Wieder einmal wird die Öffentlichkeit von der Politik hinters Licht geführt! Dieses Mal mit dem neu verabschiedeten Integrationsgesetz. Bundesinnenminister Thomas de Maizire verkündete erst vor Kurzem noch lauthals, dass abgelehnte Asylbewerber schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückgehen müssen. Doch die im Integrationsgesetz enthaltene Drei-plus-zwei-Regelung führt diese Forderung ad absurdum.
Nachfolgend verrate ich Ihnen, weshalb!
Integrationsgesetz pro ausreisepflichtige Asylbewerber
Die angesprochene Drei-plus-zwei-Regelung enthält folgendes: Wenn ein Migrant nach Ablehnung seines Asylantrags einen Arbeitgeber findet, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt, erhält er eine "Duldung". Das heißt ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach bekommt er 6 Monate Zeit für eine Arbeitsplatzsuche. Und dann noch einmal zwei Jahre, um seine Arbeit auszuüben, wenn er eine Stelle findet.
Das heißt nichts anderes, als dass abgelehnte Asylbewerber eben nicht schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer zurückgehen müssen. Sondern nach der Drei-plus-zwei-Regelung insgesamt noch weitere 5,5 Jahre hierbleiben können.
Abgelehnte Asylbewerber werden durch das Integrationsgesetz nicht mehr abgeschoben
Dass abgelehnte Asylbewerber nach fast sechs Jahren Deutschland tatsächlich verlassen müssen, halten Experten für höchst unwahrscheinlich. So geht der Weg auch für eigentlich Ausreisepflichtige weiter mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis. Und schließlich acht Jahre nach ihrer Einreise die Staatsangehörigkeit.
Und das ist noch nicht alles: Die Tüte des Integrationsgesetzes enthält noch mehr Bonbons. Neben "normalen" Asylbewerbern dürfen nun auch Geduldete, sprich Abgelehnte, einmalig den Ausbildungsplatz wechseln. Bricht also einer von ihnen seine Ausbildung ab, kann er noch einmal sechs Monate einen anderen Ausbildungsplatz suchen und wahrnehmen.
Wohlgemerkt: Ich spreche von abgelehnten Asylbewerbern! Und nicht von Flüchtlingen, die einen Schutzanspruch nach dem Grundgesetz (oder der Genfer Konvention) besitzen. In diesen Fällen entschieden Behörden oder Gerichte bereits, dass sie nach deutschem oder europäischem Recht eben keine Flüchtlinge sind. Sondern - wie gesagt - abgelehnte Asylbewerber!
Dass bleibeberechtigte Flüchtlinge schneller in Arbeit gebracht werden müssen, versteht sich von selbst. Siehe hierzu unsere Petition:
https://www.volkspetition.org/…/fluechtlinge-in-arbeit-bri…/
Bitte zeichnen Sie die Petition und verbreiten sie weiter. Danke!
Politiker verschaukeln die Bürger
Doch zurück zu den abgelehnten Asylbewerbern und dem Unterschied zu der vorherigen Gesetzesregelung: Nun kann ein Migrant, kurz nachdem er einen Ablehnungsbescheid bekommen hat, direkt wieder eine einklagbare Bleibeperspektive über einen Ausbildungsplatz erhalten. Verstehen Sie, was ich meine?
Somit sind die Forderungen des Bundesinnenministers nicht mehr als eine Farce. Abgelehnte Asylbewerber können sozusagen mit dem Integrationsgesetz durch die "Hintertür" Jahrelang in Deutschland bleiben. Oder gar für immer.
Wieder einmal darf sich die Öffentlichkeit von der Politik regelrecht "verschaukelt" fühlen!
Denken Sie immer daran: Sie haben ein Recht auf die Wahrheit!
Herzlichst Ihr
Guido Grandt