@Friedrich
Du verbreitest Angst und Schrecken.
Beine Einschaetzungen zu Fluechtlingsahlen ab 2016 und
Familiennachzuege,solltest du auf den Pruefstand stellen.
Wer sagt denn,dass 2016,2017 und... jedes Jahr 1 Mio.
Fluechtlinge nach Deutschland kommen werden.
Nachdem Oesterreich die Balkanroute geschlossen hat und
auch bereit ist,den Brenner zu sperren,sind bis Ende Maerz
nur ein paar tausend Fluechtlinge in Deutschland angekommen.
Wenn sich die EU-Staaten entschliessen wuerden,die Kontigent-
loesung umzusetzen,koennte Deutschland mit der Weiterreichung
von 160.000 Personen rechnen.
Sollte dies nicht realisierbar sein,wovon man ausgehen muss,besteht
die Hoffnung,dass der Kommissionsvorschlag,von den nicht aufnahme-
bereiten Laendern 225.000 Euro pro nicht uebernommenen Kopf,zu
kassieren und mit dem Geld die ueberforderten Aufnahmelaender zu
unterstuetzen,durchgeht.
Familiennachzug :
Hier gab es ein hin und her,doch mittlerweile sollte sich die Regierung
einig geworden sein.
Zuerst wollte man allen Kriegsfluechtlinge aus Syrien den Schutz nach
der Genfer Fluechtlingskonvention erteilen.
Das waere die Voraussetzung gewesen,dass relativ rasch der Familien-
nachzug eingesetzt haette.
Die Regierung hat sich aber jetzt doch entschlossen,auch syrischen
Kriegsfluechtlingen,nur subsidaeren Schutz zu verleihen.
Der subsidaere Schutz gilt 1 Jahr und muss nach Ablauf nochmals
ueberprueft werden.
Je nach Lage,wird der Schutz weiterhin gewaehrt oder widerrufen.
In Deutschland leben noch immer viele Menschen,die 2015 gekommen
sind und deren Antraege , man sich vorgenommen hat, bis Ende 2016
zu bearbeiten.
Erst dann,wenn der Antrag bearbeitet worden ist und die Qualitaet
des Schutzes feststeht,beginnt die einjaehrige Wartefrist,bis der An-
trag auf Familiennachzug gestellt werden kann.
Die Bearbeitung des Familiennachzugsantrag dauert mindestens 1 Jahr,
sodass fruehestens 2018/2019 mit den Zuzuegen gerechnet werden kann.
Ueber die Bedingungen,dass den Antraegen stattgegeben werden kann,
habe ich schon mal geschrieben. Daher nur Stichworte : Wohnraum,Einkommen,
Kernfamilie etc.
Vielleicht sollte man sich in Erinnerung rufen,dass "Fluechtlinge"aus
den maghrebinischen Staaten von Haus aus nur subsidaeren Schutz be-
kommen und daher von vornherein keine Familien nachholen koennen.
Jock