6 Monate nach Einreise, aber nur wenn der regulaere Wohnsitz DE ist, nach 6 Monaten kann evtl. verlaengert werden, ansonsten bildet es nachher eine Straftat.
Dieses "Problem" versuchen wir z.Zt. zu lösen.
In den letzten Jahren waren wir immer halb in DE (+1 Tag) und halb in TH. Nach Rücksprache mit meiner Straßenverkehrsbehörde (KV) durfte meine Frau mit ihrem thail. FS 180 Tage jeweils ab Einreisedatum in DE Autofahren. Eine Verlängerung wäre nicht möglich (ich weiß, dass es bez. der Verlängerung in der Verordnung anders steht).
Wir haben uns jedes Jahr in DE abgemeldet (wegen der KV) und nach Rückkehr wieder angemeldet und die 180 Tage zählten immer wieder von vorne.
Nachdem der Thai-FS ja auch die Namen in lateinischen Buchstaben hat, brauchten wir noch nicht mal eine Übersetzung mitzuführen (lt. ADAC "muss" das angeblich sein).
Seit letztem Jahr hat meine Gattin aber einen Vollzeitjob und das mit den 180 Tagen funktioniert nicht mehr. Jetzt geht sie seit Monaten wegen der Theorie zur Fahrschule (mit mäßigem Erfolg). Schwätzen kann sie ja (wie ein Wasserfall), Gesprochenes verstehen tut sie auch, mit dem Schreiben hat sie auch kein Problem, aber Gelesenes auch verstehen macht ihr Schwierigkeiten. Wir haben Zeit (solange ich noch lieber selbst fahre). Fahrstunden braucht sie übrigens keine und der "Erste Hilfe"-Lehrgang war zwar für sie gut, aber nicht notwendig!