Die TM6 Karte wird bei der Online Registrierung erfasst, bei Postversand ist eine Kopie noetig, also kuemmert sich die Immigration sehr wohl um diese Karte.
Ebenso beim Non-O oder Re-Entry Antrag.
Aber so wie es scheint, bist du ein Experte in Sachen Immigration, was die Beamten fuer wichtig erachten und wo welche Daten abgespeichert sind.
Mehr habe ich dazu nicht zu sagen, ausser dass ich seit 15 Jahren bisher alle noetigen Formulare schon mehrfach, heisst alle Jahre, ausgefuellt habe und die 90 Tage sowohl online, als auch per Post oder vor Ort registriert habe, und dies ueber die Jahre hinweg bei unterschiedlichen Immigrationsstellen.
verwechselst Du vielleicht die TM28 oder TM47 mit der arrival card?
Du kannst ja die TM6 unmöglich im Postversand oder bei der Online-Registrierung oder sonst wie weit benutzt haben, denn sie wird Dir an der Grenze bei der Einreise abgenommen !!!
Dass Du Deine departure card im Postversand verschickst, kann auch unmöglich sein, denn sie muss in Deinem Reisepass verbleiben bis Du ausreist.
Als von Dir titulierter "Experte" (habe mich selbst NIEMALS als solch einer bezeichnet, die Auszeichnung "Experte" kommt von Menschen, denen ich schon mit gutem Rat geholfen habe) fällt es mir natürlich sofort auf, wenn manche fehlerhafte Behauptungen aufstellen
Ich habe korrekt festgestellt:
"Die lokalen Immigrations haben mit der TM6 nichts zu tun, ausser dass sie darauf achten dass sich die departure card noch beim Passinhaber befindet" (und selbst DAS tun sie nur sporadisch)
Du überträgst vielleicht Angaben aus der departure card (das ist der zweite Teil des TM6, und die hat eine Nummer) in Deine 90-Tage Anmeldung, aber verschickt wird die TM6 vom Antragsteller nicht. Ebensowenig steht keine Adresse in der TM6 departure card.
Dass Du statt dessen eine KOPIE der departure card einreichst, war mir nicht geläufig. Das habe ich ja auch offen und ehrlich geschrieben, dass ich noch nie eine 90-Tage Meldung online abgegeben habe, auch nicht im Postversand.
90-Tage Meldungen habe ich seit vielen Jahren persönlich auf der Immigration gemacht. Und ich kann mich erinnern, dass manchmal auch nachgeschaut wurde, ob ich ein TM30 Abrisszettel in den Pass getackert war; wenn nicht wurde das nachgeholt. Aber bestraft wurde ich wegen Nichtanmeldung auch noch nicht.
Den Umgang der Immigration an der Grenze mit der arrival card TM6 habe ich im Forum bereits mehrfach erklärt. Die wird sozusagen "fortgeschmissen" (an die Tourismusbehörde weitergereicht) . . . . . die Adressangabe in der TM6 (die NICHT in dem departure card Abschnitt steht!) wird bei der Einreise erst gar nicht registriert, da sie nicht nachprüfbar ist
(wer bis jetzt mitgelesen hat, der wird vielleicht verstehen, warum die Thais in den 70-ern das TM30 eingeführt haben - nämlich spätestens als sie gemerkt haben dass die Adressangabe in der TM6 bei der Einreise nicht nachgeprüft werden kann - also eine weitere, genauere Prüfung bzw. Anmeldung stattfinden muss, um einen Überblick darüber zu bekommen, wo der Ausländer sich aufhält. Und schwuppdiwupp wurde das TM30 "erfunden")