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Autor Thema: Waffenschein etc  (Gelesen 8767 mal)

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changbier

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Waffenschein etc
« am: 04. März 2009, 03:44:06 »

Ich hab ein kleines Waffenarsenal in Deutschland (M16/AR15/Glocks/Berettas/Rem700etc), bin sowohl als Sammer als auch als Sportler aktiv und hab so einige Lizenzen.
Weiß hier jemand KONKRET wie, wo und was ich tun muss, um einige der Waffen in Thailand benutzen zu können?
Meine Frau hat zwar nen Waffenschein, aber keine Waffe und will da nicht unbedingt nachfragen aus Angst bei negativem Bescheid in irgendein Raster reinzurutschen.
Ich weiß, dass in Thailand ein breites Feld an Sportaktivitäten in diesem Bereich vorhanden ist und es angeblich 300m Bahnen und einige 600 und 900m Bahnen geben soll, was so meinem Gechmack entspräche
Wo steht das im Gesetz? und was muss man tun? Vielleicht gebt es ja den ein oder anderen Waffenmenschen hier im Board...
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Gott gab dem Mann Hirn und Penis aber leider nicht genug Blut um beides gleichzeitig zu betreiben

tom_bkk

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #1 am: 04. März 2009, 07:45:02 »

Ich wuerd da an deiner Stelle bei Vimami nachfragen.

Obwohl viele Auslaender Knarren haben, habe ich mal gehoert das soll eigentlich illegal sein ... aber wissen tu ichs nicht sicher
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Roy †

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #2 am: 04. März 2009, 07:54:50 »

Es gibt keinen legalen Weg. Ein guter Freund, ein Jäger, hatte sich deswegen schon intensiv erkundigt.
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michael

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #3 am: 04. März 2009, 11:27:22 »

Hallo,

ein Freund von mir hat einen LEGALEN Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte, Offiziel. Ist nicht ganz billig und auch nicht einfach. Er geht regelmässig schiessen und macht das als Hobby und als Begründung für den Erwerb gab er an das er ein Restaurant hat und täglich mit Bargeld hantiert....
Er ist hier nicht im Forum aber ich kann ihn gern mal fragen ob er darüber konkret Auskunft geben kann, oder ob ich per PN auch seine Telefonnummer hergeben kann wegen eines Gespäches.

Michael


PS: In Pattaya.
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Re: Waffenschein etc
« Antwort #4 am: 04. März 2009, 11:55:08 »

Ich habe juengst 16 Waffen in Deutschland verschenkt. Waffen in Deutschland zu verkaufen ist so gut wie nicht moeglich, momentan zumindest. Ich hatte diese Waffen seit 2005 bei einem Waffenhaendler in Komission, ohne jeglichen Erfolg. Da ich ja nichtmal mehr eine deutsche Adresse habe, war selbst das jenseits der Legalitaet.
Die Waffen nach Thailand bringen, absolut keine Chance. Das Maximum was da drin ist, waere, Einladungen von hiesigen Vereinen oder so und dann mit internationaler WBK temporaer fuer max. 30 Tage hier einfueren. In D lassen sie Dich bestimmt raus mit ein oder zwei Waffen, ob man Dich hier reinlaesst, selbst mit Papieren, das duerfte auch noch Glueckssache sein.
Jetzt habe ich alles dem Haendler geschenkt, er hat zumindest die Gebuehren fuers umschreiben uebernommen. Ich habe jetzt alle WBK's hier, alles ausgetragen, ein gutes Gefuehl in D wieder einreisen zu koennen ohne evtl. Stress mit den Behoerden zu bekommen.
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Alex

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #5 am: 04. März 2009, 12:13:18 »

Meritus ,

ehrlich das verstehe ich nicht ....ich habe meine Winchester 30/30 Jubiläums Model 150 Jahre Winchester
alle Beschläge in voll Messing für 800 EURO in Bayern vor meinem Umzug offiziell verkauft.

Die Löschung in meiner WBK ( No. 4 in Bayern ) hat gar nichts gekostet nur den Schein des Waffenhändlers
als Berechtigter die Waffe nun in seinem Besitz zu haben !

Zu Waffenschein.... hier meine Nachbarn , er Deutsch sie Thai haben sowohl eine Pumpgun als auch einen
45 Colt zu Hause .... legal auf die Frau geschrieben , da die Waffe nur im Haus verbleibt !

Begründung zu viel Geld im Haus !!

Alex
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Re: Waffenschein etc
« Antwort #6 am: 04. März 2009, 13:04:12 »

Die Löschung in meiner WBK ( No. 4 in Bayern ) hat gar nichts gekostet nur den Schein des Waffenhändlers
als Berechtigter die Waffe nun in seinem Besitz zu haben !

Im Saarland kostet jeder Eintrag 20 Euro. Das war zumindest 2004 noch so, da habe ich letztmals eine Waffe verkauft. Diesmal waren es 18 Eintraege waeren also 160 Euro fuer die Stadtkasse. Vielleicht hat der Haendler wegen seinem hohen Bedarf Sondertarife, weiss ich aber nicht.
Und, Waffenverkauf, schau mal bei Egun rein, da ist nicht viel Bewegung.
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Alex

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #7 am: 04. März 2009, 13:11:38 »

ich hatte nicht die Absicht Dir eine Fehlmeldung zu unterstellen , ich habe meine Waffe 2007 verkauft
und das war ein Austrag und kein Waffen Neueintrag beim Landratsamt ... der war kostenlos in Bayern !

Außerdem weiß ich nicht wie das alles 2004 aussah , weil da keine Bewegung in meiner WBK war .

Alex
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karl

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #8 am: 04. März 2009, 20:13:01 »

es ist so wie Roy schon angedeutet hat.
Wenn Du Beziehungen zum Milität hast und entsprechend Teegeld locker machen kannst, wird es gehen.
Ansonsten geht offiziell gar nichts.
Und im Flugzeuig mitnehmen wie vor jahrenb geht auch nicht mehr
Nur noch per Postopaket oder Seeweg mit entsprechend zusätzlichem Teegeld
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digiffm

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #9 am: 04. März 2009, 20:18:42 »

Oder in den Waffengeschäfte in der Nähe vom Old Siam Plaza ;D

Einer der Inhaber wollte mir für einen Sonderpreis so ziemlich alles verkaufen und bei einem 1911er bin ich fast schwach geworden, aber der liebe deutsche Zoll und die Scanner am Airport :'(
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Re: Waffenschein etc
« Antwort #10 am: 04. März 2009, 20:46:41 »

@Alex,
es geht dabei nicht um Fehlmeldungen, in D ist die Abwicklung sogar von Kreis zu Kreis verschieden, geschweige denn Unterschiede bei den Bundeslaendern. Wenn ich eine Waffe verkaufe habe ich auf jeden Fall 2 Bewegungen, den Austrag bei mir und den Eintrag beim Kaeufer, 2004 kostete das zusammen 40 Euro.
Erstmal ist immer alles das Innenministerium mit seinen Vorgaben, wie die dann gehandhabt werden, das sieht ueberall anders aus. Ich hatte z. B. eine Erwerbseintrag fuer eine 'Selbstladelangwaffe Cal 22 lfB', wollte damit beim Hersteller 'Reck' in NRW ein Revolvergewehr kaufen, ging nicht, an einen Haendler in Niedersachsen, Goettingen, geschickt, Erwerb kein Problem.....

@Karl,
im Flugzeug geht, ein Freund hat vor 3 Wochen ein Jagdgewehr mitgebracht. Das war eine gebuchte Jagdreise, der deutsche Veranstalter hat sich um die Papiere gekuemmert. Die Waffe wurde 2 Tage nach Einreise beim Zoll am Airport abgeholt, nicht mit dem normalen Gepaeck. Aufenthalt in Th ist auf max. 30 Tage begrenzt, zusammen mit dem Eigentuemer, sprich eine Visaverlaengerung wird wohl nicht drin sein.
Die Munition, die Du scheinbar herstellst ist interessant, hatte da ca. 2001 in Metz, F, mal die Gelegenheit sowas zu testen, [Vergleich zw. dieser Munition und .38 Wadcutter], sehr eigenwillig, aber.....gut. Die sollte in Th als Standart an die Polizisten ausgegeben werden und nicht nur fuer Spezialeinheiten...

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sam

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #11 am: 04. März 2009, 21:16:31 »

Man sollte Waffenschein nicht mit Waffenbesitzkarte verwechseln, ich habe meine Waffen bei meiner Tochter eingelagert, die meißten Waffen sind Vorderlader Waffen, Roy hat wieder mal nicht recht, auch ein Ausländer kann einen Waffenbesitzkarte beantragen (kein Waffenschein), diese Frage hat mir Rechtsanwalt Klemm positiv beantwortet ( kann im Farang nachgelesen werden liegt aber einige Jahre zurück, ob auch Altbesitz von Deutschland  darunter fällt kann ich nicht beantworten, ich habe bis jetzt den Versuch noch nicht gemacht, sicher ist es einfacher wenn die Frau die Waffenbesitzkarte beantragt, in Deutschland bekommt man die Waffenbesitzkarte nur über den Sportverein oder bei Erbe einer Waffe, Jäger haben einen Jagdschein.
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markusz

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Re: Waffenschein etc
« Antwort #12 am: 04. März 2009, 22:40:19 »

Waffenschein etc

Mal abgesehen von Shooting-Ranges, die ich auch schon besuchte: Was würde wohl passieren, wenn ein Farang "in Notwehr" einen Thai erschiesst? Vorschläge?
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Re: Waffenschein etc
« Antwort #13 am: 04. März 2009, 22:43:41 »

Man sollte Waffenschein nicht mit Waffenbesitzkarte verwechseln

Ist aber die Standartverwechslung, zumindest im deutschen Sprach/Rechtsraum. Das eine, der Waffenschein berechtigt nach deutschen Recht eine Waffe zu fuehren, auch in der Oeffentlichkeit und bei Versammlungen -Private natuerlich ausgeschlossen. Die Waffenbesitzkarte besagt nur, dass man zum Zeitpunkt der Ausstellung Dieser berechtigt war diese Waffe zu erwerben, nicht zu fuehren oder ausserhalb seines befriedeten Besitztums zu transportieren, Munitionserwerb muss gesondert genehmigt sein -Aussnahmen gibts fuer Jaeger und Sportschuetzen, im Groben oder teils auch Allgemein.
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Re: Waffenschein etc
« Antwort #14 am: 04. März 2009, 22:45:30 »

Waffenschein etc

Mal abgesehen von Shooting-Ranges, die ich auch schon besuchte: Was würde wohl passieren, wenn ein Farang "in Notwehr" einen Thai erschiesst? Vorschläge?

definiere mir bitte "Notwehr" nach Thairecht.........nach deutschem Recht bin ich unterrichtet...
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