Col Panuwat stressed that any new official changes in policy or regulations are posted on the Immigration Bureau’s official website: www.immigration.go.th.
Inwieweit ist der (falsch verlinkte) Immigration Act von 2522 überhaupt noch gültig?
Zumindest thoeretisch hat man ja das Thailändische Hoheitsgebiet verlassen, sobald man die Ausreisekontrolle passiert.
Insofern sollte es keine Probleme geben, wenn in diesem Fall der Stempel vor 24 Uhr erteilt wird.
Ob eine zeitliche Begrenzung zwischen Ausreise- und Abflugzeit besteht, das weiss ich nicht...
Möglicherweise will die Immi das längerfristige Bewohnen des Abflugterminals à la Tom Hanks unterbinden ;)
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf (http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf) gibt durchaus Anlass zu der Vermutung, dass er noch gültig ist. Zuletzt 2004 geändert.
“All have assured me that they are still following all the terms of the Immigration Act 1979, enacted on February 29 }{ that year,” he said.
Der Immi-Beamte kontrolliert ja nur den Pass und weiß nicht in welchen Flieger du letztendlich steigst.
pt (http://pattaya-times.com/a6339-no-change-in-visa-overstay-rules-despite-web-rumor)
"Die Strafen nach dem Immigration Act von 1979 sind nach wie vor gültig.
Wir möchten nicht das Ausländer glauben das sie Haftstrafen oder Ausweisung befürchten müssen wenn ihr Visa weniger als ein Jahr abgelaufen ist.
Diese (falsche) Annahme würde noch mehr Probleme und Zeitverschwendung bringen.
Die Richtlinien besagen eindeutig das eine Abschiebung erfolgen muss wenn das Visa mehr als 364 Tage überzogen wurde.
In dem Falle erfolgt gleichzeitig eine Überprüfung ob die Person auf einer Fahndungsliste steht.
[...]
Sofern keine weiteren Straftaten vorliegen, wird die Person einem Richter in Bangkok vorgeführt und grundsätzlich zu einer Strafe von 20 000 Baht zuzüglich Gerichtskosten verurteilt. Im Anschluss muss die Person in das Land welches den Reisepass ausgestellt hat, zurückkehren. Er oder Sie wird nicht in die Blacklist eingetragen.
[...]
Wer mit weniger als einem Jahr Overstay an einer Grenze oder Immigration Stelle vorstellig wird, zahlt eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis max. 20 000 Baht. Doch wer im Lande von einem (normalen) Polizisten mit abgelaufenem Visa angetroffen wird, wird jedem Fall abgeschoben. ...
Kurzum, der Frauen-Versteher ist in Thailand fehl am PLatze, hier braucht es Visa-Versteher.
Noch etwas, ueberall in der Welt, in einem Rechtsstaat, kann eine Behoerde nur rechtsverbindliche Auskuenfte ueber ihren Zustaendigkeitsbereich geben.
Genauso ist es, wenn Personen durch die Polizei festgenommen werden, kann (und darf) z.B. die Immi keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
immer wieder diese Verwechslung,
...aber in der Praxis fragt ein Polizist nie nach den Pass, ich bezweifle das er den lesen und das verstehen kann...
... Abschiebehaft zieht meiner Ansicht nach immer eine Eintragung in die Blacklist nach sich. ...
"... In case of overstays beyond 364 days, he or she must be detained. .... He or she is NOT blacklisted," the Bangkok officer insisted.
...Das wußte ich so noch nicht, dann kann ja Deutschland gar kein Rechtsstaat sein, wo eine Nichtbehörde (Bank) dem Finanzamt Auskunft über meine Konten geben muß {/@Rainer250
....
Siamfan, ich habe deinen Beitrag jetzt 2 mal gelesen, aber kann immer noch nicht erkennen was jetzt dein Punkt ist. Du hast zwar einen 35 cm langen weitgehend rechtschreibfehlerfreien Text zu Gesetzen und Verordnungen, Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen von Behörden hingelegt, aber ich frage mich immer noch was du eigentlich zum Thema meinst. Muss ich nun beispielsweise mit 3 Monaten Overstay damit rechnen statt meines Fluges eine Fahrt ins Immigration Detention Center antreten zu müssen?Du laesst dich zuviel durch Fehlersuche ablenken (kannste alle behalten):
....
Ich hab zwei Pässe aus zwei verschiedenen Ländern.
Nach Thailand reise ich normalerweise als Schweizer ein, weil ich als Liechtensteiner ein Visum benötigen würde.
Habe aber den anderen Pass immer auch dabei. Könnte mich damit zum Beispiel beim Verlust des CH-Passes auf der gemeinsamen CH/FL Botschaft besser ausweisen. Dazu ist's natürlich ganz praktisch, wenn ich zum Beispiel unterwegs einen Pass für einen Visa-Antrag tagelang abgeben muss...
Nun gibt es immer wieder Leute, die behaupten, es wäre illegal mit zwei verschiedenen Pässen herumzureisen?
...(Natürlich wäre es knifflig, wenn die bei mir einen Pass ohne Einreisestempel finden würden, aber ich gehe davon aus, dass ich dem Fall den anderen Pass natürlich auch dabei hätte).
....... Insbesondere, weil mein Vorname früher in beiden Pässen verschieden geschrieben wurde (Stefan und Stephan, erst kürzlich aber leider an Geburtsurkunde angepasst).
......Siehe Zusammenfassung/Antwort damkaodaeng:
Nichts gegen deine Ansicht, ich neige eher dazu der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok glauben.Zitat"... In case of overstays beyond 364 days, he or she must be detained. .... He or she is NOT blacklisted," the Bangkok officer insisted.
Zusammenfassung:
A.) Abschiebehaft fuehrt immer zum Eintrag in die Blacklist
1.) Bekannt geworden ist zum Beispiel der Fall Wolfgang Ullrich.
2.) Ebenso auf die schwarze Liste kam ein Deutscher der in Pattaya unerlaubt den Swimmingpool eines Hotels benutzte. Auslösend war in seinem Fall das er ein Handtuch vom Hotel benutzte, was als Diebstahl gewertet wurde.
Wichtige Hinweise
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.