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Das thailändische Finanzamt hat jetzt eine Zusammenfassung der Besteuerung von Ausländern die in Thailand leben auf ihrer Webseite veröffentlicht.
https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/lorkhor/newspr/2024/FOREIGNERS_PAY_TAX2024.pdf
Kurz am PC übersetzt....
Erzielt ein Ausländer Einkünfte aus thailändischen Quellen (z. B. Arbeit
Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen, das sich in Thailand befindet),
unterliegt dieses Einkommen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob es
innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wird.
Einkommen aus ausländischen Quellen
Bezieht ein Ausländer Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, unterliegen diese Einkünfte
unterliegt der Einkommensteuer, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Diese Einkünfte wurden in einem Steuerjahr ab dem 1. Januar
2024 von einem Ausländer, der sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält
in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält, und;
diese Einkünfte wurden (ganz oder teilweise) nach Thailand überwiesen,
auch wenn diese Überweisung in einem späteren Steuerjahr erfolgt.
Einkünfte aus dem Ausland, die vor dem 1. Januar
2024 und in einem späteren Steuerjahr nach Thailand überwiesen werden
1. Januar 2024
unterliegen nicht der thailändischen Steuer.
Einkünfte aus Quellen außerhalb Thailands, die von
einem Ausländer, der nicht in Thailand steuerlich ansässig ist, aber
diese Einkünfte später nach Thailand überwiesen hat.
FALL 2
unterliegt nicht der thailändischen Steuer.
Ausländer müssen Einkommen aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands
und außerhalb Thailands in der persönlichen Einkommensteuererklärung (P.N.D.90 oder
P.N.D.91)
Das steuerpflichtige Einkommen ist der Gesamtbetrag der thailändischen Einkünfte
Einkommens, das während des Steuerjahres erzielt wurde, und des Einkommens aus ausländischen Quellen, das
die während des Steuerjahres nach Thailand überwiesen wurden.
Werden Einkünfte aus dem Ausland teilweise überwiesen, wird die Steuerbemessungsgrundlage
Betrag entsprechend aufgeteilt werden.
Im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann auf thailändische Steuern angerechnet werden
wenn dies nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig ist.
Es gibt also keine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen.
Zahlt ein in Thailand ansässiger Ausländer Steuern auf sein Einkommen
im Ausland, kann die gezahlte Steuer auf die in Thailand zu zahlende Steuer angerechnet werden.
Thailand angerechnet werden.
Der Anrechnungsbetrag kann nicht den Betrag der thailändischen Steuer übersteigen, die auf
das im Ausland bezogene Einkommen
Bemerkungen: Zum Nachweis der Einkommensquellen und zur Beantragung der
und zur Beantragung einer ausländischen Steuergutschrift im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Die Dokumente müssen in Englisch oder Thai abgefasst sein.
Als Nachweis für die Inanspruchnahme der ausländischen Steuergutschrift wird eine von der ausländischen Steuerbehörde ausgestellte Steuerbehörde ausgestellt wurde, empfohlen.