Wenn unterm Strich kein Gewinn rausgekommen wäre, dann hätte er auch nix zum versteuern gehabt... 
Das gilt meines Erachtens aber nur rechtzeitigen Steuerklärungen samt damit verbundener Anerkennung von Verlustvorträgen.
Das bedeutet, dass (besonders seit diverser Gesetzes-Änderungen in 2008) der Fiskus als eine Art Raubritter mit gesetzlicher Rückendeckung bei Gewinnen den Rahm abschöpfen kann, während Verluste Privatangelegenheit bleiben.
Aus meiner Sicht schafft unser deutscher Staat sich immer bessere Gesetze samt Hintertürchen, um seine Bürger effektiver ausquetschen zu können.
Beispielsweise beträgt die Verjährungfrist für die Steuerzahlung (Festsetzungsverjährung) 10 Jahre.
Und die Berechnung der Verjährung wird durch oft willkürliche Bestimmung des Rechnungsbeginns immer schwieriger.
Das Prozedere der strafmildernden Selbstanzeige wird auch immer komplizierter. Ferner kann eine solche Selbstanzeige mittlerweile diverse Verjährungsfristen aushebeln.
(Teils sehr zum Nachteil des sich selbst Anzeigenden)
In diese böse Falle scheint Uli Hoeneß getappt zu sein, denn seine enormen Gewinne scheint er von 2001 bis 2005 gemacht zu haben.
Und da es dann plötzlich um enorme Steuer-Summen geht, gelten für ihn dann auch die seit Dezember 2008 auf 10 Jahre verdoppelten strafrechtlichen Verjährungfristen der Steuerhinterziehung in schweren Fällen (Strafverfolgungsverjährung).