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Autor Thema: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung  (Gelesen 50400 mal)

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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #120 am: 09. August 2020, 15:29:54 »


Guten Tag, @franzi,

wenn man sich den von mir eingestellten Beitrag in Ruhe anschaut, wird man feststellen, das "der deutsche Kaiser" bereits im folgenden Satz konkretisiert wird als "Habsburger".
Wenn man berücksichtigt, das seit dem Mittelalter bis Ende des 2. Weltkrieges Oesterreich als Teil einer deutschen Identität aufgefaßt wurde (Sprache, Kultur, Politik, Ideologie) ist es wohl nicht falsch von einem deutschen Kaiser zu sprechen.
Als Preusse bin ich mit den Hohenzollern und Bismark @ Co. hoechst zufrieden.
Ich bin absolut sicher, das solche oder ähnliche Einflüsterung, das gute Verhältnis des Schreibers zu seinen oesterreichischen Kollegen nicht beeinträchtigen kann und wird.

Beste Grüße
Lung Tom
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franzi

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #121 am: 09. August 2020, 15:42:38 »

@jock antwortet:

Zitat
Der offizielle Kaisertitel Karl V. war "Sacrum Romanum Imperium" (erwaehlter Kaiser des Heiligen
Roemischen Reiches).
Erst spaeter bekamen die Kaiser den Zusatz " deutscher Nation oder roemisch-deutsche Kaiser".
 
Ein Deutsches Reich im Sinne eines Staates oder Staatenbundes gab es um rd.1550 nicht.
 
Die Regierungsgewalt auf dem in der Landkarte bezeichneten Gebiet " Deutsches Reich",lag weder
beim Kaiser noch bei den Koenigen,Fuersten,Herzoege oder Kurfuersten alleine.
 
Dieser inhomogene Zustand zwang sowohl den Kaiser,als auch die Landesfuersten und Reichsstaenden
bei Landtagen zu Kompromissen bzw. Uebereinkuenften.
 
Da sich die Zersplitterung der Machtzentren auf bis zu 300 staatsaehnliche Einheiten verteilte,kann
nicht die Rede sein,dass sich dort (im 16.Jhd.) ein ueberragender politischer Faktor entwickelte.
 
Erst ab nach Vereingung Deutschlands 1871,entstand ein Nationalstaat mit seinem echten deutschen
Kaisertum.Genannt wurde es Deutsches Reich und ging 1945 unter.
 
Jock

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franzi

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #122 am: 09. August 2020, 15:54:18 »

@franzi
Zitat
Dazu eine kurze Bemerkung: Haunolds Alpenreich wurde Oesterreich eh schon vor ueber 100 Jahren von den Itakern "gestohlen". Was mir aber immer schon egal, um nicht zu sagen recht war, da es dadurch bis zur italienischen Grenze (Brenner) von meinem seinerzeitigen Wohnort nur 40 Kilometer zu fahren war. Und vieles war eben hinter dem Brenner guenstiger, auch vielfaeltiger (zB Alkoholika) und auch besser, wie Mortadella und Salami.
Ueberdies waren die Schmuggelfahrten immer fuer a bissl Spannung gut

@jock hofft:

Zitat
An den Galgen

Was sich in den naechsten Stunden in Tirol abspielen wird,hat die Welt noch nicht gesehen.
 
Schuetzenkompanien werden aufmarschieren,Bauern mit geschulterten Mistgabeln werden sich
formieren,die Gebaeude werden schwarz beflaggt,patriotische Musik gespielt,Maenner setzen ent-
schlossene Gesichtszuege auf und allerorts verweinte Tirolerinnen.
 
Die Landesregierung haelt eine Krisensitzung ab und eroertert die Ausbuergerung von @franzi,
mangels der Moeglichkeit,obig beschriebenes Geruest ,einsetzen zu duerfen.
 
Dieser Lxxxxxxx... hat sich erlaubt,die Brennergrenze aus egoistischen Gruenden gutzuheissen.
 
Kein Wunder,dass sich in der Hofkirche zu Innsbruck,seltsam surrende Geraeusche zu vernehmen
sind.
 
Jock




 :D

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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #123 am: 09. August 2020, 18:10:25 »

Im Übrigen war das Thema des von mir eingestellten Artikels die Bauernkriege.

Das Deutsche Reich ist im übrigen nicht untergegegangen.
Es ist seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges lediglich vollständig besetzt und mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, derzeit als Gesamtstaat nicht handlungsfähig. Im wesentlichen herrscht Besatzungsrecht (SHAEF). Das Reich war wiederholt von umfangreichen Gebietsannexionen betroffen, welche in Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung stehen.

Gruss
Lung Tom
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #124 am: 19. August 2020, 18:49:12 »


Heute hab ich mal ein schoenes älteres Liedchen für Euch.

Die Originalversion ist in Frankreich ein absoluter Klassiker. Vielleicht sogar das Lied, das den Franzosen in der Besetzungszeit (und danach in Erinnerung) Halt gab. Aber wer weiß...
Auch die deutsche Version ist nicht schlecht gelungen:

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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #125 am: 14. September 2020, 20:28:59 »


14. September 1955

Konrad Adenauer kehrt aus Moskau nach Deutschland zurück. Die Sowjetunion hatte zugesagt, die letzten Kriegsgefangenen und Sklaven Richtung Deutschland zu entlassen.

Die Mutter eines Soldaten küßt ihm bei der Ankunft auf dem Flughafen Köln-Wahn die Hand:




Quelle 1: https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2020/09/14/14-september-1955/
Quelle 2 (Bild): https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundesarchiv_B_145_Bild-107546,_K%C3%B6ln-Bonn,_Adenauer,_Mutter_eines_Kriegsgefangenen.jpg
https://heerlagerderheiligen.wordpress.com/2020/09/14/14-september-1955/
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #126 am: 29. September 2020, 19:36:58 »


Wie das Besatzungssystem und seine willigen, deutschen Helfer/Vollstrecker mit "Meinungs"verbrechern (wenn ich es mal so umschreiben darf) umgeht, hier am Beispiel von Horst Mahler aufgezeigt - allerdings nur die aktuelle Sequenz.
Kurzer Abriss:  deutscher Jurist, ehemaliger APO-Anwalt, Mitgründer der „Rote Armee Fraktion“ (RAF), seit den 1990ern zunehmend Distanzierung vom "linken" Spektrum hin zum Nationalsozialismus

Sehr genau Lesen oder auch horchen, im Link gibts die Moeglichkeit den Beitrag anzuhoeren.

Nach Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen von

10 Jahren und 2 Monaten

beantragt die Staatsanwaltschaft München II durch den Staatsanwalt als Gruppenleiter, Steinweg, die Anordnung von  F ü h r u n g s a u f s i c h t  für die Dauer von 5 Jahren, die am Tage meiner Entlassung aus der Gefangenschaft am 27. Oktober 2020 wirksam werden soll, unter anderem mit folgenden Anordnungen:

    „ (…)
    dem Verurteilten gemäß § 68 b Abs. 1 StGB folgende strafbewehrten Weisungen zu erteilen:

    (…)
    3.
    dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten, es sei denn, er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, (Adresse), eine solche geplante Veröffentlichung spätestens 1 Woche vor deren Erscheinung an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Datei zugänglich (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 StGB);

    4.
    dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB).

    Ziel der Weisung ist, den Verurteilten an der Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer Äußerungsdelikte erfüllen.

    Die Weisung unter Ziff. 3. bewirkt, daß Veröffentlichungen des Verurteilten unmittelbar den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es liegt nahe, daß der Verurteilte unter diesen Umständen weniger gefährdet ist, sich zur Begehung solcher Äußerungsdelikte hinreißen zu lassen. Die Weisung unter Ziff. 4. hat den Hintergrund, daß der Verurteilte auf der bezeichneten Internetseite in der Vergangenheit zahlreiche Texte veröffentlicht hat, die dem Tatbestand des § 130 StGB unterfallen und deshalb unter Gleichgesinnten bereits bekannt ist. Es ist zu erwarten, daß der Verurteilte die Seite auch zukünftig als Veröffentlichungsplattform nutzen wird. Dies wird durch das auf diese Seite beschränkte Veröffentlichungsverbot unterbunden.

    Die Weisungen sind zur Erreichung dieses Zieles auch erforderlich. Der Verurteilte hat sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten. Dies begründet die konkrete Gefahr, daß der Verurteilte ohne die beantragten Weisungen wieder in vergleichbarer Weise wie vor der Verurteilung – nach wie vor von ihm befürwortetes – antisemitisches Gedankengut verbreiten wird.”

Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren bestraft (§ 145a StGB)

In einem vergleichbaren Fall hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß einem rechtskräftig verurteilten Straftäter ebensowenig wie einem „freien” Bürger das Verfassen und Verbreiten „rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verboten werden dürfe. Die davon abweichende Praxis einiger Vollzugsbehörden stelle eine Umgehung des Art. 18 GG dar, der den Entzug der Grundrechte (Verwirkung) mit Ausschließlichkeit dem Bundesverfassungsgericht zuweist” (1BvR1106/08 vom 08.12.2010).

Die Aussage des Staatsanwalts Steinweg, „daß der Verurteilte auf der bezeichneten Internetseite in der Vergangenheit zahlreiche Texte veröffentlicht hat, die dem Tatbestand des § 130 StGB unterfallen”, ist eine verleumderische Falschbehauptung.

Seit dem Jahr 2009 bin ich in keinem einzigen Fall wegen Verbreitung einer strafbaren Gedankenäußerung verurteilt worden. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Cottbus auf Weisung des „Zentralrats der Juden in Deutschland” mehr als ein halbes Dutzend Anklagen gegen mich wegen vermeintlicher „Volksverhetzung” erhoben. Die erste dieser Serie betrifft die Veröffentlichung meines Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit”. Die Gerichte haben diese nicht verhandelt sondern einfach liegen gelassen mit der Folge, daß die von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam für den 25. August 2015 angeordnete Vollzugsaussetzung nach Verbüßung von 2/3 der Strafe auf die Beschwerde des Herrn Steinweg hin nicht vollzogen wurde mit der Begründung, daß anhängige Strafverfahren noch nicht abgeschlossen seien.

Es ist ein Fall schwerer Verletzung des Beschleunigungsgebotes gegeben, die den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sowie der Verfolgung eines Unschuldigen erfüllt (§ 344 Abs.1 StGB) und Argumente, die die Täter zu ihrer Verteidigung ins Feld führen könnten, sind nicht ersichtlich.

Gegen die Verurteilung zu 10 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe aus dem Jahre 2009 ist seit August 2019 ein Antrag auf Wiederaufnahme anhängig, der angesichts der „Liquidität” des Wiederaufnahmegrundes zur Aussetzung der Vollstreckung schon vor Durchführung einer neuen Hauptverhandlung hätte führen müssen (§ 360 Abs.2 StPO), aber dieser Antrag wird gleichfalls vom zuständigen Landgericht Frankfurt/Oder liegen gelassen.

Wiederaufnahmegrund ist ein absoluter Verbotsirrtum (§ 17 StGB), der durch den „Haverbeck-Beschluss” des Bundesverfassungsgerichts am 22. Juni 2018 in Erscheinung getreten ist.

    § 17
    „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.”

Mit dem “Haverbeck-Beschluss” hat Karlsruhe nach 15-jährigem Zögern allgemeinverbindlich erkannt (§ 31 Abs. 1 BVGG), daß das „Holocaust-Leugnungsverbot” (§ 130 Abs. 3 StGB), auf dem die Verurteilung aus dem Jahre 2009 beruht, ein Sondergesetz gegen eine bestimmte Meinung ist, das gegen Art. 5 Abs. 2 GG verstößt. Dieser Verstoß soll nur deshalb nicht Nichtigkeit zur Folge haben, weil – so das Bundesverfassungsgericht – „die deutsche Geschichte in das Verständnis des Grundgesetzes einfließe”, und daraus folge, daß bezüglich einer „propagandistischen Affirmation des nationalsozialistischen Regimes” eine „Ausnahme” vom Grundrecht der Meinungsfreiheit „anzuerkennen” sei. Zugleich haben die Karlsruher Richter das  B e s t r e i t e n   des „Holocaust” als ein
„ G u t h e i ß e n ” der „nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft” gedeutet, was einer „Sprachverdrehung orwell’scher Art” gleich kommt. Die dem Urteil zugrunde liegenden Handlungen sind vor dem Bekanntwerden des „Haverbeck-Beschlusses” mit der Überzeugung gesetzt worden, daß Sondergesetze gegen bestimmte Meinungen gemäß Art. 5 Abs. 2 GG nichtig seien, also auch das Leugnungsverbot (§ 130 Abs. 3 StGB).

Da gemäß Art. 103 GG die Strafbarkeit einer Handlung im Zeitpunkt ihrer Verwirklichung allgemein bekannt sein muss, der „Täter” also  g e w a r n t   ist, daß er sich strafbar macht, ist ein Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren jetzt unausweichlich. Die „Anerkennung” einer „Ausnahme” zeitigt keine Rückwirkung.

Die Justiz in der „Bundesrepublik Deutschland” hat damit – nicht nur in meinem Fall – ein Riesenproblem. Sie muss es lösen. Löst sie es mit einer „Talmudischen Hinterlist”, wäre auch das für das Deutsche Volk ein Erfolg weil sich damit die jüdische Fremdherrschaft als solche kenntlich machen würde.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft München II auf Anordnung der Führungsaufsicht hängt damit in der Luft. Das Gericht, das über ihn zu befinden hat, ist nicht an Urteile gebunden, sondern an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Zwar darf es die tatsächlichen Feststellungen derselben seiner Entscheidung zugrunde legen, nicht aber die rechtliche Würdigung, wenn diese sich aufgrund neuer Erkenntnisse jetzt als unhaltbar erweist. Genau das ist der Fall. Richter, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, sind gemeine Verbrecher und als solche zur Verantwortung zu ziehen. Feigheit ist keine Entschuldigung.

Das Wesen der jüdischen Fremdherrschaft über das Deutsche Volk erscheint darin, daß deutschwillige Deutsche – das sind solche, die sich vom talmudisch geprägten „antifaschistischen Kernkonsens” frei gehalten bzw. frei gemacht haben und selbstbewußt Träger des Deutschen Volksgeistes sein wollen – im jüdischen Machtbereich
v o g e l f r e i   sind.

gez.

Horst Mahler


Quelle (inkl. einiger intersanter Fots und Erläuterungen):
https://wir-sind-horst.de/2020/09/information-fuer-die-oeffentlichkeit/
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Lupo2002

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #127 am: 29. September 2020, 19:43:56 »

Im Übrigen war das Thema des von mir eingestellten Artikels die Bauernkriege.

Das Deutsche Reich ist im übrigen nicht untergegegangen.
Es ist seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges lediglich vollständig besetzt und mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, derzeit als Gesamtstaat nicht handlungsfähig. Im wesentlichen herrscht Besatzungsrecht (SHAEF). Das Reich war wiederholt von umfangreichen Gebietsannexionen betroffen, welche in Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung stehen.

Gruss
Lung Tom

Mein Gott, was für ein Bullshit, hat man dich einer Gehirnwäsche unterzogen?
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #128 am: 29. September 2020, 20:03:56 »


Prachtleistung!

In nur zwei Monaten hat Dein Gehirn den Beitrag "verarbeitet".

Leider kommt als Resultat nur Grütze raus...

Schau doch mal bei  Ratiopharm, die haben bestimmt auch was für Dich....



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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #129 am: 29. September 2020, 22:11:01 »

Moin Lung Tom

Leider ist es so, dass in Deutschland das hohe Gut der Meinungsfreiheit mehr und mehr mit Füßen getreten wird.
Aber dass Du ausgerechnet jemanden wie den sehr durchgeknallten Horst Mahler als ein Opfer hinstellst, ist ziemlich seltsam.

Wie das Besatzungssystem und seine willigen, deutschen Helfer/Vollstrecker mit "Meinungs"verbrechern (wenn ich es mal so umschreiben darf) umgeht, hier am Beispiel von Horst Mahler aufgezeigt - allerdings nur die aktuelle Sequenz.
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Nach Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen von

10 Jahren und 2 Monaten ...


Zu seinen "Meinungsäußerungen" gehören viele Mord-und Todes-Drohungen (nach dem Jahr 2000) an Richter, Rechtanwälte, Schöffen und Bundestagsabgeordnete.
Er war aktiver Linksterrorist (samt Bankraub), war zwischendurch einigermaßen gemäßigt und wurde später zum aktiven Rechtsextremisten.
Z.B. hier einige Infos >> https://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Mahler <<

Wer so aktiv und stur als Staatsfeind etc. auftritt, muss mit Gegenwehr rechnen.
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #130 am: 30. September 2020, 19:53:14 »


Hallo Achim,

ist doch alles relativ. So manches ist auch in den MSM aufgebauscht.

Schaust Du hier, da passiert mal gar nix - ist allerdings auch kein (er/sie/es) Deutscher/es/e:

Bullen auf den Müll. Keine Beleidigung, keine Volksverhetzung

Es war der 15. Juni 2020, als sich Hengameh Yaghoobifarah, im weiteren Text weder aus rassistischen oder anderen zu unterstellenden Gründen als H.Y. bezeichnet, in der Print- und Online-Ausgabe der Tageszeitung „taz“ unter dem Titel „All cops are berufsunfähig“ zu Wort meldete und ein Resümee darüber zog, was man mit den Beamten einer (fiktiv) abgeschafften Polizei in der Gesellschaft noch anfangen könne. Bitte merken Sie sich das Wort „fiktiv“, denn es wird in der weiteren Folge, insbesondere beim Nachweis der Unschuld dieser Literatin, noch eine entscheidende Rolle spielen.
Wer ist Frau H.Y?

Laut Wikipedia wurde sie 1991 in Kiel als Kind iranischer Einwanderer geboren. Nach dem Abitur studierte sie Medienkulturwissenschaft und Skandinavistik mit dem Abschluss Bachelor und einer Arbeit über die Farbe Pink im feministischen Diskus. H.Y. identifiziert sich als nicht binär, also weder weiblich noch männlich, benutzt für sich allerdings neben dem geschlechtsneutralen „they“ auch weibliche Pronomen und Bezeichnungen. Doch zunächst ein kurzer Rückblick auf das Schaffen von H.Y. in besagter Kolumne. Dort schreibt sie:

„Ich hingegen frage mich: Wenn die Polizei abgeschafft wird, der Kapitalismus jedoch nicht, in welche Branchen kann man Ex-Cops dann überhaupt noch reinlassen? Schließlich ist der Anteil an autoritären Persönlichkeiten und solchen mit Fascho-Mindset in dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich hoch.“

Und weiter:

„Ob Behörden, Lehrer_innen, Justiz, Politik, Ärzt_innen oder Sicherheitskräfte: Machtpositionen gegenüber anderen Menschen kommen nicht infrage. Streng genommen möchte man sie nicht einmal in die Nähe von Tieren lassen.“

Ich erspare es mir, den gesamten Text hier zu zitieren, Nur eines noch. Das Fazit der Autorin zu den Zukunftschancen einer Polizei, die sie gern abschaffen möchte:

„Und wenn man sie einfach Keramik bemalen ließe? Nein. Zu naheliegend, dass sie unter der Hand Hakenkreuz-Teeservice herstellen und sich mit den Einnahmen das nächste Terrornetzwerk querfinanzieren. Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: Die Mülldeponie. …wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Mag sein, dass einige Leser dies für Ironie oder gar Satire hielten, die Polizeibeamten dieses Landes taten es ganz sicher nicht. Man muss schon über merkwürdige Strukturen im Gehirn verfügen, um eine Mülldeponie für Menschen als Spaß zu begreifen. Wer nur einen Hauch Ahnung von einem Teil deutscher Geschichte und der damit verbundenen Menschenverachtung besitzt, der erkennt an dieser Wortwahl die Sprache des 3. Reiches. Man lese bei Victor Klemperer und seinem LTI nach. Wer auch nur fiktiv in Erwägung zieht, Menschen auf einer Mülldeponie zu entsorgen, der beleidigt nicht nur Polizeibeamte. Der stellt alles infrage, was in diesem Lande noch einen Wert hat.

Hier komplett:
https://www.achgut.com/artikel/bullen_auf_den_muell._keine_beleidigung_keine_volksverhetzung

Im Übrigen verfolge ich den Werdegang seit ein paar Jahren sporadisch. Als "durchgeknallt" ist HM mir eigentlich nicht aufgefallen. Ist schon intelligent. Er hat es herausgefordert, das sehe ich (auch) so.

Aber die Gesetze sollten trotzdem für alle gelten....

BG Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #131 am: 01. Oktober 2020, 03:07:49 »

Wer Äpfel mit Birnen vergleicht, ist selber einer.  :-)
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #132 am: 06. Oktober 2020, 18:22:50 »


Heute mal etwas satirisch, und man braucht nur schauen und hoeren:

Die Wiedervereinigung ist gescheitert. Lisa Eckhart in Olafs Klub



 :]
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #133 am: 08. Oktober 2020, 18:19:35 »


Viel Spaß mit dem folgenden Beitrag.

Restaurant “Zum Mohrenkopf”: Besitzer wünscht sich unverkrampftere Rassismus-Debatte



Quellen:
http://zum-mohrenkopf.de/
https://kostenloses-fernsehen.de/2020/10/06/restaurant-zum-mohrenkopf/
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Lung Tom

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Re: Neuigkeiten und Altbekanntes aus der Geschichtsschreibung
« Antwort #134 am: 06. Januar 2021, 19:12:17 »


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