@dart
Kollateralschaeden sind dir egal ! Ja solange du nicht der Betroffene bist.
Ich bin deshalb so sensibilisiert,weil sich so ein Vorfall im weiteren Bekanntenkreis
zugetragen hat.
Mein Bekannter,studierter Kryptologe und beruflich mit Verschluesselungssysteme bei
Bankomatkarten befasst,surft.Nach einen harmlos erscheinenden Link befindet er sich auf
einer kinderpornographischen Seite.Schockiert drueckt er das sofort weg und vergisst es in Folge.
Wochen spaeter steht die Polizei vor der Tuer und konfrontiert ihn damit,beschlagnahmt seinen PC und
nimmt einer Vernehmung vor.Er bestaetigte,dass er zufaellig auf so eine Seite gekommen waere,und dort nicht
verblieben sei.
6 Monate spaeter bekam er seinen PC nach Auswerung zurueck.Es erfolgte k e i n e Anzeige und es wurde
auch kein Verfahren gegen ihn eingeleitet.
Warum ? Der Gesetzgeber hat bei den entsprechenden Gesetzen eine Zeitspanne eingeraeumt,die deutlich macht,
ob ein User bewusst solche Seiten betrachtet oder ob er nur auf zufaelliger Weise darauf kam.
Also auch der Gesetzgeber geht davon aus,dass Zufaelle passieren koennen.
Die Kollateralschaeden,die Unschuldige treffen koennen,koennen gravierend sein.
Scheidung,Aechtung von der Familie,Verlust des Arbeitsplatzes u.s.w.
Eine vollstaendige Wiedergutmachung kannst du vergessen.
Jock