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Autor Thema: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung  (Gelesen 443092 mal)

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Bruno99

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1095 am: 18. März 2020, 09:40:59 »

Deutschen kann grundsaetzlich die Einreise nicht verweigert werden, aber Reisende aus der EU und Drittstaaten koennen einer Einreisebschraenkung unterliegen, ungeachtet ihres Aufenthaltstitels.

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Helli

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1096 am: 18. März 2020, 11:54:12 »

Deutschen kann grundsaetzlich die Einreise nicht verweigert werden, aber Reisende aus der EU und Drittstaaten koennen einer Einreisebschraenkung unterliegen, ungeachtet ihres Aufenthaltstitels.

Die Betonung lag auf "können"! Das ändert nichts an bisherigen Einreise-Regeln (an Flughäfen).
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Kern

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1097 am: 18. März 2020, 12:02:33 »

Der Titel ist von einem staatlichen Medium sehr unseriös formuliert   {+ :
>> https://www.tagesschau.de/inland/corona-eu-einreisestopp-101.html <<

Zitat
Corona-Pandemie
Deutschland ordnet Einreisestopp an

Die Europäische Union schottet sich ab: Einreisen aus Nicht-EU-Staaten werden angesichts der Corona-Pandemie für 30 Tage verboten.

Aber die weiteren Sätze sind nicht so verzerrt.
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Helli

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1098 am: 18. März 2020, 12:19:08 »

Der Titel ist von einem staatlichen Medium sehr unseriös formuliert   {+ :
>> https://www.tagesschau.de/inland/corona-eu-einreisestopp-101.html <<

Zitat
Corona-Pandemie
Deutschland ordnet Einreisestopp an

Die Europäische Union schottet sich ab: Einreisen aus Nicht-EU-Staaten werden angesichts der Corona-Pandemie für 30 Tage verboten.

Aber die weiteren Sätze sind nicht so verzerrt.

Zitat: Ausnahmen gibt es laut Ministerium für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat.
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Kern

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Die Dämlichkeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1099 am: 18. März 2020, 12:36:11 »

>> https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-verdachtsfaelle-in-fluechtlingsunterkuenften-1.4842921 <<
...
>> https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/118-infizierte-in-berlin-erster-corona-fall-in-fluechtlingsheim-69352084.bild.html <<
...
Nur mit Abo zu lesen:
>> https://www.welt.de/politik/deutschland/plus206595875/Corona-Die-Angst-vor-dem-Virus-in-den-Asyl-Unterkuenften.html <<
Zitat
In Baden-Württemberg gibt es im zentralen Ankerzentrum in Heidelberg seit dem Wochenende zwei neue Corona-Verdachtsfälle

Diesbezüglich wird es etliche "Einzelfälle" geben.
Aber da unsere eingewanderten "Fachkräfte" und "Goldstücke" sich wie gewohnt sehr diszipliniert an die Regeln des Gastlandes halten, werden sie sicher nicht zur Ausbreitung dieses Virus beitragen!
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Helli

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Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1100 am: 18. März 2020, 12:48:39 »

>> https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-verdachtsfaelle-in-fluechtlingsunterkuenften-1.4842921

Zitat: Bayern testet - verdachtsunabhängig - alle ankommenden Asylbewerber seit Ende Januar auf das Coronavirus.

Die Grenzen sind also doch nicht zu!  >:( {[
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Kern

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1101 am: 18. März 2020, 12:56:37 »

Der Titel ist von einem staatlichen Medium sehr unseriös formuliert   {+ :
>> https://www.tagesschau.de/inland/corona-eu-einreisestopp-101.html <<

Zitat
Corona-Pandemie
Deutschland ordnet Einreisestopp an

Die Europäische Union schottet sich ab: Einreisen aus Nicht-EU-Staaten werden angesichts der Corona-Pandemie für 30 Tage verboten.

Aber die weiteren Sätze sind nicht so verzerrt.

Zitat
Wenige Ausnahmen
Ausnahmen gibt es laut Ministerium für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat.

Helli, das ist u.a. wegen unserer baldigen Rückflüge und unserer Ehefrauen wichtig.
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Kern

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1102 am: 18. März 2020, 13:07:05 »

Zitat: Bayern testet - verdachtsunabhängig - alle ankommenden Asylbewerber seit Ende Januar auf das Coronavirus.

Die Grenzen sind also doch nicht zu!  >:( {[


Nachdem etliche Politiker endlich (wenigstens teilweise) aufgewacht sind, gibt es nun ständige Änderungen im Umgang mit diesem Virus.
Ziemlich aktueller Stand (vom 16.03.):
>> https://www.br.de/nachrichten/bayern/coronavirus-grenzkontrollen-zu-deutschland-gestartet,RtNv3tn <<
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boehm

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1103 am: 18. März 2020, 21:27:42 »

Dafür ist dann doch Geld da...:

Zitat
100.000 deutsche Urlauber werden nach Hause geholt.

Wegen der Coronavirus-Pandemie sitzen nach Schätzungen der Bundesregierung mehr als 100.000 deutsche Urlauber im Ausland fest.

Sie sollen nun in einer beispiellosen Aktion nach Hause geholt werden, wie Außenminister Heiko Maas der Deutschen Welle sagte.

Dafür sollen überwiegend Maschinen der Lufthansa gechartert werden.

Die ersten zwei Flugzeuge hoben am Dienstag Richtung Manila ab.

Bis zu 50 Millionen Euro will die Regierung insgesamt ausgeben. Betroffen sind vor allem Reisende in Marokko, Ägypten, Malta, Argentinien, auf den Philippinen und den Malediven.


Und alle anderen??? Die nicht in diesen Ländern sind???
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namtok

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Lung Tom

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1105 am: 21. März 2020, 06:40:33 »


Nur noch mal in aller Klarheit, Kollege @Kern, hatte es ja in seinem Beitrag schon angedeutet:

Einreisesperren gelten nicht für Asylbewerber

Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr und Berufspendler – und für Asylbewerber.

Das bedeutet: Reist ein Migrant beispielsweise über Italien nach Frankreich oder in die Schweiz und erreicht die deutsche Grenze, braucht er nur Asyl zu beantragen und wird zur Durchführung seines Verfahrens nach Deutschland gelasssen. Franzosen oder Italiener hingegen werden, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier arbeiten, an der Grenze abgewiesen und zurückgeschickt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage der JF.

Wer das Wort „Asyl“ sagt, darf einreisen

„An den deutschen EU-Außengrenzen (Flug- und Seehäfen) hat sich am bisherigen Verfahren keine Änderung ergeben. Dies gilt auch für die Schengen-Binnengrenzen“, teilte sie auf die Frage mit, ob Asylbewerber nach wie vor in die Bundesrepunblik gelassen werden.

Heißt: Während für EU-Bürger die Grundfreiheit der Personenfreizügikeit eingeschränkt beziehungsweise sogar ausgesetzt wird, dürfen Nicht-EU-Ausländer noch immer ungehindert umherreisen – wobei sie möglicherweise dabei sogar das Coronavirus verbreiten – wenn sie nur das Wort „Asyl“ auf den Lippen führen.

Quelle:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/einreisesperren-gelten-nicht-fuer-asylbewerber/
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Kern

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1106 am: 21. März 2020, 09:40:36 »

Diesen ungeheuerlichen Wahnsinn wollte ich bis eben nicht glauben, ist aber leider Tatsache!!!  {+  {/  {/
Googeln ergab:
 
Zitat
Es ist richtig, dass Menschen, die internationalen Schutz benötigen, von der Beschränkung ausgenommen sind. Diese sollen aber bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchlaufen – und können dabei auch abgewiesen werden.

Das stammt vom "politisch korrekten" Correctiv ( https://de.wikipedia.org/wiki/Correctiv )

>> https://correctiv.org/faktencheck/2020/03/20/coronavirus-ja-asylbewerber-sind-vom-einreisestopp-ausgenommen-sie-sollen-aber-getestet-werden <<

Hier nun der ganze Text (bevor er vielleicht "politisch korrekt" zensiert wird):




(Nachtrag: Symbol-Foto wegen Copyright ausgetauscht)

Asylbewerber dürfen unter bestimmten Umständen weiter einreisen, sollen aber auch mehrfach gesundheitlich durchgecheckt werden. (Symbolbild: picture alliance / AA)
...
von Lea Weinmann
20. März 2020
...
Auf dem Blog Philosophia Perennis wird behauptet, Asylbewerber dürften trotz des verhängten Einreisestopps für Nicht-EU-Bürger weiter einreisen. Ob sie gesundheitlich gecheckt würden, sei angeblich unklar. Dem Artikel fehlt wesentlicher Kontext; die Behauptungen sind zum Teil falsch.

Im Kampf gegen das neuartige Coronavirus haben die Staats- und Regierungschefs der EU am 17. März beschlossen, Reisen in die EU zu beschränken. Am gleichen Abend, nach einer Videokonferenz des Europäischen Rates, verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel, man habe sich auf ein 30-tägiges Einreiseverbot für Menschen aus Ländern geeinigt, die nicht der EU oder EFTA angehören (mit Ausnahme Großbritanniens).

Ebenfalls am 17. März behauptete der islamkritische Blogger David Berger auf seinem Blog Philosophia Perennis, die Einreisesperre gelte nicht für Asylbewerber; für sie seien die deutschen Grenzen weiterhin offen. Zuvor hatte er in einem anderen Artikel am selben Tag geschrieben: „Inwiefern hier die Möglichkeit bzw. der Wille der Verantwortlichen vorhanden sind, möglichst umfangreiche und verlässliche Gesundheits-Checks durchzuführen, bleibt völlig unklar.“

Zusammengenommen wurden die Artikel von Berger laut dem Analysetool Crowdtangle bisher mehr als 17.000 Mal auf Facebook geteilt (Stand: 19. März). Auch die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat am 17. März geäußert, die Grenzen seien für Asylbewerber weiter offen.

Die Behauptungen stimmen jedoch nur teilweise. Es ist richtig, dass Menschen, die internationalen Schutz benötigen, von der Beschränkung ausgenommen sind. Diese sollen aber bei der Einreise Gesundheitskontrollen durchlaufen – und können dabei auch abgewiesen werden.
...
Die EU-Kommission hat Ausnahmen zur Einreisesperre definiert

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI), Steve Alter, sagte in der Regierungspressekonferenz am 18. März (ab Minute 11:11) auf die Frage eines Journalisten, dass es in Bezug auf Asylanträge an den Außengrenzen des Schengen-Raums „bisher keine Verfahrensänderung im Vergleich zu vorgestern [16. März]“ gebe. Man kann also weiterhin Asylanträge stellen.

Der Grund dafür findet sich in den Leitlinien zum Umgang mit der Corona-Krise, auf die sich Staats- und Regierungschefs der EU-Länder verständigt haben und die die Europäische Kommission am 16. März in einer Mitteilung formulierten: Auf den Seiten 2 und 3 ist aufgelistet, wer von der Einreisebeschränkung ausgenommen ist – darunter Gesundheitspersonal, Grenzgänger, Diplomaten und eben auch „Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen“.



David Berger zitiert in seinem Artikel einen Bericht der FAZ vom 16. März, in der diese Ausnahmen ebenfalls genannt werden. Was in seinem Text jedoch nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass Asylbewerber nicht die einzigen sind, die weiter einreisen dürfen.

Zudem suggeriert der Artikel, dass „unsere Sicherheit“ in Gefahr sei, weil keine Kontrollen durchgeführt würden. Es fehlt der Satz, der in dem EU-Dokument direkt auf die Ausnahmeregelungen folgt und der auch in dem Artikel der FAZ noch Erwähnung findet: „Für Personen, die in den erweiterten EU-Raum einreisen dürfen, sollten koordinierte und verstärkte Gesundheitskontrollen durchgeführt werden.“
...
Nicht-EU-Bürger sollen laut EU-Kommission an den Außengrenzen „systematisch kontrolliert“ werden

Wie diese Kontrollen aussehen sollen, hat die Kommission in einem weiteren, englischsprachigen Papier zum EU-Grenzmanagement am 16. März ausgeführt. Darin heißt es unter anderem: „Alle Personen, sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger, die die Außengrenzen überschreiten, […] werden an den Grenzübergangsstellen systematisch kontrolliert“ (unter Punkt IV).

Außerdem haben die Mitgliedstaaten demnach die Möglichkeit, Nicht-EU-Bürgern die Einreise zu verweigern, wenn sie relevante Symptome aufweisen, einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt waren und als „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ gelten.
...
Innenministerium: Neu ankommende Asylbewerber sollen „sehr zeitnah“ getestet werden

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich in der Regierungspressekonferenz auch zu Gesundheitskontrollen und Quarantänemaßnahmen für einreisende Asylbewerber in Deutschland (ab Minute 12:23): Man habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Ausländerbehörden schon in der vergangenen Woche gebeten, neu ankommende Asylbewerber „sehr zeitnah“ auf eine Erkrankung mit Covid-19 zu testen, sagte er. Die Bundespolizei stehe für die Kontrollen in Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsämtern.

Ein Sprecher des Bamf hat uns das auf Anfrage per E-Mail bestätigt: Die Bundesländer sollen demnach die Tests direkt bei der Registrierung der Ankommenden durchführen. Damit will man laut Bamf verhindern, dass infizierte Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen.



Auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) haben ihre Resettlement-Verfahren seit dem 17. März offiziell ausgesetzt.

Damit ist es für die Geflüchteten, die die Kriterien für ein Resettlement-Verfahren erfüllen, aktuell nicht mehr möglich, einen Asylantrag zu stellen. Am 20. März teilte das Bamf zudem mit, Asylanträge von nun an nur noch schriftlich entgegenzunehmen; für besondere Fälle gebe es Ausnahmen. Das schränkt das Asylrecht weiter ein.

David Berger hat diese neuen Informationen in seinen Texten auf Philosophia Perennis vom 17. März bisher nicht ergänzt.

Unsere Bewertung:
Teilweise falsch. Asylbewerber dürfen unter bestimmten Umständen weiter einreisen, sollen aber auch mehrfach gesundheitlich durchgecheckt werden.
« Letzte Änderung: 21. März 2020, 10:11:09 von Kern »
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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1108 am: 23. März 2020, 13:07:51 »

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Re: Die Arbeit der deutschen Bundesregierung
« Antwort #1109 am: 23. März 2020, 14:16:20 »

Musste das Video runter laden um es anzusehen, keine Ahnung warum das hier nicht geht.

Der hat vollkommen recht, der Maas ist bestimmt vom Mars...., oder sollte besser dahin fliegen! C--
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