ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: Tscharly am 24. September 2010, 10:11:01

Titel: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Tscharly am 24. September 2010, 10:11:01
BREAKING NEWS:
Thai Immigration introduces jail time for overstayers The Untold Story - Jail time for foreigners:
http://www.thaivisa.com/forum/topic/400387-thai-immigration-introduces-jail-time-for-overstayers/
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Tscharly am 25. September 2010, 02:54:12
Phuket Immigration: No change in visa overstay rules Full story:

http://www.thaivisa.com/forum/topic/400643-phuket-immigration-no-change-in-visa-overstay-rules/

Ja was nun?????????
Titel: Re: Overstay, viel Rauch um nichts im Thaivisaforum
Beitrag von: hellmut am 25. September 2010, 04:47:35
Na was den wohl? - Howard Miller aka George (?) hat wohl mal wieder eine Zeitungsente produziert!

Ein einzelner Immigrationbeamter kann zwar über Farangs schimpfen wie er lustig ist, aber nicht selbst neue Gesetze erlassen. Dazu braucht's immer noch den Herrn Abhisit.

Zitat
Col Panuwat stressed that any new official changes in policy or regulations are posted on the Immigration Bureau’s official website: www.immigration.go.th.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Alex am 25. September 2010, 06:10:41
SUMMARY OF CURRENT OVERSTAY REGULATIONS IN THAILAND:

mein Tipp

(http://static.thaivisa.com/pics/idc-2.jpg)

gehe nie in den " Overstay " ..... nicht mal einen Tag !!!!!

Under the Immigration Act 2522 overstay is punishable by a jail term of 2 years and/or a fine of maximum 20,000 baht.

Zitat

"Section 81 : Any alien who stay in the Kingdom without permission or with permission expired or revoked shall be punished with imprisonment not exceeding
two years or a fine not exceeding 20,000 Baht or both."

Immigration Act download: http://www.thaivisa....Act-EN.pdf.html




* Overstay 1 - 21 days: Pay a fine 500 Baht/day at Airport/land border

* Overstay 22 - 41 days: Pay a fine 500 Baht/day, possible arrest/detention, deportation, possible blacklisting

* Overstay 42 days or more: Pay a fine up to 20,000 Baht, arrest/detention, deportation, possible blacklisting




Nix Neues wie man sieht , warum also die Aufregung .... by the Way , wer ins Krankenhaus muss kurz vor Visa Ablauf , das BPH in Pattaya
kann einem da weiterhelfen , so gestern ein Konsultant  Herr Heller im BPH zu mir , dann gibt es ein medizinisches Schreiben , welches von der Immigration in Pattaya
anerkannt wird .

Alex
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: hellmut am 25. September 2010, 06:51:16
@ Alex, das hast du aber schön bunt geschrieben, doch das Rote ist der "Mist" den sich Howard Miller von der p1 aus den Fingern gesogen hat.

Inwieweit ist der (falsch verlinkte) Immigration Act von 2522 überhaupt noch gültig?
In den vergangenen 33 Jahren wurden etliche Regelungen geändert oder angepasst.

In der Zeit seit dem ich Thailand bereise wurde das Overstay-Strafgeld von 100 auf 200 und schließlich auf 500 Baht pro Tag angehoben. Die Maximalstrafe jedoch von Unendlich (Anzahl der Tage x Tagesentgelt) auf 50 000 und schließlich auf 20 000 gesenkt.

Ein Schreiben, das "Person XY nicht reisefähig ist, kann übrigens jedes Krankenhaus ausstellen.
Nicht nur das BPH, und Herr Heller sowieso nicht. Im BPH ist "mauscheln" jedoch nicht möglich, da in diesem Krankenhaus eine Außenstelle der Pattaya Immigration ist. Die Herren werden sich evtl. persönlich überzeugen wollen ob der Patient dort im Krankenbett liegt.  {;

Wichtig zu wissen ist das Overstay kein Kavaliersdelikt ist. Wer mit gültigem Pass, aber etlichen Jahren Oberstay und 20 000 Baht in der Hand an einer Grenzstation (z. B. Flughafen) vorstellig wird, hat normalerweise keine Probleme. Doch wer mit nur einem einzigen Tag Overstay im Lande aufgegriffen wird, wandert ohne wenn und aber bis zur Abschiebung ins Gefängnis.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: thaiman † am 25. September 2010, 08:00:20

Bei 30Tage Visum, ist es da richtig, dass der Anreisetag und der Abreisetag
zaehlt als Urlaubstag?
Also 28 volle Tage, 2Reisetage = 30Tage
bei 60=58 und 90=88 ebenfalls, immer 2Tage Urlaubsabzug
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Ma Prao am 25. September 2010, 08:17:52
Das jeweilige Datum des Stempels ist massgebend. Woher und um welche Uhrzeit du anreist, das wird die Beamten nicht sonderlich interessieren...
Somit bleiben dir netto zwischen 28d 1min und 29d 23h 59min   :D
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: thaiman † am 25. September 2010, 08:36:26

Vergass"   Check in z.B.    21.2  um 21Uhr,  Abflug 22.2  um 1Uhr,
der 22. 2. ist eine Stunde Overstay, beim einchecken wird darauf
geachtet, ich musste zur Immigration und mir einen Stempel holen.
Auf sowas sollte man auch achten Abflug und Uhrzeit
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: arthurschmidt2000 am 25. September 2010, 08:53:49
Zitat
Inwieweit ist der (falsch verlinkte) Immigration Act von 2522 überhaupt noch gültig?

http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf (http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf)  gibt durchaus Anlass zu der Vermutung, dass er noch gültig ist. Zuletzt 2004 geändert.

Und dort Section 62.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Kern am 25. September 2010, 09:09:14
Hallo thaiman


Hoffentlich reicht der Stempel der Immigration, um den Tatbestand des Overstays zu neutralisieren.  ???
Falls nicht, besuche ich Dich im Gefängnis.


Gruss   Achim
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: thaiman † am 25. September 2010, 09:53:30

Hallo Kern
sagte zum Beamten: was muss ich zahlen?, Er mit einem laecheln: OK
vor Hollyday. ich: Khrop Khun Krap        (krob djai)

                                                             Gruss thaiman
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: uwe49 am 25. September 2010, 09:55:12
@hellmut.....schreibt:

Ein Schreiben, das "Person XY nicht reisefähig ist, kann übrigens jedes Krankenhaus ausstellen.
Nicht nur das BPH, und Herr Heller sowieso nicht. Im BPH ist "mauscheln" jedoch nicht möglich,
da in diesem Krankenhaus eine Außenstelle der Pattaya Immigration ist.


War......ist schon lange nicht mehr.....im  BHP [-]
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: namtok am 25. September 2010, 13:49:52
zur Frage von thaiman:

Am Susibum gibt es im Zweifelsfall die Stempel in der "Grauzone" um Mitternacht nach der planmässigen An- und Abflugszeit der gebuchten Flugverbindung.

 Das war zumindest eine Zeitlang so ausgeschildert. Die Probe aufs Exempel mit planmässiger  kurz vor und tatsächlicher Ankunft ein halbes Stündchen nach Mitternacht mit Passieren der Immi kurz vor 1  ergab immer noch den Vortagesstempel.  Umgekehrt entsteht bei Abflügen nach Mitternacht auch kein Vorteil mehr, wenn man noch vor 12 durch die Passkontrolle will. Am alten Donmueang Flughafen wurde noch exakt nach Uhrzeit gestempelt  }}
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Burianer am 25. September 2010, 13:57:52
 :-X hatte auch das Problem mit dem roten Stempel.
mein Flug ging kurz vor 3 Uhr morgens, ging aber noch vor 24 Uhr durch die Immi,, 
bekam den roten stempel, musste aber nichts bezahlen, war ja auch so ok.

Overstay mit Gefaengniss, na da freuen sich ja die Langzeit Overstayer,    C--,  bekommen nun einige Tage , Monate umsonst
den Thailandaufenthalt verlaengert, mit Kost und Logie   :]
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Ma Prao am 25. September 2010, 22:36:22
Zumindest thoeretisch hat man ja das Thailändische Hoheitsgebiet verlassen, sobald man die Ausreisekontrolle passiert.
Insofern sollte es keine Probleme geben, wenn in diesem Fall der Stempel vor 24 Uhr erteilt wird.
Ob eine zeitliche Begrenzung zwischen Ausreise- und Abflugzeit besteht, das weiss ich nicht...
Möglicherweise will die Immi das längerfristige Bewohnen des Abflugterminals à la Tom Hanks unterbinden  ;)
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: thaiman † am 26. September 2010, 05:16:27

Meine Aussage bezieht sich auf Don Muang, Anno Pief
Man ist immer noch in Thailand, auch wenn man die Ausreisekontrolle
passiert hat.
z.B. bei Drogen Missbrauch, wo bin ich?
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Rainer250 am 26. September 2010, 07:46:14
Zumindest thoeretisch hat man ja das Thailändische Hoheitsgebiet verlassen, sobald man die Ausreisekontrolle passiert.
Insofern sollte es keine Probleme geben, wenn in diesem Fall der Stempel vor 24 Uhr erteilt wird.
Ob eine zeitliche Begrenzung zwischen Ausreise- und Abflugzeit besteht, das weiss ich nicht...
Möglicherweise will die Immi das längerfristige Bewohnen des Abflugterminals à la Tom Hanks unterbinden  ;)

Sehe ich genau so!
Der Immi-Beamte kontrolliert ja nur den Pass und weiß nicht in welchen Flieger du letztendlich steigst.

Gruß Rainer
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: kulowanz am 26. September 2010, 09:28:02
Mein Touristenvisum 60 Tage nutzte ich mit Einreise am 18. November 2007, am 16. Januar hätt ich wieder raus gemusst. Es wurde der 17. daraus und ich wusste, ich hatte einen Tag Overstay, hielt den dafür notwendigen Schein an der Passkontrolle parat. Der konfiszierte meinen Pass und gab ihn einem düster dreinschauenden Uniformierten weiter, der an einem Schreibtisch den Ausgang versperrend sass. Dieser nun musterte mich kurz, guckte in den Pass, ich die Note übergabebereit in der Kralle, er schliesst den Pass und brüllt: one day no problem, good voyage! Mir blieb lediglich ein kob chun chab und ab die Post.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Ozone am 26. September 2010, 12:02:10
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf (http://www.immigration.go.th/nov2004/en/doc/Immigration_Act.pdf)  gibt durchaus Anlass zu der Vermutung, dass er noch gültig ist. Zuletzt 2004 geändert.

Danke für den Link. Erstausgabe 24.2.1979


Folgendes aus dem Stürmer-Tochter Gazette und Thaivisa ist mehr etwas für die Kategorie die sind so.  :-)

Zitat
“All have assured me that they are still following all the terms of the Immigration Act 1979, enacted on February 29  }{  that year,” he said.

Tage gibts in Thailand, von denen habe ich noch nie was gehört..., Ich sags ja immer, wir haben die tollen Uhren, die Thais mehr Zeit  ;D.

http://www.thaivisa.com/forum/topic/400643-phuket-immigration-no-change-in-visa-overstay-rules/

Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: namtok am 26. September 2010, 13:39:36
Der Immi-Beamte kontrolliert ja nur den Pass und weiß nicht in welchen Flieger du letztendlich steigst.

Jetzt wirds aber lustig  :-) Seit Jahr und Tag trägt der Beamte beim Einreisestempel die Flugnummer handschriftlich ein und bei der Ausreise muss der Boarding Pass vorgelegt werden. Ansonsten könnten sich Bangkoker Expats die Visatrips an die ferne Landesgrenze sparen und stattdessen das am Flughafen erledigen  {;

Dass auch hinter der Passkontrolle noch "Hoheitsgebiet" ist werden sicher einige Leute bestätigen können, die wegen angeblichem oder tatsächlichen Diebstahl im Duty Free Shop in den Knast gewandert sind, das war vor einem Jahr mal ein grosses Thema  :}
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Rainer250 am 26. September 2010, 13:41:40
Da hat wieder einmal einer ein Späßchen gemacht!
Phuketgazette (http://www.phuketgazette.net/archives/articles/2010/article9293.html) klärt auf!

Gruß Rainer
Titel: Overstay - Stellungnahme der Immigrationhauptstellen in Bangkok und Chonburi
Beitrag von: hellmut am 27. September 2010, 18:49:03
Die Sprecher der Immigration in Bangkok, sowie der Region II (Ostküste) haben gegenüber der Pattaya Times  Stellung zum Artikel der PattayaOne und ThaiVisa genommen.

Das Wichtigste: Es hat sich an der Overstay-Regelung nichts geändert.

Zitat

"Die Strafen nach dem Immigration Act von 1979 sind nach wie vor gültig. 
Wir möchten nicht das Ausländer glauben das sie Haftstrafen oder Ausweisung befürchten müssen wenn ihr Visa weniger als ein Jahr abgelaufen ist.
Diese (falsche) Annahme würde noch mehr Probleme und Zeitverschwendung bringen.

Die Richtlinien besagen eindeutig das eine Abschiebung erfolgen muss wenn das Visa mehr als 364 Tage überzogen wurde.
In dem Falle erfolgt gleichzeitig eine Überprüfung ob die Person auf einer Fahndungsliste steht.
[...]
Sofern keine weiteren Straftaten vorliegen, wird die Person einem Richter in Bangkok vorgeführt und grundsätzlich zu einer Strafe von 20 000 Baht zuzüglich Gerichtskosten verurteilt. Im Anschluss muss die Person in das Land welches den Reisepass ausgestellt hat, zurückkehren. Er oder Sie wird nicht in die Blacklist eingetragen.
[...]
Wer mit weniger als einem Jahr Overstay an einer Grenze oder Immigration Stelle vorstellig wird, zahlt eine Gebühr von 500 Baht pro Tag bis max. 20 000 Baht. Doch wer im Lande von einem (normalen) Polizisten mit abgelaufenem Visa angetroffen wird, wird jedem Fall abgeschoben. ...
pt (http://pattaya-times.com/a6339-no-change-in-visa-overstay-rules-despite-web-rumor)
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: sam am 27. September 2010, 19:19:54
Hellmut

Was Du schreibst ist alles richtig aber in der Praxis fragt ein Polizist nie nach den Pass, ich bezweifle das er den lesen und das verstehen kann,

 in letzter Zeit wurde ich öfters angehalten, Fragen sind wo wollen sie hin, wo kommen sie her, aus welchen Land kommen sie,

nach den Führerschein hat schon lange keiner mehr gefragt.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: MIR am 27. September 2010, 19:39:14
Warum überhaupt Overstay. Die, die oft im Ausland unterwegs sind
sollte eigentlich wissen wann Sie auszureisen oder zu verlängern haben.

Das heisst doch ich mache es bewusst.

Bei einem Tourist kann es schon mal vorkommen das er sein Visum überzieht, da er keine Ahnung hat.
Viele wissen nicht wie ein Visum zu lesen ist.
Hatte mal eine Kollegen der sagte ich habe ein Jahres Visum. Allerdings war dieses mit einem Aufenthalt
von 60 Tagen pro Eintritt. Er kann sich glücklich schätzen das ich nachfragte, denn zwei Tage später
musste er ausreisen, allerdings nur ins benachbarte Ausland ein Tag und dann wieder zurück fuer die nächsten 60 Tage.

Da kann man mal sehen wie man ein Visum verstehen muss.

Deshalb sollte man nicht jeden gleich ins Gefängnis stecken, wenn er sein Visum überzieht. Geldbusse reicht aus.


Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Burianer am 28. September 2010, 07:08:46
 {+ ich weiss ja nicht , welche Blauaeuigen da unterwegs sind,  :-X
wo immer ich hinreise, in welches Land auch immer, informiere ich mich vorher,  ;}
Visabestimmungen, etc, wie lange ist das gueltig, was muss ich beachten , etc

diejenigen, die einen Overstay machen, machen das ganz bewusst, denn wer bucht schon seine Reise, ohne vorher zu wissen, wann er wieder
zurueck fliegt.
bei den Langzeit  Touristen, Farangs,   da muss ich mich schon fragen, wissen die nicht wie lange eine Aufenthaltsgenehmigung gilt  {;
ich muss da nur in meinem Pass schauen, kam am 18 Sept 2010  wieder nach Thailand, und mein Visa gilt bis zum 16 Dez. 2010
allso, muss ich mindestens am oder vor dem 16 Dez mal ueber die Grenze um mein Visa zu erneuern. C--

Aber so wie es ausschaut, es gibt sie,, die Blaeuaeugigen  :]  eine extra Spezies   {--
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: menetekel am 28. September 2010, 12:08:17
Kurzum, der Frauen-Versteher ist in Thailand fehl am PLatze, hier braucht es Visa-Versteher.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: thaiman † am 28. September 2010, 12:49:04

Hallo MIR
immer wieder diese Verwechslung, 
Jahres-Visum und Jahres-Verlaengerung

Ein Jahres-Visum ist fuer EIN&AUSReiesen, bei einem Jahres-Visum
Verlaengerung, handelt es sich um einen Daueraufenthalt inThailand
                                     
                                                 Gruss thaiman
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: namtok am 28. September 2010, 17:17:29
Und das soll jetzt die Allgemeinheit kapieren.  ??? Ein Jahresvisum ist schon per Definition nicht für die Ein- oder Ausreise, sondern ein Visum mit dem man ein Jahr im Land bleiben kann.  {[
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Kern am 28. September 2010, 17:29:19
Kurzum, der Frauen-Versteher ist in Thailand fehl am PLatze, hier braucht es Visa-Versteher.

 :]
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Moesi am 28. September 2010, 20:40:35

.....abgelaufenes Visa belastet Deine VISA ...
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 28. September 2010, 22:19:20
Es hat sich nichts an den Gesetzen geaendert, auch nicht an den Verordnungen. Diese "Sachen" werden in allen Laendern ueblicherweise von Parlamenten beschlossen. Untergeordnete Dienstanweisungen/ Ausfuehrungsbestimmungen kommen von der Verwaltung (Regierung/Behoerden). Bei diesen "Richtlinien" kann sich minuetlich etwas aendern.

Trotzdem ist der einfache Verstoss der Ueberziehung (bis 364 Tage) keine Straftat die eine Aufnahme in die Blacklist nach sich zieht.

Aber , .... oft kommt etwas weiteres dazu, der Reisepass ist abgelaufen!
Dies ist eine total andere Sachlage.

Auf der einen Seite lediglich ein Verstoss gegen nationale Richtlinien. Ohne Pass kommt aber auch der Verstoss gegen internationale Gesetze dazu. Ich gehe davon aus, in all diesen Faellen geht's in Abschiebehaft. Es muss jetzt erst geklaert werden, wohin soll die Person ueberhaupt abgeschoben werden. Soll ja auch immer mal wieder Personen geben, die zwar einen Pass in Papierform noch vorweisen koennen, wo aber das "Heimat-Land" sagt, diese Person "kennen wir nicht mehr".  Egal, sogar die Fluggesellschaften duerfen diese Personen nicht mehr mitnehmen.
Abschiebehaft zieht meiner Ansicht nach immer eine Eintragung in die Blacklist nach sich.

Ansonsten: Bis 364 Tage, mit gueltigem Pass, keine Abschiebung, max. 20.000 TB und kein Eintrag in die Blacklist.

Aber, das Festnehmen durch die Polizei, einer Person ohne gueltige Aufenthaltsgenehmigung ist ein voellig anderer Tatbestand. In dem einem Fall kommt die betroffene Person zu der Immigrationsbehoerde, er „stellt“ sich quasi, hier ist nur ein Verstoss gegen Richtlinien.
Bei der Festnahme haben die Beamte zwar eine Uniform in der gleichen Farbe an, es handelt sich aber um eine andere Behoerde. Ausserdem muss hier Verdunklungs-/Fluchtgefahr unterstellt werden. Dies wiederum zieht rechtlich eine Festnahme nach sich und macht einen richterlichen Beschluss erforderlich.

Diese Festnahme (man kommt auch erstmal in ein anderes „Loch“) ist automatisch ein Verstoss gegen ein Gesetz und muss (!) zu Abschiebehaft fuehren. Das wiederum bedeutet Aufnahme in die Blacklist.

Was bedeutet Aufnahme in die Blacklist? Ich habe immer zwei dicke Briefordner im Immi-Office stehen sehen. Das war es aber auch schon. Denke in den Auslandsvertretungen sieht das nicht anders aus. Die wurden nicht durchgeblaettert, wenn jemand einreisen oder ein Visum haben wollte.
So ist es heute noch bei Botschaften und Konsulaten (wie lange noch?). Alle Computer der Immi sind heute aber vernetzt. Jeder der in BKK abgeschoben wird, ist dann schon mit Augenscann und so weiter in der Blacklist.

Bei Beantragung eines Visum muessen bestimmte Angaben gemacht werden, darueber hinaus steht im Antrag dem Sinn nach, der Antragsteller ist veranwortlich fuer die Richtigkeit.
Das heisst, bekommt ein Antragsteller unrechtmaessig ein Visa hat er alle Folgen daraus zu tragen.
Oder anders ausgedrueckt, Konsulat in D stellt Visa aus, Einreise in Phuket wird verweigert, da die Person etwa 3 Monate vorher abgeschoben wurde.

Noch etwas, ueberall in der Welt, in einem Rechtsstaat, kann eine Behoerde nur rechtsverbindliche Auskuenfte ueber ihren Zustaendigkeitsbereich geben.
Beispiel:
In den Richtlinien der Immi steht wer ueber Land einreist, .... erhaelt 15 Tage Aufenthaltsberechtigung (schau jetzt nicht nach, wie der engl. Fachausdruck heisst). Das kann sich jeder Zeit aendern, worauf alle Imme-Dienststellen darueber informiert werden.
Davon hat ein Konsulat in DACH keine Ahnung, ganz andere Behoerde, ganz anderer Aufgaben und Zustaendigkeitsbereich!

Genauso ist es, wenn Personen durch die Polizei festgenommen werden, kann (und darf) z.B. die Immi keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Rainer250 am 28. September 2010, 22:38:08

Noch etwas, ueberall in der Welt, in einem Rechtsstaat, kann eine Behoerde nur rechtsverbindliche Auskuenfte ueber ihren Zustaendigkeitsbereich geben.

Genauso ist es, wenn Personen durch die Polizei festgenommen werden, kann (und darf) z.B. die Immi keine rechtsverbindliche Auskunft geben.


Das wußte ich so noch nicht, dann kann ja Deutschland gar kein Rechtsstaat sein, wo eine Nichtbehörde (Bank) dem Finanzamt Auskunft über meine Konten geben muß  {/

Gut das ich da nicht mehr leben muß!

Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: tom_bkk am 28. September 2010, 22:51:21
Zitat
immer wieder diese Verwechslung,

Es gibt eigentlich absolut in diesem Fall nichts zu verwechseln - man schaut in seinem Pass nach, wann man Thailand zu verlassen hat und tut das dann einfach ...

Die Thais sind so frei und stempeln das auch ein, egal welches Visa - wer sich nicht daran haelt, der muss die Konsequenzen tragen ...
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: damkaodaeng am 28. September 2010, 23:06:34
Siamfan, ich habe deinen Beitrag jetzt 2 mal gelesen, aber kann immer noch nicht erkennen was jetzt dein Punkt ist. Du hast zwar einen 35 cm langen weitgehend rechtschreibfehlerfreien Text zu Gesetzen und Verordnungen, Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen von Behörden hingelegt, aber ich frage mich immer noch was du eigentlich zum Thema meinst. Muss ich nun beispielsweise mit 3 Monaten Overstay damit rechnen statt meines Fluges eine Fahrt ins Immigration Detention Center antreten zu müssen?
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: heitzer am 28. September 2010, 23:17:13
Naja es schein dich ja keiner gehindert zu haben dieses ungerechte land zu verlassen. wünche angenehmen aufendhalt in deiner selbsgewälten zuflucht. Und ja wenn es dir dann mal dreckick geht unser ach so schlimmes land nimmt dich sicher wieder auf.
Ich bin sehr froh das ich meine Heimat hier in der brd habe-urlaub  mache ich gerne in thailand ---mein zu hause ist hier. ;}
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Moesi am 29. September 2010, 00:05:12
@Siamfan:

Du scheint Dich mit der Materie sehr gut auszukennen. Daher gestatte ich mir eine kurze OFF-Topic Frage:
Ich hab zwei Pässe aus zwei verschiedenen Ländern.
Nach Thailand reise ich normalerweise als Schweizer ein, weil ich als Liechtensteiner ein Visum benötigen würde.
Habe aber den anderen Pass immer auch dabei. Könnte mich damit zum Beispiel beim Verlust des CH-Passes auf der gemeinsamen CH/FL Botschaft besser ausweisen. Dazu ist's natürlich ganz praktisch, wenn ich zum Beispiel unterwegs einen Pass für einen Visa-Antrag tagelang abgeben muss...

Nun gibt es immer wieder Leute, die behaupten, es wäre illegal mit zwei verschiedenen Pässen herumzureisen?
Weisst Du was darüber? (Natürlich wäre es knifflig, wenn die bei mir einen Pass ohne Einreisestempel finden würden, aber ich gehe davon aus, dass ich dem Fall den anderen Pass natürlich auch dabei hätte).

Über den Umgang mit Blacklisten und dergleichen will ich hier gar nicht erst anfangen. Insbesondere, weil mein Vorname früher in beiden Pässen verschieden geschrieben wurde (Stefan und Stephan, erst kürzlich aber leider an Geburtsurkunde angepasst).


Back to Topic:

...aber in der Praxis fragt ein Polizist nie nach den Pass, ich bezweifle das er den lesen und das verstehen kann...

Ein einfacher Polizist vielleicht nicht. Aber als ich vor zwei Jahren einige Monate in Jomtien gewohnt habe, hat die Polizei anscheinend bei einigen meiner Nachbarn unangemeldete Hausbesuche gemacht. Die wollten nur freundlich den Pass und das Visum sehen und gingen dann weiter zur nächsten Wohnungstür. Solche Aktionen dürfte es nicht nur in Jomtien und Pattaya geben.

Gruss, Stefan
Titel: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: hellmut am 29. September 2010, 02:00:21
... Abschiebehaft zieht meiner Ansicht nach immer eine Eintragung in die Blacklist nach sich. ...

@ siamfan, eigene Ansichten sind immer so eine Sache.  {-- Oder treibt dich mal wieder Lust aus einer längst geklärten Angelegenheit eine Endlosschwurbelei zu machen?  {[

Nichts gegen deine Ansicht, ich neige eher dazu der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok glauben.

Zitat
"... In case of overstays beyond 364 days, he or she must be detained. .... He or she is NOT blacklisted," the Bangkok officer insisted.

In Beitrag #21 hatte ich ihn übersetzt, der Quellenlink steht direkt unter der Übersetzung.  
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 09:00:33
...Das wußte ich so noch nicht, dann kann ja Deutschland gar kein Rechtsstaat sein, wo eine Nichtbehörde (Bank) dem Finanzamt Auskunft über meine Konten geben muß  {/

....

@Rainer250
 eine "rechtsverbindliche Auskunft" ist etwas anderes.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 09:26:22
Siamfan, ich habe deinen Beitrag jetzt 2 mal gelesen, aber kann immer noch nicht erkennen was jetzt dein Punkt ist. Du hast zwar einen 35 cm langen weitgehend rechtschreibfehlerfreien Text zu Gesetzen und Verordnungen, Kompetenzen und Zuständigkeitsbereichen von Behörden hingelegt, aber ich frage mich immer noch was du eigentlich zum Thema meinst. Muss ich nun beispielsweise mit 3 Monaten Overstay damit rechnen statt meines Fluges eine Fahrt ins Immigration Detention Center antreten zu müssen?

Du laesst dich zuviel durch Fehlersuche ablenken (kannste alle behalten):

Zusammenfassung:

A.) Abschiebehaft fuehrt immer zum Eintrag in die Blacklist

B1.) Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit noch gueltigem Pass: keine Abschiebehaft, max.20.000TB

B2.)Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit ungueltigem Reisepass: Abschiebehaft *

C1.) Ueberpruefung durch Polizei im Land, overstay gueltiger Pass, Festnahme, Abschiebehaft

C2.)  Ueberpruefung durch Polizei im Land, overstay ungueltiger Pass, Festnahme,
Abschiebehaft

*diesen Fall hatte ich oben nicht aufgefuehrt. Da eine Ausreise nicht moeglich ist, keine Fluggesellschaft nimmt die Person mit, geht nur Abschiebehaft
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: uwelong am 29. September 2010, 09:42:59
Ich kann mir nicht vorstellen das bei uns intelligenten TIP-Membern jemand dabei ist, der in solche Overstay-Situationen kommt!

 ;)
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 10:19:26
....
Ich hab zwei Pässe aus zwei verschiedenen Ländern.
Nach Thailand reise ich normalerweise als Schweizer ein, weil ich als Liechtensteiner ein Visum benötigen würde.
Habe aber den anderen Pass immer auch dabei. Könnte mich damit zum Beispiel beim Verlust des CH-Passes auf der gemeinsamen CH/FL Botschaft besser ausweisen. Dazu ist's natürlich ganz praktisch, wenn ich zum Beispiel unterwegs einen Pass für einen Visa-Antrag tagelang abgeben muss...

Nun gibt es immer wieder Leute, die behaupten, es wäre illegal mit zwei verschiedenen Pässen herumzureisen?
...(Natürlich wäre es knifflig, wenn die bei mir einen Pass ohne Einreisestempel finden würden, aber ich gehe davon aus, dass ich dem Fall den anderen Pass natürlich auch dabei hätte).

....... Insbesondere, weil mein Vorname früher in beiden Pässen verschieden geschrieben wurde (Stefan und Stephan, erst kürzlich aber leider an Geburtsurkunde angepasst).


In der Regel stellt jedes (!muss) Land dem Buerger bei entsprechender Begruendung einen zweiten Pass (meist nur 5 Jahre gueltig). Man ist deswegen kein Spion.

Ich selbst hatte zwei deutsche Paesse, schon zweimal. Behoerden in D sind immer etwas zickig, aber sie muessen.
Z.B. reichte in der Vergangenheit:
-ich habe in meinem Pass einen Stempel von Israel und moechte in moslemisches Land XY einreisen
Oder
-ich bin Geschaeftsmann, Beantragung des Visum fuer Land X dauert etwa 14 Tage, bin aber in der Zeit geschaeftlich in Land Y unterwegs
.....

Denke (?)die beiden Laender haben kein Problem mit der doppelten Staatsbuergerschaft, also ist es kein Problem, wenn du zwei Paesse hast.

Zum „James Bond“ wird man erst, wenn man Paesse mit verschiedenen Identitaeten hat.
Ja und so bloed sich dies anhoert und obwohl es offensichtlich war, hattest du durch den kleinen Unterschied bei der Schreibweise deines Namens zwei „verschiene“ Identitaeten. Somit war es foerderlich, dies zu aendern.

Das eigentliche Problem deiner Frage ist folgendes:
Seit den Anschlaegen in Amerika hat sich einiges geaendert. Insbesondere wird genau geprueft wo der Reisende herkommt.
Bei der Ausreise (und Einreise) vom Heimatland bekommt man keinen Stempel. Kommt man mit diesem Pass in TH an und hat ausgefuellt Flug Nr. Xyz aus „Heimatland“ gibt es kein Problem.
Fliegt man mit dem Pass nach Yangoon/Burma, reist ueber Land (soweit moeglich) nach TH ein, auch kein Problem, da anhand der Stempel die komplette Reise nachpruefbar ist.
Wechselt man aber in Burma den Pass, grosses Problem!

Das heisst, die Paesse im Heimatland zu wechseln unproblematisch.

Trotzdem wuerde ich den zweiten Pass mitnehmen.

Auch nach TH mit Schweizer Pass einreisen und dann mit Lichtensteiner Pass Visa beantragen geht nicht!!!!! Du musst (siehe oben) mit dem CH-Pass aus TH ausreisen, wenn du dann im X-Land bei der Einreise wahrheitsgemaess angibst „Flug aus TH“ und legst dort den L-Pass mit Visum vor, gibt es Aerger.
Ich gehe davon aus, das Konsulat (X-Land) in BKK wird dir ohne Pruefung der Einreise-Stempel ein Visum ausstellen. Denkbar waere aber, wenn sich solche Faelle haeufen, dass man diesen zusaetzlichen Service „anbietet“.


@all
Alle Stempel von Thailand im Pass sind in Thai und Englisch, somit sollte man davon ausgehen, auch der kleinste Dorfpolizist kann dies lesen und die Passbilder sind auch international „lesbar“
Titel: Re: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 10:30:33
......
Nichts gegen deine Ansicht, ich neige eher dazu der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok glauben.

Zitat
"... In case of overstays beyond 364 days, he or she must be detained. .... He or she is NOT blacklisted," the Bangkok officer insisted.

Siehe Zusammenfassung/Antwort damkaodaeng:
B1.) Overstay bis 364 Tage, Ausreise an der Grenze bei Immi mit noch gueltigem Pass: keine Abschiebehaft, max.20.000TB
Deckt sich voll mit der Aussage des Chefs vom Head Office der Immigration in Bangkok .
Entscheident waere halt auch deine Frage! {--
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 10:39:54
Ergaenzung:
Bei Erteilung des Visum und bei Einreise wird geprueft, ob der Pass noch 6 Monate gueltig ist. Ist man dann 30/60Tage legal im Land und ueberzieht bis zu 364 Tage kann es in vielen Faellen auch dazu kommen, der Pass wird ungueltig.
Dies ist eine total andere Rechtslage.
Jede Fluggesellschaft muss die Kosten uebernehmen. Sie wird nie jemanden ohne Pass einchecken. Da bleibt nur Abschiebehaft.
Titel: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: hellmut am 29. September 2010, 16:40:16

Zusammenfassung:

A.) Abschiebehaft fuehrt immer zum Eintrag in die Blacklist

@ siamfan, du kannst es ruhig noch 10 mal schreiben. Deine Aussage ist und bleibt falsch.

Die Visaregeln bestimmst nicht du, sondern der Immigration Act.

Beyond heißt übrigens übersetzt  darüber hinaus, außerhalb ... . In diesem Falls mehr als.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 18:24:21
@hellmut

Bitte lass' mal die Aussage von dem Immi-Chef weg, und beantworte mir eine Frage:

Wenn jemand in Abschiebehaft war, wird er in die Blacklist aufgenommen oder nicht?

oder vielleicht eine zweite Frage, wer kommt in die Blacklist? und kommen die (3. Frage) dann in Abschiebehaft, wenn sie im Land "greifbar" sind?
Titel: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: hellmut am 29. September 2010, 18:53:09
Zu Frage 1:
Persönlich kenne ich nur 2 Leute die in Abschiebehaft waren.
Der eine war mit gerade abgelaufenem Visa (er wollte am nächsten Tag Visatrip machen) im Guesthouse erwischt worden. Dafür saß er 6 Tage in Abschiebehaft. Verurteilt wurde er zu 200 Baht Strafe (damalige Gebühr für 1 Tag Visa überziehen) und wurde nach Malaysia abgeschoben. In Penang bekam er ein neues Tourist Visa und war ein paar Tage später wieder in Thailand.
Der andere war in "seiner" Kneipe beim Arbeiten ohne Work Permit erwischt worden. Dafür saß er bis zur Kautionszahlung im Gefängnis. Verurteilt wurde er zu ??? einer kurzen Haftstrafe und sein Visa wurde für ungültig erklärt. Nachdem er die Haftstrafe abgesessen hatte, gab man ihm einen Tag Zeit seine Angelegenheiten zu erledigen. Anschließend musste er bis zum Heimflugtermin ins Abschiebegefängnis in Bangkok. Von dort brachte man ihn in Handschellen zum Flugzeug nach Deutschland. Dort bekam er ein neues Visa und flog zurück nach Thailand.
In beiden Fällen also kein Blacklisting.

Frage 2:
Wer in Thailand eine Straftat (keine Ahnung ob bei jeder Straftat oder erst ab einer bestimmten Schwere?) begeht, kommt auf die schwarze Liste = Einreiseverbot.
Bekannt geworden ist zum Beispiel der Fall Wolfgang Ullrich. Ebenso auf die schwarze Liste kam ein Deutscher der in Pattaya unerlaubt den Swimmingpool eines Hotels benutzte. Auslösend war in seinem Fall das er ein Handtuch vom Hotel benutzte, was als Diebstahl gewertet wurde.

Frage 3:
Siehe 1. Beispiel zu Frage 1
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 29. September 2010, 20:45:11
Danke!
Es hat sich etwas total wichtiges und entscheidentes geaendert!
All die Computer der Immi sind vernetzt und die Blacklist ist dort drin.

Bisher stand die Blacklist (zwei dicke Briefordenr) nur im Schrank, da hat keiner reingeschaut! So ist es (mit grosser Wahrscheinlichkeit) noch bei den nicht vernetzten Botschaften/Konsulaten.

Die Leute haben sofort wieder ein neues Visum in einer Auslandsvertretung erhalten.

So mein Beispiel, habe es schon mal irgendwo geschrieben, hoffentlich bekomme ich die Daten noch richtig zusammen.
Im Rahmen eines Amtshilfeersuchen haelt die thailaendische Polizei einen Deutschen an. Er behauptet seinen Pass in der Unterkunft auf einer nahegelegenen Insel vergessen zu haben.
Die Polizei faehrt mit ihm zum naechsten Immi-office. Ab diesem Moment wird alles mit Video aufgenommen. Es wird festgestellt , er ist vor (?) >6 Monaten das letzte mal bei Hat Yai eingereist. Abschiebehaft nach etwa 12 Tagen Verhandlung (Strafe unbekannt).
Die Video-Aufnahmen im Immi konnte man spaeter im Thaifernsehen (!) sehen. Grossaufnahmen, "solche Menschen wollen wir nicht haben". (so was kommt oefters)
Der Herr sitzt etwa 2 Monate in Untersuchungshaft und wird nach der Verhandlung sofort in Freiheit entlassen.
Das Konsulat in D stellt ihm anstandslos ein neues Visum aus.
Nach insgesamt etwa 4-5 Monaten steht er in Phuket vor dem Immi-Beamten, der ihn aufgrund der Warnignale im Computer nicht (!) einreisen laesst. Mit dem naechst moeglichen Flugzeug fliegt er zurueck.

Denke , wir sind mit unseren Meinungen gar nicht so weit auseinander. 100% genau weiss ich auch nicht ab wann man in Abschiebehaft kommt. Ich glaube aber, nach wie vor, die Abschiebefaft loest automatisch die Aufnahme in die Blacklist aus.

Das war nur in der Vergangenheit nicht weiter tragisch, hat ja keiner in die Papierliste reingeschaut, hat auch ewig lange gedauert, bis Aenderungen eingearbeitet waren, .....

Jetzt hat es keine Gesetzesaenderung oder Aenderung in den Anweisung gegeben, nein!
Aber man hat die Blacklist in die seit kurzem vernetzten Computer eingegeben.

Diese „Kleinigkeit“ hat aber meiner Ansicht nach eine grosse Auswirkung.
Titel: Re: Overstay soll auch in Zukunft NICHT mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: boehm am 29. September 2010, 20:53:19

1.) Bekannt geworden ist zum Beispiel der Fall Wolfgang Ullrich.

2.) Ebenso auf die schwarze Liste kam ein Deutscher der in Pattaya unerlaubt den Swimmingpool eines Hotels benutzte. Auslösend war in seinem Fall das er ein Handtuch vom Hotel benutzte, was als Diebstahl gewertet wurde.


Zu 1. Das ist OK so, der hat ja auch was angestellt!

Zu 2. das ist ja wohl mehr als lächerlich, wegen eines Handtuchs..., Diebstahl , hmm, dafür lebenslanges Einreiseverbot ??? ???

Wenn wir das in D auch so machen würden, dann wären einige Ausländer weniger da!!! C--
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 30. September 2010, 07:30:56
Habe das eben mal mit dem Fall "Ullrich" nachgelesen. Ist eigentlich eine sehr klare Sache.
Interessant ist aber auch eine Aussage, "1997 auf schwarze Liste gesetzt, er machte aber nach diesem Termin noch mindestens 8 Reisen nach TH."

Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 30. September 2010, 07:42:33
Denke die eigentlich schon nur geringen Abweichungen in der Auslegung der Rechtslage werden durch die Reise- und Sicherheitshinweise (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html#t7) des deutschen Auswaertigen Amtes nochmal reduziert.

Auszug:
Zitat
Wichtige Hinweise
Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: Tscharly am 13. Oktober 2010, 13:22:26
Gerade via twitter erhalten - gut geschriebener Artikel:

Visa overstay issues causes confusion
UK Foreign Office confirm tougher policy Full story:
http://www.thaivisa.com/forum/topic/406365-visa-overstay-issues-causes-confusion/

Ich kannte "einen" - so vor 15 Jahren - der hatte damals 935 (oder so) Tage overstay - fuhr nach Sadao runter - bezahlte 20K THB - fuhr nach Penang weiter - erhielt dort nach Vorlage eines "Arbeitsvertrages" mit einer Thai Firma von der Thai Botschaft problemlos ein Non-Imm-B, multiple reentry - reiste in Thailand am Sadao Grenzposten 3 Tage spaeter problemlos ein - und lebt und arbeitet seit dem "ohne weitere Vorkommnisse" - "und wenn der nicht gestorben ist dann arbeitet der heute noch"......:-))

NICHT ZU EMPFEHLEN!!!!
Titel: Re: Overstay soll in Zukunft auch mit Gefaengniss bestraft werden
Beitrag von: siamfan am 16. Oktober 2010, 16:12:31
Zitat
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

So, das hoert sich so an wie die Aussage von Siamfan, aber es ist ein Auszug aus den Allgemeinen Reiseinformationen des deutschen Auswaertigen Amtes:
Ausw.Amt (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/ThailandSicherheit.html#t3)

Da steht zum Bespiel auch drin:
-Visaverlaengerung durch Vermittler
-Verkauf/Vermitteln von Land/Haeusern/.....
-Nacktbaden
-Ausfuehren einer "verbotenen Taetigkeit"*
-.....
alles fuehrt zu Verurteilung und  zu unbegrenztem Wiedereinreiseverbot

Im Einzelfall reicht bereits das Reinigen eines Tisches in einem Restaurant.

Es wurde schon an anderer Stelle erwaehnt, die Ermittlung der Polizei (das ist weltweit so) konzentriert sich auf die grossen „Hintermaenner“, und man verdirbt sich den moeglichen Erfolg nicht dadurch, dass man „Bagadellen“, die man bereits im Sack hat, hochgehen laesst.

Beispielsfall: Ein Auslaender betreibt mit seiner thailaendischen Frau ein kleines Geschaeft, er hat ein Tourist-visa, hilft gelegentlich beim Reinigen, der Essenszubereitung, ......
Das Geschaeft laeuft gut, gelegentlich kommen sogar urlaubsreisende, thailaendische „Studenten“ (mit Kameras) vorbei.

Die meiste seiner Zeit verbringt er im Internet in Thai-foren.
Ist dabei aber gleichzeitig noch so doof und gibt unendlich viele Daten (Bilder, Wohnort, Vorname, Geburtsdatum, Einreisetermine, ...) bekannt.

Wenn diese Person staendig der thailaendischen Regierung gegen das Bein pisst, gegen das Koenigshaus wettert und/oder dieses beschimpft, ....... haette ich vollstes Verstaendnis dafuer, wenn der bei dem naechsten grossen „Reinemachen“ mit raus fliegt.


Fuer mich gibt es eigentlich nur zwei Moeglichkeiten:

Entweder ist eine solche Person (siehe Beschreibung) einfach nur dumm

Oder

Er lebt, entgegen der vorgespielten Rolle, gar nicht in Thailand, sondern irgendwo im sicheren Ausland.

So, und damit waeren wir genau wieder auf dem Punkt.

*http://www.leben-in-thailand.de/verboten.shtml (http://www.leben-in-thailand.de/verboten.shtml)



Ediert: nervende Graphik entfernt (dieses Strick- und Häkelzeugs bitte höchstens bei den Gebetsmühlen im Mülleimer), Text unverändert.