Moin wer sagt uns denn, das es um den"verstorbenen Rentner ' geht..... der sein Konto nicht mehr abfragt, bzw. auch anderen rechtmaessigen Zugriff darauf erschwert, oder garnicht moeglich macht?
Finanzamt will Guthaben auf ruhenden Bankkonten für öffentliche Zwecke nutzen
naja dann werden sie alle 400000 Baht Kunden die ja im Prinzip auch ungenutzt sind auch gleich der Staatskasse gutschreiben
Das die Bank mit dem Geld arbeitet hat da garnichts mit zu tun, nur sollte es jederzeit dem Kontoinhaber verfuegbar sein.
Ich verstehe es schon so, das darunter auch gewisse "Festgeldkonten (Ruhekonten)" wohl fallen sollen, denn zu Verlockend wohl die ungenutzten, reichlich vorhandenen "Farangbaht's" ??
Und evtl. zuruckfordern braeuchte man auch nichts, wenn der natuerliche Lauf der Dinge 'einen vorzeitig abruft, oder auch auf unnatuerlicher Weise man davon "entbunden" wird.... (Fenst stur....oder aehnliches) (Satire AUS)
Naturelich muss man dies auch dementsprechend verpacken, damit es"ankommt". Eigentlichj auch nur eine Frage der Zeit gewesen, so wird denn immer klarer welchen Stellenwert uns zugedacht wird, von Anfang an.

Sorry fuer die Optimisten, das ich euer "Weltbild" nicht teilen kann......
LG W.