Ja,richtig,was interessiert das die Botschaft.
Eine Legalisierung durch die Botchaft ist nicht das Papier Wert,auf das es steht,bei einer Heirat in Bang Rak,ohne Übrbeglaubigung durch die Thaibehörden.
Was legalisiert die Botschaft?Nur das Dokument,nicht ob die Eheschließung nach der Thaigesetzgebung erfolgt ist.
Das ist nach Internationalen Recht eine Rechtskräftige Entscheidung der Botschaft.
Die Botschaft ist nicht Verpflichtet die Rechtskräftigkeit der Thaigesetzgebung zu überprüfen.
Das die Botschaft auf ihrer Homepage einen Hinweis,auf die schnelle Eheschließung in Bang Rak gibt ist unwichtig1
Dafür sind allein die Brautleute verantwortlich!
Für eine im Ausland geschlossene Ehe ist das deutsche Internationale Privatrecht heranzuziehen.
Eine Eheschließung ist ein Rechtsgeschäft,nach Artikel 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Folglich ist eine Ehe,die im Ausland nach den "dortigem Recht gültig geschlossen" wurde und nicht gegen den deutschen
"ordre public" verstößt als gültig anzusehen.
Die Beurteilung,ob eine gültige Eheschließung vorliegt,hat durch jede inländische Stelle für ihren Zuständigkeitsbereich
selbst zu erfolgen.
Der Nachweis der Gültigkeit nach dem ausländischen Recht obliegt dabei immer den Eheleuten.
Standesamt sagt OK für die Registrierung in Deutschland,Rentenversicherer kann sagen,Beweise beibringen,das die Ehe nach den Gesetzen des Heiratstaates vollzogen wurde.
EDIT: Überflüssiges geschachteltes Vollzitat entfernt.