Derzeit gibt es nur einen Regierungsbeschluss.
Ein massgeschneidertes Gesetz fuer die Enteignung muss
erst im Parlament beschlossen werden.
Dabei muss sichergestellt werden,dass das Gesetz nicht auch
als Vorlage fuer zukuenftige Enteignungen herangezogen werden
kann.
Das bereits bestehende Enteignungsgesetz ist nur anwendbar,wenn
ein ueberwiegendes oeffentliches Interesse dahintersteht.
Also ein einzelnen Haus behindert den Bau einer Autobahn oder eines
Atomkraftwerks.
Fuer das "Hitlerhaus" bzw. dessen Enteignung besteht kein oeffent-
liches Interesse.
Aber das wird zu schaffen sein.
Der Denkmalschutz spielt ebenfalls eine Rolle,da das gesamte Ensemble
unter Denkmalschutz steht.
Aber auch die werden sich ueberreden lassen.
Die grosse Frage ist jedoch,was geschieht mit dem Grundstueck nach
der Schleifung ?
Brach liegen lassen kann man es nicht und was an Architektenentwuerfen
hereinkommen wird,ist offen.
Ein hypermodernes Gebaeude als Kontrast zum bestehenden Stadtbild ?
Auch ueber die Verwendung des neuen Gebaeudes gibt es noch keine
Vorstellungen.
Ein islamisches Zentrum ? Eine McDonald Filiale ?Eine psychiatrische Ambulanz ?
Oder haette ein Hinweisschild am alten Gebaeude genuegt,das darauf
aufmerksam macht,dass Herr Hitler gar nicht im bestehenden Gebaeude zur
Welt kam,sondern in einem kleinen Haeusel,dass sich im Hinterhof befand
und schon vor Jahrzehnten abgerissen wurde.
Jock