Tjaaaaaaa, das sind wir @uwelong@ aber nochmal billig davon gekommen.
Keine Vers. wird hier – beim Begehen einer Straftat – und die daraus resultierenden negativen Folgen bezahlen. Wenn Du, wie in deinem Falle allerdings Glück hast, geht es mit Kulanz.
Ohnehin -
Eindeutig, Zweideutig, Dreideutig, et. Etc. ( TTIP )
1. Touristen müssen jetzt ab sofort eine internationale Lizenz, ihren Pass und den Führerschein aus ihren Heimatland vorlegen, wenn sie in Pattaya ein Fahrzeug mieten. Bei einer Verkehrskontrolle müssen sie ihre Dokumente bei sich tragen, um jederzeit der Polizei vorlegen zu können, sagte er weiter.
2. Menschen, die sich nur vorübergehend im Königreich aufhalten, können ihre Fahrlizenz aus dem Heimatland sowie eine beglaubigte Kopie davon von ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat in Thailand bei dem Department of Land Transport einreichen, um eine thailändische Lizenz zu erhalten, so der Bericht.
3. Zusätzlich geht es jetzt auch den Vermietern an den Kragen, die den Touristen ihre Fahrzeuge überlassen, ohne sich vorher davon zu überzeugen, ob die Touristen überhaupt einen gültigen Führerschein für Thailand haben.
Ja was nun .: wie soll man(n) nunmehr – gültigen Führerschein definieren?
Gilt somit die ( 1 ) oder die ( 2 ) - gem. Deutscher Botschaft nur die ( 2 )
Und zu ( 3 ) am 20.05.2018 hat sich mein Schwager am Suv. Bum. ein Fahrzeug geliehen – kein Internationaler, sondern nur den deutschen Führerschein dabei gehabt. Alles easy – keine Probleme.
Die Thai,s Fic,,,, sich doch mal wie so oft selbst in,s Knie.