Danke @benno
für die interessante Statistik, und die vielen anderen interessanten Beiträge zwischenzeitlich.
Hier mal wieder was aus dem täglichen Leben der deutschen
Rechtsprechung Rechtsverformung:
Auch Gerichte haben zur Flüchtlingswelle beigetragenSo ein Richter hat’s gut: Das Gehalt kommt regelmäßig aufs Konto und der Strom aus der Steckdose. Ein sorgenfreies Leben.
Leider müssen die Damen und Herren aus den Wolkenkuckucksheimen der Justizpaläste dann doch über Sachen entscheiden, die mit dem echten Leben zu tun haben.
Welch‘ schwere Aufgabe…
„Die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist.“ läßt uns das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 wissen. „Art. 1 Abs. 1 GG …garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums….Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“
Diese frohe Nachricht hat sich sicher weltweit schnell verbreitet.
Jetzt muß man nur irgendwie nach Deutschland kommen, um an den wohlverdienten Früchten der Arbeit dieses Landes teilhaben zu können, aber wie? Das Dublin-Verfahren verpflichtet doch die Menschen, im Erstaufnahmeland zu bleiben.
Aber die Gerichte halfen auch hier:
„Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden“ ließ uns der EUGH bereits im Dezember 2012 wissen und widersprach damit der Überstellung eines Asylbewerbers nach Griechenland. Das Dublin-System war damit schon praktisch Schrott, eine Einreise nach der EU über Griechenland nach Deutschland war möglich.
Aber auch die Auslieferung eines Asylbewerbers nach Ungarn ist von deutschen Gerichten bereits mehrfach untersagt worden.
Und was ist mit den Kriminellen aus Südosteuropa? Sollten wir denen nicht auch Platz in Deutschland eben? Schließlich sind wir ein sooooo reiches Land.
„Deutsche Behörden dürfen per Europäischem Haftbefehl gesuchte Ungarn oder Rumänen wegen der Haftbedingungen in den Ländern nicht ohne Weiteres ausliefern. Besteht eine „echte Gefahr“, dass die Betroffenen in ihrer Heimat „unmenschlich oder erniedrigt behandelt werden“, muss die Auslieferung ausgesetzt werden“ so der EUGH im April 2016.
Merke: Freizügigkeit ist eine tolle Sache. Sie gibt sie den Anderen viele Rechte und uns Deutschen viele Verpflichtungen.Das ist halt so, in der NWO.
Quelle:
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2017/01/26/auch-gerichte-haben-zur-fluechtlingswelle-beigetragen/