Jetzt bekommn die Gutmenschen ihre Quittung, ich lach mich schlapp und gönne denen, dass sie vor Gericht verlieren und zahlen müssen:
30 Flüchtlingshelfer aus der Region klagen gegen Zahlungsbescheide
Sie bürgten für Syrer. Den geforderten Hilfsfonds will das Land nicht einrichten.
Von Andre Dolle und Hendrik Rasehorn
Wolfsburg.
Immer mehr Flüchtlingshelfer aus unserer Region wehren sich vor Gericht, weil sie sich vom Staat im Stich gelassen fühlen.
Sie bürgen zumeist seit den Jahren 2014 und 2015 für Syrer,
damit diese auf legalem Weg nach Deutschland kommen konnten.
Doch die Helfer sollen länger zahlen als gedacht.
Am Verwaltungsgericht Braunschweig sind bereits 30 Klagen
wegen Erstattungsansprüchen anhängig.
Der Gerichtsbezirk reicht vom Landkreis Gifhorn bis zum Landkreis Goslar.
Sprecher Harald Meyer erklärte: „Die überwiegende Anzahl betrifft Kläger,
die für Flüchtlinge aus Syrien gebürgt haben.“
Noch nicht einbezogen sind mögliche Kläger aus Wolfsburg.
Diese haben die Forderung des örtlichen Jobcenters erst kürzlich erhalten.
Sprecherin Doreen Bamberg sagte:
„Insgesamt haben in Wolfsburg 45 Personen Anhörungsschreiben bekommen.“ Sie haben Bürgschaften für 94 Bedarfsgemeinschaften übernommen,
in denen etwa 250 Flüchtlinge leben.
Alleine die Forderung des Jobcenters aus Wolfsburg an die Helfer beläuft sich auf 2,3 Millionen Euro.
Wie viele Paten in der Region oder in Niedersachsen betroffen
sind, das konnte das niedersächsische Innenministerium am Donnerstag
nicht sagen.
Sprecher Matthias Eichler verwies darauf, dass das Land früh auf mögliche
finanzielle Risiken für die Paten hingewiesen habe.
800 Euro erhält ein alleinstehender erwachsener Flüchtling im Schnitt pro Monat.
Das Geld fordern die Jobcenter nun von den Bürgen zurück. Eichler erteilte
der Forderung nach einem Hilfsfonds gegenüber unserer Zeitung
eine Absage.
Es sieht schlecht aus für die Helfer: Obwohl viele der syrischen
Flüchtlinge längst anerkannt sind, erlaubte der Staat es den Jobcentern,
die Paten länger zur Kasse zu bitten.
Das ist seit dem 6. August 2016 Bundes-Gesetz.
Damals verschärfte die Große Koalition die Regeln des Zuzugs. Eine Bürgschaft,
die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurde, erlischt nach drei, die anderen
erst nach fünf Jahren.
Große Hoffnungen dürfen sich die Kläger aus unserer Region nicht machen.
Gerichtssprecher Meyer sagte: „Das Verwaltungsgericht entscheidet gemäß der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
“ Die Leipziger hatten im Januar 2017 in einem Grundsatz-Urteil die Auffassung
des Bundes geteilt.
Der stellvertretende Sprecher des evangelischen Landeskirchenamts,
Benjamin Simon-Hinkelmann, erklärte:
„Die Landeskirche befindet sich mit den staatlichen Stellen im Gespräch, um
eine Lösung zu finden.“
Der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, Prälat Felix Bernard,
sagte: „Flüchtlingspaten dürfen nicht vom Land und den Kommunen
im Stich gelassen werden.“
Aus der BZ von heute
Hoffentlich wird der Steuerzahler vor den Gutmenschen und Rettern der Kulturbereicherer geschützt. Die wollten helfen, dann sollen sie auch bezahlen.