Die Sache mit den Fliegern des R X.scheint geklaert zu sein.
Sie gehoeren der Armee und sind/waren somit im staatlichen Besitz.
Es waere sonst rechtlich nicht moeglich gewesen sein,sie in Deutschland zu pfaenden.
Ich bin ueberhaupt bei Meldungen ueber den Reichtum von Monarchen ein bisschen
vorsichtig.
Wieviel davon,das man ihnen zuschreibt,sind stolze Buchwerte,wieviel davon bleibt
als Verkehrswert (und somit zu vernueftigen Preisen)veraeusserbar.
Beispiel : Der Palast in Chiang Mai,der anlaesslich der Interflora errichtet und dem damaligen Koenig als Geschenk uebertragen wurde,ist als unvekaeuflich anzusehen.
Wenn es stimmt,so sind die Ufer des Meeres im Besitz des Monarchen.Addiert man
die ortsueblichen Preise mit den Landflaechen,ergibt sich eine gewaltige Summe,die
aber nur formalen Wert hat.
Sollte der Koenig,die Besitztuemer des Crown Property Bureau,versilbern und den Er-
trag auf ein Konto in der Schweiz uberweisen,wird er im Fall des Falles auch nicht
gluecklich.
Die neuen Machthaber werden sofort einwenden,dass es sich hier um eine unrecht-
maessige Aneignung handelt und die Schweizer sehen sich dann veranlasst,die Konten
einzufrieren.
Freigegeben werden die Assets nur dann,wenn klar ist,dass die Guthaben auf rechtlich
einwandfreier Basis zustande kamen.
Sowohl die Familie des Herrn Gaddafi als auch der libysche Staat warten immer noch,
dass das Guthaben freigegeben wird und zur Auszahlung kommt.
Ich glaube,dass niemand,ausser ein paar Eingeweihte wissen,wie die Statuten des CPB
wirklich lauten und was davon abzuleiten ist.
Normalerweise wird an den Hoefen streng unterschieden,was ist privater Besitz und
was ist oeffentlicher Besitz.
Die "Kaiserin' Maria Theresia hat schon um 1750 diese Teilung vorgenommen und
daher haben private Besitzungen der Monarchenfamilien und Adelsfamilien (Schloesser,
Waelder und dergleichen) 1919 nach dem "Adelsgesetz",eine Enteignung und Ueber-
fuehrung in den Staatsbesitz nicht stattfinden koennen.
Etwas anderes war es unter Kaiser Augustus *63 v.Chr.,der fast nach dem Prinzip des
Koenigs Ludwig XIV. " l'etat c'est moi" handeln konnte,weil er die Einnahmen einiger
Provinzen privat vereinnahmte.
Allerdings musst er aber auch,aus seiner Tasche,die Kosten fuer das Heer tragen.
Jock