Wenn ich es richtig verstehe,geht es um eine Haftpflicht,fuer Schaeden,die ein
Asylwerber verursacht.
Schon 2016 hat der Petitionsausschuss im Bundestag darueber diskutiert und eine
staatlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fuer Asylanten(Fluechtlinge)abge-
lehnt.
In erster Linie deswegen,weil damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden wuerde.
Bleibt nur der Weg ueber div. Privatversichungsgesellschaften,die tatsaechlich eigens
zugeschnittene Haftpflichtspakete fuer Asylanten auf dem Markt gebracht hatten.
Die Vorstellung ist,dass entweder Kommunen oder Laender,ihre in ihrem Einzugsgebiet
untergebrachte Asylanten mittels Sammelversicherungsvertrag absichern.
Der Kostenpunkt pro Kopf laege bei 60 - 100 Euros pro Asylanten.
Da die Asylanten,weder Lust haben noch das noetige Geld aufbringen koennen,die
Praemie zu bezahlen,laege die Last bei den Kommunen bzw. Laender.
Bayern hat sofort abgesagt,Kommunen wollen die zusaetzlichen Ausgaben nicht stem-
men,so dass nur einzelne Versicherungsvertraege abgeschlossen werden konnten.
Auch die Verwaltung in dieser Angelegenheit,ist eine zusaetzliche Belastung.
Monatlich sollen die Kommunen die Anzahl ihrer Asylanten melden,damit die Praemien-
vorschreibung angepasst werden kann.
Asylanten,die weiterziehen melden sich in der Regel nicht ab- und wie soll dann die
Kommune feststellen,wer ist da und wer nicht mehr ?
Die etwas naive Vorstellung,dass der Staat Schaeden ausgleicht,die Asylanten verur-
sacht haben,wird es nicht zur Umsetzung bringen.
Einen Haftungsgrund aus der Argumentation,dass "die Regierung die Asylanten einge-
laden haette' oder " die Tueren weit offengelassen haette",liesse sich nur dann ab-
leiten,wenn ein Gericht dies auch rechtsgueltig festgestellt hat.
So weit ich weiss,liegt ein diesbezuegliches Urteil nicht vor.
Jock