In Oesterreich ist es vielerorts Brauch,einem Sparverein anzuge-
hoeren.
Man besucht seinen Wirten,trinkt ein oder mehrere Biere oder Achterln,
dann steckt man sein Kleingeld durch den Schlitz des Sparkastens und zu
Ende des Jahres wird bei einem kleinen Fest,beim Sparverein "Fleissige Biene"
oder "die Huetteldorfer" das Sparergebnis des Jahres ausgezahlt.
Da kann es schon passieren,dass der eine oder andere Geldschein,durch ein
umgeworfenes Bier gewaschen wurde.
"Geldwaesche " nennt man einen solchen Vorgang,der die EU- Kommission auf
den Plan gerufen hat und eine strenge EU-Richtlinie zur Folge hatte.
Im Paragraphen 40 Abs.2 des BWG hat das oesterreichische Parlament fest-
gelegt,dass Sparer die im Jahr mehr als 1.500 Euro einzahlen,unter den General-
verdacht der krimminellen Geldwaesche und Terrorfinanzierung fallen und der Bank
gemeldet werden muessen.
Ein Vereinsorgan hat in einem solchen Fall,der Bank den Namen,Geburtsdatum,Adresse
und Ausweiskopie des Verdaechtigten vorzulegen.
Ist ein Sparvereinsmitglied so unvorsichtig und uebersteigt seine Einlagen diese magische
Obergrenze um vielleicht 10 Euro,droht womoeglich,dass es um 4 h frueh von einer
Spezialeinheit der Polizei aus dem Bett geholt wird,und wenns bloed hergeht,an die
Amerikaner ausgeliefert.
Selbst dann,wenn es sich beim Mitglied um eine 81 jaehrige Oma handelt,die etwas
fuer ihren Enkel zuruecklegt.
Mit dem § 95 Abs.1a BWG wurde obiger Paragraph etwas entschaerft,aber grundsaetzlich
daran festgehalten.
Dieser Buerokratiewahnsinn sollte Weltkulturerbe werden.
Jock