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Autor Thema: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?  (Gelesen 55542 mal)

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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #135 am: 27. Februar 2017, 13:12:31 »

Und ein Bekannter von mir ist inzwischen steinreich.
Er hat vor 30 Jahren das Rauchen aufgegeben.

Was für ein Fuchs. ;}


Daniel
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franzi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #136 am: 27. Februar 2017, 13:19:55 »

Darum bin ich dieser,



weil ich nach wie vor rauche wie ein Schlot  :D

fr

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franzi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #137 am: 27. Februar 2017, 13:37:25 »

Da ich die zwanzig Jahre, in denen ich berufstaetig war, in dieser Branche "gearbeitet" habe (nicht wirklich, nicht als Vertreter, keine Kranken-und Lebensversicherungen), wird mir kaum jemand von den geehrten Membern etwas ueber Versicherungen erzaehlen koennen {:}

fr
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luklak

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #138 am: 27. Februar 2017, 14:08:32 »

Da ich die zwanzig Jahre, in denen ich Kartoffeln gegessen habe,
wird mir kaum jemand von den geehrten Membern etwas ueber
Kartoffeln erzaehlen koennen.    {:}
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sabeidi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #139 am: 27. Februar 2017, 15:14:08 »

Zitat
author=franzi link=topic=14726.msg1246912#msg1246912 date=1488144328]
author=sabeidi link=topic=14726.msg1246876#msg1246876 date=1488108007]


Warum nicht.?? Und was ist schlecht daran.???
Ich würde es begrüssen, wenn es zur Pflicht werden würde. Wie gesagt nur für Sesshafte. ;}


Du antwortest mit einer Gegenfrage, daher: Weils hinausgeschmissenens Geld ist.
Und typisch Farang machst du dir in Thailand Gedanken ueber etwas, das dich als Auslaender gar nix angeht und auch nichts bringt.
Zum Unterschied vom verstorbenen Nauman in Phuket, der diesbezueglich unermuedlich hetzte, als Geschaeftsmann, der auch Krankenversicherungen angeboten haette/hatte, ganz selbstlos und nur das Beste fuer die Expats wollend natuerlich.

fr

ok, alles klar, für dich ist es hinausgeschmissenes Geld, das mag ja für dich, aber nur für dich richtig sein.
Für mich war es und ist es gut angelegtes Geld gewesen, wie schon einmal erzählt, zahlte ich 25000,.BT für die Krankenversicherung für das ganze Jahr.  Dann kam der Unfall, ok, ist halt passiert. Rund 400000,.BT mit Krankenhaus Aufenthalt und OP.
Die Vesicherung übernahm, besser sie bezahlte  370000,-BT davon, und ich dann den kleinen Rest.
Was sehen wir, kein hinausgeschmissenes Geld, für die lächerlichen 25000,-BT die ich bezahlte. :] :] :] :] ;} C-- [-] 

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namdock

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #140 am: 27. Februar 2017, 15:32:31 »

So ist nun einmal mit Versicherungen:

Am besten rentieren sie sich fuer den Versicherungsnehmer bei möglichst
bald einsetzendem Schadenfall.

Die Versicherungen sollen ein Risiko abdecken.

Und was riskant ist beurteilt eben jeder für sich selbst.

MFG

Dieter
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Pladib

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #141 am: 27. Februar 2017, 15:55:34 »

Und was riskant ist beurteilt eben jeder für sich selbst.

Gut ist das nicht so - bei den KV-Pflichtversicherungen in DACH.


Daniel
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #142 am: 27. Februar 2017, 16:05:29 »

Eine wenn auch marginale Sicherheit im Krankheitsfalle ( BRD )  besteht nach wie vor. Wer sich aus der GKV als gesetzlich Pflichtversicherter ( ist in der Regel bei Rentnern der Fall ) verabschiedet / kündigt ( * Auslandsaufenthalt ) kann nach seiner Rückkehr in die BRD jederzeit die Wiederaufnahme beantragen. Eine Ablehnung d. eine - GKV - ist ausgeschlossen. * Es kann sogar ein Wohnsitz in der – BRD – beibehalten werden, wenn der Lebensmittelpunk bzw. d. gewöhnliche Aufenthalt sich nachweislich in – TH – befindet.

Im Klartext, wer noch befähigt, bei einer schweren Erkrankung in TH und oder, einen Flug hin zur BRD anzutreten, ist beim Landing in der BRD oder Zwischenlandung in einem Land der – EU – quasi wieder umfänglich in einer ( Wahlrecht innerhalb v. drei Monaten ) - GKV – versichert.

In diesem Zusammenhang fällt mir der Artikel betr. d. Expat mit seinem infizierten Bein ein, dieser hätte mit Sicherheit das Zeitfenster gehabt, sich in der BRD med. behandeln zu lassen – vorausgesetzt natürlich, ein zumindest in der Holzklasse – Flug hin z. BRD – wäre für Ihn finanziell zu Stemmen gewesen.

So der / ein Flug nicht hätte angetreten werden könnte, wäre zumindest die z. B. Mitgliedschaft in einer sog. Flugrettung und oder angedacht, die keine Begrenzung hat – z. B. 45 Tage pro Auslandsreise, sondern eine ganzjährige Gültigkeit besitzt.   
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arthurschmidt2000

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #143 am: 27. Februar 2017, 17:10:06 »

von mir geleoscht
« Letzte Änderung: 27. Februar 2017, 17:22:30 von arthurschmidt2000 »
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

poldi

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #144 am: 27. Februar 2017, 19:12:12 »

Wer sich aus der GKV als gesetzlich Pflichtversicherter ( ist in der Regel bei Rentnern der Fall ) verabschiedet / kündigt ( * Auslandsaufenthalt ) kann nach seiner Rückkehr in die BRD jederzeit die Wiederaufnahme beantragen. Eine Ablehnung d. eine - GKV - ist ausgeschlossen.
Wenn sich der Herr da mal nicht irrt. Das gilt für Personen, die entweder eine entsprechende Vorversicherungszeit haben, z.B. durch eine Anwartschaft, oder bereits die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt haben. Ansonsten nimmt Dich die GKV gerne als freiwilliges Mitglied mit entsprechenden Preisen!
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Metzger_Pattaya

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #145 am: 27. Februar 2017, 19:18:17 »

@ N0n2011
deine Ausführungen alles gut und schoen nur etwas ab von dem aktuellen Stand in Deutschland ,denn dort giebt es seit Herbst 2015 ein neues Meldegesetz und das erschwert dir einiges wenn du nicht selbst der Eigentümer einer Immobilie bist ,denn du brauchst für die Meldebescheinigung ,welche die Versicherung haben moechte von dem Vermieter erst mal eine Bescheinigung das du auch dort der Mieter bist  !
Ich habe es selbst erlebt wie schnell du aus der Versicherung raus bist !  {/

In Deutschland bekommen nur noch schwarzgefärbte Wirtschaftsflüchtlinge alles ! {/ {/ {+
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Helli

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #146 am: 27. Februar 2017, 19:21:40 »

Wer sich aus der GKV als gesetzlich Pflichtversicherter ( ist in der Regel bei Rentnern der Fall ) verabschiedet / kündigt ( * Auslandsaufenthalt ) kann nach seiner Rückkehr in die BRD jederzeit die Wiederaufnahme beantragen. Eine Ablehnung d. eine - GKV - ist ausgeschlossen.
Wenn sich der Herr da mal nicht irrt. Das gilt für Personen, die entweder eine entsprechende Vorversicherungszeit haben, z.B. durch eine Anwartschaft, oder bereits die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt haben.
Doch @poldi, es ist so. Ich "praktiziere" das schon so seit einigen Jahren. Allerdings stellt sich die GKV z.Zt. etwas quer, da im Gesetz nicht von "abmelden" sondern von "auswandern" (Wechsel des festen Wohnsitzes) die Rede ist (allerdings werden keine Abwesenheitszeiten genannt). Ich habe mich an die Aufsichtsbehörde gewandt. Klärung steht noch aus!
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Non2011

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #147 am: 27. Februar 2017, 21:56:12 »

Hier nochmals eine Kurzfassung, wenn gleich mich @Helli@ ja bereits bestätigt hat. An diesem Vorgehen ist absolut NICHTS – was zum Anlass genommen werden könnte - halblegal bzw. Illegal zu sein. 

Wer als gesetzlich Pflicht - Versicherter einer GKV – XY / sich aus der BRD abmeldet ( Wohnsitzaufgabe ) ob nun als bereits Rentner und oder Angestellter / Arbeiter – hat nach dem gesetzlichen Stand ( IST ) das Recht, jederzeit wieder in einer GKV ( eine Anwartschaft für gesetzlich Pflichtversicherte ist nicht nötig ) aufgenommen zu werden. Die dann Vers. Pflicht besteht sodann bei behördlicher Meldung sowohl nachträglich als auch rückwirkend. Zum Nachweis ( Übertritt in die BRD ) gegenüber den GKV,s kann das z. B. Flugticket vorgelegt werden. 

§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V. Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Wird ein Wohnsitz warum auch immer ( z. B. Versicherungsunternehmen  setzen f. d. Abschluss diverser Vers. mitunter einen Wohnsitz in der BRD voraus )  in der BRD beibehalten, so ist gem. d.  § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V – nachzuweisen, das der gewöhnliche Aufenthalt nach z. B. TH - verlegt worden ist. Niemand in diesem unseren Lande wird daran gehindert, z. B: neun Monate in TH ( Lebensmittelpunkt ) und drei Monate in der BRD zu leben.

So gesehen könnte das infizierte Bein noch unter den Lebenden sein wenn, ja wenn ,,,,,,,

Mit der Abmeldung aus der GKV kommt auch die Pflegeversicherung z. Erliegen. Ist aber ein anderes Thema.
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schiene

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #148 am: 28. Februar 2017, 22:11:03 »

Ich denke die letzten Beiträge beziehen sich auf Expats und Auswanderer.
Ich diesem Thread ging  es wie der Titel auch sagt um eine Pflichtversicherung für Touristen.
Daher hatte ich das mit der 3 Monatsversicherung hier eingestellt.
Wer ausgewandert ist oder sich in Deutschland abgemeldet hat muss andere "Spielregeln" beachten.
Dafür haben wir diesen Thread...
http://forum.thailandtip.info/index.php?topic=18723.0
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Helli

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Re: Kommt eine Pflichtversicherung für Touristen?
« Antwort #149 am: 02. März 2017, 01:53:25 »

Allerdings stellt sich die GKV z.Zt. etwas quer, da im Gesetz nicht von "abmelden" sondern von "auswandern" (Wechsel des festen Wohnsitzes) die Rede ist (allerdings werden keine Abwesenheitszeiten genannt). Ich habe mich an die Aufsichtsbehörde gewandt. Klärung steht noch aus!
Die Stellungnahme der GKV lag als Kopie für mich bei meiner Rückkehr in der Post, sie wehrt sich vehement. Sie schreibt sogar, mich in der Vergangenheit "falsch" behandelt zu haben, will mir aber aus Kulanzgründen keine Rückforderung stellen (dann ist sie sich nicht sicher - denke ich). Jetzt warte ich noch auf die Einschätzung der Aufsichtsbehörde.
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