Das ist auch in Deutschland machbar und wird auch so gehandhabt.
In 2017 hat das Bundessozialgericht in Kassel das entsprechende Urteil gefaellt.
Das Problem ist nur,dass abgelehnte Asylwerber,die nicht abgeschoben werden
koennen oder nicht abgeschoben werden duerfen,faktisch automatisch einen Duld-
ungsstatus erreichen.
Damit sind sie rechtlich korrekt in Deutschland aufhaltend und haben bis zur einer
weiteren Entwicklung,z.B. Aenderung der Einstufung der Herkunftslaender als sichere
Laender oder Aenderung der politischen Situation im Herkunftsland,Anspruch auf die
Sozialleistungen.
Jock
Hallo Jock,
ist es nicht auch so, dass diese "Duldung" aufgrund einer nicht erfolgenden Abschiebung, nach einer gewissen Dauer ( 5 Jahre ??)
automatisch zu dem Recht eines Daueraufenthalts und später auch zu einer ganz legalen Einbürgerung führt ?
Warum wurden denn die deutschen Bürger nicht befragt, ob sie dies überhaupt möchten ?
Ich unterstelle mittlerweile Absicht,
einem (mir unbekannten / unbegreiflichen) Generalplan folgend.
Friedrich
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PS :Die Behandlung / der Umgang mit diesen , den deutschen "Ureinwohnern" zwangsweise verordneten Zugereisten, entspricht sozusagen einer vollautomatischen
Verbeamtung +
(Alimentation incl. Krankenversicherung / unkündbar / auf Lebenszeit).
Das
+ markiert einen quasi "besonders
privilegierten Beamtenstatus", da er auch den kpl. Familiennachzug in die Verbeamtung mit einschließt.