Wenn Frau Bahner so weiter macht, fangen sie die bösen Häscher bald wieder weg.
Bahner muss in die PsychiatrieAm Abend des Ostersonntags (12. April) eskalierte die Situation endgültig. Bahner lief nach eigener Darstellung in Panik auf die Straße, weil sie
sich durch zwei Männer in einem Auto in ihrer Tiefgarage bedroht fühlte. Sie sprach Passanten an, damit diese die Polizei rufen, denn sie werde
verfolgt. Die hinzukommenden Polizisten trafen auf eine Frau, die einen "sehr verwirrten" Eindruck machte und ärztliche Hilfe ablehnte.
Nach Darstellung der Polizei trat Bahner nach einem Beamten.
Die Polizisten legten Bahner daraufhin Handschellen auf dem Rücken an und brachten sie zu Boden. Insofern stimmen die Schilderungen von Bahner
und Polizei weitgehend überein. Die Polizisten sahen eine Eigengefährdung von Bahner und nahmen sie deshalb auf Grundlage von § 28 des
baden-württembergischen Polizeigesetzes in Gewahrsam. Die Polizisten brachten sie aber nicht auf die Wache, sondern direkt in die Heidelberger Psychiatrie.
Dort entschied dann ein Arzt, dass sie bleiben muss. Rechtsgrundlage war ab nun das baden-württembergische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG).
Ab Montagabend (13. April) kursierte ein verstörender Audio-Mitschnitt, eine Telegram-Sprachnachricht Bahners an ihre Schwester. Dabei sprach sie
12 Minuten lang über die Festnahme und die Behandlung in der Psychiatrie und die "bösen, bösen Mächte, die uns hier tyrannisieren, terrorisieren".
Am drastischsten ist die Passage über den angeblichen Angriff eines Polizisten auf Bahner nach Eintreffen in der Psychiatrie:
"Dann hat er mich wieder auf den Boden gedrückt und hat meinen Kopf in ein Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, keiner hat was gesagt, niemand
hat reagiert, ich hab' es bis heute noch nicht verbunden gekriegt."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rechtsanwaeltin-bahner-heidelberg-corona-skepsis-grdunrechte-psychiatrie-verschwoerung/