern vaeterlicherseits ... Koeniglich Bayrisches Amtsgericht  (ftp://tom_bkk
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Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
« Antworten #3 am: 07. Oktober 2015, 03:06:25 »
ZitierenZitat
Wurde vor kurzem ebenfalls als Deutscher  zertifiziert, Einbuergerung Ehefrau.
Beweis: Heiratsurkunde Urgrosseltern vaeterlicherseits ... Koeniglich Bayrisches Amtsgericht)

Somit entfällt doch der Nachweis über die Staatsbürgerschaft Ihrer Frau!
Nach dem Prinzip der Abstammung, stammen Sie von Ihrer Frau ab?

Sie haben sich selbst der Zertivizierung unterworfen, treten hier aber auf als ein Gegner dieser Gesetzgebung!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Beeariya am 11. Oktober 2015, 21:07:52
???  Ist er auch berechtigt, hier im Forum   eine Sonderposition zu erhalten, wir wuerden ihn ja waehlen  :-X
Zitat
Sie sind Berechtigt sich für ein öffentliches Amt aufstellen und wählen zu lassen.   
   ???
Alex  ;)

Mir war bis heute nicht Bewusst, das eine Sonderoption im Thailand Tip eine öffentliche Amtseinführung ist, für die ein Staatsbürgerausweis nötig ist!
Damit greifen sie in die Firmenpolitik ein, was vom Gesetzgeber verboten ist. Ein Unternehmer ist in seinen Entscheidungen frei vom Nachweis eines Staatsbürgerausweis, in seiner Firmenpolitik!

Schreiben Sie hier um Ihren Frust loszuwerden, das es einen Staatsbürgerausweis gibt, mit dem man nur ein öffentliches Amt antreten darf?

Ich habe zu diesem Thema"Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger" alles Erklärt, nun liegt es an jedem selbst diese Gesetzgebung umzusetzen und für sich, seine Kinder und Enkelkinder sich diesen Staatsbürgerausweis zu Beschaffen!
In 100 Jahren wird es in Deutschland noch immer dieses Abstammungsgesetz geben, nur wird es dann Schwerer sein für Ihre Urenkel die Papiere zusammen zu bekommen!
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Bruno99 am 11. Oktober 2015, 22:32:27
Ich habe zu diesem Thema"Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger" alles Erklärt, nun liegt es an jedem selbst diese Gesetzgebung umzusetzen und für sich, seine Kinder und Enkelkinder sich diesen Staatsbürgerausweis zu Beschaffen!

Was sind dennn die Konzequenzen wenn man es nicht tut  ???

Auffaellig ist die nicht korrekte Verwendung von "das" und "dass"   {--

Zitat
Schreiben Sie hier um Ihren Frust loszuwerden, das es einen Staatsbürgerausweis gibt...
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Isan Yamaha am 11. Oktober 2015, 22:43:08
umzusetzen und für sich, seine Kinder und Enkelkinder sich diesen Staatsbürgerausweis zu Beschaffen!
Wo bekomme ich diesen Lappen. ??? Braucht man das  ??? Wie sieht er aus  ??? ???
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Rangwahn am 11. Oktober 2015, 23:33:19
überflüssig  - Was dieser *Sesselfurzer-Fred*eigentlich so oder so ist.

Bravo @ tolää !

Bin mal gespannt wieviele Seiten hier noch darüber rumlamentiert wird !
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: udo50 am 12. Oktober 2015, 00:15:34


         Ich kann mir sehr schlecht vorstellen in meinem wohlverdienten Ruhestand soviel Langeweile zu haben, um mich mit so einem SCH......ß Tagelang zu beschäftigen


    Gute Nacht Udo
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: tom_bkk am 12. Oktober 2015, 01:44:46
@Beeariya

Heiliger Bimbam, was haben Sie heute nur gefrühstückt {{
Merken Sie denn gar nichts?

Zitat
Wollen sie mir hier Drohen?  Sie als Global Administrator?

Langsam reicht es mir mit diesen bescheuerten Unterstellungen >: im aggressiven, Klugscheisser Schreibstil - darum Verstaendnis, das ich auf den Rest Ihres geistreichen Beitrags auch nicht mehr eingehen werde  }{

Obwohl ... eins vielleicht noch

Zitat
Wer ist hier im Forum ""Achims Kuh wird dich holen""?

Darf ich vorstellen ( Achim, ist nur geliehen - ich bring sie dir gleich wieder ;D )

(http://up.picr.de/21412668av.gif)

... und Tschüss

Ansonsten wurde hier alles zum Thema gesagt ...
Titel: Re: Wer ist eigentlich deutscher Staatsbürger?
Beitrag von: Kern am 12. Oktober 2015, 05:10:37
Nachträglich möchte ich noch allen hier (also den Österreichern, den Schweizern und den vielen Staatenlosen, die bisher glaubten, Deutsche zu sein) ein schönes Wochenende wünschen.