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Autor Thema: Thailändischer Führerschein ... Auto und Motorrad  (Gelesen 216103 mal)

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Bruno99

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Re: Schon wieder Mist was ist in Siam los ???????????????????
« Antwort #645 am: 27. Januar 2017, 07:56:24 »

Habe schnell gegoogelt, die 3 Monate habe ich nicht gefunden.

6 Monate nach Einreise, aber nur wenn der regulaere Wohnsitz DE ist, nach 6 Monaten kann evtl. verlaengert werden, ansonsten bildet es nachher eine Straftat.

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/andere-staaten/default.aspx?ComponentId=103847&SourcePageId=48368

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/anerkennung.php
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Re: Schon wieder Mist was ist in Siam los ???????????????????
« Antwort #646 am: 27. Januar 2017, 08:02:03 »

Zitat
Nur ein Internationaler in Verbindung mit dem Deutschen gilt in Thailand

Stimmt!

1989 in Buriram Fuehrerschein beantragt, aber keinen machen duerfen, weil dies mit Touristvisa nicht moeglich ist!

Guter Rat seitens der Polizei: Fahren sie nie schneller wie 80 (war damals Hoechstgeschwindigkeit) und es wird sie eh niemand aufhalten!   ;D

Den Rat habe ich befolgt und bin also 25 Jahre in Thailand ohne gueltigen FS gefahren.

Habe ausserdem auch keine Kopeke Strafe bezahlen muessen!

[91/92 mit mind. 1600 km/Woche]

LG TW ....der den ganzen Shice nimmer braucht
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uwelong

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #647 am: 27. Januar 2017, 08:44:04 »


Wie war das noch?

Sollte man die Verlängerung kurz vor oder nach seinem Geburtstag machen?


 --C
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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #648 am: 27. Januar 2017, 08:46:12 »

Ich habe das vor meinen Geburtstag gemacht.  {*
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Bruno99

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #649 am: 27. Januar 2017, 08:48:53 »

Sollte man die Verlängerung kurz vor oder nach seinem Geburtstag machen?[/color]

Das kann natuerlich jeder handhaben wie er/sie will.

Ich mache die Verlaengerung jeweils nach dem Geburtstag, dann gibt naemlich 5 Jahre plus die verbleibenden Tage bis zum naechsten Geburtstag, also knappe 6 Jahre.
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uwelong

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #650 am: 27. Januar 2017, 08:49:44 »


Danke!
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malakor

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #651 am: 27. Januar 2017, 09:19:23 »

Man kann die Verlaengerung bis zu 3 Monate vor dem Ablauf (Geburtstag) machen, das habe ich im November gemacht.
Man erhaelt dann 5 Jahre ab Geburtstag.
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dolaeh

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Re: Schon wieder Mist was ist in Siam los ???????????????????
« Antwort #652 am: 27. Januar 2017, 10:01:56 »

Habe schnell gegoogelt, die 3 Monate habe ich nicht gefunden.
Ich habe vor Monaten per Email angefragt und als Auskunft diese 3 Monate erhalten.
Email wieder geloescht, leider  :-\
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Suksabai

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Re: Schon wieder Mist was ist in Siam los ???????????????????
« Antwort #653 am: 27. Januar 2017, 10:40:25 »

Den Rat habe ich befolgt und bin also 25 Jahre in Thailand ohne gueltigen FS gefahren.

Joooo, lieber TW, das waren aber auch die Zeiten, wo die Braunen einen stockbesoffenen Farang wahlweise aufs Moped oder ins Auto gehoben haben.. . .

lg
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Helli

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #654 am: 27. Januar 2017, 13:24:14 »

Man kann die Verlaengerung bis zu 3 Monate vor dem Ablauf (Geburtstag) machen, das habe ich im November gemacht.
Man erhaelt dann 5 Jahre ab Geburtstag.
Guck' nochmal nach! Kann es nicht sein, dass die Verlängerung ab Deinem Erscheinen bei der Behörde gilt und bis zu Deinem Geburtstag in 5 Jahren? So war es letztes Jahr bei mir!
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Philipp

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #655 am: 27. Januar 2017, 13:49:10 »

Ist doch ganz einfach vom nächsten Geburtstag an 5 Jahre.
Wenn man also 1 Tag nach dem Geburtstag komme, ist der nächste Geburtstag dann in 364 bzw. bei Schaltjahr in 365 Tagen und ab da dann 5 Jahre.
Hat man also im Grunde 6 Jahre, weil ich immer ein/zwei Tage nach meinem Geburtstag komme.
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siggi

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #656 am: 27. Januar 2017, 14:04:21 »

Ich verlängere auch immer kurz nach meinem Geburtstag,
 da hat man so wie Bruno geschrieben hat fast 6 Jahre.
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Helli

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Re: Der Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #657 am: 27. Januar 2017, 14:53:43 »

6 Monate nach Einreise, aber nur wenn der regulaere Wohnsitz DE ist, nach 6 Monaten kann evtl. verlaengert werden, ansonsten bildet es nachher eine Straftat.
Dieses "Problem" versuchen wir z.Zt. zu lösen.
In den letzten Jahren waren wir immer halb in DE (+1 Tag) und halb in TH. Nach Rücksprache mit meiner Straßenverkehrsbehörde (KV) durfte meine Frau mit ihrem thail. FS 180 Tage jeweils ab Einreisedatum in DE Autofahren. Eine Verlängerung wäre nicht möglich (ich weiß, dass es bez. der Verlängerung in der Verordnung anders steht).
Wir haben uns jedes Jahr in DE abgemeldet (wegen der KV) und nach Rückkehr wieder angemeldet und die 180 Tage zählten immer wieder von vorne.
Nachdem der Thai-FS ja auch die Namen in lateinischen Buchstaben hat, brauchten wir noch nicht mal eine Übersetzung mitzuführen (lt. ADAC "muss" das angeblich sein).
Seit letztem Jahr hat meine Gattin aber einen Vollzeitjob und das mit den 180 Tagen funktioniert nicht mehr. Jetzt geht sie seit Monaten wegen der Theorie zur Fahrschule (mit mäßigem Erfolg). Schwätzen kann sie ja (wie ein Wasserfall), Gesprochenes verstehen tut sie auch, mit dem Schreiben hat sie auch kein Problem, aber Gelesenes auch verstehen macht ihr Schwierigkeiten. Wir haben Zeit (solange ich noch lieber selbst fahre). Fahrstunden braucht sie übrigens keine und der "Erste Hilfe"-Lehrgang war zwar für sie gut, aber nicht notwendig!
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Non2011

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Re: Der Führerschein ... Auto und Motorrad
« Antwort #658 am: 27. Januar 2017, 15:14:34 »

@Bruno99 - Wie kommt man denn auf die Idee, dass das Fuehren im Nicht-EU Ausland ohne Internationalen Fuehrerschein erlaubt ist

Nach meinem Kenntnisstand hat TH u. BRD kein Bilaterales Übereinkommen betr. d. Fahrerlaubnis. Auch hat TH - das Wiener Übereinkommen nicht gezeichnent. Ob dies beim Genfer Abkommen der Fall ( wahrscheinlich auch nicht ) entzieht sich meiner Kenntnis. Die Empfehlungen jedoch gehen dahin, einen Internatonalen Führerschein mitzuführen, der dem Genfer Abkommen entspricht. Es wird zwar auch mit dem ( nur ) deutschen Führerschein in TH - Durchgewunken, entspricht aber definitiv nicht der Gesetzeslage in TH. Es wird daher so sein, das bei einem selbstverschuldeten Unfall in TH - und im Besitz einer nur Fahrerlaubnis der BRD / EU - das Ganze der Kosten betr. gründlich in die Hose gehen kann. Würde TH - ( Polizei ) Gesetzeskonform vorgehen - so dürfte ein BRD ler. auch nicht mit einem Internationalen Führerschein unterwegs sein, in dem dass TH obig gen. Abkommen nicht gezeichnet hat. Wobei ich mir wie schon angedeutet beim - Genfer - nicht sicher bin. 
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malakor

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Re: Thailändischer Führerschein
« Antwort #659 am: 27. Januar 2017, 15:50:51 »

Man kann die Verlaengerung bis zu 3 Monate vor dem Ablauf (Geburtstag) machen, das habe ich im November gemacht.
Man erhaelt dann 5 Jahre ab Geburtstag.
Guck' nochmal nach! Kann es nicht sein, dass die Verlängerung ab Deinem Erscheinen bei der Behörde gilt und bis zu Deinem Geburtstag in 5 Jahren? So war es letztes Jahr bei mir!

Ja, sorry, du hast Recht.
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