@Tommi
Ich glaube man soll aus der noch bestehenden oder bereits aberkannten
Ehrenbuergerschaft keinen Religionskrieg machen.
Ich verzichte daher auf eine Auflistung von deutschen Gemeinden,wo diese
Frage ebenfalls nicht endgueltig geklaert ist.
Wenn Kufstein,deines Wissens nach, noch Hitler als Ehrenbuerger fuehrt,waere
dir die Stadt dankbar,wenn du eine zuverlaesslich Quelle nennen koenntest.
In den Stadtsarchiven ist nichts zu finden,dass Hitler Ehrenbuerger war.
Daher wird die Stadt auch keinen Aberkennungsbeschluss gefasst haben.
Wie die Sache in Schalchen steht,weiss ich nicht.
Die Argumentationen kreuzen sich bei der Auffassung,dass die Einen den Stand-
punkt vertreten,dass eine Ehrenbuergerschaft personengebunden ist und mit
dem Tod automatisch erlischt.
Andere stehen auf den Standpunkt,dass man eine Ehrenbuergerschaft explizt ab-
erkennen muss.
Dein Hieb:" ..sein Geburtshaus zu pflegen" geht daneben.Es ist ein Aufwand und zwar
um zu verhindern,dass daraus eine Gedenkstaette fuer Hitler wird,also das Haus
fuer Zwecke genutzt wird,die nicht erwuenscht sind.
Jock