@Benno
Natuerlich sagt @Jock nicht,dass es sich bei den Schuldspruechen und den
nachfolgenden Vollstreckungen,im Zuge der Nuernberger Prozesse,um Lynch-
justiz handelt.
Die Verfahren wurden formal rechtens abgefuehrt,also mit Anklaeger,Richter und
Verteidiger.
Die ausgesprochenen Todesurteile und auch die Vollstreckungen,waren Bestand-
teile des damals geltenden Rechts.
Der Unterschied zur Lynchjustiz ist,dass Symboltraeger von Galgen und Schafott,
sich fuer eine aussergerichtliche Gerichtsbarkeit stark machen,weil rein gesetz-
lich die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist und daher rechtens nicht voll-
zogen werden kann.
Aber das Herumtragen eines Galgens ist an sich nicht strafbar.
Der Staatsanwalt kann daher das alleine nicht anklagen,wohl aber das,was dahintersteht.
Aufwiegelung,Verhetzung,Stoerung der Ordnung,Landsfriedensbruch und wahrscheinlich
noch eine ganze Reihe anderer Vorbehalte.
Beim Messerstecher von Koeln,scheint die Sache klar zu sein.
Glaubt man den Aussagen,dann hat der Taeter gestanden,dass seine Tat im Zusammen-
hang mit Pegida und Fremdenfeindlichkeit naeher im Zusammenhang steht,als den von
dir angezogenen Karl May,Syvester Stallone und Paul Hogan.
Eines solltest du uns aber schon erklaeren,worauf muss man achten,wenn man mit
einem Messer angegriffen wird ?
Ist es denn ein gravierender Unterschied,ob die Waffe ein "Bowie -Messer" oder eine
anderes Messer ist ?
Ich frage deswegen,weil du das so besonders hervorhebst und sogar eine Foto beibringst.
Jock