@Gerdnagel,
also mit Deinen € 9.500 bist Du auf der sicheren Seite, so oder so.
Allerdings irrst Du Dich in der Annahme, das es bei der Ein- und Ausreise außerhalb der EU genauso wäre.
Ich habe in #198 die zutreffende Quelle reingestellt.
Zu Deinem Komfort stelle ich Dir hier das Wichtigste noch mal als Zitat rein:
"Bei der Ausreise aus der EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden."
"Für die Anmeldung müssen Sie den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" (Vordruck 0400 - deutsche Fassung - oder Vordruck 0401 - englische Fassung) verwenden.
Sie können den Vordruck elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass beide Exemplare unterschrieben sind, wenn Sie diese der Zollstelle vorlegen. Blatt 1 ist für die Zollstelle bestimmt, Blatt 2 erhalten Sie von der Zollstelle bestätigt zurück.
Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.
Sie haben die Pflicht, die Anmeldung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.
Folgen bei Verletzung der Anmeldepflicht
Wenn Sie mitgeführte Barmittel nicht schriftlich anmelden oder unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Beste Grüße
Lung Tom