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Autor Thema: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?  (Gelesen 96124 mal)

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Rangwahn

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #150 am: 19. August 2015, 01:31:31 »


Stefan du kennst ja meine Meinung zu Drohnen, aber soviel Respekt muss sein - die Aufnahmen mit deiner DJI Phantom 3 Pro  sind einfach nur Klasse  {*

Und es ist fair von dir dass du selten unter 150m über bewohntes Gebiet fliegst. Danke, so kann man miteinander auskommen!
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Alex

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #151 am: 19. August 2015, 06:13:38 »

Zitat
Der Nachbar/die Nachbarn haben offensichtlich nichts dagegen dass ihre Hütten nun auch im Netz öffentlich zur Schau gestellt werden.

Rangwahn .... was soll das , die Nachbarn können längst ihre Hütten bei Google Street

in allen Einzelheiten betrachten . Und ich werde keinen Nachbarn um Erlaubnis fragen

wenn ich Strassenzüge abfliegen lasse , die Street View schon 2 Jahre zuvor auf dieser

Privat Strasse abgefilmt hat !
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Moesi

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #152 am: 19. August 2015, 06:45:25 »

@Rangwahn

Danke!

Ich fliege nicht nur aus reiner Fairness so hoch: Nach dem Gesetz in CH und FL darf ich ohne Bewilligung über bewohntes Gebiet fliegen, aber ich muss mit der Kamera ausdrücklich "die Privatsphäre respektieren".
Das ist ein ziemlicher Gummi-Paragraph. Aber kurz gesagt müssen alle Personen, die auf Bildern jeglicher Art (das gilt nicht nur für Drohnen!) "erkennbar" sind zustimmen.
Ich denke aus 100 oder 150m Höhe kann man mit einem 94° Weitwinkelobjektiv keine Personen oder Autonummern und dergleichen mehr erkennen.

Im Streitfall hilft mir auch mein Flight-Tracker: Der zeichnet bei jedem Flug die genaue Flugbahn und Flughöhe auf.

Dieses vielen Laien noch völlig unbekannte Detail wurde kürzlich einem Amerikaner zum Verhängnis:
Der hat eine Drohne über seinem Grundstück abgeschossen, weil die angeblich längere Zeit in seinem Garten "10 Fuss über seiner 16 jährigen Tocher " geflogen sein soll.
Das ging so durch alle Medien und ganz Amerika stand natürlich gleich auf der Seite des tapferen Schützen, der nur die Privatsphäre seiner minderjährigen Tochter behütet haben will.
Zu seinem Pech hat der Flight-Tracker seiner Drohne (DJI Phantom 3) aber sehr genau aufgezeichnet, dass die Drohne das Grundstück innerhalb von nur gerade 3 Sekunden und auf einer Höhe von über 270 Fuss überflogen hat. Dem wahnsinnigen Schützen drohen jetzt 20 Jahre Knast!

Wer Englisch kann sieht in diesem Video einen Teil der Story:
http://www.wdrb.com/story/29670583/update-drone-owner-disputes-shooters-story-produces-video-he-claims-shows-flight-path

Die Medien haben die Aufklärung der Lüge leider nur sehr spärlich oder überhaupt nicht publiziert.
Die Story vom Vater der seine Tochter vor dem perversen Drohnen-Lüstling beschützt hat, stand hingegen in allen Schlagzeilen.

Gruss, Stefan
« Letzte Änderung: 19. August 2015, 06:57:40 von Moesi »
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Moesi

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #153 am: 19. August 2015, 07:22:50 »

@Alex

Dein Video wäre nach unseren Gesetzesnormen vermutlich im Grenzbereich.
Aber soweit ich gesehen habe, kann man ausser Euch keine Personen erkennen.
Und die einzig erkennbare Autonummer dürfte auch zu Euch gehören.
Abgesehen davon weiss praktisch niemand wo das ist.
Und ja, in Google sieht man fast gleich viel.

Gruss, Stefan
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Alex

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #154 am: 19. August 2015, 07:35:49 »

Stefan ,

das VDO wurde nach Deinem Dachkallen Inspektionsflug bei mir aufgenommen .

Der Besitzer der Drohne wagte damit seinen Erstflug hier bei mir in der Moo Baan .

Hast Du sicher bemerkt an der Qualität der Bilder Sequenzen ..... ;]

Danach haben mich die Nachbarn , die die Drohne wahrgenommen haben , gefragt

ob ich ihnen auch den Link verrate , was ich natürlich getan habe . Die ganze Aufregung

ist ein Sturm im Wasserglas , denn außer Deiner und der im Film habe ich noch keine

andere Drohne im Einsatz gesehen . Unsere Gastgeber gehen mit diesem aufgebauschten

Thema Drohnen sehr viel gelassener um als wir das als mittelbar Beteiligte hier vertreten

durch Einzelmeinungen zu Tage treten lassen . Und bei Street View sieht man bedeutend mehr

Einzelheiten eines jeden Hauses in meiner Moo Baan !





« Letzte Änderung: 19. August 2015, 07:43:31 von Alex »
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jock

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #155 am: 19. August 2015, 08:04:20 »

Man liest so viel Gutes ueber die privaten Drohnen.

Jetzt frage ich mal,was es Schlechtes zu befuerchten  gibt.

Ich glaube es war " Amazon",welche Paketsendungen via Drohne zu
liefern beabsichtigt,wie in der Presse zu lesen war.

Das kann ein gutes Werk sein,denn dieser Drohnenverkehr ist sicherlich
ausreichend dokumentiert und im Nachhinein rekonstruierbar.

Von diesem Vertriebsmodell ausgehend,sollten solche Drohnen in der Lage
sein,Gepaeckstuecke von ca.3 Kilo zu befoerdern.

Damit sind wir genau bei dem Gewicht,welches der Polizei zufolge,auch die
TNT Ladung bei dem Attentat in Bangkok hatte.

Da boese Menschen auch Phantasien haben,bauen sich da furchbare Visionen auf.

Die Fragen daher :

Ist der Erwerb und Betrieb von solchen Fluggeraeten den Behoerden bekannt zu geben ?

Ist es verpflichtend,Flugrouten zu dokumentieren ?

Sind die Drohnen durch eine Indentifikationsnummer einem Halter zuzuordnen und ist es
Pflicht eine Haftungsversicherung abzuschliessen ?

Gibt es  (in Europa) schon klare Gesetze,aehnlich der Strassenverkehrsordnung fuer KFZs
die den Flugverkehr fuer Drohnen regeln und wie werden diese ueberwacht ?Oder kommt das
noch,wenn dieses Hobby massentauglich wird ?

Jock





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Rangwahn

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #156 am: 19. August 2015, 10:20:51 »

Und ich werde keinen Nachbarn um Erlaubnis fragen


Tja lieber Alex, da scheinst du nicht informiert zu sein und dir deine eigenen Richtlinien zu setzen.

In D jedenfalls schiebt der Gesetzgeber dieser öffentlichen ungefragten zur Schaustellung ein Riegel vor - in Th wird das sicher nicht viel anders sein.

Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.

Wie sieht es aus, wenn ich diese Bilder im Internet veröffentlichen will?

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn ich die Bilder im Internet oder an anderer Stelle öffentlich zugänglich mache. Normalerweise gilt zwar bei Aufnahmen von Gebäuden oder dauerhaft öffentlich ausgestellten Kunstwerken die Panoramafreiheit. Danach darf ein Foto eines an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz stehenden Bauwerks verbreitet werden, wenn es sich auf die Ansicht beschränkt, die von der Straße oder dem Platz aus zu sehen ist.

Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes. Für Luftaufnahmen hat dies der Bundesgerichtshof 2003 in seinem "Hundertwasser-Haus"-Urteil damals noch für Hubschrauber präzisiert (Az. I ZR 192/00). Danach gilt bei solchen Bildern die Panoramafreiheit nicht, da diese Teile des Gebäudes zeigen, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind. Zudem besteht Einigkeit darüber, dass dieses Aufnahmerecht auch dann nicht anwendbar sein soll, wenn für die Erstellung der Aufnahme Hilfsmittel verwendet werden, wozu auch Flugkörper gehören. Wer also Luftaufnahmen ohne die Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, riskiert dabei eine teure Abmahnung.

« Letzte Änderung: 19. August 2015, 10:25:54 von Rangwahn »
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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #157 am: 19. August 2015, 11:15:35 »

Zitat
geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen

Also lieber Rangwahn , nach der Einlassung von " GERAEUCHVOLL" gehe ich davon aus , daß
Du noch nie eine moderne Drohne in Natura hast fliegen sehen , anders kann ich mir dieses Attribut
nicht erklären . Vll. bin ich was das anbelangt auch durch meine Auspuff Anlage von LeoVince
an der Forza verwöhnt  ;]
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Moesi

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #158 am: 20. August 2015, 21:51:00 »

..Von diesem Vertriebsmodell ausgehend,sollten solche Drohnen in der Lage
sein,Gepaeckstuecke von ca.3 Kilo zu befoerdern.

Damit sind wir genau bei dem Gewicht,welches der Polizei zufolge,auch die
TNT Ladung bei dem Attentat in Bangkok hatte.
 
Ein Auto, ein Motorrad, ein Bus oder ein Lastwagen kann sehr viel mehr als 3Kg Sprengstoff gut versteckt transportieren und unauffällig plazieren.
Als Rammbock eingesetzt kann man damit auch Strassensperren und Schutzzäune durchbrechen..
Wie wir leider beinahe täglich aus dem Medien erfahren müssen, werden sie deshalb entsprechend häufig für Sprengstoffattentate missbraucht.
Relativ neu aber immer häufiger sind auch gezielte Amokfahrten mit möglichst grossen Autos gegen Menschenansammlungen..

Selbstfahrende Autos gibts auch schon mehrere - wobei 'ne simple Fernsteuerung eines Autos schon seit Jahrzehnten möglich war.

Also:
Wann endlich verbieten wir Autos, Motörräder, Busse und Lastwagen?

Dazu noch hochgefährliche Sporttaschen, Koffer, Rucksäcke, Handtaschen, Mäntel und Jacken, die in fast jedem zweiten Attentat eingesetzt werden!
Sie eignen sich vorzüglich um getarnte Sprengsätze mitten in Menschenmengen zu plazieren!
Ausserdem kann man darin auch Waffen verstecken.
Warum kann man die noch legal und ohne die Behörden zu informieren kaufen????

 --C
« Letzte Änderung: 20. August 2015, 22:01:25 von Moesi »
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jock

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #159 am: 21. August 2015, 08:15:33 »

@Moesi

Von einem Verbot war nicht die Rede.

Nur von einer Registrierung der Fluggeraete,damit im Schadensfall eine
Regressadresse zur Verfuegung steht.

Jock
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malakor

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #160 am: 21. August 2015, 09:21:23 »

Was drohnen (in den USA) schon alles machen, unglaublich:

http://www.handelsblatt.com/politik/international/drohnen-in-den-usa-gefaehrliches-spielzeug/12205380.html


So etwas fehlt hier noch, die schiessende Drohne.      :-)
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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #161 am: 21. August 2015, 19:19:37 »

In USA werden jedes Jahr 20'000 bis 30'000 Menschen mit Schusswaffen erschossen.
Wenn ichs richtig im Kopf habe sind darunter über 50 Kinder pro Woche!!!

Aber ja, es stimmt tatsächlich, dass die US-Medien im Moment eine Massenpanik wegen diesen "hochgefährlichen" Drohnen verbreiten.
Und das obwohl mir auf der ganzen Welt noch nicht ein schwerer Unfall mit einer Drohne bekannt ist (mal abgesehen von Schnittwunden durch Propeller).

Mit den verrückten Gesetzen die die Amis haben, darf man da drüben wohl bald nur noch bewaffnete Drohnen fliegen:
Drohnen sind in USA schon in jedem Park, National Park und an vielen Stränden, an der Golden Gate Bridge und in ganz Washington DC verboten.
Diese Woche wurde wieder einer verhaftet, weil er der Manhatten Bridge entlang flog - obwohl es da gar nicht verboten ist!

Aber ein RECHT auf Waffen kann den Amis niemand nehmen.
Was spricht also dagegen, seine Drohne zur Waffe umzubauen?
 --C
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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #162 am: 22. August 2015, 01:19:19 »

Nebenbei sei noch erwähnt, dass die Regierenden der USA in anderen Ländern sogar mit mörderischen Kriegs-Drohnen viel lockerer umgehen. (Zu diesem selbstherrlichen, brutalen Vorgehen fällt mir kein passender Smiley ein.)

Siehe z.B.: >>http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/usa-drohnenangriffe-obama<<

Zitat
Die neueste und genaueste Studie stammt von der angesehenen britischen Menschenrechtsorganisation Reprieve, die ihre Zahlen der britischen Tageszeitung The Guardian in der vergangenen Woche zur Verfügung gestellt hat. Die Experten von Reprieve haben bis Ende November Drohnenattacken auf 24 mutmaßliche Terroristen in Pakistan und 17 mutmaßliche Terroristen im Jemen untersucht.
Ihr Ergebnis: Oftmals mussten mehrere Angriffe geflogen werden, bevor das Ziel getroffen wurde. Am Ende starben 34 der ins Visier Genommenen, doch mit ihnen weitere 1.147 Menschen, darunter etwa 150 Kinder.
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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #163 am: 28. August 2015, 18:00:31 »

Achtung, neue Gesetze zum Betrieb von Drohnen in Thailand!

Aus glaubhafter Quelle habe ich heute die Nachricht gekriegt, dass die im Januar angekündigten Gesetze seit gestern im Kraft getreten sind.
(Die Quelle halte ich für glaubhaft, weil dieser Mann in Thailand gewerbsmässig Luftbilder mit Drohnen erstellt)

Hier das wichtigste aus seiner Info:

Zitat
IMPORTANT MESSAGE FOR ANYONE FLYING IN THAILAND

New laws as from today
(Kindly translated by Thanin)

Drone Act Summary of Thailand
Drone for sport, fun and leisure was divided into 2 categories

1.Drone not more than 2kg.
No need to register.
The pilot must be 18years old or above.
Fly within line of sight,
Fly in permitted area only (not close to government area, hospital, airport)
Fly on day time only
No fly within 9km near airport except you got a permission from flight control tower.
Altitude not more than 90m or 300 feet.
No fly over community area, village, or city area.
No fly near human controlled aircraft.
Respect to other privacy.
No danger thing attach to aircraft.
No laser device attach to aircraft.
You must fly at least 30m (100 feet) away from people, vehicles, building

2 Drone for sport, fun and leisure heavy more than 2kg but less than 25kg. The pilot must be 20 years old or above. No sign of a threat to national security. No bad profile about drug or have been in jail. The pilot must register himself and his aircraft to Director General of the Ministry of Transport. The aircraft must be insurance to the damage to other life and properties at the minimum cost of 1 million baht. You will got a 2 years flying permission license after the you pass the profile investigation.

2. Drone for other purposes including news and traffic medias, aerial photography and movie, research and development and other. This type of drone must be not heavy than 25kg. The pilot must be register himself & his aircraft with the copy of insurance to other life and properties at the minimum cost of 1 million baht. If the owner is a company, the company must register with permission from the board of company too.

3. Drone heavier than 25kg, you have to ask for permission to Director General of the Ministry of Transport case by case.


Später schreibt er noch:

One of the requirements if you are flying commercially is that you need to carry a fire extinguisher, bit strange

Den kompletten Text in Thai gibt es hier:
http://www.ratchakitcha.soc.go.th/DATA/PDF/2558/D/086/6.PDF

Wäre schön, wenn das jemand in Deutsch oder Englisch übersetzen könnte...

Gruss, Stefan
« Letzte Änderung: 28. August 2015, 18:05:53 von Moesi »
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goldfinger

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Re: Sind Drohnen mit Kameras für Luftaufnahmen in Thailand erlaubt?
« Antwort #164 am: 30. August 2015, 09:55:10 »

Das Gesetz wurde vorerst nur in der Royal Gazette veröffentlicht.

Hier eine nicht offizielle Übersetzung von Richard Barrow:

Zitat
There are two types of drones or unmanned aerial vehicles:

CATEGORY 1: Used for hobby or other recreational use such as entertainment or sport.
CATEGORY 2: Used for TV news, movie making etc

If you have a drone in Category 1 that weighs less than two kilos and you are 18 years or older, than you don’t need permission to fly from the Ministry of Transport. But, you do need to obey the following rules:

1. Before flight
 (a) Check that the drone and remote control is in a good condition to fly
 (b) You have permission from the owner of the land where you wish to fly
 (c) You have checked the environment and airspace of the location you are flying
 (d) You have an emergency plan in case of an accident

2. During the flight
 (a) It is forbidden to fly in a way that may cause harm to the life, property and peace of others.
 (b) It is forbidden to fly in restricted zones as announced in “Aeronautical Information Publication – Thailand” and also at government buildings and hospitals unless permission is given.
 (c) The take-off and landing must not be obstructed by anything
 (d) You must keep the drone in line-of-sight at all times and not rely on the monitor or other devices
 (e) You can only fly between sunrise and sunset when the drone can clearly be seen
 (f) It is forbidden to fly in or near clouds
 (g) It is forbidden to fly within nine kilometres of an airport or in the flight path unless you have permission from aircraft control.
 (h) It is forbidden to fly higher than ninety metres above the ground.
 (i) It is forbidden to fly over cities, villages, communities or areas where people are gathered.
 (j) Do not fly near other aircraft that have pilots
 (k) Do not violate the privacy rights of others
 (l) Do not cause a nuisance to others
 (m) Do not mount anything danergous or lasers on the drone
 (n) It is forbidden to fly closer than 30 meters to people, vehicles or buildings

If your drone is in Category 1 but weighs more than two kilos but less than 25 kilos, you must be at least twenty years of age, not a threat to national security and never been imprisoned. You must also have a license to fly from the Director General of the Department of Civil Aviation. You have to follow the rules as outlined above but in addition you must have more knowledge about drone maintence and safety and aircraft rules. You must have emergency equipment on hand such as fire extinguisher. You also must have third party insurance of not less than one million Baht. Finally, in the list above, clause (n) the distance between drone and people, buildings, cars etc cannot be less than 50 metres. If you have an accident, you must inform authorities immediately.

Drones in Category 2 have to be licensed and insured and obey the rules the same as drones in Category 1 that are heavier than two kilos

http://www.richardbarrow.com/2015/08/quick-look-at-the-new-and-updated-drone-law-in-thailand/
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