ThailandTIP Forum

Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hier kommen sie zu den aktuellen Nachrichten auf ThailandTIP.info
Seiten: 1 ... 31 [32] 33 ... 38   Nach unten

Autor Thema: Steuern in Thailand  (Gelesen 95156 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Suksabai

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.446
  • Beide Seiten der Medaille betrachten
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #465 am: 06. Dezember 2024, 14:39:39 »

das Finanzamt nicht, aber ein paar Wichtig Tu-er die meinen sich persönliche Vorteile verschaffen zu müssen in dem Sie bestimmte Sachen an bestimmten Stellen weitergeben.

Genau dies meinte ich...  {/

Gespeichert
Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

riklak

  • Es gibt auch ein Leben VOR dem Tod !!
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 888
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #466 am: 06. Dezember 2024, 21:00:45 »

Schon gelesen...???

Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.

https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/lorkhor/newspr/2024/FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf


Kurz am PC übersetzt....

Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit

Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),

unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es

innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.

Einkommen aus ausländischen Quellen

Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte

unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar

2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält

in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;

diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,

auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.


Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar

2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden

1. Januar 2024

unterliegen nicht der thailändischen Steuer.

Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von

einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber

diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.

FALL 2

unterliegt nicht der thailändischen Steuer.


Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands

und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder

P.N.D.91)

Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte

Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das

die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.

Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage

Betrag entsprechend aufgeteilt werden.

Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden

wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.

Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.


Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen

im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.

Thailand angerechnet werden.

Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf

das im Ausland bezogene Einkommen


Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der

und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.

Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.

Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.
Gespeichert

Suksabai

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.446
  • Beide Seiten der Medaille betrachten
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #467 am: 06. Dezember 2024, 21:13:18 »


Demgegenüber, obwohl im Text erwähnt:

Ben­jamin Hart, ein einge­bürg­ert­er thailändis­ch­er Staats­bürg­er und Geschäfts­führer von Integri­ty Legal, erläuterte kür­zlich,
dass die Mehrheit der Expats von den neuesten Steuer­ankündi­gun­gen in Thai­land nicht betrof­fen sein wird.

In einem Video mit dem Titel ​„Soll ich eine thailändis­che Steuer­num­mer (TIN) beantra­gen?“ betont Hart, dass Medi­en­berichte
das The­ma unver­hält­nis­mäßig aufge­bauscht haben.

Er stellt klar, dass keine Änderun­gen der thailändis­chen Steuerge­set­ze vor­liegen und die meis­ten aus­ländis­chen Steuerpflichti­gen,
ins­beson­dere Rent­ner, die auf vorver­s­teuerte Renten aus ihrem Heimat­land angewiesen sind, ver­mut­lich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändis­che Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer zu sichern.

Video (leider in englisch, man kann aber deutsche Untertitel einschalten)


Der ganze Artikel https://www.wochenxxitz.com/news/thailaendische-steuerpolitik-wen-trifft-die-einkommensteuer-wirklich-sind-sie-tatsaechlich-betroffen-video

Gespeichert
Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

BAN1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 776
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #468 am: 07. Dezember 2024, 17:37:58 »

@Suksabai
ich greife den absatz mal raus

Er stellt klar, dass keine Änderun­gen der thailändis­chen Steuerge­set­ze vor­liegen und die meis­ten aus­ländis­chen Steuerpflichti­gen,
ins­beson­dere Rent­ner, die auf vorver­s­teuerte Renten aus ihrem Heimat­land angewiesen sind, ver­mut­lich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändis­che Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer zu sichern.

renten aus dem heimatland sind nur dann vorversteuert, wenn man in d eine steuererklaerung abgibt, bzw. dort steuerpflichtig ist
das ist im normalfall kein rentner der in d keine wohnsitz mehr hat
es sei denn er hat weiter einkuenfte die es notwendig machen, in d steuerpflichtig zu sein, beispielsweise mieteinnahmen, anlagen aus kap, usw...

bezieht man nur eine rente aus d und hat keine weiteren einkuenfte aus d, so wird diese rente brutto wie netto ausbezahlt, naemlich unversteuert

das ist ja wenn man in d lebt genauso, du bekommst deine rente/n brutto ausbezahlt, um eine versteuerung musst du dich selbst kuemmern
und man ist ungefaehr ab einer rente von 15tsd p.a. in d steuerpflichtig
Gespeichert

Jo Brandon

  • kommt langsam in Fahrt
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 59
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #469 am: 07. Dezember 2024, 18:26:08 »

Ab wieviel Tsd. Rente ist man in D steuerpflichtig? 15tsd??
Gespeichert

riklak

  • Es gibt auch ein Leben VOR dem Tod !!
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 888
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #470 am: 07. Dezember 2024, 19:00:53 »

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).

Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. I

m Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.
Gespeichert

Suksabai

  • Thailand Guru
  • *******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13.446
  • Beide Seiten der Medaille betrachten
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #471 am: 07. Dezember 2024, 19:44:51 »

Er stellt klar, dass keine Änderun­gen der thailändis­chen Steuerge­set­ze vor­liegen und die meis­ten aus­ländis­chen Steuerpflichti­gen,
ins­beson­dere Rent­ner, die auf vorver­s­teuerte Renten aus ihrem Heimat­land angewiesen sind, ver­mut­lich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändis­che Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer zu sichern.

Ich kenne die Steuergesetze in D nicht, aber in A wird über dem Richtsatz 1.325,24 Euro (Stand 2024) brutto
Steuer (und Sozialversicherung) abgezogen, wenn ich die Quelle richtig interpretiere

Gespeichert
Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

BAN1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 776
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #472 am: 10. Dezember 2024, 14:49:56 »

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).

Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. I

m Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.

wie kommst du auf einen rentenfreibetrag von 6 tsd euro ????
der steuerfreie teil der rente wird errechnet aus dem jahr des rentenbeginns, und wer in diesem jahr in rente geht, muß bereits 83 % seiner rente versteuern
dieser bleibt zeitlebens immer gleich, egal wie die rente steigt

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Gespeichert

BAN1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 776
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #473 am: 10. Dezember 2024, 15:08:06 »

Ab wieviel Tsd. Rente ist man in D steuerpflichtig? 15tsd??

die 15 tsd euro, das ist ein von mir ungefaehrer geschaetzter betrag
denn es wird ja erst mal der grundfreibetrag abgezogen, dann die werbungskostenpauschale von 102 euro, zusaetzlich kann man noch kranken-und pflegeversicherungsbeitraege sogenannte vorsorgeaufwendungen bis zu einem hoechstsatz von 1.900 euro pro jahr geltend machen
hinzu kommt evtl. noch der sogenannte altersentlastungsbetrag
unter umstaenden kann man noch außergewoehnliche belastungen wie weitere krankheitskosten geltend machen
wenn vorhanden noch ein behindertenpauschbetrag
haushaltsnahe dienstleistungen und handwerkerleistungen ( mit 20 % des arbeitslohns, bis max 6.000 euro )
ein pflegepauschbetrag
ein sparerfreibetrag von 1000 euro

deshalb ist es schwierig zu beurteilen ab welcher summe man in d steuern bezahlt  ???

jedenfalls muss man sich um die versteuerung der rente und sonstiger einkuenfte selbst aktiv kuemmern, und am besten vom finanzamt eine vierteljaehrliche vorauszahlung berechnen lassen, sonst kommt nach dem ersten rentenjahr das boese erwachen, wenn das finanzamt sich meldet und fuer das ganze jahr die steuern auf einen schlag will und zusaetzlich dann vorauszahlungen fuer das kommende jahr festlegt
Gespeichert

riklak

  • Es gibt auch ein Leben VOR dem Tod !!
  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 888
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #474 am: 10. Dezember 2024, 15:08:59 »

Gespeichert

BAN1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 776
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #475 am: 10. Dezember 2024, 15:12:27 »

Er stellt klar, dass keine Änderun­gen der thailändis­chen Steuerge­set­ze vor­liegen und die meis­ten aus­ländis­chen Steuerpflichti­gen,
ins­beson­dere Rent­ner, die auf vorver­s­teuerte Renten aus ihrem Heimat­land angewiesen sind, ver­mut­lich keinen Bedarf haben,
sich eine thailändis­che Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer zu sichern.

Ich kenne die Steuergesetze in D nicht, aber in A wird über dem Richtsatz 1.325,24 Euro (Stand 2024) brutto
Steuer (und Sozialversicherung) abgezogen, wenn ich die Quelle richtig interpretiere

als rentner der nicht mehr berufstaetig ist, zahlst du in d nur kranken und pflegeversicherung, keine weiteren sozialabgaben mehr
und natuerlich steuern
aber die rente, ebenso wer eine betriebsrente oder geld aus einer versorgungskasse erhaelt, das wird brutto ausbezahlt
es wird nur bei einem gesetzlich versicherten bereits die kv und die pflege abgezogen, aber keine steuern !
Gespeichert

BAN1

  • gehört zum Inventar
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 776
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #476 am: 10. Dezember 2024, 15:23:45 »

"Wie kommst du auf einen rentenfreibetrag von 6 tsd euro ????"

Ganz einfach,hier informiert!  DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG ;-)

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html#:~:text=Hieraus%20errechnet%20sich%20ihr%20%E2%80%9ERentenfreibetrag,6.000%20Euro%20auf%2010.905%20Euro.
vielleicht liest du den von dir verlinkten artikel der drv nochmal ganz genau... {--

es hat nicht jeder einen steuerfreibetrag von 6000 euro bei der rente
das was im von dir verlinkten artikel steht ist eine beispielrechnung, von Maren K. nichts anderes !
Gespeichert

Pensionär

  • ist voll dabei
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 102
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #477 am: 10. Dezember 2024, 15:58:36 »

Gespeichert

Bruno99

  • Globaler Moderator
  • Thailand Guru
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16.983
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #478 am: 10. Dezember 2024, 16:23:11 »

Der Titel dieses Threads ist:

Steuern in Thailand, also bitte zurueck zum Thema.
Gespeichert
Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

u13099

  • Zuschauer
  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Steuern in Thailand
« Antwort #479 am: 19. Dezember 2024, 11:45:26 »

Hallo ins Forum

wo oder bei wem erhalte ich in Pattaya wohnend eine thailändische Steueridentifikations Nummer oder Tax ID?
Welche Papiere werden dabei benötigt?
Habe verschiedenes auf Internet Basis versucht. Leider ohne Erfolg.
danke im Voraus
Gespeichert
Seiten: 1 ... 31 [32] 33 ... 38   Nach oben
 

Seite erstellt in 0.022 Sekunden mit 23 Abfragen.