Richtig thaiman, samurai, man sollte stets aufs Neue warnen;
wer seinen Pass aus der Hand gibt, ist für alle Folgen selbst verantwortlich!
Aber zur allgemeinen grauen Theorie, wird es wohl auch
Ozone nicht falsch auffassen,
wenn ich mehr aus der gelebten Praxis dagegenstelle

Was nimmt der Vermieter weg?
Den Pass, in dem er ihn nicht mehr zurückgibt. Dazu ist er nicht berechtigt...
Warum ? Weil ein Pass für eine Privatperson oder Firma keinen Wert hat, also legal nicht zu verwerten ist.
Wurde der Pass nicht freiwillig übergeben?
Ozone, kommt der Pass durch eine freiwillige Übergabe an den Vermieter >abhanden< ?
Betreiben wir jetzt bitte zu Rechtsfragen keine Haarspalterei, aber der Vermieter >nimmt nichts weg<,
er bekommt doch wohl den Pass FREIWILLIG von dem oftmals blauäugigen Pass-Inhaber >überreicht<
und genau hier liegt der rechtlich entscheidende Punkt!
Siehst, da macht sich sogar der Passinhaber schon selber einer klaren Übertretung schuldig. Bei CH Bürgern steht mitunter auf der letzten Seite:
...die unrechtmässige Verwendung diese Passes sind nicht zulässig. Jegliches Abhandenkommen des Passes ist der nächst gelegenen Polizeidienststelle zu melden.
Ich spreche hier allerdings von einem Bundesdeutschen/EU-Pass, und dort steht nichts dergleichen vermerkt!
Abgesehen davon, dass er Eigentum der BRD ist.
Somit ist mir auch nicht geläufig nach welcher Strafbestimmung sich ein CH-Bürger strafbar machen könnte oder wird.
Zudem sollte man davon ausgehen, dass der Vermieter durchaus auch die Botschaft/den Konsul darüber informiert
. Wohl kaum.
Woher nimmst Du diese >Ungewissheit< ?
Siehst Du, und gerade da gehen wir beide von ganz entscheidenden unterschiedlichen Wissensständen/Erfahrungen voneinander aus;
ich agiere nicht aus dem luftleeren Raum!, kenne genau dies, was Vermieter teils in solchen Fällen machen!
Hält sich ein Vermieter ans Gesetz, der seinen Vertrag mit dem Mieter schützt, wird er wohl ebenfalls die ihm nahestehenden Braunen zu rate ziehen für die Schadensbegleichung. Die Landesbotschaft des Mieters wird ihm da kaum behilflich sein können
Nein; SIE wird ihm sicher nicht direkt behilflich sein, aber indirekt dafür sorgen,
dass er keinen neuen Pass unter welchen Vorspiegelungen auch immer beantragen kann/wird,
somit sich seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen wird.
Ein Verlust ist immer durch den Mieter zu decken. Totalschaden ebenfalls, sofern keine Drittpartei ermittelt ist, die den Unfall verursachte und für die Haftung gerade steht. So ist das nunmal. Das steht in nun wirklich jedem Mietvertrag ausdrücklich drin. Somit ist er bei erfolgter Gegenzeichung auch vor keinem thail. Gericht zu bestreiten.
Warum die graue Theorie, Schutz/Anrufung der Gerichte bemühen, wenn es in der realitätsnahen, ausgeübten Praxis viel einfacher geht!?Egal, ob das uns nun gefällt oder nicht!