@hanni
In deinem Beitrag #1715 wird angestossen,dass Asylbewerber,die nicht
kooperieren wollen oder keine Ausweispapiere haben,solange ins Ge-
faengnis gesteckt werden sollen,bis sie kooperieren.
Derzeit gibt es verschiedene Moeglichkeiten um im Gefaengnis zu landen
respektive seine Freiheit auf bestimmte Zeit zu verlieren.
1.) Festnahme durch die Polizei
2.) Untersuchungshaft durch Statsanwaltschaft
3.) regulaere Haft nach rechtskraeftigen Urteil
4.) Abschiebehaft
5.) Beugehaft
Die Festnahme durch die Polizei ist zeitlich gebunden und muss nach Ablauf der
Frist beendet werden.
Verlaengert kann sie werden durch die Untersuchungshaft,die allerdings von einem
Richter verfuegt werden muss und einen Tatverdacht als Grundlage hat oder bereits
eine Straftat vorliegt.
Ein Asylbewerber,der nicht kooperiert,setzt keinen Straftatbestand.Er kann daher nicht
im Gefaengnis landen.Daher ist auch die Beugehaft kein Mittel.
Die Asylbehoerde muesste,nach geltendem Recht jedesmal mit dem Fall zum Richter
gehen,der derzeit Antraege auf Gefaengnisaufenthalt ablehnen muesste.
Merke : Einen Asylantrag zu stellen ist ein Recht und kein Verbrechen.
Auch wenn der Asylantrag negativ beschieden wird und dieser rechtskraeftig geworden
ist,ist noch immer kein Haftgrund vorliegend.
Der abgewiesene Bewerber wird nur aufgefordert,innerhalb einer Frist,das Land zu
verlassen.
Macht er das nicht,verbleibt die Moeglichkeit der zwangsweisen Abschiebung.Im Zuge
dieses Verfahrens ist eine befristete Abschiebehaft moeglich.
Abschiebungen,wie sie am Stammtisch eroertert werden,sind in der Praxis nicht so
leicht durchzufuehren.
Der Papierkrieg ist nicht unerheblich und vom guten Willen des Herkunftsstaats abhaengig.
(Ausser Dublin III Verfahren,die aber derzeit weitgehend aufgehoben sind)
Abschiebungen in aussereuropaeische Laender,wie Afghanistan,Mali u.a.gestalten sich
auch deswegen schwierig,da zivile Flugkapitaene einen Transport verweigern koennen,
wenn Gefahr besteht,dass der Flug durch den Abzuschiebenden beeintraechtigt werden kann.
Ausserdem kommt es teuer,da zumindest 3 Flugtickets fuer den Hinflug und 2 Tickets
fuer den Rueckflug bezahlt werden muessen.
Um die Debatte zu versachlichen,glaube ich,dass es notwendig ist,auf grundlegende
Rechtsbestaende hinzuweisen.
Dass ich damit in Gefahr laufe,als Gutmensch gebrandmarkt zu werden,nehme ich mit
groesster Gelassenheit hin.
Jock