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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86084 mal)

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Alex

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #195 am: 12. Mai 2017, 17:23:41 »

Mich ärgert eigentlich wie das alles vermengt wird ... mit den Flüchtigen ...

Abschließend , weil es nichts bringt ... zugewandert , eingewandert , zu uns geflüchtet , zu uns
eingeladen , Wirtschafts oder Kriegsflüchtling etc   sorry die ganzen Begriffe werden hier alle durcheinander gewürfelt !

 Dabei wird ausgeblendet , das 80 % der hier aufgeführten Intruder das Asyl abgelehnt wurde .

Ebenfalls 80 % leben illegal oder nur geduldet ohne jeglichen Nationalitäten Nachweis von unseren Sozialsystemen und einer kostenlosen Gesundheitsversorgung durch D Beitrags & Steuerzahler !

Das stärkt weder unsere Sozialsysteme ... es schwächt sie Besorgnis erregend .

 90 % ausschließlich junge Männer im wehrfähigen Alter lösen auch unser Demographie Problem nicht , sondern verschärfen die Sicherheitslage in Deutschland in Maßen die kaum noch erträglich sind .

 Da die Politik sich als unfähig zeigt diese illegal hier schmarotzenden Intruder wieder außer Landes zu schaffen , lastet dieses Desaster noch Jahre auf unseren Sozial Systemen .

 All das hat mit Einwanderung nichts aber auch rein gar nichts zu tun !

 Die Gründe für eine geregelte Einwanderung von gesuchten Fachkräften habe ich schon erläutert !

Fazit : wir werden erst dann ein Einwanderungsland sein , wenn wir per gleichlautendem Gesetz eine geregelte Einwanderung wie z.B. Canada deklarieren und auch umsetzen .

 Millionen afrikanischer Analphabeten werden unser Demographie Problem nicht lösen und schon gar nicht die Rentenkasse bereichern.

BTW... der sogenannte D Auslandsrentner bekommt auf den Cent genau die selbe Rente wie sein Kollege der geduldig zu Hause dem Untergang der Sozial System beiwohnt !

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thai.fun

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #196 am: 12. Mai 2017, 20:55:38 »


Mich ärgert eigentlich wie das alles vermengt wird ... mit den Flüchtigen ...


... meinst du auch dich damit?
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Huangnoi

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #197 am: 12. Mai 2017, 22:51:21 »

@Alex hat doch vollkommen Recht!

Aber es wird sich trotzdem leider vorläufig nix ändern!

 {{
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Wonderring

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #198 am: 13. Mai 2017, 22:19:27 »

Moin fast nicht wahrgenommen dabei: Hr Schaeuble hat jetzt nochmehr Mrd. Ueberschuss!

D.h. ueber die Steuerschaetzung jetzt eine noch hoehere Zahl darueberhinaus.

Die Entwicklung dahin:
2015 - ca. 21 Mrd Ueberschuss
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/klingelnde-kassen-deutscher-staat-macht-21-milliarden-euro-ueberschuss-13767514.html

2016  - ca. 12 Mrd. Ueberschuss
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wolfgang-schaeuble-bund-erzielt-12-milliarden-ueberschuss-14011683.html

oder andere Quelle:
https://www.welt.de/wirtschaft/article152972939/Schaeubles-Ueberschuss-Milliarden-sind-fuer-Fluechtlinge-reserviert.html



Jan 2017
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/wolfgang-schaeuble-will-schulden-mit-haushaltsueberschuss-tilgen-14628418.html       aber nur 6 Mrd., der rest , na was wohl?!

So jonglieren viele mit unterschiedlichen Zahlen, fest steht aber es sind gewaltige Ueberschuesse, die der Bevoelkerung abgeknoepft wurden, vorenthalten , und ueberwiegend abfliessen.....24 Mrd steht im Raum. Und sogar Griechenland verzeichnet einen Ueberschuss, auch Holland

Wie z.B. Zit aus den Heute News: 140 Mill. Hilfsgelder nach Somalia. Ich meine 70 Mill taeten es auch, und 70 in unsere marode Infrastruktur etc., andere koennten sich auch kuemmern. Erst das eigene Land, und wenn was uebrig ist grosszuegig verteilen. Aber auch sicherstellen, das es dort nicht versickert.
Und Somaliern hier klar machen, das die "Hand die sie fuettert" was anderes als Gegenleistung erwartet, als "auszuflippen".

https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2017/oekonom-sozialstaat-kann-eine-million-fluechtlinge-verkraften/

Zitat
Aber es wird sich trotzdem leider vorläufig nix ändern!


Alle streiten nur darueber , verplanen es, aber haben die Rechnung ohne "OnkelDagobert" gemacht

LG W.
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #199 am: 18. Mai 2017, 07:30:32 »

Heute ein interessanter Fall aus Berlin. Hatte bisher nichts über diese Problematik der Überstunden und wie die Verwaltung damit umgeht, hier z.B. bei den Feuerwehrleuten, gelesen:

Feuerwehrmann bekommt für Überstunden 8000 Euro zugesprochen

Der Feuerwehrmann musste über Jahre Überstunden machen. Die seien verfallen, so sein Dienstherr. Das Gericht entschied anders.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Feuerwehrmann Entschädigung für rechtswidrig abgeforderte Zuvielarbeit in den Jahren 2001 bis 2004 in Höhe von etwa 8000 Euro zugesprochen. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass die Feuerwehr, beziehungsweise ihr Dienstherr, die Senatsinnenverwaltung unter Senator Andreas Geisel (SPD), für die in den Jahren 2001 bis 2004 geleisteten Überstunden keine Verjährung geltend machen kann.

Hier gehts weiter:

https://www.morgenpost.de/berlin/article210598881/Feuerwehrmann-bekommt-fuer-Ueberstunden-8000-Euro-zugesprochen.html


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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #200 am: 12. Juli 2017, 09:57:20 »


Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt, man fragt sich allerdings auch, wo die Mutter in der Zeit war:


Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.


Ein 37-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.

Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Quelle:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211211739/37-Jaehriger-quaelte-Stieftochter-aus-religioeser-Ueberzeugung.html
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malakor

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #201 am: 12. Juli 2017, 13:02:07 »


Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt, man fragt sich allerdings auch, wo die Mutter in der Zeit war:


Landgericht Berlin
37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.


Ein 37-Jähriger ist wegen schwerer Misshandlung seiner damals knapp fünf Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Einen Monat lang habe der Angeklagte das Kind täglich geschlagen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Polizisten waren im Februar 2015 schockiert, als sie die Fünfjährige aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Kreuzberg retteten. "Ihr Körper war mit Verletzungen übersät", berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Mädchens gewesen. Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat. Die Mutter soll die Polizei alarmiert, kurz darauf aber Beschuldigungen zurückgezogen haben. Weil sie nicht als Zeugin in dem Prozess erschien, soll sie ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen.

Das Mädchen, das seit zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie lebt, hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Im Urteil sagte der Richter: "Der Inhalt der Akte hat mich erschüttert." Der Entscheidung war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.

Quelle:
https://www.morgenpost.de/berlin/article211211739/37-Jaehriger-quaelte-Stieftochter-aus-religioeser-Ueberzeugung.html

Warum nur auf Bewaehrung ?  {+
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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #202 am: 12. Juli 2017, 13:18:13 »


Darum ! :

Re­li­gi­ons­ver­fas­sungs­recht

Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor.

Weiterlesen
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)

malakor

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #203 am: 12. Juli 2017, 13:29:29 »

Darf man denn aus religioesen Gruenden ein Kind totschlagen ?


GG Art.1:   Die Wuerde des Menschen ist unantastbar.

Ob die Strafrichter das GG kennen ?   Sie laufen offenbar nicht staendig mit dem GG unter dem Arm rum.
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Eddy03

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #204 am: 12. Juli 2017, 13:43:30 »

Alleine die Fragestellung: Darf man denn aus religiösen Gründen ein Kind totschlagen ?
kann ich nicht nachvollziehen und überschreitet, nicht nur, meinen geistigen Horizont für Gerechtigkeit. Für mich ist das Urteil ein klares Armutszeugnis für die Justiz und ein klares Argument auf Selbstjustiz. Zugegeben ohne die Hintergründe genau zu kennen. Aber wie sollen die in so einem Fall aussehen um dieses Verhalten annähernd zu rechtfertigen?

"Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter. Und wer wird die Kosten dafür tragen? Die Allgemeinheit, der deutsche Steuerzahler.

Mit diesem Urteil "  ....begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat."   werden westaftrikanische (Stammes-)Rituale in Deutschland legalisiert. - Offiziell geduldet und erlaubt.

Info von Benno: Darum ! : Re­li­gi­ons­ver­fas­sungs­recht

Das Grundgesetz sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor.

Zugegeben ich habe es nur ansatzweise überflogen, weil ich mir nicht in meinen kühnsten Vorstellungen vorstellen kann und will,  dass Explizite solche Fälle von einem "Religionsverfassungsrecht" oder irgend einem anderen Gesetzt in solch einer Art und Weise geahndet werden soll.

Wo leben wir, wo sind wir denn in Deutschland. Genau solche Urteile, Rechtsprechungen und Auslegung der Gesetze und Vorschriften geben einen detaillierten Hinweis darauf.
Zum Teil eben auch in einem Land welches westafrikanische (Stammes-) Rituale mehr oder weniger duldet, mit allen Folgen für die (deutsche) Allgemeinheit, oder immer zutreffender, die "Allgemeinheit" die in Deutschland lebt, arbeitet und steuern zahlt und schlussendlich die Kosten dafür zu tragen hat.

Aber Geld, was ist schon Geld, wenn man sich die EZB anschaut, die "im Namen der Europäer" den Gläubiger für die ganze Schuldenspirale und Staatsgelderverschleuderungen gibt.

All das zeigt doch auf was "ein Land", eine Gesellschaft, ein Deutschland, ein Europa ist und was die Währung dieses Landes "wert" ist.

« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 14:15:38 von Eddy03 »
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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #205 am: 12. Juli 2017, 13:56:40 »


Als der Islam durch die illegale Ueberfremdung Europas noch nicht gutmenschlich durch die Politik reingewaschen wurde, gab es doch tatsaechlich in den Massen-Medien noch kritische Stimmen zu dieser unmenschlichen "Religion":

Deutschlandfunk: Islam - "Gewalt ist Folge der Lehre Mohammeds"

Weiteresen

NZZ-Standpunkte: «Gott will Blut sehen»

Gewalt gehört zum Islam, sie ist im Koran angelegt und wurde von Mohammed vorgelebt. Das sagt der Islamwissenschafter Hamed Abdel-Samad im Gespräch mit NZZ-Chefredaktor Eric Gujer.

Der ganze Text

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Eddy03

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #206 am: 12. Juli 2017, 14:23:27 »

Was jetzt der Angeklagte, Verurteilte  ....begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat."

Was jetzt westafrikanische (Stammes-) Rituale mit "dem Islam" (von dem es ja auch noch 1000senderlei Auslegungsvarianten gibt) genau wie bei "dem Christentum" zu tun haben, diese Brücke, diesen Zusammenhang finde ich nicht. Erschließt sich mir so nicht und zeigt mir das ich hier schwerlich mitreden kann und meine Ansichten wiedergeben und einbringen kann.

Auf einer Seite der Konrad Adenauer Stiftung finde ich das:
Der Islam in Westafrika hat sich unter dem Einfluss afrikanischer Traditionen etwas anders entwickelt als in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens. Er ist von Toleranz, Gewaltlosigkeit und problemlosen Umgang der Religionen miteinander geprägt. Generell lässt sich beobachten, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine Vermischung von Religion und Politik ablehnt





Religionen in Westafrika

Die Bevölkerung mehrerer Staaten Westafrikas ist in ihrer Mehrheit muslimischen Glaubens. In Senegal, Mali und Gambia beträgt der Anteil der Muslime über 90% in Guinea Conakry sind es rund 85%. Grob gesagt, lässt sich beobachten, ass je weiter man nach Süden kommt, der Anteil der Muslime an der Bevölkerung abnimmt.

In Guinea Bissau, Burkina Faso und Sierra Leone ist die Bevölkerung zu 50 bis 60% muslimisch, während die Länder an der Südküste Westafrikas einen Muslimanteil zwischen 12 und 20% haben. Dort, wo der Muslimanteil geringer ist, ist der Anteil derjenigen, die sich zu traditionellen afrikanischen Glaubensrichtungen bekennen, entsprechend höher. Christen stellen in keinem Land Westafrikas die Mehrheit.

Diese Verteilung ist unter anderem Folge der verschiedenen Missionierungsbewegungen. Die islamische Missionierung erfolgte von Norden, von den nordafrikanischen arabischen Ländern her, während die christliche Missionierung mit der Kolonialisierung "auf dem Seeweg" über die Küsten erfolgte. Dementsprechend fanden sich christliche Gemeinden ursprünglich überwiegend in Küstennähe. Im Laufe der Jahrhunderte hat hier jedoch auch eine Vermischung stattgefunden.

Die islamische und die christliche Missionierung waren insofern erfolgreich, als heute zumindest in der offiziellen Darstellung traditionelle afrikanische Glaubensvorstellungen in den nördlicheren Ländern Westafrikas nur eine marginale Rolle spielen. Lediglich in Togo, Benin, Burkina Faso, Liberia und Guinea Bissau stellen Anhänger traditioneller Religionen die größte Gruppe.

Einfluss traditioneller afrikanischer Religionen Dabei ist nicht zu übersehen, dass sich sowohl im Islam als auch im Christentum Elemente traditioneller afrikanischer Glaubensvorstellungen erhalten haben. Ein gerne kolportiertes Bonmot besagt denn auch, dass in Senegal die Bevölkerung aus 95% Muslimen, 5% Christen und 100% Animisten bestehe.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 14:32:51 von Eddy03 »
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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #207 am: 12. Juli 2017, 14:41:38 »


Der Zusammenhang zwischen dem Islam und den westafrikanische (Stammes-) Ritualen besteht kurz erklaert, - in der "Bruecke" der Gewalt der religioesen Rituale, ohne deshalb den "Konrad Adenauer" langatmig und weitschweifend bemuehen zu muessen.
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Eddy03

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #208 am: 12. Juli 2017, 15:04:01 »

Ich versuche halt nachvollziehbar meine Meinung kund zu tun.
Ich verstehe deine Ausführungen leider nicht. Zugegeben.  religiöse Rituale = Gewalt = Islam.
Ich halte mich besser raus aus dem Thema.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 15:24:25 von Eddy03 »
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #209 am: 12. Juli 2017, 17:45:47 »


Ich sehe bei dem Urteil zwei bedenkliche Komponenten.

Die erste Komponente ist die Strafe selber. Wo ist da der erzieherische Effekt? Ich würde bei Tätern, die aus archaischen Kulturkreisen stammen, eher für ein "Naturalstrafrecht" oder eben archaische Strafen plädieren. Da wird z.B. wenn ichs recht in Erinnerung habe in Malaysia mit der Peitsche ganz ordentlich gezüchtet. Denn es scheint, das nur diese Sprache verstanden wird.

Die zweite Komponente ist die Wirkung auf den Rest dieser Heimsuchung: keine wirkliche Strafe, wir können machen, was wir wollen....

Und dies ist ja nur eines von vielen Urteilen dieser Art - gerade letztens wurden doch auch die Anzünders des Obdachlosen in Berlin "verurteilt", da sahen die Urteile ähnlich aus.
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