Ich hatte vor der Urteilsverkuendung mir ein eigenes Urteil zurechtgelegt:
4 Jahre, evtl. vermindert auf 3,5 Jahre.
Nun muss man abwarten, was die Revision vor dem BGH ergibt.
Aber was mich am meisten interessiert ist, warum die Selbstanzeige nicht strafbefreiend war. Was fehlte, was hat der beauftragte Steuerberater ergessen/falsch gemacht?
Wenn dieser wirklich einen Fehler gemacht hat, so moechte ich nicht in seiner Haut stecken. Hoeness koennte ihn verklagen, wobei dann die Frage ist, ob die obligatorische Haftpflichtversicherung des Steuerberaters eingreift/ausreicht.
Es koennte natuerlich auch sein, dass Hoeness dem Steuerberater gegenueber nicht ganz offen war, dann wuerde den Steuerberater kein Verschulden treffen.
Interessant, auch fuer kuenftige Faelle, ist dieser Fall auf alle Faelle.