ThailandTIP Forum

Thailand-Foren der TIP Zeitung => Ämter, Gesetze und Visumsangelegenheiten => Thema gestartet von: nok am 16. Mai 2009, 09:19:51

Titel: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 16. Mai 2009, 09:19:51
Wir waren gestern auf der Botschft(Frau,Kind und ich)um ein Schengenvisum fuer meine Frau zu beantragen.Nach reichlicher Vorarbeit meinerseits(Internetseite deutsche Botschaft,E-mails deutsche Botschaft)sagte man mir,ich braeuchte ein Flugticket.Ich sagte das steht nicht im Internet auch wurde in den E-mails nie von einem Flugticket gesprochen.Meines wissens kann man auch nicht ein Flugticket kaufen ohne Visum fuer das Land.Meine Frau reichte alle Unterlagen  beim persoenlichen Gespraech ein(ohne Flugticket,Verpflichtungserklaerung etc.)Wir bekamen einen Zettel worauf das Datum steht,wenn wir den Pass meiner Frau wieder abholen koennen(in 3 Tagen)Meine Frage jetzt:Wenn die Botschaft den Passeinbehaelt,konnen wir davon ausgehen,dass meine Frau das Visum bekommt oder nicht?Danke euch fuer kompetente Antworten.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Isan Yamaha am 16. Mai 2009, 10:30:03
Hallo nok,
eine frage.
Fliegt deine Frau zum 1 mal nach Deutschland,oder geht Ihr zurück nach D ?
Gruß Lothar
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: cnb1806 am 16. Mai 2009, 10:50:48
Das die den Pass einbehalten heisst NICHT das die auch ein Visum ausstellen, es kann passieren (und das schon oft), das Du nach 3 Tagen wiederkommst und nach "eingehender Pruefung" (gleich nachdem Du den Pass abgegeben hast) des Falles wieder den Pass ohne Visum zurueck bekommst...
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: volkschoen am 16. Mai 2009, 16:23:06
Hallo nok, der Pass wird grundsätzlich von der Deutschen Botschaft mit einbehalten, denn bei einer Visa Ablehnung gibt es einen Stempel, über die Ablehnung im Pass Deiner Frau, mein Tip, suche im Internet eine Flugverbindung für Euch raus, im Zeitraum des Visas und drucke das aus und gebe das dem Beamten, dass reicht aus. Sollte es eine Ablehnung des Visas für Deine Frau geben, was ich nicht hoffe und wünsche, dann erhält Deine Frau ein Schreiben in Englisch, dass die Deutsche Botschaft über die Ablehnungsgründe keine Auskunft geben braucht. Aber ich würde immer den bearbeitenden Beamten sprechen wollen und die Ablehnungsgründe mündlich hören wollen. Ein Widerspruchsverfahren für eine Ablehnung gibt es nicht, sondern nur eine Klage beim Verwaltungsgericht.
Also ich wünsche Euch alles Gute, dass es mit den Visa klappt. Lass bitte einmal hören wie es ausgegangen ist
Gruss Volkmar       
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 16. Mai 2009, 20:39:15
@Isan Yamaha                   Ja meine Frau fliegt zum ersten mal nach Deutschland,sie war allerdings schon mit mir in der Schweiz,wo wir auch geheiratet haben.Die Beamtin sagte auch,das die deutsche Botschaft den Pass zu uns nach Hause schicken wolle,was ich wiederum ablehnte,da die Post hier nicht zuverlaessig ist.Kann mir den niemand ein bisschen Hoffnung machen?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Profuuu am 16. Mai 2009, 23:07:33
@nok,

Liegt denn euer erstes Ziel in Deutschland? Du bist doch Schweizer, oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: sabeidi am 17. Mai 2009, 00:45:44
also ich weiss nicht was es da für Probleme geben sollte.???,  wenn ich es richtig verstanden habe.

du bist Schweizer und ihr habt in der Schweiz geheiratet, und jetzt wollt Ihr auf Besuch nach Deutschland mit einem Schengener Visum.???

Warum solltet Ihr dann kein Visum bekommen.??? 

Probleme gibt es ja nur dann wenn du  Deutscher bist, und dann um ein Schengervisum ansuchen würdest, und deine Frau, oder Freundin wäre noch nie da gewesen, dann
ja. Denn dann gibt es ja wieder die Probleme mit der Rückkehrbereitschaft usw. Und auch bei Heirat kann sie ja nicht mit kommen wegen dem A1 Kurs.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Profuuu am 17. Mai 2009, 00:56:46
Was das Schweizer Schengenvisum betrifft, hier lang...

http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=2343.0 (http://forum.thailand-tip.com/index.php?topic=2343.0)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Isan Yamaha am 17. Mai 2009, 09:51:31
Morgen,
ich hätte mal eine frage.
Wir haben 2002 in Deutschland geheiratet.
Meine Frau hat dann 2006 nach einem Mündlichen Deutschtest,bei der Ausländerbehörde,ihre
Daueraufenthaltberechtigung erhalten.
Leztes Jahr sind wir mit dieser nach 2 Jahren wieder in D eingereist.Alles Ok.
Jetzt sind wir wieder hier in Thailand,und können wir mit dieser Daueraufenthaltsberechtigung,wieder
nach Deutschland gehen.
Danke für Antworten.
Gruß Lothar
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: sabeidi am 17. Mai 2009, 16:23:47
normalerweise nicht, man hat mir hier auf der Ausländerbehörde erklärt, das man sich hier abmelden muss (soll )
und dann ein Schreiben erhält, und mit diesem Schreiben dann ohne Probleme wieder einreisen darf. Der Grund dafür ist, 
mit der  Daueraufenthaltsberechtigung darf man sich nicht länger als 6 Monate im Ausland befinden, denn bei einem längerem Aufenthalt als 6 Monate
läuft die ab. Ich hatte hier nachgefragt, da wir ja in 3J auch nach Thailand gehen wollen, und dann gab es diese Antwort, wie oben beschrieben.





Morgen,
ich hätte mal eine frage.
Wir haben 2002 in Deutschland geheiratet.
Meine Frau hat dann 2006 nach einem Mündlichen Deutschtest,bei der Ausländerbehörde,ihre
Daueraufenthaltberechtigung erhalten.
Leztes Jahr sind wir mit dieser nach 2 Jahren wieder in D eingereist.Alles Ok.
Jetzt sind wir wieder hier in Thailand,und können wir mit dieser Daueraufenthaltsberechtigung,wieder
nach Deutschland gehen.
Danke für Antworten.
Gruß Lothar

Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: werner.freitag am 17. Mai 2009, 16:41:15
Hier mal aus dem Gesetzestext zum Verfall Daueraufenthalt:

Gesetz
über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit
und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsgesetz
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
    (1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1.
Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.
Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.
Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.
Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.
Ausweisung des Ausländers,
5a.
Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.
wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;
ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
(3) Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.
(5) Die Befreiung vom Erfordernis des Aufenthaltstitels entfällt, wenn der Ausländer ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wird; § 11 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung.
(6) Räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach diesem und nach anderen Gesetzen bleiben auch nach Wegfall des Aufenthaltstitels oder der Aussetzung der Abschiebung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 bis 4 nachgekommen ist.
(7) Im Falle der Ausreise eines Asylberechtigten oder eines Ausländers, dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, erlischt der Aufenthaltstitel nicht, solange er im Besitz eines gültigen, von einer deutschen Behörde ausgestellten Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Der Ausländer hat auf Grund seiner Anerkennung als Asylberechtigter oder der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keinen Anspruch auf erneute Erteilung eines Aufenthaltstitels, wenn er das Bundesgebiet verlassen hat und die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge auf einen anderen Staat übergegangen ist.
(8) Vor der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Abs. 1, vor einer Ausweisung eines Ausländers, der eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt und vor dem Erlass einer gegen ihn gerichteten Abschiebungsanordnung nach § 58a gibt die zuständige Behörde in dem Verfahren nach § 91c Abs. 3 über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt, Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn die Abschiebung in ein Gebiet erwogen wird, in dem diese Rechtsstellung nicht erworben werden kann. Geht die Stellungnahme des anderen Mitgliedstaates rechtzeitig ein, wird sie von der zuständigen Behörde berücksichtigt.
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erlischt nur, wenn
1.
ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,
2.
der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,
3.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann,
4.
sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder
5.
der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.
Auf die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Fälle sind die Absätze 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.
   

Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: namdock am 17. Mai 2009, 17:23:15


Jetzt macht ihm aber nicht so viel Angst:

Der Bundesgrenzschutz schaut nur ob ein gültiges Visa/Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

Die prüfen nicht, wie lange jemand außerhalb der BRD war. (Ist auch nicht ihre Aufgabe)

Ausnahme: es liegt eine Anzeige vor, dann ist die Dame im Computer drin.

Können die auch nicht, denn viele Länder versehen die deutschen Pässe nicht mit Sichtvermerk.

Also: lasst ihn in Ruhe nach Hause fliegen!

mfg Dieter

Das nächste mal kann er sich ja dann "gesetzeskonform" verhalten
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Lerche3 am 17. Mai 2009, 18:57:58
Hallo
Die Bundespolizei kontrolliert das Visa und den Auslandsaufendhalt.
Meine Schwägerin durfte trotz Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis nach einem mehr als
6-monatigem Auslandsaufendhalt nicht in Deutschland einreisen. Sie wurde mit dem selben Flieger zurückgeschickt.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: sabeidi am 17. Mai 2009, 23:20:03
genau das was ich vorher geschrieben habe.
Deswegen vorher bei der Ausländerbehörde vorsprechen, von der man dann ein Schreiben bekommt,
damit es dann bei der Einreise, unter Vorweis dieses Dokumentes keine Probleme gibt.



Hallo
Die Bundespolizei kontrolliert das Visa und den Auslandsaufendhalt.
Meine Schwägerin durfte trotz Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis nach einem mehr als
6-monatigem Auslandsaufendhalt nicht in Deutschland einreisen. Sie wurde mit dem selben Flieger zurückgeschickt.

Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 17. Mai 2009, 23:50:56
Wir waren gestern auf der Botschft(Frau,Kind und ich)um ein Schengenvisum fuer meine Frau zu beantragen.Nach reichlicher Vorarbeit meinerseits(Internetseite deutsche Botschaft,E-mails deutsche Botschaft)sagte man mir,ich braeuchte ein Flugticket.Ich sagte das steht nicht im Internet auch wurde in den E-mails nie von einem Flugticket gesprochen.Meines wissens kann man auch nicht ein Flugticket kaufen ohne Visum fuer das Land.Meine Frau reichte alle Unterlagen  beim persoenlichen Gespraech ein(ohne Flugticket,Verpflichtungserklaerung etc.)Wir bekamen einen Zettel worauf das Datum steht,wenn wir den Pass meiner Frau wieder abholen koennen(in 3 Tagen)Meine Frage jetzt:Wenn die Botschaft den Passeinbehaelt,konnen wir davon ausgehen,dass meine Frau das Visum bekommt oder nicht?Danke euch fuer kompetente Antworten.
soll denn das Kind mit???
wenn es nicht von dir ist 0,5% Chance
die behalten jeden Pass ein über 90% der Anträge werden abgelehnt ich gehe morgen früh auch auf die Botschaft wenn die ein Ticket sehen wollen, dann  --C ich war schon mehrmals mit meiner Frau in D Flugreservierung ist ausreichen bekommst in jedem Reiebüro!

Gruß uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Profuuu am 18. Mai 2009, 00:05:02
Ich möchte mal vorschlagen, uns nok antworten zu lassen, was denn nun Sache ist. Komischerweise meldet er sich nicht mehr.

Spekulationen helfen da auch nicht weiter.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 18. Mai 2009, 00:14:54
Ich möchte mal vorschlagen, uns nok antworten zu lassen, was denn nun Sache ist. Komischerweise meldet er sich nicht mehr.

Spekulationen helfen da auch nicht weiter.
mit aller Wahrscheinlickeit schläf er oder genießt das Nachtleben in BKK ich werde jetzt das erste tun........... in diesem Sinne

Gute Nacht

uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Profuuu am 18. Mai 2009, 00:19:08
Schlaf gut.  :)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 18. Mai 2009, 11:29:06
nein ich geniesse das Nachtleben in Bangkok nicht und schlafe auch nicht.Ich bin Deutscher nicht Schweizer.Unser Kind ist unser Kind und hat einen deutschen Pass und fliegt auch mit,da er ja kein Visum fuer Deutschland braucht.Es geht nur um das Visum fuer meine Frau.Wir haben auf der deutschenBotschaft weitere Papiere eingereicht(Fahrzeugpapiere,Hauspapiere,Ladenpapiere wir haben einen kleinenLaden)um der Botschaft zu beweisen,dass wir 3 zuruckkommen muessen.Auch haben wir Landpapiere eingereicht.Sie verlangten auch von jeder Seite meines Passes Kopien,ebenfalls eine Kopie des deutschen Passes meines Sohnes.Danach sagte die Sachbearbeiterinzu meiner Frau,die Botschaft werde den Pass zu uns nach Hause schiecken,was ich wiederum ablehnte,da die Post bei uns hier nicht gerade zufaerlaessig ist.Also alldie weiteren Papiere die wir einreichten lassen mich schon hoffen,das meine Frau ein Besuchsvisum bekommt.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: damkaodaeng am 18. Mai 2009, 11:42:52
Nok, deine Frau wird das Visum bekommen. Das ist bei eurer Konstellation fast zu 100% sicher, es sei denn ihr habt irgendwo falsche Angaben gemacht.

Bringt naechstes mal bei der Antragstellung die Flugreservierung gleich mit, denn die steht ganz explizit auf der Liste der Dinge die die Botschaft erwartet.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 18. Mai 2009, 17:07:55
Ich war heute auch auf der Botschaft 9:30 war mein Termin um 10:15 war ich wieder im Hotel und das Visa kann ich mir am Do. zw. 8 und 9 Uhr abholen!!
Ich benötigte folgende Papiere:

Antrag auf Schengenvisum
Heiratsurkunde
Kopie vom Hausbuch
Krankenversicherungsnachweis
Kopie meines und meiner Tochter Passes
Passbild

Der ganze Spass hat nichts gekostet, da dass Visa für Ehegatten gebürenfrei ist.

Gruß uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: volkschoen am 18. Mai 2009, 17:16:01
Hallo uli, wurde Deine Frau nicht über Ihre Rückkehrwilligkeit von einem Thai Angeatellten befragt? Ich hoffe und wünsche, dass alles gut geht und Deine Frau am Do das Visa hat, lasse es uns bitte wissen.
Vielen Dank Gruss Volkmar
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 18. Mai 2009, 17:27:05
Hallo uli, wurde Deine Frau nicht über Ihre Rückkehrwilligkeit von einem Thai Angeatellten befragt? Ich hoffe und wünsche, dass alles gut geht und Deine Frau am Do das Visa hat, lasse es uns bitte wissen.
Vielen Dank Gruss Volkmar
Wir haben ein Haus, zwei Autos, und waren schon öfter in D und sind wieder zurückgekommen warum sollte sich das ändern haben dort sogar mit einem Schengenvisum geheiratet.
Zurück zu Deiner Ursprungsfrage die Antwort meiner Frau: Wenn ich länger als 2 bis 3 Monate weg bin erkenne ich weder Haus noch Autos wieder, ich würde vorher alles verkaufen einen Deutschtest machen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen!!!

Gruß uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nongphrue am 18. Mai 2009, 21:03:39
Hallo,

hier 2 Links zum Thema "Erloeschen derAufenthaltserlaubnis durch einen
Aufenthalt in Thailand" in D.

Sind zwar aus 2008, aber noch aktuell.

http://www.farang.de/Magazin/INHALT/rechtsfragen.HTML

hier  zur Ausgabe  Farang 06 -2008 gehen und


http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=31101&start_t=75

hier ein guter Hinweis wie das Erloeschen der Aufenthaltserlaubnis
vermieden wird.

tschau


Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: volkschoen am 19. Mai 2009, 20:44:30
uli, ich habe leider weitere Fragen an Dich, wollte die Botschaft keine Verpflichtungserklärung von Euch? dann zum Pass Eures Kindes, hat es Pässe von D., dass nehme ich an und den thail. Pass?
Vielen dank für Deine Infos
Gruss Volkmar 
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 19. Mai 2009, 21:29:56
Ich habe heute denPass abgeholt und habe das Visum bekommen.Ohne nachweis eines Tickets!Ichvergleiche mich nicht mit Taksin aber er hatte ein Rueckflugticket,meines wissens,ist aber bis heute nicht zurueckgekommen.Ich habe eine weitere Frage,da mein Sohn,der in Thailand geboren ist,einen deutschen Pass hat,kann er damit ohne Probleme in Thailand wieder einreisen?Die freundliche Dame bei der Passstelle meinte,da er erst 1 Jahr und 8 Monate alt ist,gaebe es keine Probleme,hat hier jemand erfahrung gemacht?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: damkaodaeng am 19. Mai 2009, 22:12:43
Ich habe eine weitere Frage,da mein Sohn,der in Thailand geboren ist,einen deutschen Pass hat,kann er damit ohne Probleme in Thailand wieder einreisen?Die freundliche Dame bei der Passstelle meinte,da er erst 1 Jahr und 8 Monate alt ist,gaebe es keine Probleme,hat hier jemand erfahrung gemacht?

Euer Sohn hat doch auch die thailaendische Staatsangehoerigkeit. Ihr solltet fuer euren Sohn auf jeden Fall auch einen Thai-Pass besorgen, das erleichtert euch die Aus- und Einreiseformalitaeten in Thailand. Aus Thailand raus und rein reist ihr mit dem Thai-Pass, nach Deutschland rein und wieder raus mit dem deutschen Pass.

Wenn ihr euren Sohn nur mit dem deutschen Pass reisen lasst dann stellt auch auf jede Menge Fragen bei der Thai-Immigration ein. Das gibt nur unnoetige Probleme.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: volkschoen am 20. Mai 2009, 10:01:18
Ich habe vor einiger Zeit auf der Homepage des Auswärtigen Amtes gelesen, dass wenn das Kind Doppelstaater ist, Pässe von beiden Staatsangehörigkeiten haben muss und damkaodaeng bestätigt ja, dass es besser ist, beide Pässe zu haben,
Gruss Volkmar
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 20. Mai 2009, 13:54:37
Wo bleibt den Uli,schlaeft er?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 20. Mai 2009, 19:31:00
uli, ich habe leider weitere Fragen an Dich, wollte die Botschaft keine Verpflichtungserklärung von Euch? dann zum Pass Eures Kindes, hat es Pässe von D., dass nehme ich an und den thail. Pass?
Vielen dank für Deine Infos
Gruss Volkmar 
Die Verpflichtungserklärung, war meinen Heirat 2006 Verheiratete brauchen keine und der Antrag ist Kostenfrei!

Das Kind hat zwei Pässe D und Thai mit dem Thaipass wird hier ausgereist mit dem D- Pass in D ein und aus Mit dem Thaipass in T wieder ein!

Gruß uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: uli am 20. Mai 2009, 19:48:38
Wo bleibt den Uli,schlaeft er?
nee, uli schläft nicht, erstmal Glüchwunsch zum Visa und wenn Du noch Zeit hast besorge dir unbedingt einen Thaipass für deinen Sohn dauert in BKK max. eine Woche bei Express max. 3 Tage das macht weniger Probleme bei der wiedereinreise in Thailand, wenn Du lange genug in D bist kannst Du den Pass auch in D auf dem Konsulat machen lassen wie lange das dauert 0 Ahnung ich erreiche einen Freund nicht der für sein Kind einen in D hat machen lassen!!!

Gruß uli
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: nok am 21. Mai 2009, 20:53:49
Danke Uli.Wir waren heute in Bangkok und haben einen Reisepass beantragt,den wir am Donnerstag bekommen sollten.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: siggi am 22. Mai 2009, 07:10:10
als verheiratete ,ist das visum frei für deine frau.habe meine exfrau bez.meine jetzige frau schon öfters mitgenommen nach D.
was sehr wichtig ist eine versicherung für deine frau in D.
ticket braucht man auch nicht als verheiratete.
Titel: Schengenvisum
Beitrag von: schiene am 09. Mai 2020, 21:27:11
Es gibt wohl einige Erleichterungen/ Verbesserungen für das Schengen Visum für Thais
Hier ein zwar schlechte aber verständliche Übersetzung:
Neueste Europäische Botschaft hat seit Jahren begonnen, Schengen Visum zu genehmigen
Mit bis zu 5 Jahren, was genehmigen wird ✔️
An Touristen mit guter Geschichte könnt ihr wie folgt teilen.
 Typ 1 Jahre
◾️ muss mindestens 3 mal für das Chengen-Visum genehmigt worden sein
◾️ einen guten finanziellen Beweis haben.
.
 Typ 3 Jahre
◾️ Ich habe innerhalb der letzten 2 Jahre eine 1 jährige Schengenvisa erhalten.
.
 Typ 5 Jahre
◾️ Hast du 1 Jahr Schengen-Visa 2 mal erhalten?
Typ vor 3 Jahren 1 mal innerhalb der letzten 3 Jahren.
.
Viele Jahre kann Schengener Visumhalter reisen
Tretet #nur in alle 26 Schengen-Gruppen ein, so oft ihr wollt.
Innerhalb der Zeitspanne nach bestimmten Art (1 Jahre, 3 Jahre und 5 Jahre).
Jeder Reisezeitraum kann weniger als 90 Tage dauern.
Innerhalb von 6 Monaten (180 Tage).
.
inklusive 60 Euro Gebühr angepasst > 90 euro
Und Visum könnt ihr vorab von 3 Monaten bis 6 Monate beantragen.
.
Alle von ihnen. Visachengener Zulassung hängt vom Ermessen der Botschaft ab
Dieses Land, aber es gilt als Nachrichten von Menschen. #Reisen Europa
Ich brauche nicht oft um Visum zu bitten, um wieder müde zu sein.
Quelle:
https://www.facebook.com/EuropeSchengenVisa/?__tn__=kCH-R&eid=ARBJEd4aTGRAtLJlmAU_u75ChhgrzCoFF1jFmw2qGqEFKfrGvjgN_U9tYK2PENxjFsFkF75wFJRb0TSv&hc_ref=ARQ8piPkQ2Rp6PVR8hmkJtjr_c2bmcUtmaVHe_iDljpozdUsfLDlKinvon-sqINZqjo&fref=nf&__xts__[0 (https://www.facebook.com/EuropeSchengenVisa/?__tn__=kCH-R&eid=ARBJEd4aTGRAtLJlmAU_u75ChhgrzCoFF1jFmw2qGqEFKfrGvjgN_U9tYK2PENxjFsFkF75wFJRb0TSv&hc_ref=ARQ8piPkQ2Rp6PVR8hmkJtjr_c2bmcUtmaVHe_iDljpozdUsfLDlKinvon-sqINZqjo&fref=nf&__xts__[0)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Semester1 am 10. Mai 2020, 07:08:04
@schiene - Meine Frau hat schon seit einigen Jahren ein sog. Multiple / 5 Jahre Gültigkeit. Damit kann innerhalb von 12 Monaten 2 x a. 90 Tage in den Schengenraum eingereist werden.

Bei erstmaliger Antragstellung müssen Fingerabdrücke in der Botschaft abgenommen werden. Für die Frau eines Deutschen ist das Visum noch immer kostenlos.

Die Besonderheit an diesem Visum ( Multiple 5 Jahre ) zur Verlängerung bzw. Neuausstellung muss immer die Botschaft persönlich aufgesucht werden, weil alle 5 Jahre die Fingerabdrücke erneuert werden müssen.

Über die jetzt ( Auslagerung an VFS – Global ) funktioniert das 5 jährige nicht.
Titel: Re: Schengenvisum Partner Europaeer
Beitrag von: Nadja am 06. März 2023, 20:26:36
Wenn ein thail. Staatsangehoeriger, ein Schengenvisa bei der dt Botschaft beantragen will, braucht man einen Termin.
 Diese Terminvergabe wird nur noch ueber die VFS Global abgewickelt . Geht man auf deren Website, dann hat man ein Konto anzulegen. Fuellt man dann seinen Antrag fuer einen Termin aus, wird man darauf hingewiesen, dass  beim Besuch eines VFS Zentrums eine Servicegebuehr von THB 708 anfaellt. Die Visagebuehr wuerde im Zentrum erhoben und waere nicht Teil der VFS- Servicegebuehr.

Dann werden Zusatzleistungen angeboten, wie
a.Premiumlounge  fuer   THB 2057

da Beantragung eines Visum komplex sein kann, wird ein 

b.Umfassender Assistenzdienst fuer THB 935 angeboten

c. Kurierversicherung fuer  THB 350  und

d. Kurierdienst fuer THB 200 sind ebenfalls Optionen

moechte man per SMS ueber den Fortschritt der Bearbeitung des Visums unterrichtet werden, auch moeglich

e. THB 56

wenn man alles zusammen waehlt, kommt man auf die stolze Summe von

 THB 4306

Dazu kaeme noch die Visagebuehr von 80 Euro

Ein Schengenvisa fuer einen Thaibuerger, verheiratet mit einem EU Buerger,  kostet nichts.

Nur, wie bekommt man diese auch kostenlos . VFS Global hat diese Option, Partner Europaeer, nicht im Angebot.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: siggi am 06. März 2023, 21:23:21

Über die jetzt ( Auslagerung an VFS – Global ) funktioniert das 5 jährige nicht.
Ich musste letztes Jahr auch für meine Frau über VHS - Global ein neues Visa beantragen, ihr wurde 5 Jahre Gültigkeit gestempelt.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: karl am 07. März 2023, 06:02:47
Zitat
Nur, wie bekommt man diese auch kostenlos . VFS Global hat diese Option, Partner Europaeer, nicht im Angebot.
direkt bei der Botschaft, mache ich für meine Frau inzischen auch so
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Nadja am 13. März 2023, 09:45:54
Zitat
Nur, wie bekommt man diese auch kostenlos . VFS Global hat diese Option, Partner Europaeer, nicht im Angebot.
direkt bei der Botschaft, mache ich für meine Frau inzischen auch so

mit oder ohne Anmeldung und wenn mit, dann wo anmelden
auf Botschaftsseite wird nichts angeboten
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: karl am 13. März 2023, 11:19:26
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059 (https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Nadja am 13. März 2023, 12:09:44
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059 (https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059)

Danke, hat geklappt

Termin schon morgen
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Zentrum am 13. März 2023, 16:18:43
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059

https://videx.diplo.de/videx/desktop/index.html#start

Der Passus betr. d. Freizügigkeit - ist auch hier gegeben. (VFS - GLOBAL )

VFS hat den Vorteil, sofern in der TH - Pampa ansässig - der Postweg genügt.

Es erübrigt sich also der persönliche Weg hin zur Deutschen Botschaft.

Auch dieses Visum ist für Deutsche Staatsbürger kostenlos.

Lediglich eine marginale Bearbeitungsgebür + Porto wird fällig.

Die Bearbeitungszeit von VFS in Anlehnung an das Multiple - 5 Jahre - meiner Frau ~ 10 Werktage.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 13. März 2023, 17:05:45
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=bangk&realmId=635&categoryId=1059

https://videx.diplo.de/videx/desktop/index.html#start

Der Passus betr. d. Freizügigkeit - ist auch hier gegeben. (VFS - GLOBAL )

VFS hat den Vorteil, sofern in der TH - Pampa ansässig - der Postweg genügt.

Es erübrigt sich also der persönliche Weg hin zur Deutschen Botschaft.

Auch dieses Visum ist für Deutsche Staatsbürger kostenlos.

Lediglich eine marginale Bearbeitungsgebür + Porto wird fällig.

Die Bearbeitungszeit von VFS in Anlehnung an das Multiple - 5 Jahre - meiner Frau ~ 10 Werktage.

Nur eine Verständnis-Frage: Wofür braucht ein deutscher Staatsbürger ein Visum von der deutschen Botschaft (bzw. von VFS-Global)?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Zentrum am 13. März 2023, 17:30:44
Mein Gott: Hast,e mal wieder einen Aufhänger resp. das Haar in der Suppe gesucht und bist – vermeintlich auch  – Fündig geworden. Immer das gleiche Spiel mit Dir – ein halbwegs intelligenter Mensch hätte das (für einen Deutschen Staatsbürger) so gedeutet bzw. verstanden wie es auch gemeint war. Aber zwischen den Zeilen zu Lesen war noch nie deine Stärke.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Nadja am 13. März 2023, 18:04:31


Nur eine Verständnis-Frage: Wofür braucht ein deutscher Staatsbürger ein Visum von der deutschen Botschaft (bzw. von VFS-Global)?

zur Erinnerung, am 6.3.2023 hatte ich geschrieben
Wenn ein thail. Staatsangehoeriger, ein Schengenvisa bei der dt Botschaft beantragen will, braucht man einen Termin.
Daemmerts Helli)? ;)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Zentrum am 13. März 2023, 18:15:25
Nadja, mache / gib dir keine Mühe.

Entweder Er hat es wirklich nicht gerafft – wen würde es wundern ,,, oder so mal wieder nebenbei die Option genutzt, dem Zentrum an,s Bein zu Pinkeln.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 13. März 2023, 20:20:24
Mein Gott: Hast,e mal wieder einen Aufhänger resp. das Haar in der Suppe gesucht und bist – vermeintlich auch  – Fündig geworden. Immer das gleiche Spiel mit Dir – ein halbwegs intelligenter Mensch hätte das (für einen Deutschen Staatsbürger) so gedeutet bzw. verstanden wie es auch gemeint war. Aber zwischen den Zeilen zu Lesen war noch nie deine Stärke.


Ich hab' es wirklich oft genug versucht, aber Dir ist wirklich nicht zu helfen.
Ich beziehe mich auf das was Du schreibst und nicht das was Du vielleicht damit meinst!
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 13. März 2023, 20:21:24
Nadja, mache / gib dir keine Mühe.

Entweder Er hat es wirklich nicht gerafft – wen würde es wundern ,,, oder so mal wieder nebenbei die Option genutzt, dem Zentrum an,s Bein zu Pinkeln.

Du bist immer nur Opfer, ich weiß!
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 13. März 2023, 20:23:46


Nur eine Verständnis-Frage: Wofür braucht ein deutscher Staatsbürger ein Visum von der deutschen Botschaft (bzw. von VFS-Global)?

zur Erinnerung, am 6.3.2023 hatte ich geschrieben
Wenn ein thail. Staatsangehoeriger, ein Schengenvisa bei der dt Botschaft beantragen will, braucht man einen Termin.
Daemmerts Helli)? ;)

@Nadja, bei allem Verständnis, muß ich erst 20 Beiträge zurück recherchieren um zu wissen, was der Herr mit seinem Beitrag tatsächlich gemeint hat?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Zentrum am 13. März 2023, 20:35:57
Du hättest dich an diesem Nebensatz: Auch dieses Visum ist für Deutsche Staatsbürger kostenlos – ja nicht zwingend aufhängen müssen, wenngleich hier die Ehefrau fehlt.

Die meine Kernaussage zum Thema ist auch ohne diesen Nebensatz gültig.   
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: goldfinger am 14. Juni 2023, 08:44:03
Die Visaverfahren im Schengen-Raum sollen digitalisiert werden. Das hat die EU-Kommission verkündet.

https://www.nau.ch/news/europa/eu-will-visaverfahren-fur-schengen-raum-digitalisieren-66518085 (https://www.nau.ch/news/europa/eu-will-visaverfahren-fur-schengen-raum-digitalisieren-66518085)
Titel: Visafreie Einreise in die EU
Beitrag von: goldfinger am 24. September 2023, 13:46:50
Thailand bemüht sich um visumfreie EU-Einreise

Das thailändische Außenministerium bemüht sich um die Befreiung von der Visumspflicht für Thais bei der Einreise in die Europäische Union (EU) und hat Deutschland gebeten, diese Idee zu unterstützen, indem es auf potenzielle Chancen hinweist, einschließlich eines verstärkten Tourismus in die EU.

https://der-farang.com/de/pages/thailand-bemueht-sich-um-visumfreie-eu-einreise (https://der-farang.com/de/pages/thailand-bemueht-sich-um-visumfreie-eu-einreise)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 26. September 2023, 11:34:57
Na dann hoffen wir mal das Beste.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: goldfinger am 25. Oktober 2023, 14:15:41
EU verschiebt Einführung des biometrischen Reisesystems ETIAS auf 2025

Die Einführung des europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) wird nun voraussichtlich im Mai 2025 beginnen, berichtet BTN Europe unter Berufung auf Schengen Visa Info. Die jüngste Verzögerung wurde von der Europäischen Kommission jedoch nicht bestätigt.

Offiziellen Quellen zufolge hängt die Verzögerung von ETIAS mit Verzögerungen bei der vollständigen Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems zusammen, das sicherstellen soll, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwaltung ihrer Grenzen verstärkt biometrische Technologien einsetzen. Auch technische Probleme wurden für die Situation verantwortlich gemacht.

Ein anonymer EU-Beamter wird mit den Worten zitiert, man habe gehofft, ETIAS bis Ende dieses Jahres, spätestens aber Anfang 2024 in Betrieb nehmen zu können. Im Jahr 2022 wurde der Start um sechs Monate auf November 2023 verschoben.

Die Entwicklung des Projekts bedeutet jedoch, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann“, sagte der Beamte und deutete damit die Möglichkeit einer weiteren Verschiebung des ETIAS-Starttermins über 2025 hinaus an.

Mit ETIAS sollen die Regeln für die Einreise in die Europäische Union für Bürger aus mehr als 60 visumfreien Ländern geändert werden. Sie müssen die Genehmigung ohne biometrische Daten beantragen, aber bei der Einreise in den Schengen-Raum werden biometrische Daten verlangt.

https://www.biometricupdate.com/202310/eu-pushes-rollout-of-etias-biometric-travel-system-to-2025 (https://www.biometricupdate.com/202310/eu-pushes-rollout-of-etias-biometric-travel-system-to-2025)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: goldfinger am 31. Oktober 2023, 16:32:25
Fingerabdrücke und Gesichtsscans für Besucher der EU

Die Art und Weise, wie US-Bürger in die meisten europäischen Länder einreisen dürfen, wird sich in absehbarer Zeit grundlegend ändern. Das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS), ein Zweig der Europäischen Union, hat Pläne angekündigt, im Frühjahr 2025 ein System einzuführen, das von Amerikanern eine vorherige Genehmigung für Reisen von bis zu 90 Tagen in eines der 30 EU-Länder verlangt.

Dies ist eine Abkehr von der derzeitigen Praxis, nach der US-Reisende problemlos ohne Visum in diese Länder einreisen können. Die neue Verordnung sieht jedoch vor, dass die Reisenden ihre Reise erst antreten können, nachdem sie ihre Absicht über die offizielle ETIAS-Website oder die mobile Anwendung mitgeteilt haben, die beide derzeit solche Anträge nicht bearbeiten.

(https://i0.wp.com/reclaimthenet.org/wp-content/uploads/2023/10/etias.jpeg?w=800&ssl=1)

In einer radikalen Abweichung von der Norm werden Inhaber amerikanischer Reisepässe ab 2025 keine Passstempel mehr erhalten. Alarmierend ist, dass die geplanten regulatorischen Änderungen einen starken Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Besucher neben anderen biometrischen Daten auch ihr Gesicht und ihre Fingerabdrücke scannen lassen müssen. Beunruhigend ist, dass diese Daten im Common Identity Repository (CIR) der Europäischen Kommission gespeichert werden sollen, einer Datenbank, auf die zahlreiche Behörden, darunter auch Strafverfolgungsbehörden, Zugriff haben.

Die Auswirkungen dieser Verordnungsänderung könnten aus Sicht des Datenschutzes noch bedenklicher sein. Kritiker und Befürworter des Schutzes der digitalen Privatsphäre haben Alarm geschlagen, nicht nur wegen des möglichen Missbrauchs dieses umfangreichen Datenbestands durch Regierungen, sondern auch wegen der potenziellen Bedrohung durch Hacker, seien es kriminelle Vereinigungen oder eindringende ausländische Regierungen. Es besteht auch die Gefahr, dass böswillige Insider diese sensiblen Informationen manipulieren.

Diese Vorschriften spiegeln eine beunruhigende Eskalation hin zu einem Überwachungsstaat wider, der nicht zwischen gesetzestreuen Bürgern und potenziellen Bedrohungen unterscheidet, sondern beide als Datensätze behandelt, die markiert, verfolgt und gespeichert werden müssen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die USA im Rahmen des 2004 eingeführten US-VISIT-Programms (United States Visitor and Immigrant Status Indicator Technology) damit begonnen haben, die Fingerabdrücke von internationalen Touristen zu erfassen.

https://reclaimthenet.org/visitors-to-the-eu-will-soon-face-fingerprinting-and-facial-scans (https://reclaimthenet.org/visitors-to-the-eu-will-soon-face-fingerprinting-and-facial-scans)
Titel: Re: Visafreie Einreise in die EU
Beitrag von: namtok am 26. Januar 2024, 11:45:25
um die Befreiung von der Visumspflicht für Thais bei der Einreise in die Europäische Union (EU) und hat Deutschland gebeten, diese Idee zu unterstützen, indem es auf potenzielle Chancen hinweist,

Nächster Anlauf in diese Richtung, diesmal vom PM persönlich

Khaosod English:

PM Srettha said Thurs he has asked Pres of #Germany Dr Frank-Walter Steinmeier to kindly convince his peers in #Schengen zone to allow Thai passport holders to enter the zone without visa. Srettha said German passport holders can visit #Thailand for 30 days without visa.The PM added abt 700K Germans visited #Thailand in 2023. The German President is on an official visit to Thailand.
The last German Presidential trip to Thailand was way back in 2002.


Die strengen Schengenregeln dürften allerdings verhindern, dass es einen deutschen Alleingang dabei gibt.


(https://pbs.twimg.com/media/GErPHMGbUAAUAjb?format=jpg&name=small)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Raburi am 11. Februar 2024, 06:44:02


Fünf asiatische Staaten wollen Reiseerleichterungen für Bürger aus Schengenstaaten – wozu auch die Schweiz gehört – einführen.
Im Gegenzug sollen auch ihre Bürger von der Visumspflicht im Schengenraum befreit werden.


Trotzdem gibt es noch keine Signale von EU-Seite dazu, ob sie für solch einen Deal bereit wäre.
Deshalb gibt es auch noch keinen Zeithorizont für eine allfällige Einführung.


https://www.blick.ch/wirtschaft/initiative-von-thailand-co-laesst-sich-suedostasien-bald-komplett-visumsfrei-bereisen-id19418019.html


Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 11. Februar 2024, 10:19:48
Das würde ich auch begrüßen. Ob meine Frau und ich das bei der Lahmarschigkeit der EU-Bürokraten noch erleben werden? Glaube eher nicht.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 11. Februar 2024, 12:10:09
Mal Frage an die Schweizer Kollegen:
Vielleicht ist bekannt, dass "Verwandtschaft" in Thailand (oder nur im Isan?) nicht so genau definiert wird. Familie muss nicht biologische Familie sein.

Gestern Abend erzählte mir meine Frau, dass eine "Ba" (es ist wohl eine als gierig bekannte Nichte der verstorbenen Großmutter), sie lebt alleine im Nachbardorf, ist aber mit einem älteren Schweizer verheiratet, einem Ehepaar aus unserer hiesigen "Familie" einen Arbeitsplatz in der Schweiz angeboten hat. Dafür will sie eine Vermittlungsgebühr von 500.000 Baht haben!

a) sind solche "Vermittlungen" an der Botschaft vorbei üblich?
b) ist es "einfach", ein Visum für die Schweiz zu bekommen, wenn z.B. ein Arbeitsvertrag vorliegt?
c) gibt es auch bei der Schweiz sprachliche Voraussetzungen für ein Visum?
d) wieviel Jahre müssten die arbeiten, um diese "Gebühr" (mit 3% Monatszinsen, weil wohl geliehenes Geld) wieder reinzuholen?

Man findet im I-Netz viele Informationen wie es sein soll, aber ganz wenige wie es definitiv ist!
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Bruno99 am 11. Februar 2024, 12:28:07
Helli, mir sind solche Vermittlungen nicht bekannt, und ich glaube nicht, dass es sich hier um ein durchfuehrbares Angebot handelt.

Die Frage waere doch schon mal, woher hat diese Ba (Verrueckte?) ueberhaupt solche "Beziehungen", ist sie sprachlich in der Lage zu vermitteln?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 11. Februar 2024, 12:53:32
Helli, mir sind solche Vermittlungen nicht bekannt, und ich glaube nicht, dass es sich hier um ein durchfuehrbares Angebot handelt.

Die Frage waere doch schon mal, woher hat diese Ba (Verrueckte?) ueberhaupt solche "Beziehungen", ist sie sprachlich in der Lage zu vermitteln?

Das angesprochene, junge Ehepaar beschäftigt sich allerdings leider mit diesem Angebot. Gibt es ein Visum für die Schweiz "über Beziehungen"?
Die "Ba" hat lange in der Schweiz gelebt und spricht wohl einigermaßen Deutsch (Schwyzerdütsch?), ich hab' sie vor vielen Jahren einmal persönlich getroffen (als sie mir meine damalige Freundin und heutige Frau abspenstig machen wollte) und der Mann (den kenne ich nicht) hat/hatte angeblich in der Schweiz mit Casinos zu tun. Seit dem Tod ihres Vaters (den ich wiederum gut kannte, sprach englisch) lebt die hier und wird von der "Familie" gemieden! "Verrückt" ist sie keinesfalls!
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Bruno99 am 11. Februar 2024, 16:35:48
Gibt es ein Visum für die Schweiz "über Beziehungen"?

Nein sowas gibt es nicht, ein Visa wird von der CH-Botschaft ausgestellt, und ist klar ein Schengen- und kein CH-Exklusiv-Visa.

Die eine Moeglichkeit waere ein Antrag auf ein Touristenvisa.

Eine andere Moeglichkeit waere eine sog. "Einladung" von jemandem, der in der CH wohnhaft ist, z.B. fuer ein Familienmitgied, jemand verwandtes etc.
Was die Botschaft aber genau prueft weiss ich nicht, denn selbst eine solche Einladung garantiert sicherlich nicht ein Besuchsvisa fuer max. 3 Monate.
Sollte dieser Weg von der Ba gemeint sein, schliesst das natuerlich jede Arbeitstaetigkeit aus, d.h. das Paar kann dann nur illegal arbeiten, muss aber die CH nach 3 Monaten verlassen.
Ob eine Verlaengerung dieser 3 Monate auf dem entsprechenden Amt beantragt werden kann weiss ich nicht.
Vor knapp 25 Jahren konnte ich fuer meine zukuenftige Ehefrau eine 14-taegige Verlaengerung der 3 Monate bei der Einwohnerkontrolle bewirken.



Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 12. Februar 2024, 10:59:40
Gibt es ein Visum für die Schweiz "über Beziehungen"?

Nein sowas gibt es nicht, ein Visa wird von der CH-Botschaft ausgestellt, und ist klar ein Schengen- und kein CH-Exklusiv-Visa.

Die eine Moeglichkeit waere ein Antrag auf ein Touristenvisa.

Eine andere Moeglichkeit waere eine sog. "Einladung" von jemandem, der in der CH wohnhaft ist, z.B. fuer ein Familienmitgied, jemand verwandtes etc.
Was die Botschaft aber genau prueft weiss ich nicht, denn selbst eine solche Einladung garantiert sicherlich nicht ein Besuchsvisa fuer max. 3 Monate.
Sollte dieser Weg von der Ba gemeint sein, schliesst das natuerlich jede Arbeitstaetigkeit aus, d.h. das Paar kann dann nur illegal arbeiten, muss aber die CH nach 3 Monaten verlassen.
Ob eine Verlaengerung dieser 3 Monate auf dem entsprechenden Amt beantragt werden kann weiss ich nicht.
Vor knapp 25 Jahren konnte ich fuer meine zukuenftige Ehefrau eine 14-taegige Verlaengerung der 3 Monate bei der Einwohnerkontrolle bewirken.


Danke Bruno, wir werden bei den jungen Leuten unsere Meinung dazu sagen und ansonsten unsere Hände in Unschuld waschen! Ende Februar sind wir sowieso wieder weg!
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: goldfinger am 08. Juni 2024, 07:26:18
(https://scontent.fbkk6-1.fna.fbcdn.net/v/t39.30808-6/447674151_879452997560602_4899791208605240844_n.jpg?stp=dst-jpg_p526x296&_nc_cat=108&ccb=1-7&_nc_sid=5f2048&_nc_ohc=6jgWI0yi2FAQ7kNvgHlPQeN&_nc_ht=scontent.fbkk6-1.fna&oh=00_AYDNZOEd6Jp81saRxth_YbNezuYh_DPKilZG5Y6uuK3N9A&oe=66697E8E)
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: goldfinger am 23. August 2024, 16:33:31
Start des biometrischen Einreise-/Ausreisesystems der EU für den 10. November bestätigt

Am 10. November 2024 wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU offiziell in Betrieb genommen. Dieses System, das als das weltweit modernste digitale Grenzverwaltungssystem bezeichnet wird, ersetzt die physischen Stempel in Reisepässen durch eine digitale Datenerfassung an den Schengen-Außengrenzen. Bei der ersten Einreise müssen Drittstaatsangehörige biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild hinterlegen. Bei weiteren Einreisen genügt dann ein Scan des Reisepasses an einem Selbstbedienungskiosk, um diese Daten abzugleichen.

Ziel des EES ist es, die Aufenthaltsdauer von Personen im Schengen-Raum zu kontrollieren und irreguläre Migration zu verhindern. Außerdem soll es helfen, gefälschte Pässe zu erkennen und die Sicherheit zu erhöhen.

Trotz des Optimismus der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson, die das System als großen Fortschritt sieht, gibt es Bedenken, dass das EES zu langen Warteschlangen an den Grenzen führen könnte, insbesondere an stark frequentierten Übergängen wie der englisch-französischen Grenze. Es wird auch bezweifelt, dass das System rechtzeitig einsatzbereit sein wird, da technische und logistische Probleme auftreten könnten. Als Ausweichtermin für den Start wurde bereits der 17. November 2024 festgelegt.

Zudem soll 2025 das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) eingeführt werden, das eine Genehmigungspflicht für Besucher aus 60 visafreien Ländern vorsieht.

Quelle: Telegram
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Kern am 24. August 2024, 05:52:44
Am 10. November 2024 wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU offiziell in Betrieb genommen.
...
Ziel des EES ist es, ... irreguläre Migration zu verhindern.


555 (https://forum.thailandtip.info/Smileys/t3net/cry.gif)

Das gilt erfahrungsgemäß aber nicht für die Menschen, die laut "Asyl" schreien und ihren Pass verbergen und/oder wegschmeißen.

Ganz witzig  {:} finde ich auch, dass es offiziell Jahre gibt, in denen insgesamt weniger "Illegale" in die EU einwanderten, als alleine polizeilich erfasst Illegale in D strömten.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 24. August 2024, 08:58:37
Fällt dann das unsägliche Schengenvisum weg? Eher nicht oder?
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Pensionär am 24. August 2024, 10:15:00
@anderl1962@

Fällt dann das unsägliche Schengenvisum weg? Eher nicht oder?

Visum – u  n s ä g l i c h ,,,

Mitgliedstaaten des Schengen-Raum:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein sind assoziierte Mitglieder des Schengenraums, jedoch keine Mitglieder der EU.
Monaco, San Marino und der Vatikanstadt haben ihre Grenzen geöffnet, sind jedoch keine Mitglieder der visumfreien Zone.Die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sind Sondern-Mitglieder der EU und Teil der Schengen-Area, auch wenn sie außerhalb des europäischen Kontinents liegen.
Dazu zählen noch die Überseegebiete von Frankreich den Niederlanden etc. etc. 

Meine Frau thailändische Staatsangehörige kann sämtliche dieser Destinationen mit ihrem multiplen Visum (5 Jahre) ohne Auflagen bereisen.

Diese benötigt so mit einem Deutschen Staatsbürger verheiratet auch keinerlei wie auch immer gearteten finanzielle Nachweise.

Ja sogar die Ausstellung des multiplen Visa d. d. Deutsche Botschaft in Bangkok ist fer umme.

Und was bekommt der Pensionär als Gegenleistung eins Visa betr. von Thailand  - NICHTS – vergleichbares.  ??? ???
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 24. August 2024, 10:51:32
Nun da ich - aus finanziellen Gründen- meine Lebenspartnerin hier in Thailand oder in Deutschland nicht heiraten kann, ist es mit dem Visum für Deutschland etwas umfangreicher und schwieriger. Auch da ich ständig in Thailand lebe (jedoch noch eine Meldeadresse in D habe - jaaa ich weiß........ ). Ich denke schon darüber nach es eine Agentur machen zu lassen. Gut wäre erst Mitte nächstes Jahr fällig. Sie möchte D mal kennenlernen.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Pensionär am 24. August 2024, 15:24:53
Eine standesamtliche Trauung in Thailand dürfe mit dem ganzen Papierkram (Übersetzungen, Legalisierungen, Überbeglaubigungen etc. in etwa 150 – 250 Euro kosten. Die hernach standesamtliche Trauung bei z.B. auf / im Bang Rak in Bangkok ist gesetzlich auch in Deutschland gültig.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 24. August 2024, 15:42:52
Genau, und dann ist meine Witwerrente futsch. No, no, no.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Helli am 24. August 2024, 16:02:37
Eine standesamtliche Trauung in Thailand dürfe mit dem ganzen Papierkram (Übersetzungen, Legalisierungen, Überbeglaubigungen etc. in etwa 150 – 250 Euro kosten.

Das hat vor 15 Jahren schon das Doppelte gekostet (wenn man die Rennerei nicht selbst machen wollte)! Soweit mir bekannt, dürften sich die Kosten heute bei ca. 1.000 Euro belaufen (www.thailaendisch.de).
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Pensionär am 24. August 2024, 16:25:56
Na ja, wenn man natürlich ausschließlich die - Apotheke - Kiesow damit beauftragt.

@anderl1962@

DU WILLST JETZT ABER NICHT ANDEUTEN DAS DU VON EINER WITWENRENTE IN HÖHE VON MONATLICH ~ 25O.- EURO LEBST  ???
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: anderl1962 am 24. August 2024, 16:27:44
Witwerrente 250 €? hahaha. Aber ganz davon leben sicher nicht. Nun den Betrag werde ich dir sicher nicht nennen, nicht daß du noch neidisch wirst.  C-- C-- C--
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: franzi am 24. August 2024, 17:55:20
Das verstehe ich nicht. Warum soll er oder man dir neidig sein, wenn du eine hohe Witwerrente hast?

fr
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: jektor am 24. August 2024, 18:25:34
Anderl, glueckwunsch das du klar denken kannst. Eine Witwerrente setzt man nicht leichtfertig aufs Spiel. Gleich welche Hoehe sie ist.

Gruesse
Jektor
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Pensionär am 24. August 2024, 19:55:13
Na ja, dann ist ja das ganze Heiratsgedöns  {; - verarschen kann ich mich selber.
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Suksabai am 25. August 2024, 10:15:12
Eine standesamtliche Trauung in Thailand dürfe mit dem ganzen Papierkram (Übersetzungen, Legalisierungen, Überbeglaubigungen etc. in etwa 150 – 250 Euro kosten. Die hernach standesamtliche Trauung bei z.B. auf / im Bang Rak in Bangkok ist gesetzlich auch in Deutschland gültig.

Mich hat unsere gesetzliche Hochzeit vor inzwischen 9 Jahren inkl. unzähliger Pendlerei Bkk-Pattaya vornehmlich aufgrund der
an Verarsche grenzenden Penibilität der Österr. Botschaft ein gutes halbes Jahr und mit allen Nebengeräuschen (Übernachtungen,
Bus- und Taxifahrten, Beglaubigungen, Übersetzungen und Stempelgebühren etc. ) ca. 60.000 Baht gekostet.
Dagegen war die eigentliche Eheschliessung am Amphoe Banglamung ein Spaziergang.
Alles ohne Agentur..

150-250 Euro wären ein Traum gewesen...

Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: franzi am 25. August 2024, 15:49:01
Vor 10 Jahren hier in NST mit einer Ledigenbescheinigung und A-Pass geheiratet.
Beglaubigung in der oesterreichischen Botschaft, Ueberbeglaubigung soweit erinnerlich durch Kiesow (waren zwar selbst dort, aber wegen zu viel Wartezeit dann wieder ergebnislos zurueck)
Die Formalitaeten in A habe ich beim naechsten Besuch dort erledigt.
Wieviel alles gekostet hat habe ich vergessen, das teuerste waren aber sicher die Hin-und Rueckfahrt nach Bkk und der kurze Aufenhalt dort. Dafuer die 250 Euro duerften passen.
Alles in Allem auf jeden Fall weit unter 20 000 Baht

fr
Titel: Re: Schengenvisum
Beitrag von: Scaramanga am 30. Juni 2025, 13:57:31
Das Außenministerium hat einen im Internet kursierenden Bericht, wonach die Europäische Union die Schengen-Visumpflicht für thailändische Besucher aufheben würde, als unwahr zurückgewiesen.

https://www.bangkokpost.com/thailand/general/3060586/report-of-visa-free-entry-to-eu-for-thais-untrue-says-ministry (https://www.bangkokpost.com/thailand/general/3060586/report-of-visa-free-entry-to-eu-for-thais-untrue-says-ministry)