@fidelio
Du wirfst eine schwere verfassungsrechtliche Frage auf !
Eine Wohnung darf die Polizei nicht ohne richterlichen Durchsuchens-
beschluss betreten,ausser es ist Gefahr im Verzug.
Ein Privatauto ist nicht geschuetzt.Jeder Polizist kann dein Fahrzeug
jederzeit durchsuchen und fallweise zerlegen.
Die offene Frage ist,wie sieht es aus,wenn jemand in seinem Camper wohnt?
Bei einer Alkoholkontrolle ist es meist so,wie du beshrieben hast.Die Nase
des Polizisten nimmt Witterung auf,dann wird dir das geeichte Promillenmessgeraet
mit der Bitte,kraeftig reinzupusten, gereicht.
Anders bei einer Raucherkontrolle.
Da im allgemeinen der Geruchssinn eines Polizisten vor Gericht nicht als Beweis-
mittel zugelassen ist,wird es notwendig sein,entsprechende Messgeraete auf den
Markt zu bringen.
Diese Geraete muessen allerdings in der Lage sein,den Rauch so zu messen,dass
sich davon ableiten laesst,wann, auf die Minute genau geraucht worden ist und dies
mit dem eingebauten Fahrtenschreiber abgestimmt werden kann.
Oberdrein sollten diese Rauchmesser so konstruiert und austariert sein,dass sie
bei der Gelegenheit gleich auch feststellen,welche Zigarettenmarkte geraucht wurde
und ob es sich dabei um eine geschmuggelte Ware handelt.
Bei der Ausformulierung des zusaetzlichen Paragraphen in die Strassenverkehrs-
verordnung muss wert darauf gelegt werden,dass die Beweislastumkehr bei den
Insassen der Automobile liegt.
Sie muessen nachweisen,dass sie nicht geraucht haben.Taugliche Mittel dafuer
waeren,Haar-Harn-Stuhl-Proben,aber auch das Ergebnis mit anschliessender
Expertise nach einer Punktierung der Lunge.
Wenn man demnaechst auch noch Sex im Auto verbietet und das kontrollieren
will,sind tausende Polizisten zu einer gruendlichen Schulung aufgerufen.
Auch wenn das alles was kostet-wurscht,zahlen tut`s ohnehin der Steuerzahler.
Jock