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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86064 mal)

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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #165 am: 10. August 2016, 12:38:33 »


   
  wie kann man das nachweisen, wenn es einen erst am naechsten Tag schlecht geht ?

[/quote]

eventuell wenn es mehreren Leuten schlecht geht  ??? ??? ???
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Burianer

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #166 am: 10. August 2016, 12:58:10 »

 :] die alle die blauen Pillen gegessen haben  :-*
Wenn das Essen in einem Lokal oder in einem Hotel belastet  ist, dann kann man das schon nachweisen.
Doch ansonsten, wer mal am Strand ein Eis isst  oder dort eine Pommesbude aufsucht, wie will er beweisen dass es hiervon kommt.

Genau wie in Thailand an den Strassenbuden, schmecken tuts manchmal gut.
Nur schade wenn der flotte Otto am naechsten Tag zuschlaegt  :]
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crazyandy

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #167 am: 10. August 2016, 13:05:57 »


Doch ansonsten, wer mal am Strand ein Eis isst  oder dort eine Pommesbude aufsucht, wie will er beweisen dass es hiervon kommt.

Genau wie in Thailand an den Strassenbuden, schmecken tuts manchmal gut.


eben darum esse ich in Thailand so gut wie nie Eis, es sei denn im Big C bei KFC ansonsten ist Eis Tabu, auch anderes Essen beim "fliegenden Händler" ist tabu.

Aber das was Du einklagen kannst ist eh nur das essen da Du im Hotel eingenommen hast das am Straßenrand dafür bist Du selbst verantwortlich.

ES gab ja schon reichlich, wenn ich da so nach Nahost blicke wo Leute recht dringend ins Krankenhaus mussten, bei mir kommt sogar zuhause keine Majo auf den Döner*  {; {; {;.

* gut neuerdings ist das auch durch Metformin bedingt
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Burianer

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #168 am: 12. August 2016, 06:48:32 »

crazyandy ,  hier ein aktueller Fall.

Zitat
  Der Besuch in einem türkischen Schnellrestaurant im Einkaufszentrum Potsdamer-Platz-Arkaden hatte für Jugendliche aus Hessen ein böses Ende. Sie mussten sich erbrechen. Sie waren aber nicht die einzigen Leidtragenden
 Insgesamt sollen 19 Menschen betroffen gewesen sein. Jetzt wird gegen den Betreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt
 

  http://www.focus.de/regional/berlin/in-berliner-einkaufszentrum-jugendliche-vergiften-sich-an-doener-imbiss_id_5814761.html   
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #169 am: 16. November 2016, 07:41:59 »

OGH: Gefälligkeitsartikel müssen nicht als Werbung markiert werden

Interessanter Artikel zu einem Urteil in Östereich, auch in Bezug auf die Begründungen des Gerichts:

http://derstandard.at/2000047492625/OGH-Gefaelligkeitsartikel-muessen-nicht-als-Werbung-markiert-werden
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #170 am: 17. Februar 2017, 19:06:17 »

Prozess um Video-Mädchenprügler endet mit lächerlich milden Strafen für Tschetschenen

Die Wiener Migranten-Kuscheljustiz hat ihrem Namen wieder alle Ehre gemacht: Jene fünf Asozialen, die im November ein 15-jähriges Mädchen spitalsreif geprügelt hatten und ihre Heldentat auch noch auf Video festhielten, unzensuriert.at berichtete, wurden heute, Mittwoch, – trotz diverser Vorstrafen – zu lediglich ein paar Monaten Haft verurteilt.

Acht Monate Haft für vorbestraften Gewalttäter

Selbst der Hauptangeklagte Amircham M., der dem Opfer mit zwei gezielten Faustschlägen einen doppelten Kieferbruch zugefügt hatte, bekam lediglich zwei Jahre – davon allerdings zwei Drittel bedingt. Der Strafrahmen für schwere Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Mit acht Monaten tatsächlicher Haft (sofern ihm nicht auch noch das obligate „Drittel“ bei guter Führung nachgelassen wird) kommt der junge Mann also extrem billig davon.

Hier gehts weiter:
https://www.unzensuriert.at/content/0023210-Prozess-um-Video-Maedchenpruegler-endet-mit-laecherlich-milden-Strafen-fuer?utm_source=Unzensuriert-Infobrief&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Infobrief
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #171 am: 27. Februar 2017, 20:54:22 »

Kommentar: Warum das Raser-Urteil ein wichtiges Signal ist

Dass die Kudamm-Raser wegen Mordes verurteilt wurden, mag hart erscheinen. Es ist aber völlig richtig, meint Sebastian Geisler.
Von Sebastian Geisler
27.02.2017, 12:32

Es ist das wohl härteste Urteil gegen Raser in der deutschen Geschichte – und es ist ein richtiges und wichtiges Signal. Das Berliner Landgericht ist dem Antrag der Staatsanwalt gefolgt und hat die als "Kudamm-Raser" bekannt gewordenen Männer wegen Mordes verurteilt. Das bedeutet die sogenannte lebenslange Haftstrafe für die Täter, die somit frühestens nach 15 Jahren Haftzeit auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden können.

Das ist völlig angemessen. Wer mit rund 170 Stundenkilometern durchs Berliner Stadtgebiet rast und dabei mehrere rote Ampeln missachtet, nimmt selbstverständlich den Tod von Menschen billigend in Kauf. Und genau der ist ja auch eingetreten, als ein 69-Jähriger mit seinem Jeep bei Grün aus einer Querstraße einbog und somit den Rasern in die Quere kam. Hamdi H. rammte den Wagen mit rund 160 Stundenkilometern. Das Opfer war sofort tot.

Zwar ist es glaubhaft, dass Hamdi H. und Marvin N. keine Tötungsabsicht verfolgten, aber "vorauszuahnen" war der tödliche Ausgang des Rennens allemal – und insofern auch "billigend in Kauf genommen", dem Spaß am Kräftemessen der beiden Raser aber offenkundig untergeordnet. Juristisch ist die erste der Bedingungen für eine Verurteilung wegen Mordes somit klar erfüllt. Das steht erst recht nicht dadurch infrage, dass Hamdi H. davon ausging, er hätte die Situation im Griff, als er neben Marvin N. über den Kudamm jagte. Es ist keine Frage des "fahrerischen Könnens", ob bei Tempo 170 in der Innenstadt und diversen grünen Ampeln für den Querverkehr Menschen in akuter Lebensgefahr sind.

Und ja, die aufgemotzten Sportwagen der beiden Fahrer wurden zurecht als "gemeingefährliche Mittel" gewertet, womit auch die zweite Bedingung für ein Urteil wegen Mordes erfüllt ist. Was sonst als "gemeingefährliche Mittel" sollten zwei Sportwagen, die mit 170 im öffentlichen Straßenverkehr durch die Stadt rasen, denn sein? Auch die "niederen Beweggründe", nämlich sich selbst durch die im Polizeideutsch "Profilierungsfahrt" genannte Raserei aufzuwerten, sind gegeben.

Wenn im Fall der Kudamm-Raser der Berliner Justiz ein Vorwurf zu machen ist, dann nur der, dass Hamdi H. nicht bereits vor seiner fatalen Todesfahrt empfindlich bestraft wurde. Schließlich war der 27-Jährige bereits mehrfach wegen Verkehrsvergehen aufgefallen – und dabei nie so drastisch belangt worden, dass ein Umdenken bei ihm einsetzte. Das Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es Signalwirkung hat. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Ob es am Ende auch Bestand hat, ist noch offen.

Quelle:
http://www.morgenpost.de/berlin/article209759227/Kommentar-Warum-das-Raser-Urteil-ein-wichtiges-Signal-ist.html
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luklak

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #172 am: 28. Februar 2017, 09:32:52 »

Aus der SCHWEIZ :

Regierungsrat Norman Gobbi (39) will den Gotthard-Raser im Knast sehen

«Dieser Typ muss hinter Gitter!»


Bellinzona TI - Christian R.* (42) lachte über die Schweizer Justiz
und seine Verurteilung wegen Rasens durch den Gotthard-Tunnel.
Das Vergehen des Deutschen soll nicht ungestraft bleiben.
Regierungsrat Gobbi erklärt die Causa zur Chefsache.


Ganzer Text :

http://www.blick.ch/news/schweiz/regierungsrat-norman-gobbi-39-will-den-gotthard-raser-im-knast-sehen-dieser-typ-muss-hinter-gitter-id6291843.html
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schiene

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #173 am: 05. März 2017, 07:42:28 »

Wie krank ist das den...... >:
"Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen Mordes im Altenheim in Neuenhaus
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vom 03.03.2017
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage wegen Mordes gegen einen 18 Jahre alten Asylbewerber aus Somalia erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Oktober 2016 gegen 3:00 Uhr nachts in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim eine 87 Jahre alte Bewohnerin getötet zu haben. Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen soll der Beschuldigte zuvor durch eine nicht verschlossene Hintertür in die Seniorenresidenz „Haus am Bürgerpark" eingedrungen sein, um an den Bewohnern sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er soll sich demnach zunächst in das Zimmer eines 59 Jahre alten Mannes begeben haben, welcher seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Dort soll der Beschuldigte diesen Mann unsittlich berührt haben. Anschließend soll sich der Beschuldigte in ein Nachbarzimmer begeben haben, wo er an dem in einem Bett liegenden, 87 Jahre alten, schwer demenzkranken Ehemann des späteren Opfers ebenfalls sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Hierbei soll er durch das im selben Zimmer wohnhafte spätere Tatopfer überrascht worden sein. Um die Aufdeckung der vorhergehenden Sexualstraftat zu verhindern, soll der Beschuldigte dann mit großer Gewalt auf die Frau eingetreten haben, so dass diese wenig später ihren Verletzungen erlag.

Der Beschuldigte ist zurzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Hauptverhandlung soll vor dem Landgericht Osnabrück (Große Jugendkammer als Schwurgericht) stattfinden.
Quelle:
http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/startseite/staatsanwaltschaften/osnabrueck/presseinformationen/staatsanwaltschaft-osnabrueck-erhebt-anklage-wegen-mordes-im-altenheim-in-neuenhaus-151690.html
Früher gabs für solche Fälle ein Faß mit Salzsäure und weg war er... {--
Wäre wohl für alle die einfachste Lösung
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"𝕯𝖊𝖗 𝕲𝖔𝖙𝖙,𝖉𝖊𝖗 𝕰𝖎𝖘𝖊𝖓 𝖜𝖆𝖈𝖍𝖘𝖊𝖓 𝖑𝖎𝖊ß,𝖉𝖊𝖗 𝖜𝖔𝖑𝖑𝖙𝖊 𝖐𝖊𝖎𝖓𝖊 𝕶𝖓𝖊𝖈𝖍𝖙𝖊"

Josef

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #174 am: 05. März 2017, 21:21:18 »

von dieser kranken Sorte dürften wir uns noch viele eingehandelt haben. Nur mal warten ... die Zukunft wird es uns zeigen. Lass die nur alle mal in den Quartieren wohnen.... }} lgjosef
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #175 am: 14. März 2017, 21:14:49 »

Hier ein wegweisendes Urteil aus Österreich:


Urteil

Bummelstudentin muss Vater 24.000 Euro Unterhalt erstatten

Tochter studiert, Vater bezahlt. So lief das über Jahre hinweg. Bis jetzt das oberste österreichische Gericht einen Riegel vorschob.

Hier der Bericht:
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article209929661/Bummelstudentin-muss-Vater-24-000-Euro-Unterhalt-erstatten.html

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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #176 am: 03. April 2017, 19:33:26 »

....in Ruhe lesen, ist auch ein kleines Video dabei, anschauenswert:


1800 Euro Strafe für Plakat am SZ-Gebäude


Die Münchner Patriotin Maria Frank (Foto) wurde im Februar 2013 wegen eines Plakates über “die anmaßenden Türken” zu angeblicher “Volksverhetzung” verurteilt, worüber die Süddeutsche Zeitung ausführlich berichtete. Als das Verfahren in der Berufung aber vor dem Landgericht München eingestellt wurde und sie damit rehabilitiert war, schwieg die SZ eisern. Typisch Lückenpresse. Das übliche Vorgehen bei linken Politpropagandablättern, all das auszublenden, was nicht zur eigenen linksgestörten Gesinnung passt. Maria schrieb dutzende Briefe an die SZ, aber die Alpen-Prawda weigerte sich beharrlich, die Wahrheit darzustellen. Als sie dann an einem Fenster des SZ-Gebäudes ein Protestplakat anbrachte, schlug die Justiz mit voller Härte zu.

https://www.pi-news.net/2017/03/1800-euro-strafe-fuer-plakat-am-sz-gebaeude/
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Bruno99

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #177 am: 03. April 2017, 20:15:04 »

https://www.pi-news.net/2017/03/1800-euro-strafe-fuer-plakat-am-sz-gebaeude/

Zitat sinngemaess aus dem Video:

"Waere schoen, wenn die CSU mal unter 50% kommt, damit man auf die Richterbefoerderung wieder etwas Einfluss nehmen kann."

Ich mags ihr goennen, falls es soweit kommt, aber vielleicht liegt es ja auch am politischen Verfahren, wie gewaehlt wird und danach "demokratisch" Aemter vergeben werden.
Dieser Frage sollte sich DE vielleicht ebenso stellen, mit gleicher Intensitaet wie das Wahlverfahren, mit bekanntem Ausgang, in den USA unermuedlich von Polikern breit getreten und in Frage gestellt wurde...
Direkte Personenwahl als Alternative?
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versteht von beidem nichts.
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Helli

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #178 am: 04. April 2017, 18:01:16 »

"Waere schoen, wenn die CSU mal unter 50% kommt, damit man auf die Richterbefoerderung wieder etwas Einfluss nehmen kann."
Das hatten wir in Bayern schon! Dann war eben die FDP dabei und dann galt das 2. Gesetz: Mia san mia!
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #179 am: 04. Mai 2017, 20:07:19 »


Zum Abschlachten freigegeben

von Michael Paulwitz


Der Tod von Niklas P., des vor einem Jahr in Bonn brutal und absichtsvoll zusammengeschlagenen und zu Tode getretenen Schülers, bleibt vorerst – und wohl für immer – ungesühnt. Der mutmaßliche Täter, ein marokkanischer junger Mann mit italienischem Paß, wurde freigesprochen und spazierte als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Zwar erhielt der Hauptbeschuldigte für eine andere mitangeklagte Gewalttat eine lächerliche „Jugendstrafe“ von acht Monaten, die aber als mit der Untersuchungshaft verbüßt gilt. Um die Demütigung der fassungslosen Mutter des ermordeten Niklas komplett zu machen, wurde Walid S. auch noch „Haftentschädigung“ für die darüber hinaus im Untersuchungsgefängnis verbrachte Zeit zugesprochen.

Ein Skandalurteil

Das Urteil ist mehr als ein Skandal. Den Angehörigen muß der Prozeß als Farce erscheinen: Zeugen verweigerten die Aussage, obwohl sie nach Ansicht der Nebenklage durchaus gewußt hätten, wer der Täter war. Waren sie beeinflußt worden, bedroht? Falsche Spuren wurden gelegt, der Angeklagte sei mit einem „ähnlich aussehenden“ Mann „verwechselt“ worden. Warum wurde das nicht aufgeklärt?

Der hilflose, vom Staatsanwalt selbst beantragte Freispruch ist ein zweifaches Signal der Kapitulation. Der deutsche Staat kann seine Bürger nicht nur nicht vor dem gewalttätigen und mordbereiten Deutschenhaß junger Einwanderer schützen, der in den Problemvierteln und „No go areas“ nicht nur in Bonn gärt und eskaliert. Die Justiz ist auch nicht in der Lage, die Täter zu verurteilen und den Angehörigen Genugtuung zu verschaffen.

Für Jungeinwanderer, die Deutschland und die Deutschen verachten und die milden Strafen einer zahnlosen Kuscheljustiz verlachen, ist die Urteilsverkündung eine Stunde des Triumphs: Wenn sie nur zusammenhalten, schweigen, lügen und nicht mit den deutschen Behörden kooperieren, können sie die verhaßten Deutschen sogar straflos ermorden.

Eine Stunde des bittersten Hohns

Für die von Multikultipropaganda und „Rassismus“-Keule wehrlos gemachten Restdeutschen, die die Folgen der von verantwortungslosen Politikern mutwillig herbeigeführten „drastischen Veränderung“ Deutschlands alltäglich am eigenen Leibe erfahren und dafür mitunter mit ihrer Gesundheit oder gar mit ihrem Leben bezahlen müssen, ist es eine Stunde des bittersten Hohns.

Die Generation des Niklas P. ist zum Abschlachten freigegeben. Nicht nur seine Mutter, die nach den Worten ihres Anwalts „durch die Hölle gegangen“ ist, dürfte das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat auf Dauer verloren haben.

Quelle:   http://t1p.de/nlf7
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