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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86058 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Karlsson

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #105 am: 10. Dezember 2012, 12:10:46 »

Zitat
Was nun als gerichtlicher Kampf ums Geld endet, begann als Liebesgeschichte. Chivan T. und seine kambodschanische Ex-Frau heiraten am 13. Juli 1996 in der Schweiz, sie bringt zwei Söhne zur Welt, die Einbürgerung folgt. Doch 2003 zerbricht das Glück, das Paar reicht die Scheidung ein. Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter. Der Vater muss Alimente zahlen.
Zitat
Er kehrt zurück nach Kambodscha, fängt ein neues Leben an und heiratet 2011 zum zweiten Mal. Dort arbeitet er in einem Fahrradgeschäft und verdient ungefähr Fr. 100.-  Monat.
Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:
Zitat
Es sei zumutbar, dass Chivan T. in die Schweiz zurückkomme und hier mindestens 3500 Franken monatlich verdiene. Auch seiner neuen Frau sei zuzumuten, in die Schweiz zu kommen und zu arbeiten. Deshalb könne der Vater ab März 2014 monatlich je 500 Franken für die Söhne zahlen, bis sie volljährig sind.

Quelle
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Kern

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #106 am: 10. Dezember 2012, 13:31:11 »

Hier das Urteil des Anwaltes in der Schweiz:

Auch in der Schweiz sprechen Anwälte keine Urteile.
Aber der Artikel ist schon interessant.
http://www.blick.ch/news/schweiz/er-sollte-seiner-ex-fiktive-beitraege-zahlen-id2134160.html
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Karlsson

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #107 am: 11. Dezember 2012, 00:08:48 »

Auch in der Schweiz sprechen Anwälte keine Urteile.
Selbstverständlich nicht, was habe ich denn da nur wieder geschrieben. War halt noch früh bei mir.  {+
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udo50

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #108 am: 11. Dezember 2012, 01:00:12 »

ZU diesem Urteil fehlen mir die Worte. --C :o ???  Gut das es nicht ein Deutsches Urteil war sonst hätten wir schon einige Kommentare dazu C--
Gruß Udo
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Gruß Udo

boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #109 am: 11. Dezember 2012, 09:39:51 »

In Deutschland ist das ganz genau so!

In meinem Briefkasten ist vor ein paar Jahren aus Versehen ein Brief von einem Berliner Amtsgericht gelandet.

Meine Frau hat nicht auf die Anschrift geschaut und den Brief geöffnet.

Ich habe ihn dann später auch gelesen.

Der Brief war an sich für einen anderen Farang, der in dem ehemaligen Haus meiner Frau wohnte (der Briefträger der Dussel... {+)

Nun, der Inhalt war ähnlich. Es ging um Scheidung und Unterhalt.

Der Typ wohnte hier mit Tochter, die noch Frau in Berlin mit Sohn.

Er wollte Unterhalt für die Tochter, sie Unterhalt für sich und den Sohn.

Der Richter hatte in dem Brief einiges dazu geschrieben, u.a. auch, dass es dem Mann zuzumuten wäre, wieder nach D zu kommen um zu arbeiten.

Dadurch wäre dann sichergestellt, dass die Frau ihre Unterhaltsansprüche bekommt, die Tochter könne ja dann auch zur Mutter.... {[

In dem Brief stand das schon so endgültig, da hieß es, man könne auch dafür sorgen, dass der Mann aus TH ausgewiesen werden kann....

Habe den Brief dann wieder zugemacht und dort hingebracht.

Mittlerweile ist der Typ verschwunden, vermutlich um für den Unterhalt arbeiten zu gehen.... {{
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arthurschmidt2000

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #110 am: 11. Dezember 2012, 10:03:37 »

Was ist dagegen einzuwenden, jemanden zu verpflichten, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?

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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #111 am: 11. Dezember 2012, 10:31:01 »

NIX!
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Tobi CR

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #112 am: 11. Dezember 2012, 10:49:31 »

Zitat
... für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?

Diese Erkenntnis ist leider noch nicht bis zu den Ohren der vielen kinderreichen Einwandererfamilien, für deren Unterhalt so manches Mal
die Sozialkassen aufkommen, durchgedrungen.
(das Gleiche gilt natürlich -politisch korrekt- auch für kinderreiche Nichteinwandererfamilien).
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #113 am: 11. Dezember 2012, 13:25:27 »

 ??? ??? es ging ja letzt darum das Anwälte kein Gerichtsurteil sprechen können, nur ein Richter kann/darf das.
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Karlsson

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #114 am: 12. Dezember 2012, 01:39:22 »

Was ist dagegen einzuwenden, jemanden zu verpflichten, für den Unterhalt seiner Kinder zu arbeiten?
Dagegen ist nichts einzuwenden und es sollte auch so sein. Wer ein Kind in die Welt setzt, der sollte auch dafür aufkommen. In diesem speziellen Fall hingegen hat die Exfrau den Vater bei den Kindern angeschwärzt, sodass diese ihn nicht mehr sehen wollten und ihm den Tod wünschten. Ob das nun der Wahrheit entspricht ist eine andere Sache aber man kann jemandem doch wohl kaum vorschreiben, wo er und seine neue Frau zu leben und/oder zu arbeiten haben. Wenn er dann nicht mehr fähig ist, den Unterhalt zu bezahlen, so könnte man der Frau und den Kindern ja auch nahelegen, ins Land des Vaters auszuwandern und dort Unterhalt zu beantragen. Die Chancen, dass sie dort welchen bekommt, stehen aber vermutlich extrem schlecht.
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #115 am: 22. Dezember 2012, 18:34:07 »

Ein verurteilter Kinderschaender und IV-Bezueger (Invalidenrente) setzt sich nach Thailand ab und erhaelt weiterhin seine Rente   {[

Fehlende Informationen ermöglichten die Flucht eines verurteilten Kinderschänders, unklare Zuständigkeiten begünstigten sie zusätzlich. Und wegen eines Gesetzesfehlers bezieht der Täter immer noch IV.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/Der-geflohene-Taeter-bezieht-IVRente-in-Thailand/story/20617111

Es scheint so, dass nach einem Gerichtsurteil, bevor der Strafvollzug angetreten wird, sich zu einem Flughafen begibt, durch die Passkontrolle spaziert und das Flugzeug besteigt.
Warum zum Teuf... haben wir maschinenlesbare (teure) Paesse und es gibt keinen Abgleich mit der Vollzugsbehoerde  {+   {+
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau

rexmundi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #116 am: 22. Dezember 2012, 19:07:08 »

Ich stelle hier mal ein Link ein zu einem Gerichtsurteil,aber vor dem Lesen sollte jeder tief Luft holen!

http://www.bild.de/regional/bremen/urteil/milde-strafe-fuer-brutalen-miri-27719612.bild.html
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boehm

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #117 am: 22. Dezember 2012, 20:28:45 »

Na ja, tief Luft holen muss man da nicht.

Das ist (leider) fast schon Normalität in D.

Der Blöd Zeitung kann man eh auch nicht alles glauben.....

In Deutschland muss es möglichst bald mal einen Ruck bei Wahlen in die richtige Richtung geben, dann erledigt sich das von selbst!

 C--
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somtamplara

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #118 am: 22. Dezember 2012, 20:48:09 »

Ein verurteilter Kinderschaender und IV-Bezueger (Invalidenrente) setzt sich nach Thailand ab und erhaelt weiterhin seine Rente   {[
Eine buerokratische Posse aus dem Lehrbuch  >:
Jetzt kann man nur hoffen, dass das Auslieferungsverfahren schnell zum Erfolg fuehrt.
Fuer die Flucht nach Thailand war er nicht zu invalide, fuer den Ruecktransport aber schon.
Ich denke in Thailand lassen sie sich von solchen Spielchen nicht abhalten, ihn ins Flugzeug zu stecken.
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rexmundi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #119 am: 23. Dezember 2012, 08:00:38 »

In Deutschland muss es möglichst bald mal einen Ruck bei Wahlen in die richtige Richtung geben, dann erledigt sich das von selbst!

Das Problem an der Sache ist das e solche Faelle von der Mainstreampresse verschwiegen werden,und das mit System!

Wer mal ein Paar Tage Zeit hat kann sich hier in dem Bericht ueber den in Bremen und Umgebung ansaessigen Miri-Clan Informieren,eine Grossfamilie die Harz4 bezieht und nebenher beim Rauschgiftverkauf jaehrlich noch so 50 Mio macht!
Das ganze wird auch noch durch unser Ehrenwerte Richter und Polizisten unterstuetzt die mit Sicherheit bei dem Clan in Lohn und Brot stehen (gezwungenermassen?),nicht alle aber einige!

Hier die Seite mit weiterfuehrenden Links: http://islamnixgut.blogspot.com/2012/12/deutschland-als-beutegesellschaft.html
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