Polygamie in Deutschland
Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.
Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert.
Am 1. Januar 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Es fielen die Paragrafen weg, die eine kirchliche Eheschließung ohne vorausgehende standesamtliche Trauung verbieten. Diese Begünstigung zur Vielehe kritisiert Terre des Femmes und fordert eine Rückkehr zur vorherigen Gesetzgebung. „Mehrfach-Ehen werden durch das Gesetz quasi ‚legalisiert‘, eine rein religiöse Zwangsverheiratung lässt sich strafrechtlich nicht verfolgen.“Durch die Nichtregistrierung auf den Standesämtern ist es möglich, staatliche Sozialleistungen wie Kindergeld und Arbeitslosenhilfe als angeblich Alleinstehende gesetzeswidrig zu erhalten.
"Die SPD Neukölln wirbelt mal wieder Staub auf: Sie hat Hinweise, dass (nach islamischem Recht verheiratete) Zweit- und Drittfrauen gegenüber dem Sozialamt so tun, als seien sie alleinerziehende Mütter. Und obwohl sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Vater leben, kassieren sie dann als „eigenständige Bedarfsgemeinschaft“ Hartz IV.
Der Sozialstaat dürfe nicht zur wirtschaftlichen Grundlage der Polygamie werden. Neuköllns SPD-Chef Fritz Felgentreu zum KURIER: „Wir haben dazu nur Hinweise von Behördenmitarbeitern, und ich habe keine Patentlösung. Aber wir haben das Gefühl, dass sich hier eine besondere Spielart des Islam auf Kosten des Sozialstaats durchsetzen will.“ Der Bund müsse prüfen, ob und in welchem Umfang das Sozialsystem durch Polygamie missbraucht werde."
Quelle: Berliner Kurier
EX Bundespräsident Wulff, (kath.!), macht es trickreich vor, indem er seine Kebse standesamtlich und evang. kirchlich heiratete, ist er gesetzlich kein BIGAMIST, für die Kath. Kirche sehr wohl, weil er nach ihr immernoch mit der ersten Frau verheiratet ist, sofern jene Ehe auch(!) vorm kath. oder evang. Kirchenaltar, also vor Gott, stattfand.
Eine andere polyamante Form guckte sich listig der evang. BP Gauck aus:
Mit der ersten Frau verheiratet, mit der Konkubine offiziell auftreten, ohne staatl. oder kirchlichen Segen. So ist er überhaupt kein Bigamist, weder für Staat, noch in den Augen der Kath. Kirche, sondern für letztere nur ein SÜNDER. Der Ev. Prädikanten-Kirche ist eh alles egal.
Moslems dürfen zwar in der BRD keine weiteren Frauen standesamtlich heiraten, aber islamisch schon: IMAM-EHE. Wenn sie mehrere Frauen schon bevor ihrer Ankunft in Deutschland hatten, dürfen sie alle "Ehe"-Frauen offiziell anerkannt behalten und auf deutsche Staatsknete durchfüttern lassen; bei Familien-Mitversicherung in der Krankenkasse...
Aus islamischer Sicht sieht das so aus wie hier beschrieben:
http://islam.de/1641.php#deutsch/vielehe_d.html - es ist nicht gestattet.
Das staatliche Ordnungen durch Religionen aufgeweicht werden sollte jedem klar sein , die Juden schächten in Deutschland was das Zeug hält .
Mich hat mal mein russischer Freund gefragt , wie ich mir Deutschland bei den Geburtenziffern in muslemischen Kreisen in 50 Jahren vorstelle .
Wie sind eine aussterbende Spezies , kommende Generationen werden damit leben müssen .
schönen Sonntag und was den Connoi anbelangt , der etwas daneben die Wähler als Pöbel bezeichnet hat ::: Fakt ist der Wähler hat bekommen
was er gewählt und verdient hat . Opposition mit demokratischen Rechten ausgestattet ::::: derzeit Fehlanzeige ::: also eine Demokratur ,
der TÜR & TOR offen steht 4 Jahre zu tun und lassen was sie möchte .
In einem liegt er aber kräftig daneben , die Sozial Demokraten haben schon nach Brandt aufgehört eine Arbeiter Partei zu sein . Ihr letztes Hemd
das noch so aus sah wurde schon zu Schröders Zeiten verramscht . Da lsssen sie sich von einem Ideen und Alternativlosen Hosenanzug erst die
Sozi Linien klauen , um dann in den Verhandlungen mit der schwarzen Mehrheit ohne SOS ganz unter zu gehen .
Den Mindeslohn , den 75 % der Bevölkerung wollen , können sie jetzt sofort viel billiger haben , sie müssen es nur wollen !
Persönlich hoffe ich , das in der " alten SPD " noch der Mumm steckt , dem ges. Gedöns mit der schwarzen Sippschaft eine Absage zu erteilen ,
klar Farbe zu bekennen und ihre Verhandlungsführer allesamt in die Politische Wüste verfrachtet !