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Autor Thema: Gerichtsurteil aus D-A-CH  (Gelesen 86062 mal)

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Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #210 am: 12. Juli 2017, 18:37:59 »

Die erste Komponente ist die Strafe selber. Wo ist da der erzieherische Effekt? Ich würde bei Tätern, die aus archaischen Kulturkreisen stammen, eher für ein "Naturalstrafrecht" oder eben archaische Strafen plädieren. Da wird z.B. wenn ichs recht in Erinnerung habe in Malaysia mit der Peitsche ganz ordentlich gezüchtet. Denn es scheint, das nur diese Sprache verstanden wird.

Die zweite Komponente ist die Wirkung auf den Rest dieser Heimsuchung: keine wirkliche Strafe, wir können machen, was wir wollen....

Genau das habe ich schon in einem anderen Thread geschrieben, worauf mich der werte @jock
darauf hinwies, dass es keine zwei Rechtssprechungen in einem Staat geben könne und
demzufolge die geltende anzuwenden sei.

Diese Argumentation leuchtet mir auch ein, leider haben wir dadurch das von dir und auch mir
beschriebene Dilemma.. . .

lg

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Ich kann, wenn ich will. Und wer will, dass ich muss, der kann mich mal !

Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #211 am: 12. Juli 2017, 19:11:02 »


Eigentlich wäre dieses Problem doch gar nicht vorhanden, oder nur in deutlich geringerem Maßstab.
Warum das so ist, da haben wir ja schon einige Themen in der Diskussion.

Doch selbst wenn es nur eine Rechtsprechung für Alle gibt, bleibt die Frage, warum solche lächerlichen Strafen verhängt werden.

Da kommt jede Kassiererin die einen Pfandbon unberechtigt einlöst, in schwerere Probleme.
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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #212 am: 12. Juli 2017, 19:20:15 »


Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer illegale Einwanderer:


Es wurde in Berlin wieder mal ein denkwürdiges Urteil gefällt:

Landgericht Berlin

37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung

Der Körper der Fünfjährigen war mit Verletzungen übersät. Nach einem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe.

Das Kind sei unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt worden. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen habe das Kind ein schweres psychisches Trauma erlitten. "Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt", sagte der Richter.

Die Kleine habe "gefrorene Aufmerksamkeit" - so der Fachbegriff - gezeigt. Das sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe das Mädchen tonlos erklärt: "Papa hat das gemacht."

Der Angeklagte hatte ein pauschales Geständnis abgelegt, über die Hintergründe der rohen Misshandlungen sagte er jedoch nichts. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.

Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer Bio-Deutsche:

83jährige Rentnerin klaut aus Hunger- 9 Monate Knast! - 8. Juli 2017


Der neue Aufenthaltsort für eine hungernde deutsche Rentnerin (Foto: Durch Inked Pixels/Shutterstock)

„Uns geht es so gut wie noch nie“ verkündet unsere ewige Kanzlerin Angela Merkel. Eine 83jährige Münchnerin gehört eindeutig nicht dazu: sie klaute aus Hunger mehrere Male Lebensmittel in Höhe von insgesamt 96 Euro und soll nun in den Knast!

Die Rentnerin Ingrid M. hat ihr Leben lang gearbeitet und für ihr Alter vorgesorgt. Beim Börsencrash verliert sie alle Ersparnisse. Nun bleiben ihr beim Abzug aller Fixkosten nur noch 65,80 Euro pro Monat. An alltägliche Dinge wie Busfahrkarten oder Kosmetikartikel ist damit nicht zu denken. Sie isst eine Scheibe Schwarzbrot mit einer Scheibe Aufschnitt am Tag und hungert. Ihr Arzt rät ihr, sich besser zu ernähren. Als die gelernte Schneiderin im Supermarkt andere alte Menschen beim Klauen beobachtet, denkt sie sich in ihrer Verzweiflung „warum nicht ich auch?“. Sie stiehlt fünfmal Kleinigkeiten wie Schokolade oder Schinken und wird erwischt. Dreimal wird sie wegen Diebstahls verurteilt. Nach einer Geldstrafe, die sie nicht zahlen kann, kennt der Richter keine Gnade mehr: 9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin. Sie hat nur noch eine Hoffnung, dass ihr Arzt sie mit einem Attest vor diesem Aufenthalt bewahren kann.

Ein typisches „deutsches“ Urteil. Bei diejenigen, die hier schon etwas länger leben und ihr Leben lang gearbeitet haben und sozusagen „Mundraub“ begeht, kennen die Richter eben keine Gnade. Für Vergewaltiger, Räuber und Tottreter, die hier noch nicht so lange leben, scheint es dagegen kein Gesetz zu geben.

Quelle
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #213 am: 12. Juli 2017, 19:52:20 »


Traurig und sicher kein Einzelfall. Wahrscheinlich fiel es ihr leichter auf diese Art zu was Eßbarem zu kommen, als sich bei der Tafel anzustellen, oder beim Amt um Hilfe zu bitten.

Manche älteren Leutchen sind, obwohl ihnen Unterstützung zustünde, sehr eigen.

Wenn man sich die Strafbemessung anschaut, kann man im Vergleich zum Rohheitsdelikt nur staunen.
Aber vielleicht wollte der Richter ja nur für die nächsten Monate eine ordentliche Ernährung gewährleisten  :-X

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Isan Yamaha

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #214 am: 12. Juli 2017, 19:56:27 »

Dann hätte Sie Grundsicherung beantragen müßen ?
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #215 am: 12. Juli 2017, 20:12:14 »


Möglicherweise. Das Problem ist doch, das für eine solche Einschätzung die Infos aus dem zugrundeliegenden Artikel etwas knapp sind. Und das ist jetzt keine Kritik am Artikel an sich. Der Autor hat ja nur ein bestimmtes Kontingent an Zeilen, tut er halt rein, was er für berichtenswert hält...

 ;)
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Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #216 am: 12. Juli 2017, 22:07:50 »

Dann hätte Sie Grundsicherung beantragen müßen?
Das sehe ich etwas differenziert! Die Verwaltung dieses Staates, was man "öffentlichen Dienst" nennt, kümmert sich in eigener Machtvollkommenheit um jeden Sc.heißdre.ck, sie bläht sich eigenmächtig auf bis zur Unfinanzierbarkeit, sie schickt ihre unbrauchbaren "Überhänge" in die Parlamente um dort über 60% der Stühle zu besetzen und man soll für unser Geld nicht von ihr verlangen können, dass sich ihre Sozialabteilungen selbst auch ohne Aufforderung um solche Leute kümmern? Ich fass' es nicht! {+
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Wonderring

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #217 am: 13. Juli 2017, 09:17:52 »

Moin # 212
Zitat
9 Monaten Haft ohne Bewährung! Nun sitzt die alte Dame auf gepackten Koffern und wartet auf ihren Gefängnistermin.

"Soll sie sich doch freuen...geregelte Mahlzeiten, Kost und Logi "all inklusiv, wie ein "Wellnessurlaub m.  Selbstfindungstrip, so gesehen kommt sie dem Rat ihres Arztes schon nach..... (Ironie AUS)


Und ich koennt mir schon denken, das von einigen "Verantwortlichen", dies so gesehen wird?!

So hat dieser Hr. auch manchmal vorschnell, unueberlegt eine Antwort parat, in die "menschenverachtende Richtung". Unabhaengig jetzt mal von seiner Rueckruderaktion (Entschuldigung) die mehr alls faellig war!!

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/peter-tauber-loest-mit-arrogantem-tweet-shitstorm-aus-a-1155830.html     (Leserbriefe!!)

Eine Frage kaeme da bei mir auf " wenn man was Ordentliches gelernt hat, reichts da nur zum
Generalsekretaer bei der Union"?

LG W.



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Benno

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #218 am: 13. Juli 2017, 15:58:43 »

Das Dilemma: Ein Gerichtsurteil fuer einen hoch qualifizierten Geflüchtetenden der als aerztlicher Rohdiamant am deutschen Arbeitsmarkthimmel als „Halbgott in dunkelweiß" vier Patientinnen vergewaltigte:



Das Amtsgericht im bayerischen Deggendorf hat letzte Woche einen 34 Jahre alten Syrer zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte als Assistenzarzt am Donau-Isar-Klinikum vier Patientinnen vergewaltigt. Der Mann wurde zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem darf der „Mann“ vier Jahre lang keine weiblichen Patienten behandeln.

Ärztemangel führt zu „gelungener“ Integration

Es ist allgemein bekannt, dass seit September 2015 hunderttausende hoch qualifizierte Geflüchtete über die Balkanroute und die Mittelmeer-Shuttle-Service-Einrichtungen zu uns kamen. In ihrer Heimat waren die Merkel-Fachkräfte in der Regel Lehrer, Ärzte, Ingenieure oder qualifizierte „Chemielaboranten“. Doch Job Center, BAMF und potenzielle Arbeitgeber konnten mit den ausländischen Diplomen, falls vorhanden,meist nichts anfangen. Mittlerweile hat jeder neue Rohdiamant am deutschen Arbeitsmarkthimmel einen Rechtsanspruch auf ein „Feststellungsverfahren zur Gleichwertigkeit“ seines staatlich anerkannten Abschlusses mit einem deutschen Beruf. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ!) wird unter anderem aus Mitteln des Arbeitsministeriums gefördert – Partner bei der Umsetzung sind das Bildungsministerium sowie die Bundesagentur für Arbeit. Bei den Syrern, Iraner, Iraker und Afghanen seien dabei die Berufsgruppen Fachärzte, Ingenieure, Apotheker, Informatiker und Zahnärzte am häufigsten vertreten.

Die Landesärztekammer Brandenburg hat dazu die „Arbeitsgemeinschaft Syrische Ärzte“ ins Leben gerufen. „Der akute Ärztemangel in unserem Bundesland ist auf gut ausgebildetes medizinisches Personal angewiesen“ (Orginalzitat Ärztezeitung, SpringerVerlag, auch hier arbeiten
Fachkräfte …). „So begreifen wir die Flüchtlingskrise auch als Chance zur Gewinnung von Arbeitskräften. Zudem sehen wir es als unsere Pflicht an, unseren geflüchteten Kollegen bei der Integration Hilfestellung zu leisten“. Die Kammer will zudem darauf hinarbeiten, dass Medizinstudenten und Auszubildende unter den Flüchtlingen identifiziert werden, damit sie ihre Ausbildung schnell fortsetzen könnten.
Anders als in anderen Ländern kann ein syrischer Arzt hierzulande auf Basis einer Berufserlaubnis arbeiten. [..] Voraussetzung für die Erlaubnis sind die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und eine bestandene Prüfung in deutscher Fachsprache. Vergleichsweise geringe bürokratische Hürden und eine schnelle, schrittweise Eingliederung in den Arbeitsalltag: Die erfolgreiche Integration syrischer Ärzte sollte als Vorbild für andere Branchen gelten.

Nach Angaben der Bundesärztekammer stieg die Zahl der hierzulande gemeldeten ausländischen Mediziner im vergangenen Jahr um knapp zehn Prozent auf aktuell 46.721, davon ca. 3.000 Syrische Ärzte, ein Zuwachs um 35 Prozent binnen eines Jahres. Es folgen Rumänien, Serbien, die Ukraine, Russland und Aserbaidschan. Insgesamt sind von allen ausländischen Ärzten hierzulande Rumänen mit 4.285 am häufigsten vertreten.
An zweiter Stelle steht Griechenland mit 3.118 Medizinern, die meisten zugewanderten Fachärzte arbeiten im Krankenhaus und nicht in der vom sog. „Ärztemangel“ am meisten betroffenen Provinz.
Ein deutscher Mediziner zitiert im Ärzteblatt etablierte syrische Ärzte aus den USA: „Die meisten Ärzte haben Syrien doch schon vor Jahren verlassen und diejenigen, die sich als Ärzte ausgeben, sind oft Hochstapler, die einfache medizinische Tricks beherrschen und sich fälschlicherweise als Arzt ausgeben“. Es sei ein Leichtes, an gefälschte Diplome heranzukommen oder echte mit anderem Namen zu kopieren, die Prüfungen gingen gegen null angesichts des Ärztemangels, nicht zuletzt aufgrund den medizinischen Erfordernissen der Massenimmigration in Deutschland. Auch die libysch-stämmige Zugehfrau des Autors dieser Zeilen ist heute praktizierende „Kinderärztin“ in den neuen Bundesländern, die „Diplome“ schienen eher zweifelhaft. Der Begründer der arabischen Medizin, Abd Allah Ibn Sina – in der abendländischen Medizin „Avicenna“ genannt, hatte schließlich auch keine Examenskopien im „Roter-Halbmond“-Kasten.

„Das kann auch eine dressierte Ziege!“

Speziell Bayerischen Kliniken scheinen immer wieder „vulnerabel“ für falsche Doktoren zu sein und wir sprechen hier nicht vom durchaus fleissigen Doktor Guttenberg. Allzu oft lassen sich gutmeinende Prüfungsstellen und Chefärzte durch medizinisches Halbwissen und großspurigem Habitus von gelernten Postfachkräften, Friseusen, ehemaligen Pflegekräften oder sonstigen Quacksalbern ins stethoskopische Bockshorn jagen, speziell wenn die Hauptqualifikation „Arabische Sprache“ lautet. Der Ärztemangel führt zu seltsamen „Blüten“ und falschen Fuffzigern bei den neuen Halbwissensgöttern in Weiß!
 
In einer Privatklinik in München teilte man einem wohlhabenden Patienten aus den Golfstaaten unlängst mit, dass man keine Kosten undMühen gescheut hätte, ihn sogar von einem arabisch-sprachigen Facharzt operieren zu lassen. Der Patient verschwand darauf vom Operationstisch und war nie mehr gesehen.

Deckstation Deggendorf: 76 Schwestern und Ärztinnen gleichzeitig schwanger

Im Donau-Isar-Klinikum in Deggendorf war Anfang 2017 die stolze Zahl von 76 Krankenschwestern und Ärztinnen schwanger. Landrat Christian Bernreiter verkündete die Zahl neulich in der Kreistagssitzung, sozusagen in der „Kreißsaalsitzung“. Eigentlich war es nur ein Detail in der Debatte über vakante Stellen im Klinikum. Dem „Investigativ-Rechercheverbund“ der Süddeutschen Zeitung zufolge soll „mancher Arzt aber als allzu umtriebig in akutem Verdacht stehen“. Man gratuliere den Mitarbeiterinnen herzlich, betonte der Pressesprecher des Klinikums.

In einem Projekt in Bayern wird derzeit zumindest ein „Kompetenzcheck“ entwickelt und erprobt. Mit diesem Test will man herausfinden, welche Fähigkeiten Flüchtlinge mit einschlägiger Arbeitserfahrung mitbringen. Bei der Einstellung des bestens „bewährten“ syrischen „Halbgott in dunkelweiß“ hätte man zumindest besser den „Eid-al-Hippokrates“ abfragen sollen. Den erniedrigten niederbayerischen Opfern sei zukünftig eher zur Selbsttherapie geraten: An Apple a Day Keeps the Syrian Doctor away!
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nompang

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #219 am: 13. Juli 2017, 22:46:59 »

Schadenfreude ist die schönste Freude {*

Weder Mord noch Totschlag sondern zwei geldgierige Schwestern bekommen die Quittung :] ;}

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #220 am: 14. Juli 2017, 10:17:37 »

"Stammeshäuptling" ist jetzt Rassismus  --C --C --C {[ {[



Und das hat er vor laufender Kamera gesagt:

Zitat
«Ah ja guet, da chömer jetzt grad wieder uf Schwarz, lueg … Isch au wieder en chline Teil vo dä Uswahlsendig», sagte Glarner, währenddessen die Kamera auf drei junge dunkelhäutige Männer afrikanischer Herkunft schwenkte, die auf einer Parkbank sassen. Anschliessend fügte der Verurteilte hinzu: «Vielfach sinds fascht barfuäss, wärfet d War umä, lönd alles liggä, wie d Hüener de Dräck.»
Zitat
«Jetzt chunnt wieder eini. So ä Stammeshäuptling.»

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/rassismus-vor-der-kamera-vater-von-svpglarner-verurteilt/story/21316117
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Es gibt Staubsaugervertreter, die verkaufen Staubsauger. Es gibt Versicherungsvertreter, die verkaufen Versicherungen. Und dann gibts noch die Volksvertreter…

Suksabai

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #221 am: 14. Juli 2017, 10:26:27 »


Drehen die Schweizer in ihrer "political correctness" jetzt auch schon durch?

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Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #222 am: 14. Juli 2017, 19:27:32 »

Schadenfreude ist die schönste Freude {*

Weder Mord noch Totschlag sondern zwei geldgierige Schwestern bekommen die Quittung :] ;}

https://www.nzz.ch/zuerich/finder-haben-pflichten-geld-oder-handy-ld.1305737   
Gab es doch vor wenigen Wochen in TH auch - mit gleichem Ergebnis! Es gibt also noch erfreuliche Gerichtsurteile (leider zu wenige - besonders wenn es in Richtung Politik bzw. Migration geht).
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Lung Tom

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Re: Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #223 am: 19. Juli 2017, 21:00:34 »


Besserung ist in Sicht (siehe Ende des Artikels):


Gillette gegen Wilkinson

Rasiererstreit: Gericht stoppt billige Ersatzklingen

Wer sich einen Rasierer, eine Zahnbürste oder einen Drucker kaufen will, bekommt neue Geräte oft zum Schnäppchenpreis. Teuer wird es erst, wenn die erste Nachfüllpackung benötigt wird. Denn mit Patenten bremsen viele Hersteller die Konkurrenz aus.

Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher kennen diesen Verkaufstrick der Hersteller und ärgern sich darüber.

Doch haben die Markenhersteller oft das Recht auf ihrer Seite. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

Auch im Rasiererstreit zwischen den Marktführern Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Hier der komplette Artikel:
https://www.morgenpost.de/lifestyle/mode/article211289287/Rasiererstreit-Gericht-stoppt-billige-Ersatzklingen.html
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Helli

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Gerichtsurteil aus D-A-CH
« Antwort #224 am: 19. Juli 2017, 22:16:33 »

Gillette gegen Wilkinson - Rasiererstreit: Gericht stoppt billige Ersatzklingen
Das ist für mich die wichtigste Aussage in dem Artikel!
Zitat: Doch selbst wenn Wilkinson den Verkauf der Nachahmerprodukte zunächst einstellen müsste, können "Mach3"-Besitzer hoffen, schon in absehbarer Zeit wieder billigere Klingen zu bekommen. Denn das umstrittene Patent läuft im Februar 2018 aus.

Hier gilt: Hauptsache, wir haben aus Prestige-Gründen ein deutsches Gericht über Jahre damit beschäftigt! {+
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