D: Kindsmörder bekommt Schmerzensgeld für Folterdrohung Das deutsche Bundesland Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung zahlen. Gäfgen erhält 3.000 Euro und Zinsen, entschied das Landgericht in Frankfurt heute.
Der 36-Jährige hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert und argumentierte, er leide wegen der Drohungen unter psychischen Spätfolgen.
Polizei wollte entführten Bub retten
Die Polizei hatte eigenen Angaben zufolge mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte.
Diese Folterandrohung der Polizei nannte der Vorsitzende Richter „rechtswidrig und verwerflich“. Die Beamten hätten dadurch die Menschenwürde Gäfgens verletzt.
Kritik von Opferhilfeverein
Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring reagierte auf das Gerichtsurteil zur Entschädigung für den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit Unverständnis. „Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden“, sagte der Sprecher der Organisation, Helmut Rüster, heute dem Fernsehsender N24.
Von mir hätte der ermittelnde Beamte für diese Courage eine Belobigung bekommen, und keine Strafe.
Aber, der Richter musste nach dem dt. Rechtssystem urteilen, und da sieht man wieder, daß es einige Dinge gibt, die Reformbedürftig wären.
Grüße
Samuispezi