Nahezu unbekannt ist,dass die Schweiz diese Praxis schon seit langem kennt und auch umsetzt.
Natuerlich ist das alles gesetzlich gedeckt.Asylanten sind nunmal dazu angehalten,sich an den Kosten fuer ihren Auf-
enthalt zu beteiligen.
@jock, nur wenn du etwas nicht verstehen willst, heisst es noch lange nicht dass es Unrecht ist.
In der CH ist es so, dass zuerst jemand sein Vermoegen aufbrauchen muss, bis er staatliche Unterstuetzung in Form von Sozialhilfe oder Ergaenzungsleistungen kriegt.
Somit waere es eine Diskriminierung von CH-ler oder in der CH wohnhaften Personen wenn dies nicht auch bei Asylanten waere, oder etwa nicht

Was du aber nicht erwaehnst ist, dass, sollte der Asyslbewerber vor 7 Monaten freiwillig ausreisen, erhaelt er die ihm abgenommenen Vermoegenswerte (was ueber einen Wert von CHF 1000.--, und notabene gegen Quittung) vollumfaenglich zurueck, obwohl er bis dahin Leistungen bezogen hat.
Das fuehrt dazu,dass arbeitende Fluechtliche (Asylanten) 10 % ihres Gehaltes bis zu 10 Jahren zusaetzlich zur Einkommens-
steuer an den Staat abliefern muessen.
Auch hier verschwiegst wieder die 2. Haelfte, respektive schreibst nur die Halbwahrheit, denn der zurueckzuzahlende Betrag ist bei 15'000 CHF limitiert, egal ob 10 Jahre erreicht sind oder nicht, im Umkehrfall, wenn der Maximalbetrag nicht erreicht wurde, ist nach 10 Jahren Schluss.
Nun noch zu dem Ben Ali mit dem vollen Geldkoffer, der wird wohl kaum Asyl beantragen

Mit besagtem Koffer hat der wohl andere Moeglichkeiten sich irgendwo anzusiedeln.