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Autor Thema: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben  (Gelesen 4467 mal)

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Patthama

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #15 am: 13. Dezember 2025, 19:16:04 »

Vielen Dank @ Jektor für die Info
Das gleiche haben wir auch vor. Meine Frau hat sich auch vor einigen Wochen schon mal hier beim Amphoe informiert. Wir sind beide nun über Siebzig ,und da sollte man sich mit dem unangenehmen Thema beschäftigen.  Dass die Beamten gleich einen Erbschein ausstellen war mir noch nicht bekannt. Ob das bei allen Amphoes gleich gehandhabt wird ist hier die Frage. Oder ist es wie in TH. so üblich, dass  jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht.
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Suksabai

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #16 am: 13. Dezember 2025, 19:59:04 »

Ob das bei allen Amphoes gleich gehandhabt wird ist hier die Frage. Oder ist es wie in TH. so üblich, dass  jede Behörde ihr eigenes Süppchen kocht.

Volltreffer!
Ich habe diesen Vorgang schon vor einiger Zeit initiiert, allerdings den Versuch abgebrochen.
Am Amphoe wollten sie alles genau aufgelistet, was ja an sich nicht so falsch wäre.
Nur wollten sie auch die Bankbücher mit Kontostand und Kontonummer!
Jetzt mal abgesehen, dass sie das nix angeht, brachte ich auch den Einwand, dass sich beide Zahlen im Laufe der Zeit viele Male
ändern (können). Sie bestanden weiter drauf.

Ich habe dann nur für mich (bin 20 Jahre älter) einen englisch/thai Letzten Willen aufgesetzt, von unserem Sohn, studierter Jurist,
prüfen lassen und vom Ortsvorsteher und vom Nachbarn bezeugen lassen und am Amphoe den Stempel geholt.
Meine Frau ist als Alleinerbe ALLER meiner Vermögenswerte eingesetzt.

Es mag möglicherweise die Ausstellung eines Erbscheines länger dauern, dafür gibt es keinen Fallstrick bzgl. Kontonummern etc.

 
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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

BAN1

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #17 am: 15. Dezember 2025, 11:58:19 »

ich habe im fruehjahr bei ihm
https://360-consulting.co/de/

ein testament gemacht, und gleichzeitig die nachlass- und testamentsvollstreckung „mitgebucht“

vorteil, sie ist eine junge thaifrau und wird mich sicher ueberleben, so das auch alles nach meinen wuenschen gemacht wird, sollte ich in thailand versterben

es muessen dann nur die eingesetzten erben nach thailand reisen, sich mit dem im testament eingetragenen reisepass ausweisen, das bankbuechlein mitbringen, meine urne in empfang nehmen, und ein paar monate spaeter bekommen sie das vorhandene geld von der bank durch die consulting ueberwiesen
natuerlich koennen sie auch an der trauerfeier und einaescherung teilnehmen

das ganze wurde auf englisch und thai in vierfacher ausfertigung verfasst und betrifft dann meinen aktuellen und eventuell bis dahin noch weiteren besitz, falls da mal was hinzkommt

ich moechte meinen angehoerigen da keine zusaetzliche arbeit machen, so bin ich save

in d habe ich natuerlich auch ein testament, welches dann dort gilt
sollte man eigentlich haben, sobald man erwachsen ist
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WhiteSandBeach

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #18 am: 15. Dezember 2025, 13:35:42 »

ich habe im fruehjahr bei ihm
https://360-consulting.co/de/


Hallo Ban1,

insgesamt ein junges Team.
Bist du da zufällig dran gekommen ?
Alles wird immer komplizierter, vieles wird man ohne solche Hilfe wohl nicht mehr machen können.
Wie würdest du deren Professionalität und Know-how insgesamt einschätzen ?
Danke.
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BAN1

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #19 am: 15. Dezember 2025, 21:39:01 »

ich kenne patrik seit anbeginn seiner firmengruendung ueber die swiss society aus hua hin
also schon ein paar tage, negatives habe ich noch nicht gehoert, und es wuerde sich in einer community sehr schnell rumsprechen, wenn er nicht serioes und ordentlich arbeiten wuerde

in der region um hua hin leben naemlich viele schweizer und deutschsprachige auslaender, die seine dienste in anspruch nehmen
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WhiteSandBeach

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #20 am: 16. Dezember 2025, 01:07:43 »

vielen Dank für die Info
PN
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jektor

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #21 am: 16. Dezember 2025, 19:17:10 »

In einem anderen Forum habe ich gelesen, wenn eine deutsche Langnase in Thailand verstirbt, benoetigt die Witwe von der deutschen Botschaft eine Bestattungsfreigabe um den Leichnam aus dem Krankenhaus abzuholen.

Ich habe das Internet durchforstet aber nichts entsprechendes gefunden. Ist dies wahr oder ist dies eine Falschmeldung.

Gruesse

Jektor
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HighNee1975

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #22 am: 16. Dezember 2025, 20:10:25 »

Nie gehört.

Hier sind schon mehrere Bekannte verstorben, hatte Kontakt mit Witwe wg. Rentenversicherung, nix dergleichen.

Nur Sterbeurkunde übersetzt und beglaubigt, ID/Pass und Rentenantrag.

Zur Bestattung wurde nichts verlangt, war eh schon erledigt bevor die Witwen wg. Rente nach BKK sind.
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BAN1

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #23 am: 17. Dezember 2025, 12:05:47 »

vielleicht ist sowas notwendig, wenn es lebensversicherungen gibt, das man dann eine bestattungsfreigabe braucht
ist aber nur eine vermutung, wissen tue ich es nicht

denn in d kann eine versicherungsgesellschaft die im todesfall was bezahlen muss, schon einiges fordern
ebenso muss man denen ( das wissen die wenigsten ) maximal innerhalb von 48 stunden den todesfall schriftlich anzeigen
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Pete99

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #24 am: 17. Dezember 2025, 14:31:22 »

In einem anderen Forum habe ich gelesen, wenn eine deutsche Langnase in Thailand verstirbt, benoetigt die Witwe von der deutschen Botschaft eine Bestattungsfreigabe um den Leichnam aus dem Krankenhaus abzuholen.

Ich habe das Internet durchforstet aber nichts entsprechendes gefunden. Ist dies wahr oder ist dies eine Falschmeldung.

Gruesse

Jektor



Ist auch für CH-Verstorbene so.
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Bruno99

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #25 am: 17. Dezember 2025, 16:25:16 »

Ist auch für CH-Verstorbene so.

Bei einem Kumpel aus Kanada musste auch die Botschaft seine Leiche frei geben, hatte 4 Tage gedauert.
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versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

jektor

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #26 am: 17. Dezember 2025, 19:10:35 »

Ich danke euch fuer die Info. Ihr seit super

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Jektor
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Scaramanga

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Re: Erbrecht / Nachlass: Thai Ehefrau verstorben
« Antwort #27 am: 17. Dezember 2025, 19:42:33 »

Die Meinung von Google zur Frage; Was ust zu tun wenn ein Auslanschweizer stirbt?

Zitat
Wenn ein Auslandschweizer stirbt, müssen zuerst die lokalen Behörden und ein Arzt informiert werden, der den Tod bescheinigt (Totenschein), danach sollten Sie die zuständige Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) kontaktieren, die den Todesfall ins schweizerische Register einträgt und Angehörige informiert, während ein Bestattungsunternehmen und Versicherungen (z.B. TCS ETI-Schutzbrief) kontaktiert werden, um die Überführung oder Bestattung zu regeln.

Sofortmassnahmen am Sterbeort

Arzt rufen: Lassen Sie den Tod ärztlich feststellen und den Totenschein ausstellen.Lokale Behörden: Informieren Sie die lokalen Behörden (Polizei, Hotel etc.).Schweizer Vertretung kontaktieren: Melden Sie den Todesfall der nächsten Schweizer Botschaft oder dem Konsulat, auch wenn die lokalen Behörden dies tun.Versicherung informieren: Falls vorhanden, rufen Sie die Einsatzzentrale des TCS ETI-Schutzbriefes (falls zutreffend) oder Ihrer Reise-/Auslandskrankenversicherung an, die oft bei der Organisation helfen können.

Nächste Schritte

Bestattung/Überführung: Kontaktieren Sie ein lokales Bestattungsunternehmen und klären Sie mit der Schweizer Vertretung die Möglichkeiten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung in die Schweiz.Unterlagen beschaffen: Besorgen Sie sich die mehrsprachige Sterbeurkunde (oder deren Übersetzung).Angehörige informieren: Teilen Sie wichtigen Personen in der Schweiz den Todesfall mit.Vorsorge prüfen: Ziehen Sie Vorsorgeordner oder Verfügungen des Verstorbenen hinzu, falls vorhanden,.

Wichtige Meldepflicht

Der Todesfall einer Schweizerin oder eines Schweizers muss zwingend in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden, was über die Schweizer Vertretung läuft.

https://www.google.com/search?q=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&client=ms-android-samsung-rvo1&hs=PLKU&sca_esv=3a0fd967ae8fceb0&ei=nqJCabnbFOiBvr0P1JqqiQQ&oq=auslandschweizer+stirbt%2C+was+ist+zu+tun&gs_lp=EhNtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1zZXJwIidhdXNsYW5kc2Nod2VpemVyIHN0aXJidCwgd2FzIGlzdCB6dSB0dW4yCBAAGIAEGKIEMgUQABjvBTIFEAAY7wUyBRAAGO8FMgUQABjvBUj0xQJQiG9Y4b0CcAZ4AZABAJgBoAGgAeQfqgEFMTcuMjK4AQPIAQD4AQGYAiygApwkqAIAwgICECnCAgUQKRiABMICEBAuGIAEGNEDGEMYxwEYigXCAgsQLhiABBjRAxjHAcICBRAAGIAEwgIFEC4YgATCAgoQABiABBhDGIoFwgITEC4YgAQY0QMYQxjHARjJAxiKBcICChAuGIAEGEMYigXCAg4QABiABBiSAxi4BBiKBcICCxAAGIAEGJIDGIoFwgIHEAAYgAQYCsICBhAAGBYYHsICBRAhGKABwgIHECEYoAEYCsICBRAhGJ8FmAMP4gMFEgExID7iAwUSATEgP-IDBRIBMSA-4gMFEgExID_iAwUSATIgE_EFDD8uBI1km4OSBwUxMC4zNKAHxK4BsgcENS4zNLgH8CPCBwgyLTcuMzQuM8gHngSACAA&sclient=mobile-gws-wiz-serp
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Gesunder Menschenverstand ist wie ein Deodorant:
Wer es am meisten braucht, nutzt es nicht.

BAN1

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