Der Boehm kann sich beruhigen.
In der Schweiz besteht Arbeitspflicht fuer Gefaengnisinsassen,sogar ueber das normale
Pensionsalter hinaus.
In Deutschland haben 12 von den 16 Bundeslaender ebenfalls,die grundsaetzliche
Arbeitspflicht fuer Haeftlinge uebernommen.
Die Sache mit der Pflicht zur Arbeit hinter Gefaengnismauern ist ein wenig anruechig
und erinnert sehr an Sklavenarbeit,daher ist in Spanien und Frankreich die Arbeits-
pflicht ausgesetzt.
Kritiker der Pflichtarbeit hinter Gefaengsmauern beklagen,dass der Abstand zur freien,
geregelten Arbeit zu gross ist.
Insbesondere ist ein Kritikpunkt die miese Bezahlung,die zu dem noch zur Haelfte zwang-
gespart wird und erst am Ende des Gefaengnisaufenthalts ausbezahlt wird.
Ein weiterer Punkt ist,dass der Aufenthalt im Gefaengnis,keinen Erwerb von Renten-
punkten ermoeglicht,sodass dies u.U. zur Altersarmut wegen geringer Rente fuehrt,ob-
wohl der Insasse die ganze Zeit gearbeitet hat.
Was einem Sklaventum charakteristisch ist,ist die Tatsache,dass die von Haeftlingen er-
brachte Arbeitsleistung um ein Vielfaches am freien Markt verkauft wird,ja sogar offen
beworben wird,und der Hauptgewinn der JA verbleibt.
Um die ca. 75 Eurocent Stundenlohn,der ihnen verbleibt,werden fuer diverse Artikel
ausgegeben,die in den Haftanstalten ueberteuert angeboten werden.
Trotzdem sind Arbeitsmoeglichkeiten hinter Gittern beliebt.Denn sonst verbleiben 23 h
Einschliessung und keine oder aeusserst wenige soziale Kontakte zu anderen Mithaeft-
lingen.
Jock