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Autor Thema: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010  (Gelesen 73519 mal)

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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #225 am: 21. Dezember 2012, 21:30:37 »

Dann soll Yingluck einfach nur das machen, was der König möchte. Niemand wird es dann wagen, sie wegzuputschen, weil sie einem Wunsch des Königs Folge leistet.

Der König hat nicht gesagt der § 112 muss weg, sondern nur er kann auch kritisiert werden.
Und schon hast du ein großes Problem.   {--         
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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #226 am: 21. Dezember 2012, 22:44:42 »

nein, sicher nicht. Daher ja auch im Schiessbefehl klare Anweisungen, nicht auf Unbewaffnete zu schiessen.

Hast du den von Abhisit Vejjajiva autorisierten Schießbefehl hier nicht durchgelesen ?   ???
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 22:51:06 von vicko »
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chompoo

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #227 am: 22. Dezember 2012, 11:50:49 »

ja, doch ich konnte nichts finden, das auch auf Unbewaffnete/Unbeteiligte geschossen werden darf.

...

Änderung: Überflüssiges Vollzitat entfernt
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, 13:26:22 von Kern »
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chompoo

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #228 am: 22. Dezember 2012, 11:52:41 »

Dann soll Yingluck einfach nur das machen, was der König möchte. Niemand wird es dann wagen, sie wegzuputschen, weil sie einem Wunsch des Königs Folge leistet.

Der König hat nicht gesagt der § 112 muss weg, sondern nur er kann auch kritisiert werden.
Und schon hast du ein großes Problem.   {--         

richtig, ich würde den 112 auch nicht weg machen, einfach dahingehend reformieren, das nur auf Anzeige vom Kronrat/König ermittelt bzw. angeklagt werden kann.
Macht man den 112 ganz weg, gibt es Ärger.
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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #229 am: 22. Dezember 2012, 16:48:27 »

ja, doch ich konnte nichts finden, das auch auf Unbewaffnete/Unbeteiligte geschossen werden darf.

Und warum glaubst du, konnte auf die bisher ermittelten Todesfällen, von ausnahmslos unbewaffneten Zivilisten geschossen werden ?   
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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #230 am: 22. Dezember 2012, 17:00:33 »

...das nur auf Anzeige vom Kronrat/König ermittelt bzw. angeklagt werden kann.

Na klar doch  {+,  die werden von deinem Vorschlag "begeistert" sein, überleg mal was du da vorschlägst !
  
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chompoo

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #231 am: 22. Dezember 2012, 18:27:27 »


Na klar doch  {+,  die werden von deinem Vorschlag "begeistert" sein, überleg mal was du da vorschlägst !
  

wird in vielen Ländern bei Beleidigungen des Bundespräsidenten so gehandhabt.


Zitat

Und warum glaubst du, konnte auf die bisher ermittelten Todesfällen, von ausnahmslos unbewaffneten Zivilisten geschossen werden ?  

dazu wird man den Schützen befragen müssen. Kann ja sein, das der Soldat einfach den Befehl missachtet hat, dann muss der Soldat angeklagt werden, sonst niemand.
Aber Tharit hat kein Interesse, den Schützen zu identifizieren. Also stehen hier andere Gründe für die Ermittlungen gegen Abhisit und Suthep im Vordergrund.
Wenn überhaupt eine Anklage stattfinden kann, da es ja während des Ausnahmezustandes Immunität für alle Beteiligten gab. Wie man die rückwirkend aufhebn will, wird auch interessant. Deswegen konnte ja auch Thaksin beim Tempelmassaker nicht angeklagt werden.
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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #232 am: 22. Dezember 2012, 22:36:43 »

wird in vielen Ländern bei Beleidigungen des Bundespräsidenten so gehandhabt.

Es handelt sich hier, um den thailändischen König und sein spezielles Umfeld (Kronrat, Militär, Amart), aber nicht um ein demokratisch gewählten Bundespräsidenten in DACH.
Von daher gehe ich davon aus, entweder der §112 fällt gänzlich weg oder es bleibt wie es ist.

 
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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #233 am: 22. Dezember 2012, 23:00:29 »

dazu wird man den Schützen befragen müssen. Kann ja sein, das der Soldat einfach den Befehl missachtet hat, dann muss der Soldat angeklagt werden, sonst niemand.

Ich glaube du hast den autorisierten Schießbefehl von Abhisit nicht gelesen oder nicht richtig, sonst hättest du nicht das geschrieben was du geschrieben hast.   ???
Die Soldaten haben das getan was ihnen befohlen wurde, notfalls im Interesse der Militäroperation auch auf Zivilisten zu schießen, dass "Ergebnis liegt" nun für alle sichtbar und im wahrsten Sinne des Wortes vor uns.   >:
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2012, 23:09:31 von vicko »
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TiT

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #234 am: 23. Dezember 2012, 07:17:45 »

Ich glaube, dem vicko muessen wir hier demnaechst fuer seine gesammelten Gebetsmuehlenerguesse einen Sonderthread "vickos Klassenk(r)ampf" einrichten - so wie damals "Theos Kreuzzug" ...
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"Die Grünen sind eine späte Vereinigung von Marx und Morgenthau" (Otto Graf Lambsdorff - der hat die schon 1983 durchschaut...)
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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #235 am: 23. Dezember 2012, 12:05:15 »

- so wie damals "Theos Kreuzzug" ...

 :D
Hihi

Aber um beim Thema zu bleiben;
Der Befehl das Feuer auf einen Nicht-Kombatanten zu eroeffnen
muss auf Verbindlichkeit geprueft werden.
Ist er das, so darf ihm nicht Folge geleistet werden.
Wird zwar immer wieder missachtet
aber das Recht auf Unversehrtheit ist universelles Menschenrecht.

Also, wurde ein Befehl ausgegeben in dem explizit der Schusswaffengebrauch gegen Zivilisten befohlen wurde
so ist a. der Befehl nach internationalem Recht, rechtswidrig und b. seine Ausfuehrung ebenso.
Alles andere ist kalter Kaffee.
Wenn der Premierminister so einen Befehl nicht gegeben hat wird es keine Verurteilung geben
und wenn es zudem keine Schuetzen gibt, passiert auch weiter nichts.
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namtok

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #236 am: 28. Dezember 2012, 08:42:57 »

der Schuss, welcher den italienischen Fotoreporter Fabio Polenghi tötete, kam von Armeeseite:


http://www.nationmultimedia.com/politics/Shot-that-killed-Italian-came-from-area-where-troo-30196893.


und die Namen und Einheit einiger Schützen sind wohl schon seit Jahren bekannt, etwa die Abteilung auf den Skytraingleisen, die in den Tempel geballert hat. Siehe Liste im Foddo von der erschossenen Krankenschwester:


http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=9290.msg154061#msg154061
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██████  Ich sch... auf eure Klimaziele !

Theo Gromberg

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #237 am: 28. Dezember 2012, 11:12:55 »

und die Namen und Einheit einiger Schützen sind wohl schon seit Jahren bekannt, etwa die Abteilung auf den Skytraingleisen, die in den Tempel geballert hat. Siehe Liste im Foddo von der erschossenen Krankenschwester:

Na dann ist doch alles klar.
Rechtswidrigkeit des Befehls feststellen.
Befehlsgeber und Schuetzen militaergerichtlich aburteilen und wegschliessen.
Warum dieses feige Rumgedruckse?

Dieser Rot/Gelbe-Kindergarten geht mir sowas von auf den Sack;
vollkommen abgedrehte, machtbesoffene Egozentriker
denen nichts ferner ist, als das Wohl des Volkes.
(mit anderen Vorzeichen aber doch vom Charakter sehr aehnlich wie in Deutschland.)

Gruss
Theo


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vicko

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #238 am: 29. Dezember 2012, 17:12:22 »

Na dann ist doch alles klar.

"Kultur der Straflosigkeit", nach dem verüben von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" hat Tradition.
Wurde jemals in der Geschichte Thailands nach politischen Unruhen, ein einziger Angehöriger der Royal-Thai-Armee für sein handeln zur Rechenschaft gezogen ?
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Bruno99

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Re: Anhörung zu den Ereignissen vom 10. April 2010
« Antwort #239 am: 29. Dezember 2012, 18:28:21 »

... nach dem verüben von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ...

wo in Bangkok fanden denn 2010 die Verbrechen gegen die Menschlichkeit statt ?

auch wenn man es in Hochkommata setzt sollte man sich bewusst sein was es bedeutet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit
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Wer Politik und Moral auseinander halten will,
versteht von beidem nichts.
Jean-Jacques Rousseau
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